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Weißeritz-Zeitung : 26.07.1918
- Erscheinungsdatum
- 1918-07-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-191807260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-19180726
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-19180726
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1918
- Monat1918-07
- Tag1918-07-26
- Monat1918-07
- Jahr1918
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 26.07.1918
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ns kl on lde >u- -ge >re »ie en nu 5«. nn nd ist es o- ie. in en nd ne n. ei u- in Befördert: Utsfz. Tautenhahn z. Sergeant. Telepr. Hans Kolenda z. Gefr., Vizefeldw. Eurt Heinrich z. Leutnant d. R > Utsfz. Hähnel z. Sergi, Gefr. Fraulob z. lltffz. Aus zeichnungen erhielten: Eiserne Kreuz 2. Kl.: Gefr. Karl Gäbler, Kan. Otto Schubert, Utffz. d. R. Ewald Seidel, Gefr. Paul Donath, Gefr. Martin Lotze, Gefr. Paul Wein hold, Schütze Alfred Schiffel, Leutn. L. Heinrich, Eergt. Tautenhahn, Gefr. Reuther, Soldat Alfred Lotze, Kan. Martin Heerklotz, Fahrer Paul Schramm; Friedr.-Aug.- Med. in Silber: Schutzmann Sergt. Sachse, Soldat Kurt Fischer, Bizefeldw. Eidner, Bizefeldw. Hofmann, Utffz. Fraulob; Friedr.-Aug-Med. in Bronze: Gren. Wodtke, Gefr. Paul Donath, Gefr. Han« Kalenda, Kon. Martin Heerklotz, Soldat Paul Merkt (Elend), Soldat Alfred Kästner, Soldat Mar Liebscher, Kan. Otto Straßberger, Kraftfahrer F Jehn«. Fast alle vorstehend Genannten sind auch früher schon mit Ordensauszeichnungrn im Felde beliehen worden. In der Heimat erhielten: Herr Amts hauptmann Ldler v.d. Planitz da« Ritterkreuz l. «laße mit Krone zum Albrecht,orden, Herr Sekretär Porstorser das Berdienstkreuz. Herr Kantor Schmidt da» Ehrenkreuz für freiwillige Wohlfahrt,pflege, Herr Oberposlschafsnrr Donner da» preutztsche Berdienstkreuz. Alsdann gedacht« Kamerad Vorsteher Heil der letzten Freitag den 26. Juli IM8 abends Rr. 172 1 Der Kommunalverdond. Nr. 3463 Mob. ll. > -i—--SSW überaus schweren Kämpfe im Westen, dankte den Kame raden, die dort standgehalten hatten und sprach auch die sichere Hoffnung aus, daß unsere Armeen weiter stand- halten würden bi, zu einem siegreichen End,. Hart« Kämpfe fordern Opfer. Wir müssen befürchten, datz noch manche Trauernachricht uns ereilt. Wollen wir hoffen, datz auch dieses Mal die Verluste nicht zu groß seien. Zum besonderen Gedächtnis derer, die in diesen Kämpfen geblutet und gefallen, erhoben sich die Anwesenden von den Plätzen. Wie bisher stet», war auch diesmal eine große Zahl von Rartengrüß«n eingrgangen, viele au« dem Welten, eine gröbere Anzahl aber auch aus dem inneren Ruhland, au» Kiew und der Gegend des Schwarzen Meeres. Telegraphist Kurt Kalenda hatte eine schön aus- gestattete deutsche illusiritrte Zeitung geschickt, die in Bukarest hergestellt wird. Im zweiten Teile des Kriegs abend» erzählt« der auf Urlaub hier weilende Kamerad Kraftfahrer Jehne von Land und Leuten in Mazedonien, von den Schwierigkeiten, die unsere Kolonnen dort unten zu überwinden haben, wie deutsche Strotzen- und