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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-08-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191908160
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19190816
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19190816
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1919
- Monat1919-08
- Tag1919-08-16
- Monat1919-08
- Jahr1919
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 16.08.1919
- Autor
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Geschäft Name und Wohnort des Käufers oder des mit dem Verkaufe Beauftragten: Eigenhändige Unterschrift des Verkäufers und fein Wohnort: 2152 VLä III 8882 12001-12600 im 12601-13200 „ 18201-13800 , 13801-14400 . Uhr. Ter Gemeinbevorstand. LebensmkttelbezugSkarten laufende Nummer Bekanntmachung über den Handel mit Gänsen. Nachdem der ReichSernährnngSminister mit Verordnung vom 31. Mai ISIS — Reichsgesetzblatt Seite 4V7 — die Verordnungen über den Handel mit Günsen vom 3. Juli 1S17 (R. G. Bl. S. 581) , 2."Mai 1S18 (R. G. Bl. S.^lV der Fassung vom . 2. Mai 1918 (R. G. Bl. S. 372) aufgehoben bat, wird die sächsische AuSführnngSbekanntmachung hierzu vom 8. Mai 1818 — Nr. 111 der Sächsischen Staats,eitnna vom 15. Mai 1S18 — außer Kraft gesetzt. Für den Handel mit Gänsen wird nunmehr folgendes bestimmt: § 1. Bei jedem Verkauf von lebenden oder geschlachteten Gänsen an Mäster und Züchter, sowie von lebenden oder geschlachteten Gänsen oder von Gänsefleisch in Teilen an Händler und an Inhaber von Gast-, Schank- und Speisewirtschaften bat der Verkäufer einen Schlutzschein nach dem nachstehenden Muster (^) in zwei Ausfertigungen auszufüllen und zu unterschreiben. Der Käufer ist verpflichtet, sich den Schlutzschein anSstellen zu lassen und bat auf dessen Ausstellung binzuwirken. Je eine Ausfertigung des SkblutzscheineS hat der Verkäufer und der Käufer bis zum Schlüsse des Kalenderiabres, mindestens aber drei Monate lang, aufzubewahren. Vordrucke können von der Sächsischen Wild- und Geflügel- Handelsgesellschaft G. m. b. H., Dresdcn-A.. Oftra Allee 11, bezogen werden. 8 2. Vom Schlntzscheinzwang sind befreit: die Sächsische Wild- und Geflügel- HandelSgesellschaft in Dresden, sowie die Ein- und Verkaufseinrichtungen der Kommunal verbände und die Hausfrauenvereine. 8 3. Jeder Aufkäufer von Schlackttgänsen oder geschlachteten Gänsen einschließlich der in 8 2 genannten Gesellschaft und Einrichtungen hat ein Ein- und VerkausSbuch zu führen, aus welchem die Anzahl der eingekauften und verkauften Gänse, Name und Wohnort des Verkäufers und Käufers, sofern dieser ein Händler ist, sowie die Ein- und Verkaufs preise zu ersehen sind. Diese Vorschrift gilt auch für die nach Sachsen eingeführten Gänse. 8 4. Die Schlutzscheine <8 1) und das Ein- und VerkausSbuch (8 3) sind auf Ver langen den zuständigen UeberwachungSbeamten vorzulegcn. 8 5. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld strafe bis zu 3000 Mark bestraft. 8 6. Die Bekanntmachungen ») vom 18. März 1918 — Sächsische Staatszeitung Nr. 67 vom 21. März 1S18 —, d) vom 26. Juli 1818 — Sächsische Staatszeitung Nr. 176 vom 31. Juli 1918 —, c) vom 31. August 1918 — Sächsische Staatszeitung Nr. 204 vom 2. September 1918 —, werden aufgehoben. 8 7. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Dresden, den 12. August 1919. Wirtschafts-Ministerium. LanücSlebensmittelamt. V Schlustschein für den Verkauf von Gänsen und Gänsefleisch. Oertliches «US Sächsisches. Riesa, den 16. August 1919. —* Fest genommen wurde hier ein 16 Jahre alter Bursche, der seit längerer Zett hier, insbesondere im hiesigen Stadlpark, an mehreren Mädchen im Alter von 6 bis 11 Jahren Sittlichkeitsverbrechen verübt hat. —* Zur Frage der Regierungsumbildung. In Dresden tagte am Sonntag die sozialdemokratische Be zirkskonferenz für Ostsachsen, die sich in der Hauptsache