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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.11.1906
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1906-11-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19061104012
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1906110401
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1906110401
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1906
- Monat1906-11
- Tag1906-11-04
- Monat1906-11
- Jahr1906
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 04.11.1906
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verugsgeblldr: »«r«»Ii!U,rN<> tt» »««»>>> bei tlaNL gvetmattaer hutraann, b»r«b unler« »ivlev ,»«»» und »»»««»«, an Lonn- und Mv»Iaaen nur einmav »DN SvPi.b,mt>a»»w«rUsegom> w'tNvnäre 2 Mt. be. 2 Ml. »0 Pt. L<c> emmattaer stulirUuna durch die Voll »Ml >od»kBclie»ak!d>. im'.lub- land mU enilvrechlndem »ulchlaac. N ackdrixl aller Artikel u. Oriainal- Mitteiluuak» »ur mit deuiltcher Luelienaiiaadki.Dresd Nachr/) aulüilla viachiriiaiiche üouvrar- an'vruchr bieibk» u»derü!klich«tat: »veriaiiaie WmmUewte werden nicht auldewalirt. TelearammAdrell«' ßi«chrich»e« Drr«de» Gegründet 1^836 Lobvek L vo. Hoklieke-rsnton 8r. Llizj. ä. Iio»i^8 v. Metuen. NUed-6doeo!3äe »o. 68V. Lin?.elvc>rlcuul lirr^t-o, .UtwinlllS. ^nueigen^änf. Anuabme von AuliiiidlaiinaeN bis »ochiniilaai- a Ul>r Loim- und »kirniiu» unr ÄiliNkniuade W von n l>is ' »i Itlic. Die iwailiaeÄrund- »>le ua » SiUir»' 20 Pi» . An- kimliauuani »m de> Pruraiieiik ^etle s> Pia . die ripaiüae.jklik a»l tep. irile so P>». »Ir riinueiüud! ?,eilc dv Pi». Slnmuicru »ach So»«- und tzeikN,nr» I w»l> ae Äuuwieüe so P,» . am Puou, -1a Pia., Lipalnac :j,-Ue »ui und »IS tlmaeumdl da Pia .uisw,»t!»cÄm- liüae nur argen Paruusurzuliluna. Beleadiauec loiic» w P,e,miar. Fernsprecher i Nr. ll und 2<i!)ü. Haupigelchäslsslelle: Marienstr 38 mvrna sr k'. »otttoN, Kvnixl. llalliokorant, k. llaslsisipgnt ^ r'l'I.i iltnt«. § 2 a r-..'... ,.»... ,^........«n.... »»e>a»r»»»It. EMH I'^Ni>,.I»n. n.i> nol.lonr» IN^,I«IIIen. j« ^nlili o.i U^ vi,»I« «<> ,,. III».I,, Ki»I»I»^ in. I SeleMWgz-LLWüMMZ'i liir ltu>c. e-Ivtitr. l.ielit. ttwr it'liin. llcwxcm. ^»x6j«ppvn, »IiixeIriii/»Ke, »ks^elniüiitel, laiifkleii-liisi'iitckiu!^ kstn r;w8!-to ^.Udxvnüi run t.'ittZsic'I>It elrt8 8j»o/inIfisE8<I>.'i!t vo» ,!«»»«. nu8 L!L. KE." !v>! » « sj üd Prozeß Henslcr. HvfmlDr. Bnll,rf. Aerztlichc Gebühre,itare, Teuernngsziilage sürStaals iMntmatzl. Witteumg:! ^ ^ ^ttaeZV'»» Tjlltjlti. bemiile. Bu>nr. Ilcischleucniiig, ^eliiismae». Bries Z^ugners. Bürjcmvvchenl'eiiäii. ! 5tül>I. veräuderliili.! I» »ll-vvt M ^ I Glossen zum HtnSlcr-Prozes;. Ulischuldig verurteilt! Es ist eine trübe Nelbe von Bildern und Bmslellunaen, die durch diese zwei slhickinlsichweren Worte lielnusbeschworen wird. Schon der kleinste Fall solcher Art. bei dem es sich nur um eine »nschuldln erlittene geringe Geld- oder Freiheitsstrafe handelt, wirkt aus das änhersle verbitternd durch die Empfindung des schuldlos im Namen der staatlichen Gcrechttgkeit erlittenen Unrechts und kan» vielleicht den Betrasfenen andauernd