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Dresdner Journal : 10.03.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-03-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-186703101
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18670310
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18670310
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1867
- Monat1867-03
- Tag1867-03-10
- Monat1867-03
- Jahr1867
- Titel
- Dresdner Journal : 10.03.1867
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1867 Sonntag, de» 10. März. ' t " Ld«»e»na-»rrtft: MdrUob: «rblr—»gr. LLLU:!t -E l» tritt k»»t u. 8t«wp«I- «nivdlag Lio«». »nserntenprrisr: Kür ä«u R»am «lver e»ip»It«n«ll 2«il«: 1 ksxr. votsr „LIox«»»nät" äi« L-tt«: 3 Agr. ykrscheinrn: ^«glieb, mit -n»v»bm« <i«r kovo- vu<i kei«rt»g«, ^d«nä» kür <i«ll 1olg»vä«n ^»g. Dres-nerAommal. Verantwortlicher Redacteur: I. G. Hartmann. raseraterumiulhmt «swilrl«. I^ix-äU r». V»»»v»r»r^»», 6ol»lol„t<,nLr 6«» vr»»ün«c 3oorv»I,, «d»v6»i.: tt Luoi.»», Lvoi» l" o»r , Luod»r,-L«rll»- Vi,o-rr»iückiur ». N.: L Vooi.»»; N«rU»: U»o-rv»'»cbs viiekk., Ii»r»i«,r»»', 8llr«»n; vr«»,»: 8. 8v»i.orr»; Lr„l»ur L,. 8rn<»«»',Xnnoo<:«i>bur«»n, L 8x»»lon^v»«>i; kr»,^1vrt».N.!3L»oi»',ed« Luebk.; LSI»: Xo. Svi-i.»» L6o., (S, ki»>!« 6« I» Lonr,«); kr», 8». L»»l.>v»'l Lnobk.; VI,» ^i. Orr»i.i». Hrrmsgrberr Lölligl Lrpsüitioa 6»» vr«»ckn«r ckonrn»!^ vr««ä«o, >l»risii,tr»»»« kko. 7 L ll»»> > Amtlicher Theit. Dresden, 1. März. Se. Majestät der König haben dem Staat-Minister Freiherrn von Friesen die Function eines königlichen Kommissars beim akademi schrn Rathe zu übertragen geruht. kH Dresden, 5. MLrz. Ee. Königliche Majestät haben dem Pfarrer Friedrich August Börner in Zwenkau da» Ritterkreuz vom Albrrchtorden zu verleihen aller- gnädigst geruht. Bekanntmachung. Die am 24. Juni 1837 verstorbene Wittwe des Geheim - Registrators Gräfe, Frau Sophie Dorothea verwittwete Grafe, geborne Körnig, hat in ihrem am 10. Juli 1834 errichteten, am 25.Juni 1837 vor dem vormaligen Justizamte Dre-den publi- cirten Testamente ein Kapital von 8000 Thlrn. — - — wrlches in Folge eines am 19. Juli 1834 von der Erblasserin errichteten Codicills auf die Summe von 19,564 Thlr. 10 Ngr. 2 Pf. vermehrt worden ist, mit der Bestimmung ausgesetzt, daß die nach Verlauf eines Jahrrs, von ihrem Todestage an gerechnet, erwachsen den Zinsen dieses Fond» alljährlich zu gleichen Theilen an sechs, durch da» Loos zu bestimmende eheliche Kin der, Enkel, Ur- oder Ururenkel ihrer Geschwister oder der Geschwister ihres obgenannten Ehegatten, welche noch nicht da- 14. Lebensjahr erfüllt haben, vertheilt werden sollen. Die zur Perception Gelangenden bleiben nur zwei Jahre nach einander im Genuß, können aber in der Folge, wenn keine anderen Interessenten vorhanden wären, nochmals und nach Befinden mehrere Male durch da» Loos auf dieselbe Zeit in den Genuß dieser Zinsen treten. Da nun gegenwärtig die fünfzehnte stiftungsmäßige Bertheilung der Zinsen gedachten Capital- auf die Zeit vom 24. Juni 1866 bis dahin 1868 vorzunehmen ist, so werden die Eltern und Vormünder aller, nach obigen Bestimmungen zur Perception mehrerwähnter Stiftungszinsen Berufenen andurch aufgefordert, läng stens den 21. Juni 1867 ihre Kinder und Pflegebefohlenen bei dem Ministerium de» CultuS und öffentlichen Unterricht», mit Beibringung der erforderlichen Legitimation, schriftlich anzumelden, unter der Verwarnung, daß Diejenigen, welche bis da hin nicht