mit der politischen Lage in Sachsen befaßte. Im Vordergrund stand die Frage der Bildung einer rein sozialistischen Re gierung gemeinschaftlich mit den Unabhängigen. Nach längerer Aussprache, in der die Abneigung, mit den Demo kraten die Negierung zu bilden, zum Ausdruck kam, wurde folgende Entschließung einstimmig angenommen: „Die im BolkshauS tagend« BeztrkSkonferenz für Ostsachsen betrach tet die Aussprache als eine informierende und nimmt Kennt nis von dem Bestreben der BolkSkammersraktion, anläßlich der Regierungsumbildung eine rein sozialistische Regierung «ud damit eine proletarische Einheitsfront herzustellen. Dis Konferenz erwartet von der BolkSkammersraktion und von der Parteileitung, -aß sie im gegebenen Falle alles versucht, auf eine sozialistische Einheitsfront hinzuarbeiten. Wird durch die U. S. P. bet -en erforderlichen Verhandlungen jedes Entgegenkommen verweigert, dann fällt die Verant- wortung für die entstehenden Folgen aitt die U. S. P. zurück." —"Verteuerung derSchuhwaren. Der Ver band deutscher Schubwarenhändler E. v., Berlin, verbreitet nachstehende Mitteilung, um deren Aufnahme auch wir ersucht werden: Für die nächste Zelt ist mit einer erheb lichen Verteuerung der Schuhwaren s« rechnen, weil 1. die Schlachtungen beschränkt werden, um den Viehbestand zu heben, 2. weil deshalb Häute, Felle und Leder vom Ausland eingeführt werden müssen. Die Preise für diese Rohstoffe sind aber durch den schlechten Stand der deutschen Valuta so außerordentlich hoch, daß sich ein fertiger Stiefel schon in der Fabrik um wenigstens 30 Mart teuerer stellen wird, als bisher. Auslandsschubwaren werden sich durch den schlechten Stand der deutschen Valuta ebenfalls sehr ver teuern. — Den „Lelpz. St. N." wird aus Berlin gemeldet: Wie wir erfahren, wird die Versorgung der minderbe- mittelten Bevölkerung mit Schuhwerk, demnächst in großem Umfange, praktisch in Angriff genommen werden. Ein Konsortium leistungsfähiger Lederhändler und Schuhwaren fabriken, dem Leder aus Heeresbestände» zur Verfügung gestellt wird, hat sich zu diesem Zweck gebildet. —* Schlafwagenverkehr. Mit Gültigkeit vom 15. August 1919 ab ist die Vormerkungsgebühr für alle preu ßisch-hessischen Schlafwagenläufe in 1. Klasse aus 2 Mark und f« 2. Klaffe auf 1,50 Mark festgesetzt worden. —""Aushebung dessächstsch -böhmischen Grenzschutzes. Die gegenwärtig noch an d«r säck> sisch-böhmisck)«n Grenze skatromerten Grenzschuhtruppen unterstehen seit einigen Tagen nicht mehr der Militärver waltung, sondern den Zivilbehörden. Dannt ist jedoch der freie Grenzverlehr zwischen Sachicn nird Böhmen nocti nicht wieder hergestellt, vielmehr bleiben die bestehenden Paßvorschriften vorläufig auch weiterhin in Kraft. Wie die „Dr. Nachr." melden, sollen vom 1. September ds. Jahres ab für eine Uebergangszeit bis zum 1..Oktober 250 Mili- tärpersoncn (in der Hauptsache Unteroffiziere mit Zivilan- stellungSberechtigung) der sächsischen Zollverwaltung zur Unterstützung und Ergänzung ihrer GrenzaufsichtLorgane . , 14401-15000 .... Straße 36 beliefert. Nach dem 20. August werden die noch vorhandenen Lebensmittel, die Lebensmittelbezugskarten nicht abgeholt worden sind, frei verkauft. Der Rat der Stadt Riesa, am 16. August 1919. zur Verfügung gestellt werden. Während dieser Uebergangs zeit iverden diese Militärpersonen schon als aus dem Mili tärverhältnis ausgeschieden betrachtet. Sie tragen zunächst noch ihre biSlrerige Uniform weiter, unterstehen aber ledig lich der Zollbehörde. Nach dem 1. Oktober soll ein Teil dieser Militärpersone» endgültig in die Dienste der Zollbe hörde übernommen und entsprechend uniformiert iverden. * Gröba. Oeffentliche Gemeinderatssitzung findet statt am Montag, den 18. August 1919, nachmittags 7 Uhr im SitzungSsaale. Tagesordnung. 1. Bericht über den Ertrag der Kirschennutzungen. 2. Bericht über die Obstvcrpachtungen des Rittergutes Merzdorf. 