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Dresdner Nachrichten : 03.02.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-02-03
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185802030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580203
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580203
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-02
- Tag1858-02-03
- Monat1858-02
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 03.02.1858
- Autor
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Tageblatt Unterbattunq und Geschäftsverkehr. ^ 34 Mittwoch den 3. Februar 1888. Erscheint lägt. Morg. 7 Uhr. Inserate die Spaltzeilc zu b Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntag- von 11—2 Uh») angenommen. I. Abon nement ä Vierteljahr 1 Tblr., (60 Zeilen unentgeldl. Inserate); 2. Abonnement i> Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeldl. Lieferung in's Haus. Für auswärts durch die Post » Vierteljahr IS Ngr—Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: JobanneS-Allee 6 u. Waisenbausftraß« 6 pl. Für die Monate Flbruar und März wird auf die „Dresdner Nach richten" besonderes Abonnement ^angenommen. Der Preis eines Exemplars beträgt auf diese Zeit 1V Ngr. Die Exped. der Dresdn. Nachr. Local- und Provirmal-Hlachrichteu. Dresden, den 3. Februar. Se. M. der König hat den zeitherigen Aktuar beim Bezirksgericht Leipzig I. F G. Hungar, unter Ernennung zum Gerichtsrathe, beim Bezirksgericht Zwickau angestellt, den Gerichksrath beim Bezirksgericht Zwickau H W. Dreßler in gleicher Eigenschaft zu dem Bezirksgericht Pirna versetzt und dem zeitherigen Aktuar 1. El. beim Gerichtsamte Limbach I. H. Schörmer die Stelle eines Gerichtsamtmanns daselbst übertragen. — Vorgestern Abend traf Se. Durch!, der Erbprinz Heinrich XIV. von ReußSchleiz in Begleitung seiner er' tauchten Schwester, der Prinzessin von Bentheim-Tccklen- burg-Rheda hier ein. Die hohen Herrschaften nahmen ihr Absteigequartier im „Hotel Royal" und haben mit ihrem zahlreichen Gefolge gestern Vorm die Reise nach Karls ruhe (in Schlesien) fortgesetzt, woselbst dem Vernehmen nach am 5. d. M. die Vermählung des Erbprinzen statt- finden wird — Die zweite Kammer nahm gestern den Deputa- tionsbericht über den Gesetzentwurf wegen Ausübung der Thierheilkunde in Berathung, welcher denselben in allem Wesentlichen genehmigt. — Erledigt ist: das Pfarramt zu Bärnsdorf (Rade berg), Coll.: das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts; die zweite Lehrerstelle zu Bockau (Schnee- berg), Coll.: das Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. — Bei hiesiger Sparkasse, welche der Zinsenabrech- nnng wegen vom 17. Jan. bis 15. Febr. geschlossen ist, wurden in der Zeit vom 1 Jan. bis zu dem am 16. Jan. erfolgten Schluffe nicht weniger als 25,618 Lhlr. 29 Ngr. von 1777 Einlegern eingezahlt und nur 14,492 Thlr. 18 Ngr 1 Pf. von 554 Parteien zurückgezogen. Dabei sind 279 neue Bücher erpedirt und 145 erloschene zurückgeliefert worden. Die erst seit wenig Jahren ringe führte Verlegung der Schlußzeit vom 1. Januar auf die zweite Hälfte desselben Monats scheint demnach nicht un- günstlge Resultate herbeizuführen. Ob eS nicht thunlich sei, die auf vier Wochen bestimmte Schlußzeit auf weni ger Zeit zu verkürzen, wollen wir zwar nicht behaupten, obschon anderwärts selten mehr als 14 Tage dazu ver wendet werden. Ebenso ist uns noch unbekannt, ob die vom sparenden Publikum langst erhoffte Erhöhung des Zinsfußes auf 3^ Proc vielleicht vom 1. Januar d. I. ab eintreten wird. — Wie wir gestern schon gemeldet, wird Freitag Vorm 10 Uhr vor hiesigem Bezirksgericht ein Einspruch verhandelt werden, welchen die Redaktion der „Dresdner Volkszeitung" gegen ein Erkenntniß des K. Gerichtsamt erhoben hat. In Nr. 83 des vorigen Jahrgangs nämlich hatte genanntes Blatt unter der Rubrik „Vermischtes" eine Kritik des englischen „Athenäum" über O. Heubner's „Eng lische Dichter" mitgetheilt. Die Polizeibehörde fand hierin nichts Anstößiges (zum wenigsten wurde ihrerseits die brtr. Nr. nicht mit Beschlag belegt), wohl aber das Ministe rium des Innern» welches denn auch die strafrechtliche Ver folgung jenes Aufsatzes beantragte. Die K. Staatsan waltschaft gab diesem Anträge Gehör und vom K. Ge- richtsamt im hiesigen Bezirksgericht ward nun die Unter suchung eingeleitet und zwar auf Grund des Art 127 des Strafgesetzbuchs, wonach Jeder Gefängnisstrafe bis zu ei nem Jahre zu gewärtigen hat, wer staatsverbrecherische Handlungen oder Personen, die solche Handlungen begehen, wegen derselben in Wort oder Schrift lobt. Die Redak tion luchte in einer kurzen schriftlichen Vertheidigung nach zuweisen, daß jene Kritik nicht im mindesten ein Lob Heub- ner's wegen seiner bekannten politischen Antezedentien ent halte; das Gerichtsamt war jedoch anderer Meinung und verurtheilte die Redaktion, unter Berücksichtigung der Rück fälligkeit, zu 4 Wochen Gefängniß. Dieselbe glaubte da gegen Einspruch erheben zu müssen, und hierüber soll, wie gesagt, nächsten Freitag vor dem Bezirksgericht verhandelt werden. Die Vertheidigung wird 0. Schaffrath führen.
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