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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1852
- Erscheinungsdatum
- 1852-01-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-185201162
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18520116
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18520116
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1852
- Monat1852-01
- Tag1852-01-16
- Monat1852-01
- Jahr1852
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 16.01.1852
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Lclpztgcr Tageblatt und Anzeiger. «4F 16. Freitag den 16. Januar. 1852. Landtag. Erste Kammer. (6. öffentliche Sitzung am 14. Januar.) Auf der Tagesordnung befindet sich der Bericht der ersten Depu tation, das mittelst Äecrets der Staatsregierung vom 6. Dec. 1851 der Ständeversammlung vorgelegte revidirte Disciplinarregu- lativ für die Communalgarden betreffend. Referent ist Herr Bürgermeister Hennig. Die Deputation hat die Ueberzeugung gewonnen, daß das von der Regierung gleichzeitig mit dem neuen Communalgardengesetze publicirte Regulativ dem von den beiden Kammern der letzten Ständeversammlung an die Staatsregierung gebrachten Anträge vollkommen entspricht, denn es habe die Disclplinarstrafen ange messen verschärft, da- einzuschlagende Verfahren wesentlich verein facht und erleichtert und biete nach Beseitigung der Ausschüsse und Aufhebung des Generalcommando's durch Zusammensetzung der Behörden, welche an deren Stelle getreten sind, eine hinreichende Garantie für eine schnelle und strenge Handhabung der Disciplin. WaS die speciellen Bestimmungen anlangt, so hat die Deputation keine erheblichen Bedenken dagegen gefunden, zumal die Zeit, wäh rend welcher das Regulativ besteht, zu kurz war, um über die Zweckmäßigkeit derselben aus Erfahrung urtheilen zu können. Die Deputation rath daher und in Betracht, daß eS auch nicht ange messen erscheinen würde, wegen einiger geringer Abänderungen nach so kurzer Zeit ein neues Gesetz zu erlassen, der Kammer an, „von einer speciellen Berathung des vorgelegten revidirten Discipli- narregulativS abzusehen, vielmehr dasselbe im Ganzen anzunehmen und hiermit gleichzeitig die von der Regierung beantragte nach trägliche Genehmigung auszusprechen." Bei der Abstimmung mit Namensaufruf wurde sodann der Deputationsantrag einstimmig angenommen. Zweite Kammer. (11. öffentliche Sitzung am 14. Januar.) Die Reglstrandeneingänge beschränkten sich auf mehrere Petitionen, betreffend ») die Vermehrung der Gensd'armerie, b) den Anschluß der Ehemnitz-Riesaer Bahn an die Zwickauer Bahn, e) Erhöhung der Gebühren bei der Erhebung der Brandcassenbeiträge und Zu schläge, und 6) die Abänderung des ß. 21 des Volksschulgesetzes von 1835. Hieauf wurde in der Berathung des Finanzdeputationsberichts über den Bauetat fortgefahren. Das für Position 86: für die Regierungs-, Land- und Forstgebäude gestellte Postulat beträgt 147,600 Thlr. etat mäßig und 100 Thlr. transitorisch, und erhöht die Position um 8000 Thlr. gegen die letzte Bewilligung. Die Deputation empfiehlt diese Position unverändert zur Be willigung. Position 87, Wasserbauetat, ist von der Staatsregierung zu 88,390 Thlr. etatmäßig und 14 Thlr. transitorisch angesetzt (318 Thlr. mehr als früher). Wird von der Deputation unver kürzt zur Bewilligung empfohlen, welchem Anträge die Kammer ohne weitere Debatte Folge giebt. Position 88 fordert 7000 Thlr. für die Brandversiche rungsbeiträge, und ist dem Betrage der letzten Bewilligung