3. Abschluß eines Lohntariss mit den Arbeitern des Rittergutes Merzdorf. 4. Antrag auf Zustimmung zur Zergliederung des Flurstücks 69. 5. Ver gebung der Schlosserarbeiten, sowie der Beleuchtnngs- und Klingelanlage im l. Bauabschnitt der Kleinwahnnngsbauten. 6. Abschlagszahlungen an Baumeister Hennig «nd Zäncker und Architekt Beck. 7. Vergebung der Klarschlagliescrung für Straßenherftellungen. 8. Vergebung der Arbeiten zur teilweisen Beschleusung der Schlotzstraße. 9. Mitteilungen. Hierauf nichtöffentliche Sitzung. — Berichterstatter zu Punkt 3 Heer Führer, Punkt 5, 6, 7 und 8 Herr Ortsbau meister Langer. Plau « nscher Grund. Die Errichtung einer Stadt im Plauenschen Grunde wird jetzt erneut erörtert. Es handelt sich hier in erster Linie um den Zusammenschluß der groben Jnduftriedörfer Deuben, Potschappel und Döhlen, die sich zu einem Gemeinwesen auf städtischer Grundlage zusammenschlietzen wollen. Jedenfalls dürfte die Angelegen heit demnächst die maßgebenden Behörden beschäftigen, die das letzte Wort bis jetzt in dieser wichtigen Frage noch nicht gesprochen haben. Bezirksarbeitsnachweis Großenhain Nebenstelle Riesa, Kaiser-Franz Joseph-Straste 17. Tel. 40. Kostenlose Stellenvermittlung für alle Berufe. Es werden gesucht: 3 Ankerwickler, 3 Böttcher, 3 Glaser, 5 Schneider, 2 Schuh macher, 1 Stellmacher, 3 Tischler, 1 HauSbnrsche, 1 Schweizerlehrling, 1 Verkäuferin, 1 Pützznarbeiterin, 2 Dienstmädchen mit Kochk., 1 Aufwartemädchen mit Kocbk., 1 Auf- wartemadchen für einige Stdn., 2 landw. Dienstmägde, kräftige Arbeiter für ein Eisenwerk. «achwusttzKst, Riesa. Vostscheckkoutvr tz^pztg «3«, Fernruf «L L0. »irokass. Mesa Nr. 33, fttr die AmtSiauvtmannschaft Großenhain, da« Amtsgericht und den Rat d" Stadt Riesa, sowie den Gemeinderat Gröba. 188 Sonnadeiid, 1«. August ISIS, abends. 72. Jahrg. Da« Riesaer Tageblatt erschewt jede« Ta« abend« 6 Nhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Bezugspreis, gegen Vorauszahlung, durch unsere Träger frei Haus oder bet Abholung am Postschalter vierteljährlich 4.80 Mark, monatlich I.KO Mark. Anzeigen für die Nummer de» Ausgabetage» sind bis li» Uhr vormittag» aufzugeben und im voraus zu bezahlen; ein« Gewähr für da» Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Preis für die 43 mm breite, 8 mm hohe Grundjchrift-Zeile (7 Silben) 49 Pf., OrtSprei» 35 Pf.; zeitraubender und tabellarischer Gatz 50'/, Aufschlag. Nachweisung«- und BermittelungSgebühr 29 Pf. Feste Tarif«. Bewilligter Rabatt erlischt, wen» der Betrag verfällt, durch Klage eingezogen iverden mutz oder der Auktraggcvcr in Konkurs gerät. ZahlungS- und Erfüllungsort: Niesa. Vierzehntägige Unterhaltungsbeilage .Erzähler an der Elbe". — Im Fall« höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen de» Betriebe» der Druckerei, brr Lieferanten oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung de» Bezugspreise». Rotationsdruck und Verlag: LangerLWinterlich,Riesa. Geschäftsstelle: Gsethestraße SS. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil; Wilhe lm Dittrich, Riesa. Pferdefleisch-Verkauf bei Herrn Albert Mehlyorn in Gröba, Kirchstraße 10, am Montag, den 18. August ISIS, vorm. von 10—12 ans die Nummern 1351—1600 der roten Ausweiskarte. Gröba (Elbe), am 15. August 1919. Betreten der Fluren vom Rittergut Merzdorf. ES wird ernent darauf hingewieseu, daß das Betreten der Fluren und Felder des Rittergutes Merzdorf den dazu nicht berechtigten Personen streng verboten ist. Tie ver schiedenen Personen erteilte Erlaubnis zum Ausziehen von Disteln »nd sonstigem Unkraut a«S den Kartoffeln wird hiermit ausdrücklich für ungültig erklärt, da diese Erlaubnis zum Kartoffeldiebstahl mißbraucht wird. Alle Personen, die unberechtigterweise auf den Feldern des Rittergutes Merzdorf angetroffen werden, werden künftig unbedingt zur Anzeige gebracht. Das Aehrenlesen ist nur, auf den von unserem Administrator