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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1896
- Erscheinungsdatum
- 1896-01-10
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189601100
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18960110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18960110
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1896
- Monat1896-01
- Tag1896-01-10
- Monat1896-01
- Jahr1896
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 10.01.1896
- Autor
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««d A«;rigrr Wttlsü Llyeiztt). VÜIWNIM, «drefs« sL 8 .»«,«»> it m«s» der König!. Amtshcmptmannschast Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Gtadtrath» z« Riest». I? 7. Freitag, 1«. Januar 18S«, Abends. 4S. Jahr«. DaS Rtejaer Tageblatt erscheint jeden Tag Abends mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bet Abholung in den Expeditionen tn Riesa und Strehla oder unsere durch Träger frei ins HauS 1 Mark 80 Pf., bei Abholung am Schalter der kaiserl. Postanstalten 1 Mark 25 Pf., durch den Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Auzrigen-Annahu« für die Nummer de» Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winterlich in Rieia. — Geschäftsstelle: Kastantenstrake 59. — Für die Redaction vcrantwortltch: Hermann Schmidt, Riesa. DaS unterzeichnete Königliche Amtsgericht hat heute im Handelsregister für seinen Be zirk auf Fcl. 20, die Firma H. W. Geurig in Riesa betreffend, verlautbart, daß der Kaufmann Herr Friedrich Wilhelm Seurig in Riesa seit dem 2. Januar ds. Js. Mitinhaber der Firma und die demselben erthcilte Procura erloschen ist. Riesa, den 8. Januar 1896. Königliches Amtsgericht. Heldncr. Brehm. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Gutsbesitzers Richard Klarens Möbius in Kobeln wird, nachdem der in dem Bergleichstermine vom 2. November 1895 angenommene Zmangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Riesa, den 9. Januar 1896. Königliches Amtsgericht. Ass Reiche». Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber Sänger. Bekanntmachung. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Kultus und öffentlichen Unterrichts wird folgende, vielfach unbeachtet gelassene gesetzliche Vorschrift hinsichtlich der religiöse« Erziehung der in gemischten Ehen geborenen Kinder in Erinnerung gebracht Nach Htz 6 bis 8 des Gesetzes vom 1. November 1836 sind eheliche Kinder, deren Vater dem evangelischen, deren Mutter aber dein katholischen Glaubensbekenntnisse angehören, desgleichen Kinder, deren Vater dem katholischen und deren Mutter dem evangelischen Glaubensbekenntnisse zugethan sind, i« dem Bekenntnisse des Vaters zu erziehen, und es ist eine Abweichung von diesen Bestimmungen nur daun zulässig, wenn die Eltern vor erfülltem sechste« Lebensjahre des betreffende» Kindes an Gerichtsstelle und ohne Beisein anderer Personen eine Uebereinkunft vor dem Richter dahin zu Protokoll abgefchlossen haben, daß ihre Kinder in dem Bekenntnisse der Mutter erzogen werden sollen. Auf die religiöse Erziehung derjenigen Kinder, welche zur Zeit einer solchen Vereinbarung bereits das sechste Lebensjahr erfüllt haben, bleibt der Abschluß der letzteren ohne Einfluß. Riesa und Großenhain, am 4. Januar 1896. Die Königliche Bezirksschulinspektion für Riesa. Der Rath der Stadt. Der Königliche Bezirksschulinspektor. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. l)r. Gelbe. Bekanntmachung. Eingegangen sind folgende Gesetze, welche in der Rathsexpedition eingesehen werden können : Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepsticht sür die Schweineseuche, die Schweinepest und den Nothlauf der Schweine. Vom 12. November 1895. Verordnung, betreffend den Verkehr mit Arzneimitteln. Vom 25. November 1895. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepflicht für die Schweineseuche und den Rothlauf der Schweine. Vom 26. November 1895. Bekannt machung, betreffend die Anzeigepflicht sür die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 27. November 1895 Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883, betreffend die Kautionen der Beamten und Unterbeamten der Reichs-, Post- und Teleg.aphenverwaltung und der Reichsdruckerei. Vom 28. November 1895. Be- kanntmnchung, betreffend die'Anzeigepsticht für die Schweineseuche, die Schweinepest u d den Rothlauf der Schweine. Boni 10. Dezember 1895. Bekanntmachung über die Ausdehnung der am 15. April 1893 zu Dresden abgeschlossenen internationalen Uebereinkunft, betreffend Maßregeln gegen die Cholera, auf die briti chen Kolonien Natal, Ceylon, Lagos, St. Helena und Canada. Vom 14. Dezember 1895. Bekanntmachung, betreffend die dem internationalen Uebereinkommcn über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste. Vom 14. Dezember 1895. Bekanntmachung, betreffend die Gestattung des Umlaufs der Scheidemünzen der Frankenwährung innerhalb des württembergischen Grenzbezirks. Vom 19. Dezember 1895. Bekanntmachung, betreffend die Anzeigepsticht für die Schweineseuche, die Schweinepest und den Rothlauf der Schweine. Vom 2« Deze ober 1895. Zusatzvereinbaruug zum Internationalen Ueberein kommcn vom 14 Octobcr 1890, betreffend die Beifügung zusätzlicher Vorschriften zu H 1 der Aussührungsdeftimmungen und die Ae.iderung der Anlage 1 zu diesen Bestimmungen. Vom 16. Juli 1895. Uebereinkunft zwischen dein Deutschen Reich und der Schweiz, betreffend die Großherzoglich badische Gemeinde Bilfingen. Vom 21. September 1895. Riesa, den 10. Januar 1896. Der Rath der Stadt daselbst. I. V.: Schwarzenberg, Stadtrath. Ginladung. Die 150. Wiederkehr des Geburtstages Pestalozzis, des Vaters der neueren Volks schule, soll nächsten Sonnablnd, als am 11. Januar Abends 7 Uhr durch eine Aestfeier im Schulsaale begangen werden, zu der Freunde unsres Schulwesens hierdurch ergebenst eingeladen werden. Riesa, am 6. Januar 1896. Die Direktion der städtischen Schulen. Bach. Bekanntmachung. Der sogenannte alte GotteSacker an der Kirche zu Gröba soll wieder mit Gräber« belegt und demzufolge eingeebnet werden. Alle Diejenigen, welche Gräber von Angehörigen u. s. w. daselbst haben und diese Gräber resp. Denkmäler zu erhalten wünschen, können dies durch Bezahlung der bezügl. Grabstellen er reichen. Diese Bestimmung gilt auch für früher bezahlte Grabstellen. Diesbezügl. Gesuche oder etwaige Reklamationen sind bis spätestens am 15. Januar 1896 an den Unterzeichneten zu richten; spätere Gesuche können keine Berücksichtigung mehr finden und fallen dann etwaige Leichensteine, oder sonstige Denkmäler, Pflanzen u. s. w. als Eigenthum der Kirchenkasse zu Gröba zu. Gröba, am 13. Dezember 1895. Der Kirchenvorstand. A. Otto, stellv. Vorsitzender. Zur Lage. Während der Präsident der Transvaal-Republik, Krüger, fortgesetzt Beweise einer mit Entschlossenheit und Festigkeit gepaarten mannhaften Mäßigung gubl und i einen Edelmut h soeben erst durch die Auslieferung des Bandensührers Jame- son sprechenden Ausdruck verliehen hat, ergeht sich die eng lische Presse, und in erster Linie die „Times", weiter in hyperbolischen Schimpfereien aus Deutschland und die Leiter seiner Geschicke. Dem deutschen Publikum sowohl wie der ganzen außcrenglischen Welt gegenüber genügt es, solche Ver dächtigungen, «le die Behauptung des Londoner „WeltvlatteS", es liege gewichtiger Grund zu dem Verdachte vor, daß Deutsch land schon seit einiger Zeit einen heimlichen Schlag gegen England vorbereitete und laß dieser Schlag mit Vorbedacht in Transvaal gesührt worden sei, niedriger zu hängen, um die Urheber dieser Verdrehungen aller offenkundigen Thal sachen dem Fluche der Lächerlichkeit anhelmsallcn zu lassen. Wer die Logik der Thalsachen so wenig versteht, n.rl dem ist nicht ernstlich zu rechten; wer sie aber versteht