vollständig gleich. Auf Anrathen der Deputation wird dieses Po stulat, welches übrigen- nur auf Berechnung bewilligt wird, von der Kammer ohne Debatte genehmigt. Bei Position 89 werde« für allgemeine Eisenbahn- und andere technische Zwecke von der StaatSregierung jähr lich 3000 Thlr. gefordert. Die Deputation empfiehlt die Position zur Bewilligung. Die Deputation bevorwortet zugleich eine von drei Kammer mitgliedern an die Ständeversammlung gebrachte Petition, die dahin geht: „dieselbe wolle bei der königl. hohen Staatsregierung dahin zu wirken suchen, daß der Eorrectionsbau der Straße von Plauen nach Oelsnitz und die endliche Vollendung des bereits in Angriff genommenen Straßentracts zwischen Markneukirchen und Klingenthal unverweilt und wo möglich im Jahre 1852 in An-, griff genommen werde." Die Kammer pflichtete bei, eben so auöss dem Gutachten der Deputation über zwei nachträglich eingegangene Petitionen, den Bau einer Straße von Zwickau nach Kirchberg durch das Wildauer Thal betreffend. Hiernächst nun kam der Bericht der zweiten Deputation über das allerhöchste Decret, die Landtags ordnung und den Auf wand der Präsidenten der Kammern betreffend, zur Be rathung, nachdem vorher Herr Präsident Vr. Haase das Prä sidium dem Herrn Viceprä'sidenten v. Eriegern übergeben hatte. Ueber den ersten Theil dieses Decrets haben die Kammem bereits dahin Beschluß gefaßt, daß nämlich im Einverständniß mit der hohen Staatsregierung die provisorische Landtagsordnung von 1833 auch für den gegenwärtigen Landtag zur Richtschnur dienen soll. Was dagegen den andern Theil des Dereets anbetrifft, den Prä sidenten beider Kammern jedem monatlich 300 Thtr. Aufwands entschädigung für die Dauer de- Landtags zu gewähren, so hat die Deputation, unter Rücksichtnahme auf die Staatscaffe und nicht minder die Herren Präsidenten selbst, angerathen zu be schließen: „dieselbe wolle sich gegen die Bewilligung der von der hohen Staatsregieruna beantragten Aufwandsentschädigung von 300 Thlr. monatlich für jeden der Herren Präsidenten erklären; dagegen den Antrag stellen, daß jedem der Herren Präsidenten an statt des einfachen, der doppelte Betrag der Tagegelder, welche ein Abgeordneter erhält, ausgezahlt werde." Nachdem der Bericht erstatter, Herr Abg. Poppe, noch bemerkt hatte, daß der Herr Präsident selbst mit dem Deputationsantrage vollkommen einver standen sei, so fand alsdann ohne weitere Debatte der Deputations antrag einstimmige Annahme. (Dr. I.) Ueber das Wandern der Handwcrksgehnlfen. Sind auch bereits in d. Bl. mehrere Aufsätze über den Gegen stand der Ueberschrift erschienen, so daß Schreiber dieses wohl fürchten muß, das Publicum mit weiterer Erörterung dieser An gelegenheit zu ermüden, so ist doch das, was heute von mir be sprochen werden soll, von solcher Wichtigkeit, daß die Redaction wohl auch diesem Aufsatze die Aufnahme nicht versagen wird, und dies um so mehr, als eine Bemerkung derselben in Nr. 354 d. Bl. die Veranlassung dazu gegeben hat. Daß das Wandern zur sittlichen und wissenschaftlichen Aus bildung für jeden jungen Handwerker von wesentlichem Nutzen, ja bet vielen Gewerben unentbehrlich ist (vorausgesetzt, daß der Wandernde den Zweck desselben stets im Auge hat und nicht wie ein Stockfisch von Neufoundland in der Welt herumläuft), darin stimmen wohl alle erfahrenen Handwerker und Freunde des GewerbwesenS überein; aber eine andere Krage ist es, ob man das Wandern zum Zwange machen soll. Nein, dies soll man
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