freigegebenen Feldern und in den von ihn» bestimmten Zeiten zugelaffen. Gröba (Elbe), am 15. August 1919. Der Gemeindevorstau-. Der Bezirksschornfteinfegermftr. hat gemeldet, daß von Montag, den 18. bis mit Sonnabend, den SS. August 1V1V die Schornsteine in Gröba gereinigt werden. Gröba (Elbe), am 16. August 1919.Der Gemeindcvorstaud. *) Die lebenden Gänse nach Stückzahl, die geschlachteten nach Gewicht. Ablieferung von Hafer aus der Ernte 1919. Auf Grund der Bestimmung in 8 13» der Neichsgetreideordnung ist dem Kommunal oerband eine graste Lieferung Hafer auferlegt worden, für deren restlose Aufbringung die LandeSgetreidestelle den Kommunal verband haftbar gemacht hat. Diese Lieferung ist höher als die im Jahre 1918/19 abgeliefcrte Menge Hafer. Der Kommunalverband ist auf Grund der Bestimmungen der Reichsgetreid eordnung pervflichtet, die ihm auserlegte Haferlieferung auf die Gemeinden und einzelnen Betriebe nach der tatsächlichen Lieferungsfähigkeit umzulege». Die betreffenden Mengen werden den Gemeinden und ablieferunaspflichtigen Landwirten bis Anfang September dss. Js. in einem befonderen Benachrichtigungsschreiben mitgeteilt werden. Auf folgende Bestimmungen der Reichsgetreideordnung wird nochmals hingewiesen: 1. 8 18» Absatz 1, letzter Satz: Verträge, durch die die Erzeuger sich zur Lieferung von Hafer an Dritte verpflichtet haben, sind, unbeschadet der Vorschrift in 8 13 d insoweit nichtig, als dadurch die Lieferung der umgelcgten Mengen unmöglich wird. 2. «irr» Absatz«: Erzeuger, die infolge Abgabe von Hafer an Dritte zur Lieferung der «mgelegten Mengen nickt imstande sind, haben, unbeschadet der Vorschrift in 8 80 Absatz l Nr. 13, als Schadenersatz das Doppelte des zur Zeit der Festsetzung (Satz 2) geltenden Marktpreises oder, falls der von ihnen erzielte Verkaufspreis höher ist, diese» an die NeichSgetreidestelle zu zahlen. 3. tz 1»'»: Verträge über Lieferung von Safer ans der Ernte 1919 dürfen vor dem 16. August 1919 nicht abgeschlossen werden. Verträge der im Satz l genannten Art, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossen worden sind, sind nichtig. Dieser harten Folgen wegen, welche die Nichtablieferung der den einzelnen Betrieben aufzuerlegendcn Hafermengen hat, wird cs im eigensten Interesse deö Landwirte liegen, bei Berkaus von Hafer vor Erfüllung der ihnen auferleate» Ablieferungspflicht besondere Vorsicht walten z« lassen. Großenhain, den 14. August 1919. 140ck VIll. Die AmtShanptmaunschast. Abgabe von Speisekartoffeln betr. Für die nächste Woche vom 18. 8. bis 24. 8. 19 gelangen auf den für die genaunte Zeit gültigen Abschnitt der braunen Kartoffelkarte 5 Pfund, auf den gleichen Abschnitt der roten Kinderkartoffelkarte 3 Pfund Frühkartoffeln zur Verteilung. Zum Bezüge sind alle kartoffelversorgnirgsberechtigte, d. h. nicht kartoffelbautreibende Personen, sowie Kartosselerzenger, denen Speisekartoffel» aus neuer Ernte noch nicht zur Verfügung stehen, berechtigt. Kartoffelerzcuger,zdie reise Kartoffeln ans neuer Ernte besitzen, dürfen aus ihren Vorräten pro Kopf der von ihnen zu versorgenden Personen in der nächsten Woche 7 Pfund verbrauchen. Im übrigen bleiben die Bestimmungen der Bekanntmachung vom 6. 8. 19, 646 dll in Geltung. Großenhain, am 16. August 1919. 647 a ll. Der «ommunalverband. Belieferung der Lebensmittelbezugskarten. In der Zeit vom 17.—20. August 1919 werden gegen Abgabe des Abschnittes 1« der von M. Schautschik, Wettinerstraße v, , M. Kriege!, Carolastraße 5, , Herrn. Schneider, Wettinerstraße 27, „ Georg Schneider, Kaiser-Franz-Joseph- Straße 3 » und „ Albert Herzger, Kaiser-Franz-Joseph« welche aus Sckmn. Menge") in Stück §in Pfund Bezeichnung der Warengattung (lebend oder geschlachtet) beiTeilen von Gänsen nähere Bezeichnung EinheitZ pro S bezw. P M. preis lück fund Pf. Gesamt M. preis Pf.
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