Elfen- bahnbaukunst ihnen das Leben leichter zu machen sucht, wie Tageshitze und nächtliche Kühle gesundheitlich« Ge fahren entstehen lassen. In angeregter Unterhaltung blieben die Anwesenden noch zusammen, bi» die heran» OertNche, «nd Sächsisches. LipP0ldi»»aIde. Die Kriegsabende de» Mili- tärverein» haben noch immer Ihre alt« Anziehung», kraft brhollrn, al» «in Trrffpunkt drr«r, di« lirb« vnge- hörig« im Felde haben, in der Heimat zu kurzem Urlaub oder längerer Erholung weilen und nicht zuletzt der Ber- «tnrmilglieder selbst. So hatte sich auch gestern abend im „Steinbruch" ein« größere Zahl von Mitgliedern und ihren Angehörigen und viel« Feldgraue «ingefuüden. Lin gegen 8 Ahr «insetzender Regenschauer ließ e» freilich nicht zu, d«n Kriegsabend im Garten abzuhalten, die geräumige Gaststube mußte alle die Besuch» aufnrhiiien. Kamerad Vorsteher Heil begrübt, grg,n 9 Uhr dir Erschien-nrn mit herzlich,» Worten, in,b,sondere auch die Feldgrauen d» nahen „Windischheim,", da« dem Mtlitärvrretn nun ganz brsonder» naheg,rückt sei, und gab dann nach- stehende, seit dem letzt,» «ri,g-abende bekannt gewordenen Beförderungen, Auszeichnungen usw. von im Felde stehen- den Dippoldi,waldein oder von hier au« ring,rückten bekannt: ««fallen: Btzefeldwebel John,. Br»wvnd,t: Herm. Barth, «,fr Han» Hultsch, Gesr. Fritz Hess«, Bruno Müller, Karl Nitzsche, Obergesr. Luit Lindner, Richard Pietzsch, Bize- fildw. Hellmut Eidner, Gesr. Herbert Hess, (Desangensch.) von Dippoldiswalde und Alfred Kamann au» Ulberndorf. Verbot des Grüupflückens bou Hülseufrüchten. Nach Z I Abs. 4 der Reichsgrtreideordnung für die Ernte 1918 vom 29. Mai 1918 lReichsgesetzblatt S. 425) dürfen Erbsen «nd Bohnen nur dann grün gepflückt werden, wenn sie zur Verwendung al» Frischgemöse angebaut sind. Diese Borau»- setzung kann nur in dem Falle als gegeben angesehen werden, wenn die betreffenden Sorten in drm Verzeichnis der zum Gemüsebau bestimmten Hülsenfruchtsorten aufge- führt sind, das bei dem unterzeichneten Kommunalverband eingesehen werden kann. Futtererbsen aller Art (Peluschken) und Ackerbohnen dürfen nur dann in grünem Zustande abgepslückt werden, wenn der Kommunalverband die Aberntung al» Frifchgemüse ausdrücklich gestattet hat. Zuwiderhandlungen werden nach § 80 der Reichsgetreidrordnung mit Gesängni« bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Dippoldiswalde, am 23. Juli 1918. Snot-, Gleisest-, lAelvk- einet I-sn«IvsGvUIranKvn werden Sonnabend den 27. Soll d». 2». vormittags von 10—1 Ahr im Rathaur- saale aurgegeben. Stadtrat Dipvoldiswalde, am 24. Juli 1918. Zusammenlegung der Schlachtungen und der Wnrstherstelluug. Auf Grund d» Bekanntmachung des Bundesräts"über die Errichtung von Preis- prüfungsstellen und die Bersorgungsregelung vom 25. September 1915 wird, nachdem bereits in den meisten Bezirken die Zusammenlegung der Schlachtungen und der Wurst- Herstellung durchgesührt ist, folgendes bestimmt: 8 l- Die Kommunalverbände haben Schlachtbezirke zu bilden, die mindestens 4000 vollkartenberechtigte Personen umfassen. Lin« Gemeinde darf nicht in mehrere Echlacht- bezirke geteilt werden. 