Delete Search...
Frankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger : 15.01.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-01-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1786999250-192001159
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1786999250-19200115
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1786999250-19200115
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Druckfehler: Titelseite der Beilage enth. falsches Ausgabedatum.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungFrankenberger Tageblatt, Bezirks-Anzeiger
- Jahr1920
- Monat1920-01
- Tag1920-01-15
- Monat1920-01
- Jahr1920
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
enberger Tageblatt Donnerstag den 15. Januar LS2V 7S. Jahrgang 2. am 3. Januar 1920 auf Blatt 430, die Firma Bolkmar Herold dl v betr.: Der Kaufmann Konrad Watt« Herold bi ObmlMemm ütal» Fraakeaber »er Stadtrat. 1o I. LV. VvkM. /,s V» Hdyr v»r^ d>, 1 Uhr (soweit noch Vorrat und Ludwig. Frankenberg Frankenberg, dH4. Januar 1SL0. O«M»HI«lsteve des Dtadttat« über Vie Wieirnmgdä a»r vöikttttcbt gestellt werden. Der Einwand, oben werden könnte, »tat von Sarajevo mitzim daß sie in ihr den Gru ten, das hinaus, was von Rechts ob eine allgemeine »n. Herz. sausschnsses der Deutschen ammlung. 3. am S. Januar ISA) aus Blatt 312, die Firma 8 mit besLränkler Haftung In Frankenberg i. Sa. manu« Carl Anton Pfotendauer in Frankem rufen worden. Amtegericht Frankeu-era, dm S. Januar ISA). Donnerstag dm iS. Januar 1920 Nach 88 228-230 des ds, dem die 88 173-176 Kostenlos« vermlttelung für Nrbettgeber und Arbettneh««. Sefchiftezett: 8 die 12 Uhr »orwtttasn. - Femsvrrchanschlsb «r. 2« weiten LebmemiUelkartm; von 4. Januar ISA). LideneN Die Auslieferungsbeftimmungen verstoßen äbtr weiter gegen sine» anderen allgemein atterfarmten Rechtsgrundsatz, nämlich gegen den, daß niemand seinem ordentlichen Richter entzogen werden darf: die Auszuliefernden sollen, wenn di« Zeitungsmeldungen wahr sind, vor Ausnahmegerichte > Rachlatz des am 4. Juni 1S1S vvftorbmm Alt- und Grünwarm- s „selchst in RirdrrUchteoau soll die «chlutzverKUung ersolgm. Hierzu find 2758 PW P,g. verfügbar. Zu berücksichtigen fis 81 Mk. bevorrechtigte, 3716.14 Mk. nichtbeoorrechtigte Forderungm. Frankenberg, dmy. Januar ISA). R«cht»«uwatt vr. Lchat, verwalt«^ Städtischer Arbeitsnachweis > «chtoMM «r. 1». Von Geschäftsführer des Untersu National Kohl«»- AnMatzpreMei«-Abgabe aus Marke 28.sk Köhlmarundkarte Lei Moriatiou, Böhme u vonnerstaq dm 15 1.20. bei Kerb«, Herold und Fiedler für 1. und z. Bezirk Nr. 1 bi» Schluß und «oamLev» dm 17.1.20. LA Soll«, Thomks-^FikdLa^^^mid Jahn für r. und 4. Bezirk Nr. 1 bi» Schluß auf 1. Abschnitt für NOkttMk trott in d« sttttklam Ri,d«l>ge,(Bad«bag6) Nttfk Donnerstag dm 15.1. A). norm. V.S bt» V.11 Uhr auf die noch nicht bell . - . . - ..—.. —- vorhanden) ««im Fränfenderg, ^WM Freudig wird eS gewiß in allen Kreise« rmferer Gemeinde begrüßt werde«, daß, nachdem fett dem Sommer des Sahres 1VL7 nnr «och ewe einzige Glock« einsam ihre Stimme erschallen ließ und diese eine u«S die «reue gehalten hat in schwerer nutz schwerster Zett, nunmehr ein neue- volles Glockengeläut ans K bei einer bekannte» Glockengießerei in Anstrag gegeben worden ist. So wir äb«s» zeugt Nid, damit einem langgehegte« und wodlberechtigtm Wunsche uachznkommm, so dringlich tritt die Frage an «nS Hera«, wie wir die erhebliche» Koste« für d«s Reue Geläut ausbrtngm soüm. Da wmdm wir uuS vertrauensvoll au die oft bewährte Opserwilligkeit der Bewohner unseres Kirchspieles in Stadt and Land mit