angemeldet, oder nicht ausreichend legitimirt würden, zu dem LoosungStermine nicht zugelassen und bet der Bertheilung der betreffenden Gelder nicht be rücksichtigt werden sollen. Zur Verloosung selbst ist der 26. Juni 1867 anberaumt worden, an welchem Tage die Eltern oder resp. Vormünder der angemeldeten und legitimirten Percipienten früh 10 Uhr auf der Can,lei deS unter zeichneten Ministers zur Loosung entweder in Person oder durch gehörig legitimirte Bevollmächtigte sich ein zufinden haben. Für die im Verloosungstermine Außenblribenden wird durch eine von dem Ministerium hierzu beauftragte Person geloost werden. Dresden, am 4. März 1867. Ministerium des CultuS und öffentlichen Unterricht«, »in Falkrnstein. Nichtamtlicher Theit. Uebersicht. Telegraphische Nachrichte«. Tagrsgeschichte. Dresden: Herzogin Sophie in Bayern erkrankt. — Berlin: Vom Reichstage. Hoftrauer für Erzherzog Stephan. Vermischtes. — Hanno ver: Syndikuswahl in Göttingen. Militärisches. — Kiel: Anordnung bezüglich der Dienstsiegel und Wappenschilder. Aeitungsverbot. Verfahren bei Ein- Feuilleton. Peter van Larneliu». (Schluß au» Nr. 58.) Der Sinn de» Cornelius blieb während seines ita lienischen Aufenthaltes der Heimath zugewendet; das Titelblatt zu den Nibelungen entstand, welches die be deutendsten Momente des Heldengedichtes behandelt. Ebenso schuf Corneliu» in dieser Zeit zwei Orlgrmälde. Doch seine wuchernde Gedankenfülle, seine Neigung zu scharf charakteristischem Contour, seine ganze Oppositions stellung zu den nach den Freiheitskriegen auskommenden Salonmalerei, suchte nach einem andern, seinem künstle rischen Wollen entgegenkommender« Material als die Oelfarbr, und er fand dasselbe in der Frescotechnik. Seine beiden ersten Wandgemälde führte er in der Casa- vartholdy ,u Rom au». Der Stil des Künstlers zeigt sich in diesen beiden Bildern au» der Geschichte Joseph*» bereits sehr geläutert, von Einseitigkeiten und Härten, die ihm «»hafteten, befreit, da» Gährrnde ist der Ab- klärung und einer ruhigen Gestaltung gewichen, und die Fülle der Motive nach allen Seiten hin mit dem Ausdruck in rin schöne« Gleichgewicht getreten. Die Ausführung seiner Entwürfe ,u Dante in der villa- Masfimt unterblieb, da er 1819 Rom »erließ, wo er «cht Jahre lang mit Männern wie Wild. ,. Humboldt, Ntebuhr, Bunsen, und mit de« besten Künstlern seiner Zett, wie Schnorr v. C«rolsfrld, Overbeck u. s. v., in enger Freundschaft verbunden, seiner Kunst gelebt hatte. Cornelius ging nach Deutschland, um in München die ihm von dem damaligen Kronprinzen Ludwig über tragenen Arbeiten zu beginnen und zugleich um in Düsseldorf da« Direktorat der dortigen Akademie zu übernehmen. Zwischen diesen beiden Orten blieb seine Thätigkeit getheilt, bis ihn König Ludwig nach München berufung der Landwehrmannschaften. Secartillerie. — Wien: Vermischte». — Pesth: Vom Landtage. — Agram: Notabilitäten nach Pesth berufen. — München: Gesetzentwurf über das Ungehorsam-ver fahren in Strafsachen. Die Stuttgarter Conferenz- beschlüsse veröffentlicht. — Paris: Die Armcereor- ganisation. GZctzentwürfe. AuS dem gesetzgebenden Körper. Der „Moniteur" über die Militärfrage. — Lissabon: Kammerverhandlungen. — London: Die Frnierbewegung in Irland. — St. Peters burg: Abschaffung der Leibeigenschaft. Ein Toast deS Großfürsten Nikolai. Vermischte». — Warschau: Zwangsweiser Güterverkauf. — Alexandrien: Mis sion nach Konstantinopel.