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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-01-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190001260
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000126
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000126
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-01
- Tag1900-01-26
- Monat1900-01
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 26.01.1900
- Autor
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SS Jahr». Kreit«-, 26. Jannar 1860, Abends. Boeters, Bürgermeister. Gnade streu' auf seine Bahnen! . . . Wimm die Hand nicht von ihm fort! — Gr, ein Enkel großer Ahnen, Deutschlands Ruhm und Friedenshort, Lhrt Dich stets in seinem Streben, lur deS Volkes Heil zu leben! — Wassersucht überging; dadurch hatte die Frau Herzogin mit großer Athemnoth zu kämpfen, die nur durch wiederholte Punktion etwas zu beheben war. Dazu trat die geringe Nahrungsaufnahme, wodurch die Kräfte mehr und mehr aufgezehrt wurden. Wohl war anfangs hin und wieder eine Wendung zur Besserung zu bemerken, aber ohne eine völlige Genesung zu bringen, die allseitig so lebhaft er hofft wurde, vielmehr traten alle jene Erscheinungen hin zu, die auf eine baldige Auflösung schließen ließen. Ein großer Trost in den Leidenswochen mag es für die hohe Frau gewesen sein, alle Glieder ihrer Familie, die deutsche Kaiserin Auguste Victoria, diej Frau Herzogin Karoline Ma thilde, Gemahlin des Herzogs Friedrich Ferdinand von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg, die Frau Prin zessin Friedrich Leopold von Preußen, den Herzog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein und dessen Gemahlin Her zogin Dorothea, wie deren Vater, den Herzog Philipp von Sachsen-Coburg und Gotha, und Prinzessin Feodora am Krankenlage um sich zu sehen. Namentlich hat Ihre Durchlaucht Prinzessin Feodora unermüdlich sich der kranken Mutter gewidmet. Wohl muhten die Fürstlichkeiten zumeist wieder abreisen, aber Ihre Königliche Hoheit die Frau Prinzessin Friedrich Leopold verblieb hier und weilte täglich in der Villa der Herzogin. Ter Tod trat gestern Vor mittag 1/412 Uhr ein, die Herzogin ist ohne merklichen Todeskampf friedlich eingeschlafen. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin trafen gestern Nachmittag 6 Uhr 30 Minuten aus Berlin in Tresdeü ein und begaben sich alsbald in das Trauerhaus, wo Ihre Königliche Ho heit die Frau Prinzessin Friedrich Leopold und die Prin zessin Feodora Zeuge waren, wie der Tod die Augen einer edlen Frau und Mutter für immer schloß. Auf dem Grand Union Hotel, in dem die Verwandten der Frau Herzogin Wohnung genommen hatten, wurde gestern Mittag die preußische Fahne auf Halbmast mit Trauerflor gehißt. Die sterblichen Ueberreste der Entschlafenen werden nach Prim- kenau überführt, wo das Familienbegräbniß sich befindet. Gestern Abend trafen weiter noch Se. Königl. Hoheit Prinz Friedrich Leopold von Preußen, Ihre Hoheiten der Her zog Ernst Günther zu Schleswig-Holstein und Ihre Ho heiten der Herzog und die Frau Herzogin Friedrich Ferdi nand von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Glücksburg in Dresden ein und nahmen im Grand Union Hotel am Bis marckplatz Wohnung. — Wegen des Hinscheidens der Mutter der Kaiserin, der Herzogin Friedrich von Schleswig-Holstein, findet das zur Feier des Geburtstages Sr. Majestät des Kaisers hier- selbst angesetzte Festmahl nicht statt. Kaiser! hör' die