Delete Search...
Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 29.03.1884
- Erscheinungsdatum
- 1884-03-29
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-188403297
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18840329
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18840329
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1884
- Monat1884-03
- Tag1884-03-29
- Monat1884-03
- Jahr1884
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
UnterhaltuM- L Anzeigeblatt RmlMaü i!er Römgf Riiitssuiuptiliannsc^aft, äeg Romch AuäLWncläs unä äes Äncltmi^ zu Ero^m^ain Nr. 39 72. Jahrgang Sonnabend, den 29. März 1884 Inserate für die am Abend auszugebcnde Nummer werden bis früh 0 Uhr angenommen und Gebühren für solche von auswärts, wenn die« der Einsender nicht anders bestimmt, durch Postnachnahme erhoben. Erscheinen: Dienstag, Donnerstag. Sonnabend. Vierteljährliches Abonnement: am Schalter l M., durch den Boten ins Haus 1 M. 25 Pf., durch die Post l M. 25 Pf., durch die Post ins Haus l M. 50 Pf. Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. Verantwortl. Redacteur: Herrmann Starke 8en. Großenhainer Bekanntmachung, das diesjährige Ersatzgeschäft betreffend. Die Musterung aller im Aushebungsbezirke Großenhain gestellpflichtigen Militär pflichtigen der Altersklasse 1864/84 und früherer Jahrgänge — vergl. § 24 Nr. 1 und 2 verbunden mit § 23 der Ersatz-Ordnung — wird I. für die Mannschaften aus den ländlichen Ortschaften des Amtsgerichtes Riesa: Bobersen, Böhlen mit Jahnishausen, Forberge, Glaubitz, Sageritz, Langenberg, Gohrisch, Gostewitz, Gröba, Grödel, Heida, Kleintrebnitz, Kobeln, Lessa, Leute witz, Lichtensee mit Haidehäuser, Marksiedlitz, Mehltheuer, Mergendorf, Merz dorf, Moritz, Nickritz, Nieska, Nünchritz, Oberreußen, Oelsitz, Pahrenz, Pausitz, Pochra, Poppitz, Prausitz, Promnitz, Radewitz, Röderau, Streumen, Weida, Zeithain, Zschaiten Donnerstag den 3. April dieses Jahres Vormittag 9 Uhr, H. für die Mannschaften aus der Stadt Riesa Freitag den April Vormittag 8^2 Uhr und zwar an beiden Tagen im Hotel „zum sächsischen Hof" in Riesa, III. für die Mannschaften des Amtsgerichtsbezirkes Radeburg, einschließlich der Stadt Radeburg Sonnabend den S. April Vormittag 9 Uhr im Rathskeller zu Radeburg, IV. für die Mannschaften aus den Ortschaften Adelsdorf, Altleis, Baßlitz b. Blatters- leben, Baßlitz b. Geißlitz, Banda, Bieberach, Blattersleben, Blochwitz, Böhla b. Geißlitz, Böhla b. Ortrand, Brockwitz, Brößnitz, Colmnitz, Dallwitz, Dies bar, Döschütz, Folbern mit Paulsmühle, Frauenhain mit Lautendorf, Gävernitz, Geißlitz, Göhra, Görzig, Goltscha, Gröditz, Großraschütz, Hohndorf, Kalkreuth, Kleinraschütz, Kleinthiemig, Kmehlen, Koselitz, Kottewitz, Krauschütz, Kraußnitz, Lampertswalde, Laubach, Leckwitz, Lenz mit Döbritzgen, Liega, Linz, Medessen, Merschwitz, Mühlbach, Mülbitz, Nasseböhla Montag den 7. April Vormittag 8 Uhr, V. für die Mannschaften aus den Ortschaften Nauleis, Naundörfchen, Naundorf b. Großenhain, Naundorf b. Ortrand, Nauwalde, Neuseußlitz, Niegeroda, Oels- nitz, Peritz, Ponikau, Porschütz, Priestewitz, Pulsen, Quersa, Raden, Reiners dorf, ReppiS, Roda, Rostig, Schönborn, Schönfeld, Schweinfurt!), Seußlitz, Skäßchen, Skassa, Skaup. Spansberg, Stauda, Strauch, Strießen mit Kolk witz, Thiendorf mit Dammhain, Tiefenau, Treugeböhla, Uebigau, Walda, Wantewitz, Piskowitz, Wüstauda, Weißig a. Raschütz, Weißig b. Skassa, Weß nitz, Wildenhain, Wülknitz, Zabeltitz mit Stroga, Zottewitz, Zschauitz, Zschieschen Dienstag den 8. April Vormittag 8 Uhr. VI. für die Mannschaften aus der Stadt Großenhain Mittwoch den 9. April Vormittag 8 Uhr und zwar au den unter Nr. IV bis mit VI gedachten Tagen im Hotel zum „Gesellschaftshause" zu Großenhain abgehalten werden. Die vorgedachten Militärpflichtigen haben daher, soweit sie von der Gestellung zur Musterung nicht ausdrücklich entbunden beziehentlich über das laufende Jahr hinaus nicht zurückgestellt sind, zu Vermeidung der in §8 24 Nr. 7, 61 Nr. 3 und 65 Nr. 3 der Ersatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile an den vorerwähnten be treffenden Tagen und zwar V» Stunde vor der für den Beginn der Musterung festgesetzten Zeit behufs ihrer ärztlichen Untersuchung, die Altersquote 1864/84 mit Geburtsschein und die früheren Jahrgänge mit Loosungsschein versehen, pü»lLt- liel» vor der Ersatz-Kommission in dem bestimmten Lokale und zwar in nüchternem und reinlichem Zustande persönlich sich einzufinden. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musterungstermiue behindert ist, hat dies durch Beibringung eines ärztlichen, beziehentlich wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, behördlich beglaubigten Ältestes nachzuweisen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten orei glaubwürdige Zeugen zu stellen, welche an Eidesstatt versichern können, daß und in welcher Weise sie selbst die epileptischen Zufälle an dem betreffenden Militärpflichtigen wahrgenommen haben. Militärpflichtige dürfen sich im Mustervngstermine freiwillig zum Diensteintritt melden. Ueberdies wird wiederholt darauf aufmerksam gemacht, daß auch Ersatzreservisten als Freiwillige eintreten und hierzu im Musterungötermine sich melden beziehentlich den in § 83 der Ersatz-Ordnung gedachten Meldeschein erlangen können. Diejenigen, welche sich zum 4 jährigen aetiven Dienste bei der Cavallerie ver pflichten, genießen, sofern sie dieser Verpflichtung nachkommen, nach 8 50 Nr. 3 des Reichsmilitärgesetzes beziehentlich 8 12 Nr. 1 der Ersatz-Ordnung die Vergünstigung einer nur 3- statt Sjährigen Dienstzeit in der Landwehr und werden zu Reserve übungen in der Regel nicht einberufen. Dieselben haben zu der von ihnen einzugehenden Verpflichtung die väterliche be ziehentlich vormundschaftliche Genehmigung, sowie die obrigkeitliche Bescheinigung darüber beizubringen, daß sie durch Civilverhältnisse nicht gebunden sind und sich untadel- haft geführt haben — vergl. 8 832 der Ersatzorvuung. — Es empfiehlt sich, daß die betreffenden Väter oder Vormünder persönlich mit im Musterungstermine erscheinen, um ihre diesfallsige Zustimmung zum 4 jährig freiwilligen Eintritte der Militärpflichtigen zu Protocoll erklären zu können. Ergangener Anordnung zufolge wird hierbei im Allgemeinen noch darauf hingewiesen, daß Gestellpflichtige unter Verzicht auf das Loos im Musterungetermine den Truppentheil, bei welchem sie zu dienen wünschen, sich zwar auch wählen können, dies jedoch nur auf diejenigen Truppentheile beschränkt ist, für welche der hiesige Aushebungsbezirk Ersatz zu gestellen hat. Militärpflichtige, welche daher bei einem andern Regimente pp. des Deutschen Reichs dienen möchten, erlangen diesen Vortbeil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando des betreffenden Regiments pp. mit dem in 8 83 Abs. 2 der Ersatz-Ordnung bezeichneten Meldescheine vor Eintritt der Gestellpflicht im 20. Lebensjahre bei Zurückgestellten vor der alljährlichen Musterung. Die Loosung feiten der Militärpflichtigen des ganzen Aushebungsbezirks erfolgt den 10. April 1884 Nachmittag 2 Uhr im Hotel zum Gesellschaftshause zu Großenhain. Den Loosungsberechtigten — vergl. 8 65 Nr. 6, 7 und 12 der Ers.-Ordng. — bleibt überlassen, in diesem Termine persönlich zu erscheinen. Für die nicht Erschienenen wird durch ein Mitglied der verstärkten Ersatz-Kommission geloost werden. Hiernächst wird bezüglich der nach den bestehenden gesetzlichen Vorschriften zulässigen Reklamationen noch auf folgende Bestimmungen aufmerksam gemacht: Militärpflichtige oder deren Angehörige können unter den in 88 30 und 31 der Ersatzordnung angegebenen Voraussetzungen um Zurückstellung oder Befreiung der Ersteren vom Militärdienste im Frieden in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse ansuchen und haben die zur Begründung derartiger Vergünstigungen bestehenden Verhältnisse einige Zeit vor Beginn der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst anzubringen und ihre Anträge durch Vorlegung bezüglicher, von wirklich in Amt und Pflicht stehenden obrigkeitlichen Personen ausgestellter, auf eigene genaue Kenntniß der Verhältnisse des Nachsuchenden beziehentlich auf das Resultat sorgfältig eingezogener Erkundigung darüber sich gründender Atteste, oder ihre Gesuche durch Stellung von Zeugen und Sach verständigen gehörig zu unterstützen und zu bescheinigen, indem auf die Verheißung nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden kann. In Fällen, wo es sich um zwei gleichzeitig zur Gestellung kommende arbeits fähige Ernährer Familien pp. handelt, ist nach 8 302 Schlußsatz der Ersatz-Ordnung der eine Bruder zurückzustellen, bis der andere wieder entlassen werden kann. Die Zurückstellung hat hierbei nach einer vom Königlichen Kriegsministerium