und dennoch die Dinge auf den Kopf zu stellen sich nicht scheut, bewegt sich auf einem moralischen Niveau, auf welches herabzusteigen die ernste deutsche Presse unter ihrer Würde betrachten muß. Mehr Beachtung — nicht gerade vom dcuischen Standpunkte, wohl aber vom Standpunkte der Bcurtheilung der allgc- meinen politischen Lage und der inneren UM äußeren Lage Englands — verdient die amtlich bestätigte Meldung von der Bildung eines aus sechs Schiffen bestehenden fliegenden Geschwaders. Die nächstliegende und zunächst auch aus reichende Erklärung für dieses Manöver ist in den Bedräng nissen zu suchen, in welche die englische Regierung gegenüber der künstlich aufgereizten öffentlichen Meinung des eigenen Landes durch den Verlauf der Dinge in Transvaal gcralhen ist. Es muß etwas geschehen, um dem verletzten E-genge- fühle der Transvaalbewohner, welches es nicht üver sich ge winnen kann, Erfolge rivalisirender Mächte mit männlicher Ruhe hinzunehmen, durch militärische Veranstaltungen zu schmeicheln und das Kabinct Salisbury vor dem Vorwürfe zu bewahren, nicht die erforderliche Thatkrast an den Tag gelegt zu haben. Nichts aber schmeichelt dem Selbstgefühle der Briten mehr als die Entfaltung der englischen Macht auf dem Meere. Es liegt aber auch die Annahme nahe, daß man i.i London sich auf dre Möglichkeit vorbereiten will, seine Interessen ganz wo anders als in Transvaal und g g.n gan- andere Gegner als das Deutsche Reich zu schützen. Wir haben schon wiederholt darauf hingewicsen, wie die Trans- vaalsrage dazu führen kann, die Blicke der eigenilichen Ri valen Englands — Rußlands und Frankreichs — aus solche Punkte der Erde zu lenken, wo England weit wichtigere In teressen zu vertheibigen hat als in Südafrika. Wenn z. B. die ägyptische Frage von Deutschland, Rußland und Frank reich ernstlich aufgeworfen würde, daun würde England sich genöthtgt >ehen, zu einem weit anderen Aufgebot von Macht mitteln zu schreiten als zur Formirung eines sluge, den Ge schwaders, wenn anders cs nicht vorzöge, der Uebervicche zu weichen. Zu Besorgnissen irgend welcher Art a>- u.-.'er r Seite giebk nach alledem die englische Flottendeu, siua^n keinen Anlaß. Deutschland vecjügt zunächst noch über s. starke diplomatische Druckmittel, daß es noch weit d.von ent fernt ist, von seinen materiellen Machtmitteln weiteren Ge brauch zu machen, als dies zum Schutze unserer kolonialen Interessen unmittelbar erforderlich ist. Wenn übrigens jetzt miigetheilt wird, dag dre R-ichrreglerung eine Erörterung der Transvaalangelegenheit im Reichstage nicht wünscht und mit Rücksicht darauf auch die Beralyung des Etats des Aus wärtigen Amres von der Tagesordnung der heutigen Sitzung der Badgetkommission abgehetzt worden »st, so ist dieser Wunsch durchaus zu billigen, da es immer mißlich ist> über schwebende internationale Frage» in parlamentarischen Körperschaften Erklärungen adzugeden, die leicht mißverstanden oder bös- willig entstellt werden können. »«ßesßejchtchte. Deutsche- Reich. In offiziösem Sperrdruck schreibt die „N. A. Z." Folgendes: „Wrr haben vorgestern einen Artikel der „Kölnstchrn Zeitung" wieoergegeben, in welchem au der Hand der Enlsteyung-geschichle und des klaren Wort- laurs des zwischen England uns der Südafrikanischen Republik 'M Jc.hre 1884 abzefchlossenen Vertrages nachgewiesen wird, dag tiiie Suzeränelät Englands über den letzteren Staa» nicht u '.;r besteht. Die englische Presse weig daraus nichts ,!t ci lv eern, als daß die Konvention von 1884 zwar die / „A^likel" derj-.mgeu von 1881 aufgehoben, nicht aber deren i Einkeilung" (pi-ssriitals-, in welcher T.ansoaal als z . auojkct tc> Ms sussrsint^ ok Ilsr ve i ecichmi wird. Dieser Einwand ist unhaltbar, denn der Vec j trag "v- 1884 hat ebenfalls eine „Emleitung" und in dieser k sind oie Worte „suHsct w Ms slarsvslrit^" u. s. w.
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