mit der menschlichen Gesellschaft verfeinden. Eine wahre seelische Revolution aber muf; cs Hervorrufen und Geist und Körper bis in die tiefsten Tiefen mit zerstörender Gewalt antreiben und erschüt tern. wenn ein Unschuldiger kraft richterlichen Urteils erbarmungs los hinter den Mauer» eines Zuchthauses begraben wird und alle die namenlosen Schrecken der entehrendsten Strafvollstreckung über sich ergehen lassen mutz, obwohl er weitz, datz sei» Gewissen rein ist, datz kein Verbrechen auf ihm lastet. Möchte schon der nicht unmittelbar Beteiligte bei der Klotzen Vorstellung eines so grün liche» Schicksals zum Himmel nuskuiischeu ob des Stückweck- charakterS aller menschlichen Dinge, der so schwere Unvollkommen heiten in der Rechtspflege möglich mocht, so lützt sich kaum eine einem Menschen anferlegte Prüfung denken, die an Furchtbarkeit der Wirkung auf ihren Erdulder mit einer »»schuldige» Verurtei lung schwerster Art zu vergleichen würe. Aus der Talsache, datz die menschliche Justiz vor solche» schwerwiegenden Jrrlümern troh oller Nechtsgarantie» wohl niemals ganz gesichert sein wird, ent nehmen auch die Gegner der Todesstrafe ihr hnuplsüchlichstcs Argument gegen diese, weil eine einmal vollzogene Hlniichtnng jede Möglichkeit einer Wiederherstellung des verletzten Rechtes ansichlictzt. Wer mag sage», in wie vielen Füllen selbst in der Znsliz der heutige» Rechtsstaaten die Klage», Seufzer, Beteuerun gen und Berwünschungen unschuldig Verurteilter ungehört ver hallen, ohne datz die Wahrheit und Gerechtigkeit am Ende doch noch triumphieren! Wer weiß, wie es auch mit dem Hensler- Prozesse gegangen würe, ob die nnlchnldig Verurteilte jemals den überwültigcnden Augenblick Ihrer Freisprechung im Wege deS Wiederaufnahmeverfahrens erlebt Hütte, wenn nicht zwei ehren werte Männer, der Arzt Dr. Decker und der Rechtsanwalt Dr. von Panncwitz, rastlos und unermüdlich zusammengewlrkt Hütten, um die Nebel der Lüge zu zerstreuen und dem Rechte zum Durchbruch zu verhelfen. So möge» denn wenigstens die Lehren dieses verhängnisvollen Prozesses Beherzigung finden! Es ist heilige Gewissenspslicht aller Vertreter der Justizbehörde», die bei der Entscheidung über das Schicksal eines Angeklagten irgendwie in Frage kommen, sich die Nutzanwendung des HeuSler-Prozeises mit unauslöschlicher Schrift ins Gedächtnis zu prägen. Sie sollte über jedem Krimlnalgclichtsgebünde eingegraben werden, damit die deutsche Justiz in Zukunft vor derartige» grausamen Jrrtümern nach Menschenmögltchkelt verschont bleibt. Von einem Kultus mit der sretgesprochenen Henslcr, vor der der Staatsanwalt ausdrück lich warne» z» müssen glaubte, kann dabei auch nicht entfernt die Rede sein. Die Pcrjönlichkcit dieser Stistsvorslelieiin ist an sich durchaus nicht geeignet, irgendwelche besondere Svmpatblen zu erwecke», da sie sich in keiner Weise über das wenig erbauliche Milien ihrer Umgebung erhebt. Das. worauf cs ankommt, ist lediglich die sachliche Verwertung der in dem Münchner Prozesse hervorgclretencn augenscheinlichen Mitzstünde zum Zwecke der Vor beugung gegen ihre Wiederholung bei anderer Gelegenheit. In erster Linie