der herzlichen AuffsLbemnge Spendet Haben für dte nmeu HloLm! Zeigt In bitterernster Zett, daß eure Kirche, euer Gotteshaus euch etwa» gMl Kelft mit, daß bald wieder »oller HksckmgMvt i« Arend und Leid «us grüße und die Khre Hottes verkündige! Jede, auch die kteiuste Habe ist Willkommen! Der Atrchelworftimd wH hiermit, zur vermeiduug ,«a»g»weiser »«llriibuug, die sosortige Abgaben: 1. Sesitzsterrer <6. Ratenzahlung); 2. BiMwuee; 3. SranatWewKekahaadettltea« (2. Hälfte); 4. «tdmihwwmkbMtmwr (2. Hälfte); S. G,W«rb«Ich»l'Schnlg«kd: s. N«alsidnl.e<lmrg«ld. l 13. Januar 1S20. ' II IW, iMMr rechts die Bestrafung seiner Verletzung nach dem FrkAm»- schlutz für nötig hält, so dürfen die Sieger nicht Klüger, Richter und Henker zugleich sein wollen. Md dem Besiegten lediglich die Rolle des Büttels überlassen. Die Aufgab? kann nur ein unparteiisches Gericht über? nehmen, das allerdings nicht zusammengesetzt werden kann, ehe nicht ein Völkerbund die Staaten, di« jetzt „im üuh»wn Verhältnis gegeneinander betrachtet (wie gesetzlose Wild«) von Natur in einem nicht rechtlichen Zustand sind", in «st» Rechtsverhältnis zueinander gebracht hat. Nur ein Gericht eines Völkerbundes kann Völkerrechtsverletzungen gerecht und von Rechts wegen ahnden, weil es allein über di* Missetaten sowohl der Sieger wie der Besiegten richten kam. Die Marime, daß der Sieger, allein selbstgerecht mb ohne für die eigenen Sünden Butz« zu tun, den Besiegte« ruhten kann, widerspricht dem Sittengesetz. Sie macht vi* Justiz zur Metze der Rach« und verletzt Gott«» Gebot: denn die Rach« ist mein, spricht der Herr. ! ?! In da« hiesige .ist« ist etngetragen worden: 1. am 3. Januar auf Blatt 825, die Firma Richard Bridi« in Niederwiesa und als deren In der Kaufmann Emil Richard Bräuer dafelbft. Angegebener Geschäftszweig:tzndel mit Tertiswaren: Holzversteigermg aus Frankenberger Staalssorstrevier Gasthof .«tadt Dresden"'m Frauke«»«» Mittwoch de« Li.SmuarMo vor«.«Uhr: S1S w. Stämme 10/38 ow, 2S7 w. Klötze 7/40 °w, 183 ei«, dergl. 16/81 °w.SS bu. derak. 13/8S om und 10 lind, dergl. 16/81 am vom Schlage in Abt. W und den Räumungm m Abt. 84, 57 und 88. Forsttevierverwattung Frankenb«g u«d Forftrentamt Augustusburg. es handle sich um Kriegsvergehen, für die autzervrdentz- liche Kriegsgerichte zuständig seien, würde di« Sache noch verschlimmern. Außerordentlich« Kriegsgerichte als ordnungs- mätzig zuständige Gerichte zu bezeichnen, hieß« das Kriegs gericht übet die Dauer des Krieges hinaus in den Friedens- zustand hineintragen und dann den Krieg über den Friedens- schlutz hinaus verlängern. s Nach den Friedensbedingungen sollen auf die für schuldig Befundenen die gesetzlich vorgesehenen Strafen Anwendung finden. Der alle Grundsatz „nulla poena sine lege", der seit Erklärung der Menschenrechte wieder Grundlage alles mo dernen RechtsbewuMeins geworden ist, soll also nicht an getastet werden. Die Haager Landkriegsorvnung«n sind nun aber sogenannte leges imperfecta«, d. h. «s fehlt- ihnen di« Sanktion, es sind in ihnen keine Strafen für Verstötze fest gesetzt. Noch ist die Liste der Auszuliesernden nicht bekannt. Wir müssen abwarten, inwieweit sich die Entente damit be gnügen wird, die Auslieferung derjenigen Personen zu verlan gen, die sich, wie es auch der berühmt« französische Jurist Renault ausgeführt- hat, gegen ein Strafgesetz vergangen haben und ob die erkennenden Gericht« sich zu einer Frei sprechung dann entschlichen werden, wem z. B. Notstand vorlag oder das Bewutztsein rechtswidrigen Handelns gefehlt hat, zwei Fälle, auf die Renault gleichfalls hingewtesen hat. Zu