— New-Uork: Vom Con- greß. — BuenoS-AireS: Vom Kriegsschauplätze. Ernennungen, Versetzungen rr. i« öffentlichen Dienste. Prvvinzialnachrichten. (Leipzig) Beilage. Pravinzialnachrichten. (Chemnitz. Freiberg. Meißen. Hohenstein. Neusalza. Taucha.) Statistik and volkswirthschaft. Inserate. Telegraphische Nachrichten, Berlin, Sonnabend, 9. März, Nachm. Nhr. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung de» Reichstage» war in der Hofloge der Kronprinz /und am Tische der Bevollmächtigten Graf v. vitmarck nebst 8 vun- deScommiffaren anwesend. E» waren 29 Redner für und 16 Redner gegen den Berfafsung»rntvurf riu- grschriebe«. Der erste Redner ist der Abg. Tweste n. Er stimmt für den Entwurf nur unter erheblichen Modifikationen, sonst sei rr für Verwerfung desselben. Der Redner »ermißt in dem Entwürfe eine Garantie der freiheit lichen Entwickelung der Volksrechte, eine Verant wortliche Bundesregierung und da- Budgetrecht. Ein Normalbudget sei unannehmbar; höchstens sei die zeit weilige Gewährung eines Bauschquantums bis zur Durchführung der BundeSarmeereform annehmbar. Er hoffe, die Regierung werde auf Compromisse eingehen. Abg. Waldeck stellt ähnliche Postulate auf. Der vorgrlegte Verfassungientwurf schaffe ein Zollparlament, aber keinen cynstitutionellen Bundesstaat, und werde Süddeulschland nicht hrranziehen. Abg. Miquel ist für den Entwurf, welcher im Ganzen dem Bedürfnis; entspreche. Redner erklärt, er sei entschlossen, für den Bundesstaat jedes Opfer, selbst das der Freiheit zu bringen. Abg. v. Gerber (Sachsen) erklärt sich ebenfalls für den Entwurf, welcher einen festen RechtSboden schaffe. Abg. vr. R-e (Hamburg) spricht gegen den Ent wurf, welcher die Eristenz aller dcutschcn Constitutionen bedrohe. Die Freiheit sei das einzige Schutzmittel gegen jede» Antipreußenthum in Deutschland. Abg. Wagener wünscht eine möglichst unveränderte Annahme der Vorlage. Der Entwurf gebe materielle Vortheile, die bester al» eine Erörterung der Grund rechte. Wien, Sonnabend, 9. März. (W. T. B.) Die amtliche „Wiener Zeitung" bringt rin kaiserliche« Handschreiben, welche» da» Staat»ministerium aufhebt, dir Leitung der administrativ-politischen Angelegen heiten der nichtungarischrn Länder einem „Ministerium de» Innern" zuwrist und ein eigene» Ministerium de» Kultur und Unterricht» bestellt. Geh. Rath Graf Taaffe wird zum Minister de» Innern und der bis herige Leiter de» Finanzministerium», v. veke, zum Finanzministrr ernannt. Der Statthalter von Böh men, Gras Rothkirch, ist in Ruhestand versetzt und an seine Stelle Freiherr v. Keller»perg zum Statthalter von Böhmen ernannt. Der „Reuen Presse" zufolge wäre Graf Menidorff zum Lande»commandirendr« von Ungarn an Stelle de» Fürsten Friedrich zu Liechtenstein ernannt, dem al» Director der Akademie berief. Die unter den Schmerzen einer bedrängten Zeit in der Fremde, auf römischem Boden wiedergeborene deutsche Kunst fand in dem großdenkendrn Fürsten einen Schützer und För derer, wie ihn die Kunst fett Jahrhunderten nicht mehr gekannt hatte. Mit bewundernSwerthem Blick wußte er die geeigneten Kräfte für seine monumentalen Pläne zu finden und die Künstler au» der Zerstreuung und Abgeschiedenheit vom Vaterlande, um sich zu einer gro ßen und rüstig schaffenden Gemeinde zu sammeln, indem er ihnen, um mit Schiller zu reden, eine „Kirche" gab, in der sich Alle, Baumeister, Bildhauer, Maler sammt den Kunstgewerken, im Zusammenhänge miteinander und getragen von der fürstlichen Kunstbegeisterung sich fühlten. Ist auch nicht Alle» diesem Zusammenwirken geglückt, und trägt Manches die Spuren unklaren Su chen», so bleibt König Ludwig doch der Ruf, da» Beste gewollt zu haben, der Ruhm, dir deutsche Kunst zu er höhter Thätigkeit angespornt und zugleich ihr die Stätte bereitet zu haben, von wo aus fle das Herz ihrer Na tion sich wieder erobern, von wo au» sie ebenbürtig wieder der Kunst de» Auslandes gegenüber treten konnte. Corneliu» weilte von 1820—1841 in München und schuf während dieser Zeit die Freskenwerke für die Glyptothek, Pinakothek und die Ludwigskirche. Die Darstellungen in der Glyptothek behandeln die griechi sche Götter- und Heldenwelt, die hellenische Sage über haupt, aber nicht in der Weise früherer Meister in tso- ltrtcn Scene», sondern durch einen tiefgedanklichen tnnern Zusammenhang, durch eine Fülle von Bezieh ungen zu einem episch-didaktischen Gedichte verbunden. Der Einfluß der Antike tritt in diesen Darstellungen hervor, dennoch tragen dieselben bet allem Verstäudniß und freier Beherrschung der griechischen Mythe ein spe- etstsch deutsches Gepräge der Auffassung »ad Formen der Posten eine» Generalinspector» der Cavalerie übertragen sei. Die Eröffnung de» Reich»rath» werde am 1. Mai statlfindrn. Floren», Sonnabend, 9. März. (W. T. B.) Der Kronprinz reist im April von hier ab, um die Höfe von Pari», Berlin, St. Petersburg und Wien zu besuchen. Der Tag seiner Abreise ist noch nicht bestimmt. Der König kehrt demnächst hierher zurück. London, Freitag, 8. März, Nacht». (W. T. B.) Ja der heutigen Sitzung de» Oberhaufe» tadrltr Lord Arghll die Regierung, weil englische Kriegsschiffe gegen über den kandiotischen Flüchtlingen sich ungastlich be nommen hätten. Graf Derby, indem er die Noth- wrndigkeit einer strengen Neutralität hervorhebt, lobt die Bereitwilligkeit der Pforte, den Beschwerden der Kandiotrn abzuhelsen. Der Staatssekretär de» In nern, Walpole, theilt mit, daß die au» Irland ein getroffenen Neuigkeiten unerheblich seien. In Dublin herrsche Ruhe. Frnirrbandrn hätten Waffen auf den Pachtungen der Grafschaften Clare und Limerick geraubt. Da» Ministerium ist romplet. Der erste Lord der Admiralität, Pakington, hat da» Krieg»ministrrium, der Vierprästdrnt de» geheimen Rathe» und de» De partement» de» öffentlichen Unterricht», Corry, die Flotte, der Präsident de» HandelSamte», Northrote, da» Staattserretariat für Indien, der Lordpräfident de» geheimen Rathe», Herzog v. Buckingham, da-jeuige der Colonien übernommen. Der Oberhofmeister, Her zog v. Marlborough, wurde zum Conseilpräsidentrn und der Herzog v. Richmond zum Präsidenten de» HandelSamte» ernannt. New-Bork, Freitag, 8. März. (W. T. B.) Ein Angriff der Fenier auf Kanada wird erwartet. Dir Legislatur de» Staate» Maine hat gegen ein kanadi sche» Königreich protestirt. Tagesgeschichte. Dresden, 9. MLrz. Aus München, vom gestrigen Tage, wird durch ,,W. T. B." gemeldet, daß Ihre königl. Hoheit di« Frau Herzogin Sophie in Bayern (Prinzessin-Tochter unsrer königlichen Majestäten) von einer heftigen KehlkopfSaffection befallen worden und der Zustand der hohen Kranken besorgnißerrrgend sei. — Erkundigungen, die wir infolge dessen an unterrichteter Stelle hier eingezogen haben, bestätigen diese betrübende Nachricht, und sollen die am königlichen Hofe eingegan genen telegraphischen Meldungen über da» Befinden der Frau Herzogin Sophie von heute Vormittag leider nicht beruhigender lauten. Möge Gottes Gnade die drohende Gefahr von dem Haupte der hohen Frau abwenden. Nachschrift. Soeben, Nachm. A4 Uhr, wird durch Anschlag der k. Generaldirektion bekannt gemacht, daß allerhöchster Anordnung zufolge das königl. Hoftheater für heute geschloffen bleibt. k Berlin, 8. MLrz. Achte Plenarsitzung des Reichs tags. Das HauS ist anfangs schwach besetzt; an dem Bevollmächtigtentische erscheinen geh. Finanzrath v.Thüm- mel (Sachsen), StaatSrath Wetzel (Mecklenburg) und andere Vertreter verbündeter Regierungen, im Laufe der Sitzung auch Graf Eulenburg u. Geh. Rath v. Sa- vigny. Unter den neueintretenden Abgeordneten befin den sich auch die sächsischen Abgeordneten Adv. Schraps und vr. Minckwitz. Ersterer hat seinen Platz auf der äußersten Linken, vr. Minckwitz im linken Centrum ein genommen. Nach einer persönlichen Bemerkung deS Abg. Michaelis, seine Doppelwahl betreffend, tritt das Haus in die Tagesordnung, Wahlprüfungen, rin. Von hervorragender Wichtigkejj ist die Wahl von Ur. Mor. WiggerS (Berlin). Der Referent vr. Schleiden (Schleswig - Holstein) be richtet, daß vr. Mor. Wiggers :m dritten Wahlbezirke Ber lins VS30, General v. Moltke 2810 Stimmen erhalten habe, gebung. Sehen wir den Künstler bis hierher mit den höchsten Offenbarungen der Dichtkunst beschäftigt, mit Goethe'- „Faust", mit der „göttlichen Comödie" Dante'» und mit Homer, fo wendet er sich in seinem zweiten Münchner Hauptwerke seinem eigentlichen Gebiete, der Bibel, der göttlichen Offenbarung zu, und zwar in ihrem tiefsten Mysterium, der Dreieinigkeit. Nach dieser Idee gliedert sich, als ein großes Ganzes und als der GesammtauSdruck der christlichen Weltanschauung, als rin christliches Epos da- Werk de» Cornelius in der LudwigSkirche. Die Decke über dem Altar schildert Gott den Vater al» Weltenschöpfer, umgeben von den himm lischen Herrschaaren. Dir Seitenchörr sind der Geschichte de« Sohne», seiner Geburt und Kreuzigung geweiht. Die Decke de« Ouerschiffe« zeigt da» Walten de» heili gen Geiste», seine Gegenwart in der Gemeinde, in den Patriarchen undPropheten, Aposteln, Märtyrern u. s. w., und an der Altarwand endlich entrollt sich der Schluß gesang der heiligen Schrift, da» Weltgericht. Neben diesen gewaltigen Schöpfungen fand Corneliu» noch Zeit, die Entwürfe zu den Fresken für die neue Pinakothek zu zeichnen, welche eine Geschichte der mittelalterlichen Malerei enthalten. Im Jahre 1841 wendete sich Cornelius nach Berlin. Er gehörte zu jenen Rittern vom Geiste, die der hoch sinnige König Friedrich Wilhelm IV. nach seiner Thron besteigung dorthin berief. Es waren außer Cornelius, dem Maler, dir Dichter Ludw. Tieck und Fr. Rückert, die Tonkünstler Mendelssohn und Meyerbeer, der Philo soph Schelling und die Sprach- und AlterthumSforscher Wilhelm »nd Friedrich Grimm. Sie alle sollte Corne liu» überlebe«. So lant der Künstler auch in Berlin begrüßt worden, so vereinsamt stand er doch dort bald. Das Bild, mit de« rr debüttrtr, „Christus in der Un terwelt", wurde von den Berlinern sehr kühl aufge- daß 21 Wähler des Bezirks einen Protest gegen di« Giltigkeit der Wahl einaereicht hätten, da vr. Wiggers durch die von ihm erlittene Zuchthausstrafe in Mecklenburg nicht wablberech- tigt sei, daher auch die nach 8 5 erforderliche Wählbarkeit ihm abgehe. Referent meint, die Proteftirenden hätten hinzusügen sollen, daß Wiggers wegen eines politischen Verbrechens zu dieser Strafe verurtheilt worden sei. Auf die politischen Er eignisse der Vergangenheit wolle er nicht rinqehen, ebensowenig wie auf den Vorwurf, daß die mecklcnburgsche Regierung da betreffende Wahlgesetz nur deshalb in dieser Weise erlassen habe, um vr. Wiggers vom Reichstage anszuschließen. ES sei rein die juristische Seite der Frage ins Auge zu fasten. Zunächst sei der Einwand unhaltbar, daß das mecklenburgsche Wahlge setz ungiltig sei, weil es nicht nut dem Bundeswahlgesetze über einstimme, da die mecklenburgsche Regierung sich in dem Bünd nisse mit Preußen Vorbehalten habe, die Zustimmung ihrer Stände zu dem betreffenden Wahlgesetz eimuholen. Das meck lenburgsche Wahlgesetz sei aber für Mecklenburg, nicht für andere Staaten erlösten worden. Die Fähigkeit zur Ausübung eines staatsrechtlichen Befuaniffes sei allein nach den Gesetzen desjenigen Ortes zu beurtheilen, wo darauf gegründete Rechte in Anspruch genommen werden WiggerS aber hätte in Preu ßen die Aufnahme in die Wahllisten verlangen können. Auch der Einwand der Bescholtcnbeit sei nicht stichhaltig, denn man habe nicht behauptet, daß Wiggers des Bollgcnufses der bür« aerlichen Ehrenrechte verlustig gegangen sei, wie nach dem preu ßischen Gesetze erforderlich sei, um die Wahl zurückweisen zu können. Der Begriff „Bescholtenheit" sei ja in verschiedenen Ländern verschieden. Auch der Einwand, daß man nicht blos auf die Reinheit der Wahlen, sondern auch aus die Reinheit der Abgeordneten, welche im Reichstage sitzen, Rücksicht nehme, erledige sich dadurch, daß z. B. im Frankfurter Parlament auch wegen politischer Verbrechen Verurthcilte, wie Jordan, unbe anstandet gesessen hätten. Hiernach beantrage die Abtheilung Giltigkeitserklärung der Wahl vr. Wiggers (Berlin) gicbt, indem er sich nur an die juristische Seile der Frage kalten will, einige Aufklärungen. Er rft in den sogenannten Rostock s Hochverrathsproceß ver wickelt, am >. Mai l853 in Untersuchung gekommen und io- haslirt, am 3. November 1850 zu 3 Jahren Zuchthausstrafe verurtheilt und am S. Januar 1857 ius Zuchthaus abgeführt worden. Die Verurthcilung hat stattgcsundcn wegen Theil- uahme am Versuche des Hochverraths. Nur er und ein in zwischen Verstorbener haben die Zuchthausstrafe verbüßt, bei den übrigen Mituvtersuchten wurde sie io Gefängnißftrafe ver wandelt. Das mecklenburgsche Gesetz könne nun nicht für eiue preußische Wahl gelten; er behaupte, daß ihm durch rechts kräftiges Erkeuntniß nicht der Vollgevuß der bürgerlichen Ehren rechte entzogen worden ist. Die Zuchthausstrafe hat diese Wir kung in Mecklenburg nicht, da Jemand auch schon infolge des dort geltenden gemeinen Rechts Zuchthausstrafe erleiden könnte. Das Gesetz verlange aber, daß die bürgerlichen Ehrenrechte durch ein richterliches Erkenntlich, nicht durch ein Gesetz ent zogen seien; letzteres sei aber in Mecklenburg geschehen; die Wahl müsse daher für ailtig erklärt werden; eine Ungilt'gkritS- erklärung würde nur den Intentionen des mecklenburgsche« Wahlgesetzes und dieser Regierung entsprechen. Graf Bassewitz (Mecklenburg) verwahrt sich gegen die politischen Bemerknngcn, die der Referent gemacht habe, obgleich ec es nicht thun zu wollen erklärt habe. Wageoer (Neustettin) ist zwar nicht von den juristischen Ausführungen der Vorredner überzeugt worden, spricht sich aber doch für die Wahl aus, weil man jetzt beschäftigt sei, ein all gemein norddeutsches Jndigcnat zu begründen und die Grenzen der particnlareu Gesetzgebung zu verwischen. Man dürfe sich deshalb nicht in zweideutigen particular rechtlichen Bestimmun gen gefangen nehmen lassen. (Bravo.) Der Commiffar der mecklenbnrgschen Regierung, Staats rath Wetzel, will nicht gegen die Giltigkeit der Wahl sprechen, widerlegt aber die