neuerdings gegebenen Direktive in der Regel den jüngeren Sohn zu treffen, welcher sodann spätestens nach Ablauf des zweiten Militärpflichtjahres bei gleichzeitiger Entlassung des zuerst eingestellten älteren Sohnes, zum Dienst einzustellen ist und wird unter gleichen Voraussetzungen dasselbe Zurückstellungsverfahre« bezüglich eines jüngeren zur Gestellung gelangenden Sohnes auch dann stattfinden, wenn ein älterer früher ausgehobener Sohn bereits in der Armee dient. Wenn die diesbezüglichen Gesuche nicht im Musterungstermine der verstärkten Ersatz- Kommission zur Beschlußfassung vorgelegen haben, so werden dieselben von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission auch später beziehentlich bei der Aushebung nicht weiter berück sichtigt, außer wenn der Zurückstellungsgrund etwa erst nach dem Musterungstermine ein getreten sein sollte. Wünschenswerth ist es, daß — wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer an gebracht werden — die Eltern der betreffenden Militärpflichtigen vor der Kommission sich mit einfinden, da behauptete Erwerbsunfähigkeit vorerst durch ärztliche Untersuchung im Musterungstermine bestätigt werden muß. — Die Entscheidungen der Ersatz-Kommission auf Reclamationen werden, auch wenn der Reclamant zu deren Anhörung sich nicht eingefunden hat, den dritten Tag nach dem betreffenden Musterungstermine, Mittag 12 Uhr, als bekannt gemacht angesehen. Reeurse gegen diese Entscheidungen müssen bei Verlust des Rechts ihrer Einwendung binnen 40 Tagen von dem vorgedachten Zeitpunkte ab gerechnet, und zwar spätestens bis 5 Uhr Nachmittags des 4V. Tages bei der Ersatz-Kommission unter Beibringung der nöthigen Beweise und Bescheinigungen angebracht werden. Ueberdies werden die mit der Führung der Reerutirungsstammrollen be auftragten Stadträthe und Gemeindevorstände hiermit veranlaßt, die in ihren Orten aufhältlichen gestellpflichtigen Mannschaften durch Zufertigung besonderer Ordres zum pünktlichen Erscheinen im Musterungslokale — siehe oben — rechtzeitig einzeln vorzuladen, sowie die Mannschaften selbst dahin zu begleiten, um dieselben nöthigen- falls zu recognosciren re8p. über ihre Verhältnisse Auskunft ertheilen zu können. Großenhain, am 28. Februar 1884. Die Königliche Amtshauptmannschast. von Weiffenbach. Tn. Bekanntmachung, 3urückflelslmg8gesuche für den Ms einer MoMtmachung betreffend. Reservisten und Landwehrleute, sowie Ersatzreservisten I. Klaffe, ingleichen diejenigen Gestellpflichtigen, welche im dritten Militärpflichtjahre stehen, bei der diesjährigen Musterung aber von der Ersatz-Kommission zur Ersatz-Reserve I. Klaffe de- signirt werden, haben, dafern sie auf Zurückstellung für den Fall der Einberufung aus Anlaß häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse auf Grund von 88 64 und 69 Nr. 1 des Reichsmilitärgesetzes vom 1. Mai 1874 verbunden mit 88 17 und 18, sowie 15 Nr. 2 der Kontrol-Ordnung Anspruch machen zu können glauben, ihre diesfallsigen beziehentlich eventuellen Gesuche vor Beginn der Musterung bei dem betreffenden Stadtrathe beziehentlich Gemeindevorstande anzubringen. Dieser hat die angebrachten Gesuche zu prüfen und darüber eine an den mitunter zeichneten Zivil-Vorsitzenden einzureichende Nachweisung aufzustellen, aus der nicht nur die militärischen, bürgerlichen und Vermögens-Verhältnisse der Bittsteller, sondern auch die obwaltenden besonderen Umstände ersichtlich sind, durch welche eine zeitweise Zurück stellung bedingt werden kann. Neber die eingehenden Gesuche wird die unterzeichnete Königliche Ersatz-Kommission, gemäß 8 30 dir. 46 des angezogenen Gesetzes zusammengesetzt Donnerstag, den 10. April dieses Jahres, Rnchmiltags 4 Ayr im Hotel zum „GesellschaftShause" in Großenhain Entschließung fassen. Großenhain und Meißen, am 26. Februar 1884. Die Königliche Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Großenhain. Der Zivil-Vorsitzende: Der Militär-Vorsitzende: von Weissenbach, AmtShauptmann. Kotzebue, Atajor z. D. Bekanntmachung, Maßregeln gegen die Blutlaus betreffend. Seiten des Direktoriums dcö Landes-Obstbau-Vereins ist darauf aufmerksam ge macht worden, daß trotz der im vorigen Jahre zur Bekämpfung der Blutlaus ergriffenen Maßregeln eine Abnahme dieses für die Obstculturen so gefürchteten Schädlings nicht
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview
First Page
Back 10 Pages
Previous Page