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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-12-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190512292
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19051229
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19051229
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1905
- Monat1905-12
- Tag1905-12-29
- Monat1905-12
- Jahr1905
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 29.12.1905
- Autor
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und Anzeiger (SltrtlÄ nb Atzkizn). . rckgra-m-wr.fi.: S-mspE^» .rag.blatt«, »«.sa. Rr. so. ser König!. Amtshauptmannschast Grotzmhain, des KöniK Amtsgerichts und des Stadtraths M Riesa. 801. Freitag, S9 Dezember 19V», abends. S8. Jatzrg. DaS Mejaer Tageblatt erscheint jeden Tag abends nut Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in der Ezpeduion in Riesa 1 Mark 50 Psg-, durch unsere Träger ficht in» Hau» 1 Mart 6S Psg., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark (-5 Pfg., durch den Briefträger frei ins Hau» 2 Mark 7 Psg. Auch Monatsabonnements werde» angenommen. Lnzeigen-Amrahme für die Nummer de» Ausgabetage» bi» vormittag v Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag »au Langer U Winterlich iu Riesa. — Geschäftsstelle: Voethestraß« öS. — Für die Redaktion verantwortlich: Hermann Schmidt in Rtesa. Grlutz, die Anmeldung zur Rekrutternngs - Stammrolle betr. Die in den Städten und Landgemeinden der hiesigen Aushebungsbezirks auf- hältlichen Militärpflichtigen des deutschen Reiche«, welche entweder im Jahre 1886 geboren oder früher zurückgeftellt und daher wieder geftellpflichttg sind, werden hier- durch aufgefordert, bet Vermeidung der gesetzlichen Strafen und Nachteile, sich in der Zeit vo« IS. Januar bis 1. Februar 1906 zur Eintragung in die Rekrutierungs-Stammrolle bei dem Stadtrate oder Gemeindevor stande ihres dauernden Aufenthaltsortes gehörig anzumelden. AIS dauernder Aufenthalt ist anzusehen: a. für militärpflichtige Dienstboten, HauS- und Wirtschaftsbeamte, Handlungsdiener, Handwerksgesellen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter und andere in einem ähnlichen Ver hältnis stehende Militärpflichtige der Ort, an welchem sie in der Lehre, im Dienst oder in Arbeit stehen; Fabrikarbeiter rc., welche außerhalb ihres Wohnortes beschäftigt sind, werden als am Wohnorte — nicht am Beschäftigungsorte — meldepflichtig behandelt. d. für militärpflichtige Studierende, Schüler und Zöglinge sonstiger Lehranstalten der Ort, an welchem sich die Lehranstalt befindet, der die Genannten angehören, sofern dieselben auch an diesem Orte wohnen. Hat der Militärpflichtige keinen dauernden Aufenthalt, so meldet er sich bei der OrtSbehörde seines Wohnsitze«. Wer innerhalb de« Reichsgebietes weder einen dauernden Aufenthaltsort noch einen Wohnsitz hat, meldet sich in seinem Geburtsort zur Stammrolle, und wenn der Geburtsort im Auslande liegt, in demjenigen Orte, in welchem die Eltern oder Familienhäupter ihren letzten Wohnsitz hatten. Sind Militärpflichtige von dem Orte, an welchem sie sich zur Stammrolle anzumelden haben, zeitig abwesend (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute rc), so haben ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren die Verpflichtung, sie zur Anmeldung zu bringen. Die Stadträte und Gemeindeoorstände wollen die Meldepflichtigen zur Anmeldung «och besonders auffordern beziehentlich in sonst geeigneter Weise dazu ausdrücklich an- chalten. Die in Straf- und Besserungs-Anstalten, Gemeinde-, ArbeitS-, Heil- und Kranken- Anstalten, sowie in Privat-Heil- und Kranken-Anstalten untergebrachten Gestellpflichtigen sind nach 8 25« Abs. 2 der Wehrordnung von den Vorstehern dieser Anstalten zur Stammrolle anzumelden. Hierbei wird darauf hingewtesen, daß die Bestraf««- Gestellpflichtiger wegen unterlassener Anmeldung zur Stammrolle nach der Verordnung vom 30. Juni 1877 «(Gesetz- und BetordnungSblatt S. 241) den Stadtrctten und Gemeindevorständen zusteht. Bezüglich des Eintrags in die Stammrolle ist folgendes zu beachten: a. die BezirkSzngehürigkeit der Geburts- und Aufenthaltsorte ist nach Maß- gäbe der Landwehr-Ve-trkSeinteilung für das deutsche Reich (Anlage 1 zu 8 1 der Wehrordnung, S. 387 de« Gesetz- und VerordnungSbl. von 1901) genau anzugeben. Fehlt auf einem GeburtS- oder LosungSkcheine die Angabe deS be treffenden Kreise» oder Bezirkes (Amtshauptmannschast oder LandratamteS rc.), so ist der Gestellpflichtige genau darnach zu fragen, dasern auch seine übrigen Legitimationspapiere Aufschluß darüber nicht geben sollten. >b. Hinsichtlich des Beruf- bez. der Beschäftigung der Militärpflichtigen wird auf die Verfügung vom 11. Dezember 1901, Nr. 1361 v, verwiesen und die genaueste Nachachtung derselben den Stammrollensührern zur Pflicht gemacht. c. Die Vormünder der Gestellpflichtigen sind in Spalte 6 a mit Dor- und Zu namen, Stand und Wohnort einzutragen, der Stand deS VaterS ist in Spalte 5v anzugeben resp. vorher zu ermitteln und zwar auch dann, wenn letzterer verstorben ist. Lebt nur die Mutter noch, so ist auch deren Aufenthaltsort genau anzugeben. <i. Alle Beftrafougeu, mögen sie vor oder nach Eintritt der Betroffenen in das militärpflichtige Alter erfolgt sein und nicht bloß diejenigen wegen Verbrechen und , Vergehen, sondern auch diejenigen wegen Uebertretungen sind in der dazu be stimmten Spalte „Bemerkungen" einzutragen. Die betreffenden Mitteilungen der Gerichtsbehörden rc. sind von den Gemetndevorständen mit der Stammrolle anher einzureichen. Unterlassungen der Stsmmrollenführer in dieser Beziehung werden mit Ordnungsstrafen bis zu 15 Mark geahndet werden. Zweifelhafte Angaben sind nicht mit Linie einzutragen; die betreffende Rubrik ist entweder leer zu lasten, oder nur mit Bleistift auszufüllen. k. Seeleute, See-, Küsten- und Hafffischer, Gchtsstzimmerleute und Segelmacher, Maschinisten, Maschinistengehilfen und Heizer von See- und' Flußdampfern, Gchisstköche und Kellner (Steward«), müssen, wenn sie zur seemännischen »der halbseemänntschen Bevölkerung -Wen, hinsichtlich ihrer BerufSart genau de- zeichnet werden. , g. Diejenigen Gestellpflichtige», deren Familien- rc. Verhältnisse eine Zurückstellung der Militärpflichtigen nötig erscheinen , lasten, sind rechtzeitig an da« An bringen «ine» kläglichen ZurückstelluUgS-Antrag« und an die Anzeige und Be scheinigung aller babet in Betracht kommenden Umstände zu erinnern. Die au »gefüllten Stammrollen mit dm dazu gehörigen Gebürtslisten, SeburlSs «nd LosuugSscheiue«, VestrufnngS- und ruste-urttteUtM-e« re. find bi» L.-ebrnur 1V66 anher «inzureichen. . ' Die zum einjährig-freiwillige« Dienst Berechtigten vom Jahrgange 1886 haben, sofern sie nicht bereits zum aktiven Dienst eingetreten sind, bei der Ersatzkommtsston deS GestellungSorteS schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berechtigungs scheines bezw. des BefähigungSzeugnisteL zum Seesteuermann ihre Zurückstellung von der AuShebvM^zu beantragen. Hierbei wird endlich auch noch darauf htngewiesen, daß Gestellpflichtige unter Der- zicht auf das Los im Musterungstermine sich zum freiwillige« Dieusteiutritt melden können, jedoch dadurch allein eine Berechtigung zur Wahl deS Truppenteil« nicht er langen; wenn möglich wird aber feiten der Ersatz-Kommission auf etwaige Wünsche der Gestellpflichtigen Rücksicht genommen. Militärpflichtige, welche daher bei eittem be stimmten Regiments rc. des deutschen Reiches dienen möchten, erlangen diesen Vorteil lediglich durch die Anmeldung bei dem Kommando deS betreffenden Regiments rc. mit dem in 8 84 Ziffer 2 der Wehrotdnung bezeichneten Meldescheine. UebrigenS wird zur Handhabung der Kontrolle unter Hinweis auf Anlage 3 zu 8 106 der Wehrordnung (S. 433 Gesetz- und Verordnungsblatt 1.901) in Verbindung mit den amtshauptmannschaftlichen Erlösten vom 28. Juli 1897, v. 2705, und 29. No vember 1897, v. 3733, eingeschärft, daß von alle» zuztehenden männlichen Personen im Alter vom vollendeten 20. bis zum vollendeten 45. Lebensjahre ein Ausweis über ihre Militärverhättntfle und soviel Reservisten, Landwehrleute, Ersatzreservisten und zur Disposition der Ersatzbehörden beurlaubte Leute anbelangt, der Nachweis über erfolgte Meldung bei der Kontrollstelle zu erfordern, falls sich aber hierbei Mängel ergeben, sos fort Anzeige hierher beziehentlich an daS Königliche BezirkS-Kommando zu erstatten ist. Großenhain, am 27. Dezember 1905. Der Zivil-Vorsitzende der Sgl. Ersatzkommisfiou v 1019. de- AaShebuugSbezirkS Grotzeuhui«. DaS Königliche Ministerium deS Innern hat im Einvernehmen mit dem König lichen Finanzministerium beschlossen, daS sogenannte adgekürzte Strufverfuhre« bei stratzeupoltzeiliche« Uebertretungen gemäß 8 3 der Verordnung v»m 9. Juli 1872, den Verkehr auf öffentlichen Wegen betr., auf die von der Luudgeudarmerie beobachteten Zuwiderhandlungsfälle auSzudehnen und künftig sämtliche Landgendarme den in der angezogenen Vorschrift erwähnten AufstchtSbeamten zuzuzählen. Demzufolge kann eine weitere polizeiliche Untersuchung gegen Personen, welche sich straßenpolizeilicher Uebertretungen im obigen Sinne schuldig machen, dadurch abgewendet werden, daß von ihnen an den Landgendarm, von welchem sie betroffen werden, gegen eine ihnen auszuhändigende, mit dem Dienststempel der Königlichen AmtShauptmann- schaft verseheue Gm-faugSbescheintgrmg sofort 1 Mark Strafe erlegt wird. Königliche AmtShau-tmauuschaft Grotzeohatu, am 27. Dezember 1905. Das unterzeichnete Amtsgericht hat die Firmen K. «. vretschmider in Riesa, Blatt 197 SSchs. Malerschabloueu-Kabrik Juli«- Brummer in Riesa, Blatt 280 de» Alfred Loreuz in Strehla, Blatt 336 Handels- Carl Liebezett in Strehla, Blatt 366 register» Max Panitz in Poppitz, Blatt 377 Henriette Golditz in Strehla, Blatt 23 des Handelsregisters des vormaligen Gerichts amts Strehla gelöscht. Riesa, am 28. Dezember 1905, Königliches Amtsgericht. Auf Blatt 7 deS Handelsregisters de« vormaligen GerichtSamtS Strehla ist heute: eingetragen worden, daß die Firma Tenner <L Co. in Strehla erloschen ist. Riesa, den 29. Dezember 1905. Königliches Amtsgericht. DaS unterzeichnete Amtsgericht hat heute aus Blatt 431 seines Handelsregister« die Firma Teimer L Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Strehla a. E. sowie weiter eingetragen: 12 Der Gesellschaftsvertrag ist am Dezember 1905 abgeschlossen worden. Gegenstand de« Unternehmen« ist die Herstellung von Leim, Düngemittel« und Nebenprodutten, insbesondere die Fortführung der jetzt von Kurl Ferbiueürb Schreiber in Firnis Leuner ch Co. in Strehla betriebenen chemischen Fabrik. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, sich an anderen Unternehmungen in jeder zulässigen Form zu beteiligen, Grundstücke zu erwerben und wieder zu ver äußern, ander« Gesellschaften oder Firmen aufzukaufen, Anteile anderer Gesell schaften zu besitzen und sich bet Gründungen anderer Gesellschaften zu beteiligen- DaS Stammkapital beträgt vierhunderttausend Mark. Zu Geschäftsführern sind bestellt der Fabrikbesitzer Kurl Ferdtuund Schreiber und der Kaufmann Kichurd Hering jun., beide in Strehla.
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