mutz der Heusler-Prozetz als ein Schulbeispiel für die eine unparteiische Rechtspflege schwer bedrohende Gefahr angesehen werden, datz die Gerichte, die doch ein unerschütter liches Bollwerk einer von allen Leidenschaften »»beirrten Rechts findung sei» müssen, wenn nicht die staatliche Ordnung un berechenbaren Schaden leiden soll, selbst einer jeweils herrschenden Stimmung der öffentlichen Meinung untecliegen und ihrem Drucke mehr oder weniger nachgeben. Die leicht geschürzte Volksgnnst, die von Anbeginn der Welt an wandelbar und wankelmütig gewesen ist, sodatz sie heute anbetet, was sie gestern verbrannt hat und umgekehrt, hat im ersten Henslcr- Prozctz eine im höchsten Grade verhängnisvolle Nolle gespielt. Eine weitverbreitete Abneigung gegen die Sttitsdamcn und ihre Oberin Hcusler war aus Grund zahlreicher, im Publikum um» laufender Gerüchte über das Treiben im Stifte bereits vor- banden, und auf diesem so vorbereiteten Boden erwuchs von Anfang an die allgemeine Uebcrzcugung, datz die Wagner «in des höchsten Mitleids würdiges Opfer der Hcusler sei. Unter der Einwirkung dieser Zwangsvorstellung standen nickt nur die Geschworenen, sondern, wie der ganze Verlauf der erste» Ver handlung. namentlich auch durch die absprcchcnde Art der Be handlung der Entlastungszeugen bewies, iu kaum minderem Grade die Richter und die Staatsanwaltschaft. Die Tatsache, datz im ersten Prozetz die öffentliche Meinung und in lieber- einstimmung mit ihr die Belastungszeugen sich in autzerordent- lich gereizter Stimmung gegen die Angeklagte befanden, hat der Staatsanwalt in seinem Plaidoyev unumwunden zu- gestanden. Wenn er aber die Ausdehnung des Einslutzkreiscs jener Stimmung über die Belastungszeugen hinaus auf den ganzen Gerichtshof damit zu beschönigen juchte, datz er erklärte: „Es gibt eine Vvlk-Sp!i)cho>c, die zuweilen die Gedanken der ganzen Weil beherrscht und der sich niemand entziehen kann", so fordert das den schärfsten Widerspruch heraus. Tic Un parteilichkeit der Rechtspflege verlangt gebieterisch, datz jeder getvissenhastc Züchter und Vertreter der Anklage sich von einer „Volkspchchosc" nicht beeinflussen lässt, sondern, soweit das bei der mehr oder weniger subjektiven Veranlagung jedes Menschen überhaupt in den Grenzen der Möglichkeit liegt, voranssetznngs- IvS an eine Prozctzsache herantritt, um nur nach objektiven Geuchtspnnkicn, die nicht unter dem Banne von Stimmungen und Strömungen der Lesscntlichkcit stehen, das Urteil zu finden. Je naher die Rechtspflege dem Ideale der völligen Un parteilichkeit kommt, je gewisser mnn überzeugt sein darf, dgtz die Züchter auf der goldenen Mittelstrabe wandeln und auch im sensationellsten Falle, wo vielleicht von Aniang an ein ver nichtendes vsfcntliches Urteil gegen den Angeklagten schon scst- stcht, sorgfältig die Entlastungszeugen hören und alle dem An geklagten günstigen Momente peinlich abwägcn, desto grötzcr wird auch das Vertrauen zur Justiz sein und seine segens reichen staatlichen und sozialen Folgen nutzer». Damit ist natürlich nicht gesagt, datz die Gerichte schlechtweg nncmpsind- lich gegen alle Aeutzcrungcn eines wohlbegründeten und in sich gefesteten allgemeinen Rechtsbcwutztscins bleiben sollen. Nur der Augenbtickserrcgung der schwankenden Volksgunst, die heule so und morgen so urteilt, dürfen sic in keinem Falle nach- geben. Wären die Münchner Richter in diesem Punkte mit Erz gepanzert gewesen, so hätten sic schon im ersten Prozesse die Entlastungszeugen weit besser würdi,gcn müssen. Auch konnten sie im Strasmatz, nachdem der Spruch der Geschworenen sie einmal zur Verurteilung gezwungen hatte, durch die Ausweisung der Mindeststrafe die Angeklagte weniger hart treffen als cs tatsächlich geschehen ist. Leider aber lietzcn auch die Züchter sich ebenso wie die Geschworenen von dcni Gedanken dnpnotincre», datz die Angeklagte eine verstockte Berbrechcrin sei, der man alles Böse zutrauen müsse. Wenn selbst Richter sich derartigen Strömlingen zugänglich erweisen, welchen praktischen Wert hat dann noch die als üutzerstes Gegengewicht gegen übereilte Schwnrgerichtsurtcile eingesührte Bestimmung der Straf- prozetzordnung, daß die Nichterbank das Urteil eines Schwur gerichts kassieren und die Sache vor das nächste Schwur gericht verweisen kann, wenn sie einstimmig der Meinung ist, datz die Geschworenen sich in ihrem Wahrsoruch zu ungunstcn des Angeklagten geirrt haben? Bei den Geschworenen darf ja die Nachgiebigkeit gegen das Stimmungs- momcnt nicht so sehr wundcrnchmcn, weil sie Laien richter sind, die der forensischen Schulung entbehren. Man möchte sich ober doch zu nachdcnklicl>en Be trachtungen über den Wert der reinen Laienrcchtspslege, wie sie sich in dem jetzigen Institut der Schwurgerichte verkörpert, aus Ansatz des Münchener Falles bewogen fühlen. Solche Erfahrungen sind ganz darnach angetan, den Freunden der großen gemischten Schöffengerichte, wo Laien und Züchter, wie in den bereits bestehenden kleinen Schöffengerichten, in ge meinsamer Beratung und Entscheidung das Urteil fällen, neues Wasser auf ihre Mühlen zu führen. Bemängelt zu werden verdient endlich noch das wenig entgegenkommende Verhalten des Staatsanwalts gegenüber der Angeklagten, das auch vom Verteidiger mit Recht gerügt wurde. Die Unglückliche hat in der unschuldig verdutzten Strafhaft doch wahrlich genug gelitten, so datz sie wohl eine rückhaltlose, unverklausulierte Zurückziehung der Anklage und einige menschlich wohlwollende Worte der Teilnahme von seiten des Staatsanwalts verdient hätte. Statt dessen hielt der Vertreter der Anklage, der augenscheinlich unler dem deprimierenden Eindrücke der von der Justiz erlittenen Niederlage stand, es für angebracht, einige nahezu unvermeid liche kleine Unstimmigkeiten zwischen den Aussagen der Auge- klagten und der Zeugen zum Anlah zu nehmen, um zu er klären, datz er persönlich von der völligen Unschuld der Ange klagten nicht überzeugt sei. Jeder, der die Verhandlungen aufmerksam verfolgt und den geradezu eklatanten Entlastungs- bcweis für die Hcusler unbesangcn aus sich lxtt wirken lasten, mutz diese Haltung deS Staatsanwalts notgedrungen als eine durch keinen zwingenden Grund gerechtfertigte Härte eucpfinden, di« sich am allerwenigsten dadurch beschönigen lätzt, datz die Persönlichkeit der HenAer wcnüg ansprechend ist. Ms zweiter Hauptpunkt kommt die Unzuverlässig, keit der Zeugenaussagen von hysterisch veran lagten Personen in Frage. Die medizinischen Sachver ständigen haben in dein jetzige» Prozesse übereinstimmend begutachtet, datz die inzwischen verstorbene Minna Wagner, die von der Stiflsoberin Hcusler vergiftet sein wollte, eine stark degenerierte Hhstcrische sei und datz sich daraus alles Weitere ergebe. Aus der seelischen Störung einer hochgradigen Hysterie erklärten sich ihre Charakter-Eigen Moste» und ihr ganzes Gebaren, sowie auch die Simulation oiner Vergiftung. ILach den Gutachten her Sachverständigen haben derartige Kranke einen dämonischen Trieb, anderen Personen Uncinnehm- lichkeite» zu bereiten, sei es aus Bosheit oder Rach'ucht oder in» sich inlercssnitt zu machen und eine Rolle zu spielen. Dabei schrecken sie inner Umständen zur Errcich.nig ihres Zieles auch vor mehr oder weniger schweren 'Selbst be schädig» »gen nicht zurück. Hatten derartige bestimmte Gutachten bereits im ersten Prozesse Vorgelegen, so wäre vielleicht schon damals trotz der allgemeinen Tttmmuug gccen die Angeklagte der Prozctz zu ihren Gunsten cntichicden worden. Auch die Aerzte aber siandcn zn jener Zeii unter dem Banne der „Volk? Mchwc" »nd netze» sich von dcr rassnner'.rn V>.rsle!!lingsninn der Wagner täuschen. Dem Kriunnalp'hchologcn eröffnet sich in dcr Aiiffpüvung der dunklen Jrrgäuge hysterisch belasteter Francnseelen ein weites Gebiet, dessen Ersorschnug ihm den Dank aller Kreise eiiitragen wird, die jemals, wie setzt in München, Gelegencieit gehabt haben, den iinhciwolleii Einsiutz dieser Nachtseite: des weiblichen und vereinzelt auch männlichen Seelenlebens aus die Strafrechtspflege kennen zu lernen. Nicht jeder Züchter un'd Staatsanwalt aber ist ein geborener Kri- minalpsychologe. Deshalb mutz gerade hier den medizinischen Sachverständigen ein weitgehendes Milwirkungsrecht im gerichtlichen Verfahren gewährt werden: denn nur so kann der wünschenswerte Zustand verwirklicht werden, datz Vorsicht, dop pelte und dreifache Vorsicht gegenüber den Zeugenaussagen von hysterisch belasteten Personen geübt wird. Die Verantwortung von Richtern und Staatsanwälten, die ihr Beruf mir der artigen Elementen znsammensnhrt, ist jo ichwer und groß, datz sie sieb in jedem solchen Falle mit besonderem Nachdrucke des alten Wahrwortcs erinnern sollten: „Lieber zehn Schuldige lausen lassen, als einen Uirchuldigrn verurteilen!" Neueste Traljtmcldi'.uuen vom 3. November. Z- <« Trasttlvsc Telegraphie. Berlin. Die aus dcr Konferenz sür Funkentele- "s ^ graphie vereinbarte internationale radiotelegraphische Kon- « vcnlion ist heute 5 Uhr nachmittags im Sitzun^siaale des ! L- M Reichstages unterzeichnet worden und zwar von folgenden! — Staaten: Deutschland, Vereinigte Staaicu von Amerika, Argen- , timen, Oesterreich-Ungarn, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Spanien, Frankrcicli, Grotzoritannieii, Griechen land, Italien, Japan, Mei-cko, Monaco, Norwegen, die Nieder lande, Persien, Portugal, Rumänien, Nutzlaiid, Schweden, Tür kei und Uruguay, Das Abkommen sanktioniert im wesentlichen die von dem einladenden Staate Deutschland der Konferenz unterbreiteten Vorschläge. Der Schwerpunkt liegt in dcr Be stimmung, wonach dcr Austau'ch ftiiileiiielegraphiicher Nachrich ten zwischen Kustenslationen und Schiffen ohne Rücksicht an' das jeweilig angewcndclc snnkeMelegravistichc System obligatorisch ge macht wird. Nach dem Schluvbrvwkvll zm» Abkommen 'ollen die Vertragsstaalc» daS Recht haben, einzelne Küstcnslalionen von der Intelkommuuikalwnspslichr auSzunehmen, jevvch nur unter der Bedingung, datz an Stelle der aiiS wnchmendeii Stativ- neu eine andere, den Bcdiirfniffen des allgemeinen 'Verkehrs ge- nügende Stauen sür den uncingeMräiikicu Nachrichtenan.- taukch bercitgestellt wende. Verzichicl baden a:n diese Aus nahme rechte: 'Dauischlamid, die Vereinigten Ste.a:en von Amerika, Argentinien, Oesterrcich-Ungarn. Belgien. Brasilien, Bulgarien, Chile, Griechenland. Merrlo. Monaco, die Nieder lande, No Novaen, Rumänien, Rntzlnnd. Schwaden und Urugnav, Italien bat sich im Hinblick am sein Verirnasocnhäünis zur Marconi-GcsclUchaisl die Raiifttaiivil des Abkommens vvNbc- halten. 'Aus A»:rag der Bereinigten Llagtc» von Amerika wurde noch eure die Jnlerlommumkarionsvftiet'.t auch für den. Nachrichtenaustausch Wostchen Schiss und Schiss ooischreibende Zusatzvcreinbarung getroffen und von folgenden Staaten unterzeichnet: Deutschland, die Vereinigten Staaten von Amerika, Arqcnlinicn. Oesterreicli-Umgarn. Belgien, Brasilien. Bulgarien, Chile. Dänemark, Spanien, Frankreich, Griechen land, Monaco, Norwegen, die Niederlande, Rumänien, Ruß land, Schtveden, die Türkei und Uruauay. Vereinbarung und Zusatzvcreinbarung sollen am 1. Juli 1908 in Kwaft treten. Die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde soll sobald als urög- lich in Berlin erfolgen. Die nächste Konscrcnz soll 1911 in London statt finde n. Mailand. sPriv-Tel.s Marcvni, der gegenwärtig hier weilt, erklärte, er reise nach Rom. um mit dom Marme- ministcr woge» Vornahme neuer Vcrisuche aas den italienischen Stationen zu verhandeln Er glaubt, den Luslwcllcii statt der kreisisörmicien Vevbrestuug nach allen Seiten eine einseitige Richtung gäben zu können. London. lPriv.-Tel.s Der „Unioutst Telegraphie" be zeichnet dos Ergebnis dcr drahtlosen Teleyravh-e- konfferenA als einen bemerkenswerten Schritt in der Ge- schichte dieser Erfindung. Die Konferenz habe deren Nützlichken durch die den Monopolisten auserlcgten vernünftigen Beschrän kungen erhöbt. Das bedeutet eine große Annäherung au die allgemeine Povularisicrung der drahtlo'en TelegraMe Lohnbewegungen. Zwickau sPriv.-Tel.s Die L o h nd ew cg um g der Bergarbeiter Zm Lugaucr Revier verschärft sich. Aus die Einaabc der Siobeuerko-mmiffioii haben nur drei Gruben geant wortet. und .zwar erkennen sie die Knuuniffwii nicht cm. Eine Konferenz malnerer Verbände bescblob. die Forderung durchzu- sübrcn: Ausschüsse sollen mit den Grubenbesitzern direk: verhandeln. IBc u t he n. lPr -T.j Ter „Oberichles. Zta." zufolge wurde, in einer Sitzung des Arbciterausschuffes und der BertrauLL--
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