untersuchen wird auch sein, inwieweit die unter Anklage gestellten Handlungen als erlaubte Wiedervergeltung (Repressalie, Retorsion) straffrei bleiben müssen. Verurtei lungen können also nur erfolgen, wenn der Tatbestand, erfüllt ist, der in Strafgesetzen für di« Straffälligkeit festgelegt ist, wie es z. B. in Deutschland in den 88 127 ff. des Militär- strasgesetzbuches und im Rejchsstrasgesetzbuch geschieht. Zu beachten ist allerdings, datz nicht deutsches Recht, sondern fremdes Recht zur Anwendung kommt, da Gebiete, di« im Kriege besetzt worden sind, trotzdem Ausland bleiben. Wir haben bisher di« Frag« aus den Gesichtspunkten des geltenden Völkerrechts betrachtet; das Recht erbt sich aber fort, es darf sein Heil nicht jm Erstarren suchen. Datz das Recht seine Geschichte hat, gilt besonders für das Völkerrecht, das nicht wie alles andere Recht von einer gesetzgebenden Gewalt geschaffen wird, sondern im wesentlichen Gewohn heitsrecht ist und durch Uebereinkommen festgeiegt wird. So ist Elhbacher der Ansicht, datz die Hebung des Weltkrieges ein neues Völkerrecht geschaffen hat. Das ist nur bedingt richtig, denn was „rechtens" ist, ist noch lange nicht an sich „recht". Es ist also zu prüfen, nicht ob es von jetzt an völkerrechtliche Hebung ist, Kriegsverbrecher auszuliefern, weil Friedensverträge, an denen fast di« ganz« Welt beteiligt ist, eine solch« Bestimmung enthalten, sondern ob «s dem Rechtsbewutztfein entspricht, datz der alte, schon von Kant ausgestellte Satz, datz es schon im Begriff des Friedens schlusses liege, datz mit ihm di« Amnestie verbunden sei, auf gehoben wird. Die Frag« in allen Einzelherten zu «rört«rn, würde die Grenzen dieses Aussatzes weit überschreiten. Es müh aber gesagt werden: Wenn man zum Schutz« des Bölker- .. . , u einem gerechten Kriege sahen. Zweifellos ging schon deMerreichische Anspruch über . " V verlangt werden durfte. Um so weniger kann vom Reetsstandpunkt aus die m der Geschichte der zivilisierten Äker unerhört« Forderung aus Auslieferung gebilligt werden, die allzu lebhaft an die altrömische Hebung erinnert, gesauste Feinde dem schau lustigen Pöbel im Triumphzug vqMhren, um sie dann hinzurichtün. Nee« blutige tiaruden in Seelig 18 Tot«, 30 Verwundete. — Belagerung^uftand für gm» Deutschland. Das deutsche Voll soll nicht zur Ruhe kommen! Seit Sonnabend haben wir offiziell d«n Friedenszustand. Alle besonnenen vor- und auswärtsstrebrnden Kreis« im ganzen Reiche gelobten an diesem Tage, nun mit neuen! Kräften an dem Wiederaufbau unseres armen Vaterlandes mitzuarbeiten. Was hilfts! Es gibt noch Elemente in un-, ser«m Volke; di« keinerlei V«ran twortungsgesühi im Leibe haben, di« unbedingt und auf jeden Fall Blut auf der Stratze sehen wollen! Wer sind denn dies« Kreise? Ist! es denn nicht möglich, sie öffentlich an den Pranger zu stellen- Soll sich denn «in ganzes Volk dauernd von einer winzig«!» Minderheit in Schach halten lassen? ; lieber ! Unruhen vvr dem Reichstag lies am Dienstag nachmittag kurz nach 5 Uhr bei uns folgen des Telegramm ein, das wir durch Aushang bekanntgaben: Berlin, 13. L. Gegen 3—4 Uhr nachmittags VE suchte di« vor d«m Reich stagsgebSud« demonsttimde Mense in den R«ichstM «inzudringr». Die Sich«heit»polh«ä pflanzte di« Bajonette auf und suchte di« Meng« zu Mr streuen. Da dies jedoch, nicht gelang, machte die MchE hettspoltzei von der Waffe Gebrauch. Es kam zu ein« lebhaften Schießerei, namentlich vor dem Eingaiftb ln da Simsonftratze. Der vor diesem Eingang befindlich» Rasenplatz ist von einer groben Anzahl Toter und Scham» verwundeter bedeckt. , , < Bon