Amelger. Amtsblatt des König!. Bezirksgerichts und des Raths der Stadt Leipzig. W 1L4. Mittwoch den 14. Mai. MS. Bekanntmachung, die Anincldnng znr theologischen CandidatenPrüfnng bete. Diejenigen Studirenden der Theologie, welche gesonnen sind, sich vor Eintritt der Michaelisferien 1862 dem Lxnwen pxo eLnäläatura zu unterziehen, werden hiermit unter Verweisung auf §. 9. deS PrüfungS regulativ- veranlaßt, ihre An- meldungögesucke nebst den erforderlichen Unterlagen bi- zum LE. Juni LAGD in der Canzlei der Königlichen KreiS-Direction allhier lPoftgebäude) abzugeben, oder soviel die auSwärt- sich Aufhaltenden betrifft, unter der Adresse der Königlichen PrüfungS- Commission für Theologen ponofrei anher einzusenden. Leipzig am 13 Mai 1862 Königliche PrüfungS-Commission für Theologen. " ^ . v. BurgSdorff. Erinnerung an Abführung der Grundsteuern. Der um L. Mai d. I. fällige zweite Termin der Grundsteuer ist nach der zu dem Finanzgesetze vom 2kr. September 1861 erlassenen Ausführung-- Verordnung von demselben Tage mit zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit zu entrichten. Die hiesigen Steuerpflichtigen werden daher hierdurch aufgefordert, ihre Steuerbeiträge, ingleichen die städtischen Gefälle, welche wiederum nach 1,i Pf. von der Steuereinheit zu bezahlen find, von diesem Tage an und spätesten- binnen R4 Tagen nach demselben bei der Stadtfteuer-Einnahme allhier pünktlich abzuführen, indem nach Ablauf dieser Frist, gesetzlicher Vorschrift gemäß, erecutivische ZwangSmaßreaeln gegen die Restanten eimreten müssen. Leipzig am 30. April I8VL. Der Math der Stadt Leipzig. * l)r. Koch. Taube. „, .. . Bekanntmachung. 3m Monat April l. I. find von uns wegen folgender wohlfahrtspolizeilicher Contraventionen Strafen und Bedeutungen auSzusvrechen gewesen. Sechzig, am 6. Mai 1862. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Kitscher. 1) Straßenverunreinigungen beim Abfahren de- Dünger-, beim Kohlenabladen rc. 2) Unterlassenes Kehren der Straßen innerhalb der vorgeschriebenen Zeit 3) Ordnungswidriges Passiven der Trottoir- . 4) Stehenlchsen von Handwagen, Karren rc. ^ 5) Aussehen von Blumentöpfen rc. vor die Fenster ohne vorschriftsmäßige Bermachung 6) Beschädigung der Promenadenanlagen ^ H Unvorsichtig^» Gebühren mit Feuer und Licht rc 8) Herumlaufenlassen von Hunden ohne Beißkörbe auf der Straße ' 9) Contraventionen der FiacreS und concesfionirten Einspänner .... 10) Sabbathsstörung ' ^ Ueberfchrettungen der 1s) Ol Arbeit»«m Verschiedene andere «ohlsichttSpolizüli Kits 16. 9. 19. 33. 3. 5. 18. 9. 6. 1V. 7. 8. 4. 1. . > Summa 168. BekaMvtmachnng. Mit Genchmigwg de- Kövtgl. Finan-Ministesipw- macht die Königliche Lotterie»Direktion in Verwaltung der Lotterie- ehnScasse hiermit bebrnnt, daß sie bereit i-, auf Grunp der Allerhöchsten Verordnung vom 2L. Febmar diese- Jahre- ^«pstn^mg.von sichern.iSlaatS. und öffkyMs - Darlehn pap^t^DarHhne auSzpgeben. kannt, daß sie L n. M3 Nr. M Mm )en WerthSeffecten (Inhaber- Die Darlehne werde» gegen zeitgemäße Zinsen, in der Regel auf 3 Monate, nach Verlangen der Darlehnsnehmer auch auf türzere Zeit auSgegeben, soweit chunlich auch auf Wunsch der Interessenten prolongier. Die au-zusiellenden Pfandscheine tragen die eigenhändi zweier Caffenbeamten oder deren Gtellvettrrter Zuschriften find an die Königliche Lotterie- Indem die Unterzeichnete Direktion DflM zu bedienen, ist gleichzeitig M lMerken, haß da- «ostlbft apch die chefterm Bedingungen, «««Mich siher Pe zu erfragen sind. Leipzig, Len 3L Wai 18^. Unterschriften eine- der Mitglieder der Lotterie-Direktion und imm Nbdnük de- Siegel- der Lotterie - Darlehnscaffe versehen. r »V L ra hierzu der Lotterie-Darlehn-caffe iS-affe Nr. 48 parterre befindet, ^ ^ deS ZtnSfnpeS und die Gattungen der beleihdgM Effecten Dl« K»«igltche L»tt««i« Dtv«tt»«, ^in Gso«lcklt»NG ver Lotterie-Darl^hwSLasse. :i 'AchchlgWÜLtzr?