8 2. Innerhalb des Schlachtbezirkes darf — abgesehen von genehmigten Hausschlach- tungen zu Zwecke« der Selbstversorgung — nur von derjenigen Person, Personen»»- eintgung oder Stelle auf eigene Rechnung geschlachtet werden, die hiermit vom Kommunal verband beauftragt wird. Dem einzelnen Fleischer darf lebendes Bieh zur Schlachtung auf eigen« Rechnung nicht überwiesen oder der Ankauf von Schlachvieh zu diesem Zwecke gestattet werden. 8 3. Die bei der Schlachtung anfallenden oder dem Schlachtbezirk überwiesenen Innereien, sowie sämtliche Schweine sind innerhalb jede» Schlachtbezirkes gemeinschaftlich zur Wurst zu verarbeiten. Zur Wurstherstellung sind zu verwenden und dürfen nur hierfür verwendet werden folgende Fleischteile und Organe: l. von Rindern (Ochsen, Bullen, Kühe, Jungrinder): Blut nebst dem daraus gewonnenen Faseittoff (Blutadern), Kopf einschließlich der abgebrühten Kopfhaut, Ge hirn, Zunge, Rückenmark, Thymusdrüse (Brieschen oder Bröschen) der Jungrinder, Luftröhre, Lunge, Herz mit den großen Desäßstämmen, Leber, Milz, die 4 Magen abteilungen, Emer, die abgebrühte Haut und die Weichieile der llnterfüße und das Fleisch unwertig» Tiere, soweit es qur Abgabe als Frischsleich ungeeignet ist. 2. von Kälbern: Blut nebst dem daraus gewonnenen Faserstosf, Kopf mit ab gebrühter Haut, Gehirn, Schlund, Luftröhre, Herz mit Gefäßstämmen, Zunge, Leber, Thymusdrüse (Kalbsmilch oder Bröschen), Lunge, Magen mit Ausnahme des Lab- wagens, Milz, Gekröse ohne Blind- und Mastdarm sowie die abgebrühte Haut und die Weichieile der Unterfüße. 3. von Schweinen: die Menge des wöchentlich überwiesenen Schweinefleisches, Blut und der daraus gewonnene Faserstoff (Blutadern), Gehirn, Rückenmark, Zunge, Schlund, Luftröhre, Lunge, Herz mit Gefäßstämmen, Zwerchfell, Nierenzapfen, Magen, Mtlz, Leber, Bauchspeicheldrüse, Gekröse (Mtler), Netz, Nieren, Schwarte. 4. »o« Schafen: Blut einschließlich Faserstoff, Zunge, Luftröhre, Lunge, Herz mit Gefäßstämmen, Pansen, Netz und Labmagen (nicht Blättermagen), Mtlz, Leber, Grimmdarm und vordtrer Teil de» Mastdarms sowie die Weichteile der Unter- stb-- Da» jeweils durch das Kochen der Würste gewonnene Fett ist der neuen Wurst masse wieder zuzusetzen. 8 4.' Der einzelne Fleischer, der Fleisch- oder Fleischwaren im Kleinhandel an Verbraucher abgtbt, erhält nach Maßgabe seines Kundenkreise» nur Fleisch in geschlachtetem Zustande und fertige Wurst überwiesen. Die Verteilung an die Fleischer hat an höchstens 2 Tagen der Woche, unter Leitung eine» besonderen Vertrauensmannes des Kommunalverbände» so zu «folge», daß jeder Fleischer hinsichtlich der Güt« des Fleische» und der Gattung drr vttteillrn Wurst gleichmäßig berücksichtigt wird. 8 5. Die Kommunalverbände erlassen die näheren Ausführungsbestimmungen. 8 6. Das Ministerium des Jnrern kann in besonderen Fällen, in denen die Durch führung der vorstehenden Bestimmungen schwer überwindbaren Hindernissen begegnet» Ausnahmen bewilligen. ? Zuwiderhandlungen werden nnt Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld strafe bi« zu 1500 M. bestraft. 8 8. - 8 3 Abs. 2 dieser Bekanntmachung tritt sofort, die übrigen Bestimmungen am I. September ds. I». in Kraft. Dresden, am 22. Juli 1918. Ministerium des Innern. Fleischlose Wochen. Auf Anordnung des Kriegsernährungsamts dürfen in den Wochen vom 19.—25. August, 9.—15. Septeniber, 30. September bis b. Oktober, 21.- 27. Oktober Fleisch und Fleischwaren, die dem Martenzwang unterliegen, sowie Speisen, die ganz oder teilweise aus markenpflichtigem Fleisch bestehen, nicht gewerbsmäßig an Verbraucher verabfolgt werden. Eine Ausnahme bildet die Sonderbelieferung der Kranken und zulageberechtigten Arbeiter einschl. der Erntearbeiter init Fleisch und Wurst und die Abgabe durch die Selbstversorger an di« in H 12 Absatz 2 der Neichsfleischordnung genannten Personen. Fleischmärken, die aus eine der vorgenannten Wochen lauten, dürfen überhaupt sondere auch nicht in der der aufgedruckten Gültigkeitsdauer folgenden Woche mit tigem Fleisch beliefert werden. Fleischer oder Fleischverteilungsstellen, die kleine Restbestände an Fleisch oder Wurst beim Be- ginn der fleischlosen Wochen übrig behalten und geeignete Aufbewahrungsräume nicht zur Ver fügung haben, dürfen diese Bestände, wenn die Rückgabe des Fleisches an den Schlachtbezirk un tunlich erscheint, mit Genehnngung des Kommunalverbandes oder ser von diesem bezeichneten Stelle gegen Fleischmarken, die in der nächstfolgenden Woche zum Bezüge der sichergestellten Fleisch menge berechtigen, an ihre Kunden, jedoch nicht an Gastwirtschaften, abgeben. Wer vorstehenden Bestimmungen zuwider Fleisch oder Fleischwaren abgibt oder bezieht, wird mit Gefängnis bis zu l Jahre und mit Geldstrafe bis zu lOOOO M. oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe können die Gegenstände, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, eingezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Dresden, am 22. Juli >918. Ministerium de» Inne»«. net. Bekanntmachungen auf der ersten Sette (nur von Behörden) die zwei- gespaltene Zelle 65 bez. 50 Pf. - Tabellarisch« und komplizierte Inserat« mit entsprechendem Auf ¬ schlag. — Eingesandt, im redaktionellen Teile, di« ' l Spaltenzeile 50 Ps. -»riheritz-Ztttuna' «scheint täglich mit Aus- nabme der Sonn- und Feiertage und wird am Spätnachmittag aurge- geben. Preis oletteljähr- »ch einschlietzl. Zutragen '^40 M., zweimonatlich 1,60 M., einmonatlich . 80Pf. Einzel-Nummern 10 Pf- Alle Postanktalten, Postboten sowie unsere Austräger nehmen Be- Inserat« «erden mtt 20 Pf., solche aus unsere» Amtshauptmannschaft mit 15 Pf. die Spalhell« oder deren Raum berech« Meiß eritz-Zeitung NgWitlU lllllt AHM ßr WMllM WiMerg ll. ll. Amtsblatt für di« Königliche Amtshauptmannschast, das KSmgliche Amtsgericht und den Stadtrat zu DippoldiswaM Wit achtseitigem „Illustrierten llnterhaltungsblatt" und Unterhaltungsbeilage. / W« Vie Aufnahme eines Inserats an bestimmter Stelle und an bestimmten Tagen wird keine Garantie übernommen« Verantwortlicher Redakteur: Paul Jehne. — Druck und Verlag von Carl Jehne in Dippoldiswalde«,
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