Vorwürfe, die gegen das mecklenburgsche Ge setz bisher gemacht worden seien und die er, als mit der Ab fassung des Gesetzes beschäftigt gewesen, als persönliche auffaßt. Er weist die Uebereinstimmung der Ansicht der mecklenburgsche» Regierung mit der der preußischen nach. Graf zn Eulenburg führt den Grundsatz aus, daß die persönlichen Eigenschaften einer Person und die daraus abge leiteten rechtlichen Befugnisse nach den Gesetzen ihres Wohn ortes zu beurtheilen seien, demnach die Wahl Wiggers' zu be anstanden sei.. vr. v. Wächter (Leipzig) stellt sich auch streng ans den juristischen Standpunkt, und von diesem aus läßt sich nach sei ner völligen Ucberzeugung die Wahl vr. Wiggers' mit Grnud nicht ansechten. Man muß von der Tbalsache ausgehen, daß Wiggers wegen eines reinpolitischen Verbrechens zn einer schweren Strafe verurtheilt worden ist und sie theilweije ver büßt hat. Aber eine andere Frage ist die, welche rechilichen Folgen diese Tbatsachc hat. Haben wir diese rechtlichen Folgen nach preußischem oder nach mccklenburgschem Recht zu bcar- theilen? Wollte man Demjenigen nachgehen, was früher in der Theorie als Heischesab ausgestellt wurde, so müßte man sich gegen die Giltigkeit erklären, denn früher war der Grundsatz herrschend: die Staatsrechle bestimmen sich lediglich nach den Gesetzen des OrteS, io welchem man seinen Wohnsitz hat, und jeder Staat muß die Staatsrechte Dessen, der in einem frem den Staate wohnt, in der Weise anerkennen, wie der fremde Staat sie bestimm«. Die Praxi« hat aber ihre großen Beden ke» dagegen erhoben und so viele Ausnahmen davon gemacht, nommrn. Die ablehnende Kiitik stachelte ihn zur neuen, höchsten Kraftentfaltung. Dazu kam die Anschauung der Bildwerke des Parthenon und der Cartons von Hamptoncourt, Phidias und Raphael, die während eine zeitweiligen Aufenthaltes in England mächtig anregend auf ihn wirkten. Die Früchte dieser neuen triebkräfti» gen Entwickelung sind die Carton» zum Campo-santo, eines für die königliche Familie bestimmten Friedhofes, der sich an dem von Friedrich Wilhelm IV. projectirtea neuen Dom anschließen sollte. Cornelius arbeitete an diesem großen umfangreichen Bildercyklus 25 Jahre mit selbstloser Hingabe, da er mit jedem Jahre die Hoff nung auf eine Ausführung seiner Entwürfe mehr und mehr schwinden sah. Gegenstand deS Werke- bilden die allgemeinen und höchsten Schicksale der Menschheit nach der Weltanschauung de» Christenthum», da- Walten der göttlichen Gnade, der Sünde der Menschheit gegenüber, da» Werk der Erlösung von Sünde, Tod und Ver derben, der Sieg de» Leben» und der Unsterblichkeit. Der Meister, rin gläubiger Katholik — der seine« edeln Unwillen über da- Convertitenwesen der Roman tiker Ausdruck gab in der Drohung: wenn «och mehr übertreten, würbe er Protestant werben — erhebt sich hier über das Confrsstonelle, da» in seinen Münchner Arbeiten noch vorherrscht, und fesselt Jeden in andäch tiger Bewunderung. Corneliu» nannte da» Werk seine „Doctor-Dissertation". Mit so großem theologische« Scharfsinn der quellende Gedankengehalt auch gegliedert und wieder geeint sein mag, und so sehr sich die Com» Positionen an da« Denkvermögen wenden, ebenso sehr wendet sich aber jede« einzelne Bild als vollendete» Ganze an die Anschauung. Großartig und gewaltig wie in seinen apokalyptischen Reitern und dem Unter gang Babel«, hat der Künstler »erstanden, über andere Gegenstände die lichteste Heiterkeit aus,«gießen, »nd in
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