einem Augenzeugen wird üb«r den Vorgang berichtet: l Die Stimmung unter den Demonstranten war von Aw fang an gefährlich sie hatten sich unter die Sicherheit^ wehr gedrängt und wollten gütlichem Zureden durchaus nicht weichen. Die Sicherheitswehr hat hier viel Nachgiebigkeit^ vielleicht zu viel Nachgiebigkeit von Anfang an bewiesen. Der Ausgangspunkt h«r eigentlichen Unruhen wqr di* grotzB Freitreppe, di« zu dem Bismarckdonkmal hrruntersührte. EW AustsM für die Amtshauptmannschast Mha, dieStaats- und Gemeindebehörden zu Frankenberg Verantwortlicher Redrckieur: Ernst Robbers len. in Frankenberg i. Sa. — Druck und Verlag: T. G. Roßberg kn Frankenberg i. Sa. edensvertrages von Versail- Verträges von St. Gev- - mahl entsprechen, sollen die Gents diejenige» Angehörigen " der Mittelmächte, denen sie verstötze gegen das Krirgs- rrcht zur Last legt, zur Verteilung vor Gerichten aus- geliefert werden, die zu dies«;Zweck eigens gebildet wer den soll»». Dies« Bedingung dem Besiegten von den selben Mächten ausgezwungen krden, dis die Forderung Oesterreichs, an den serbischenPoruntersuchungen über die Mordtat von Sarajevo mitzuwGi, für so demütigend hieb iveffenGche Sitzung -es Bezirksausschusses Monta- W SS. Jauuar 1S20 mittag» LS MSr im Kerhandivugszimmer der Amtshauptmauufchaft. Di« ordnung hängt im Wartezimmer der Amtshauptmannschast aus. . Flöha, Januar 1920. v«, «mtohauptmau». 2u der 12. bi» 18. 3».Mt». werden für Perlonen über 6 Jahre 75 Gramm Wschfbttsth m ramm Fletschkouirrveu stcheraeftellt. Kmder unter 6 Jahren «hallen die Hälfte dkl« V Der Preis Mr ein Pfund Fleiichkonleroen beträgt 6 80 Mark. Fioha, Januar 1920. »«BorfitzrnS« do» KmmtUlmckttkbau»«>. Es ist von jeh«r strittig Rechtspflicht zur Auslieferung von rechern besteht, oder ob nur eine moralische VerpflicGM (dazu anzunehmen ist. In der Praris bat die zweit« AnM Megt; Auslieferungen erfolgen nur dorr, wo Auslreferungsertchge geschlossen worden sind. Ein solcher Auslieferungsv ertng ist nun in Versailles und in St. Germain zwischen EnmtH und Mittelmächten geschlossen worden. Die Einrede, er -i durch Gewalt erzwun gen, ist unzulässig, da kriegführende Parteien sich der Ent scheidung durch die Gewalt eben ddurch, datz sie Krieg führen, unterwerfen. Die Friedensverträge verstptzen aer gv^n das geltend« Völkerrecht msoweit als nach einer beinahe restlos an«v- klmiiten Regel kein Staat seine eigeiwnUntzrtanen ausliefert, die sich im Auslände strafbar gemachth^ben; dieser Grund- sak ist in die Landesgesetze, zuweile sogar in die Verl- » fasfungen der kontinentalen europäisch«! Staaten ausgenom men worben. Die angelsächsischen Staate. Grotzbritaimim so. wohl wie die Vereinigten Staaten, in denen das Prinzip der sogenannten territorialen Geltung derGtrafgefetz^ herrscht Kesern alserdmgs auch die eigenen Unlertnen aus. Es scheint also zunächst als ob in diesem Punkt'di« angelsächsische Auffassung ebenso gesiegt hat wi« z. B.bei der Frage der LiquidierM des feindlichen Privateigentum». Es scheint aber nur sw Ebenso wie in den kontinentalen Staaten jeder Staat selbstherrlich prüft, ob das AuslieferuniLbegehven zulässig U lassen auch di« Angelsachs«» dieses wesentlich« Element der Souveränität des Staates nicht artasben; sie untev- wersen sich nicht bedingungslos dem Verlangen ftemder Mächte auf Auslieferung. In Grotzbritamien z. B. prüfen zunächst die Gerichte die Schuldftage, der Staatssekretär . . L- d ' Enttzheidung nicht gebunden. Da r Mittelmächten nicht zugestanden t oertttzt und damit g»g,n da» ein« fdlch«
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview