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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 23.04.1870
- Erscheinungsdatum
- 1870-04-23
- Sprache
- German
- Vorlage
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- Stadtarchiv Zschopau
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-187004230
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-18700423
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-18700423
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1870
- Monat1870-04
- Tag1870-04-23
- Monat1870-04
- Jahr1870
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187V. für Zschopau und Umgegend. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt und den Stadtrath zu Zschopau. Erscheint Mittwoch» und Sonnabend« SldannementSprriS r tv Ngr. pro Vierteljahr bei Abholung in der Expedition; N Ngr. bei Zusendung durch den Boten; jede einzelne Nummer 5 Pf. Inserat« werden für die MtttwochSnummer bis späte stens Dienstag früh 8 Uhr und für die Sonnabendsnummer bis spätestens Freitag früh 8 Uhr angenommen und dleS- spaltigeCorpuSzeile oder deren Raum mit 7 Pf. berechnet. ' Bekanntmachung. Das diesjährige Kreisersalzgeschäst betr. Nachdem der von der KreiS-Ersatz-Commisston deS Aushebungsbezirkes Zschopau für das diesjährige Ersatzgeschäft aufgestellte Geschäftsplan von der König lichen Departements-Ersatz-Commisfion im Bezirke der Königlich Sächsischen I. Infanterie-Brigade bestätigt worden ist, so wird andurch in Gemäßheit Z 71, Abs. 1 der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstruction vom 26. März 1868 bekannt gemacht, daß für den zum Aushebungsbezirke Zschopau gehörigen Musterungsbezirk Zschopau, welcher die Stadt und den Gerichtsamlsbeztrk Zschopan umfaßt, der 14. Mai dies. Jahr. Vormittags 8 Uhr — im Meisterhause zu Zschopau — als Musterungstermin und der 17. Mai dies. Jahr. Nachmittags 1 Uhr — im Schlosse zu Augustusburg — als Loosungstermin bestimmt worden sind. Zugleich werden andurch alle in dem obengenannten Musterungsbezirke aufhältlichen, im Jahre 1850 geborenen Militärpflichtigen, sowie die Militärpflichtigen früherer Altersklassen, welche von den Ersatzbehörden noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, einschließlich dzr disponibel Ge bliebenen und zwar unter Verweis auf die ihnen durch die OrtSobrigkeiten annoch zugehenden Vorladungen andurch geladen, sich am 14. Mai dies. Jahr, um 8 Uhr- Vor- mittagS im Meisterhause zu Zschopau persönlich vor der Königlichen KreiS-Ersatz-Commisston — zu Vermeidung der für den Unterlassungsfall in HZ 176 bis mit 179 der Militär-Ersatz-Jnstruction angedroheten Strafen und sonstigen Nachtheile — zu gestellen und sich durch ihre GeburtS- beziehendlich Loosungsscheine zu legitimiren, wogegen man denselben das persönliche Erscheinen zu dem Loosungstermine zu überlasten hat. Ferner werden die Militärpflichtigen und diejenigen Personen, welche die Zurückstellung der ersteren, oder andere Begünstigungen rücksichtlich deren Militärver- hältniffe beantragen wollen, noch ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, u) daß sie nach § 78 der Ersatz-Instruction verpflichtet sind, die zur Begründung derartiger Begünstigungen bestehenden Verhältnisse einigt Zeit Vor Be ginn der Musterung und spätestens IM Mufterungstermine selbst unter Ueberreichung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen — siehe unten die Be stimmung gub 1 — zur Sprache zu bringen, indem auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf und b) daß nach H 108d derselben Instruction Reclamationsanträge, welche der Kreis-Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht Vorgelegen haben, in der Regel von der Königlichen Departements-Ersatz-Commisston gar nicht in Erwägung zu ziehen, sondern zurückzuweisen sind, sofern die Veranlassung zur Reclamation nicht etwa nach beendigtem Kreis-Ersatz-Geschäfte entstanden ist. Endlich werden folgende von dem Königlichen Kriegsministerium auf Grund Z 9 der Verordnung zur Ausführung der Bundes-Militär-Erfatz-Jnstruction in Bezug auf das Reclamationsverfahren rc. erlassene reglementarische Bestimmungen hiermit wiederholt zur öffentlichen Kenntniß gebracht: 1. Zeugnisse, die zum Behufe der Befreiung vom Militärdienste und wegen erbetener Zurückstellung gebraucht und von den Stadträthen und Gerichtsämtern ausgestellt werden, müssen entweder auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des darin Nachsuchenden, oder auf das Resultat eingezogener sorgfältiger Erkundigung darüber sich gründen; eine blose amtliche Beglaubigung geineindcräthlicher ober ortsgcrichtlicher Atteste ist als ausreichend nicht anzusehen. 2. Die Entscheidungen der Kreis-Ersatz-Commissionen auf Reklamationen, die bis zum Musterungstermine angebracht werden, werden den dritten Tag darauf Mittags 12 Uhr als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. 3. Rekurse gegen die Entscheidungen der KreiS-Ersatz-Commissionen müssen bei Verlust derselben binnen zehn Tagen von dem Tage ab gerechnet, wo die Ent scheidung der Kreis-Ersatz-Commission für publicirt anzusehen war (s. unter Nr. 2), bez. publicirt wurde, und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des zehnten Tages bei der KreiS-Ersatz-Commission, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen, angebracht werden (K 108 der BundeS-Militär-Ersatz-Jnstruction). 4. Die Entscheidungen der Departemcnts-Ersatz-Commissionen, welche nach tz 108^ der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction mündlich zu ertheilen und in die Listen einzutragen sind, gelten von und mit dem Tage der Eintragung in die Listen als publicirt. Vorstellungen dagegen müssen binnen vierzehn Tagen, vom Tage der Publikation an, bei der Oberrecrutirungsbehörde (15^ der Bundes-Militär-Ersatz-Jnstruction) eingereicht werden. Spätere Vorstellungen sind nicht zu berücksichtigen, sowie denn auch gegen die Entscheidung der Oberrecrutirungsbehörde eine weitere Berufung nicht stattfindet. 5. Diejenigen, welche von der Vorstellung an die Oberrecrutirungsbehörde Gebrauch machen, haben jedoch keinen Anspruch darauf, daß mit ihrer Einziehung zum Dienste bis zur Erledigung ihrer Beschwerde Anstand genommen werde. Vielmehr leiden auf sie lediglich die Bestimmungen in ß 188? der Bundes-Militär-Ersatz- Jnstruction Anwendung. Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Commission des Aushebungsbezirkes Zschopau. Chemnitz, den 6. April 1870. Von Könneritz. Pltz. - « ' l - — —— > Bekanntmachung. Reklamationen der Reserve- und Landwehr-Mannschaften auf Zurückstellung betr. Nach § 4 zu Beilage 3 der Allerhöchsten Verordnung über die Organisation der Landwehrbehörden vom 18. December 1867 haben die Reservisten und Land wehrleute, welche aus Zurückstellung aus Anlaß Ihrer häuslichen und gewerblichen Verhältnisse für den Fall einer Mobilmachung oder außerordentlichen Verstärkung des Heeres Anspruch machen, ihre Gesuche bei dem Gemeindevvrstande ihres Wohnortes anzubringen, welcher dieselben unter Zuziehung einiger zuverlässiger Reservisten oder Landwehrmänner zu prüfen und nach Maßgabe des Befundes darüber eine an die Königliche Amtshauptmannschast einzureichende Nachweisung aufzustellen hat, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögensverhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeit weise Zurückstellung bedingt werden kann. Zur Berathung und Entscheidung über dergleichen von in dem die GerichtSamtsbezirke Zschopau und Augustusburg umfassenden Aushebungsbezirke Zschopau aufhältlichen Reserve- und Landwehrmannschaften angebrachte Gesuche wird die Unterzeichnete Königliche Kreis-Ersatz-Commission i den LL. Mai dies. Jahr. Nachmittags 2 Uhr im Meisterhausc zu Zschopau versammelt sein, waS für die Betheiligten hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Auch haben an dem genannten Tage diejenigen Mannschaften der Reserve und Landwehr, welche sich wegen körperlicher Gebrechen und Fehler für felddienst unfähig halten, behufs ihrer ärztlichen Untersuchung vor der Commission zu erscheinen. ' ' Zschopau und Chemnitz, den 20. April 1870. L Königliche Kieis-Ersatz-Co»niWt«m>für den Aushcbungsbezir! Zschopau. Der Militär-Vorsitzende. Der Civil-Vorsitzende. Wehlmann, Major und Bezirks-Commandeur. von Könneritz. Pltz.
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