Glocken rufen Aus den Lüften hell und klar! Ist's Dein Volk doch, daS die Stufen Rchmückt von Thron heut' und Altar! Wchenlaub und Lorbrerreiser Leicht e» Dir, Du FriedenSkalser! <Nachdr. »erb.) Enst von Wehlen. fitr das „Äiesaer Tageblatt- erbitten uns bis spätestes« SS H G H- AA Vormittags s» Uhr de» jeweiligen Ausgabetage». Die Geschäftsstelle. Dem Kaiser Heil! (Zum 27. Januar.) Glocken kündet's laut vom Thurme, Heffnet weit die Herzen all, — Vragt es fort im Jubelsturme, — Vönet, dröhnt mit Donnerhall: llegne, Herr, Du Großer, Weiser, Linen Fürsten, unfern Kaiser! vertltche» an» Sächsisches. Riesa, 26. Januar 1900. — Nach längeren Leiden ist gestern Vormittag, wie schon gemeldet, Ihr« Hoheit die Herzogin Friedrich zu Schleswig-Holstein, die Mutter der Kaiserin, in ihrer Woh nung in der Münchner Straße zu Dresden gestorben. Die ärztlichen Berichte lauteten von Anfang der Erkrankung an wenig verheißungsvoll. Sie erfolgte in den ersten Tagen des Januar mit Brustfellentzündung, die in Herzbeutel — Das Elbquai steht gegenwärtig (Nachm. 5 Uhr) theil- weiS bereits unter Wasser. Ein weiteres bedeutendes Steigen des Elbstromes wird aber noch eintreten und ist für morgen Abend nach den jetzt vorliegenden Meldungen ein Wasserstand von -s- 380 zu ermatten. — Gegenwärtig geht hier daS obere Elb- und das Moldauers durch. — Ueber Zeit und Streitfragen auf dem Gebiete der Be urtheiluugslehre des Rindes, insbesondere über die Rasse-Ab- stammungS- und Formverhältnisse in ihren Beziehungen zur Leistung der Thiere, wird Herr Professor Dr. Pusch-Dresden, am 2. Februar d. I. Nachmittag 4 Uhr bei Gelegenheit einer Gesellschaftsversammlung der Oekonomischen Gesellschaft i. Kgr. S im weißen Saale der deutschen Schänke „zu den 3 Raben" in Dresden einen Vortrag halten zu welchem auch Nichtmitgliedei kostenlos Zutritt haben, sofern sie bei der Geschäftsstelle dk' Gesellschaft Wienerstr. 13 l bis zum 2. Februar Vormittage 12 Uhr Zutrittskarten einholen, oder solche gegen Erlegung vo>- 50 Pfg. von Nachmittag >/,4 Uhr an, am Eingänge dc» VortragslocaleS erheben. — Während bisher daS Gesetz den Stützpunkt vertrat, d'ü der Dienstbote seine Arbeitskraft dem Dienstherr« vermiethc und sich selbst dem Dienstherr« zur Verfügung stellt, so daß an- Grund dieses Abhängigkeit-Verhältnisses dem Dienstherr» ein Züchtigung-recht gegenüber dem Dienstboten eingeräumt wa, trägt das seit dem 1. Januar giltige Bürgerliche Gesetzbuch de< > freien Vertrag-Verhältnisse Rechnung. Daher steht jetzt e u Züchtigungsrecht dem Dienstberechtigtrn, sowie dessen Angehörige > dem Gesinde gegenüber nicht mehr zu. Zuwiderhandlung e ziehen, auch darauf sei noch hingewiesen, Strafverfolgung weg»«. Vergehens der Körperverletzung nach sich. Tritt durch dieZüa tigung oder Mißhandlung ganze oder theilwelse Erwerbsunfähig keit ein, so hat die Dienstherrschaft dem Dienstboten durch eine Geldrente Schadenersatz zu leisten. — Zum Versandt der Asche von Leichen hat das säck fische Ministerium des Innern eine Verordnung erlassen, aus der Folgendes zu bemerken ist: „In neuerer Zeit i;. die Frage von praktischer Bedeutung geworden, wie sic.) die Behörden gegenüber dem Versandt der Asch« von Lei chen, die in Crematorien verbrannt worden sind, zu ver halten haben. Bon gesundheitlichem Standpunkt er scheinen Vorsichtsmaßregeln bei sachgemäß vorgenommencn Verbrennungen nicht erforderlich, da die organischen Le chenbestandthetle, einschließlich etwa vorhandener Krank heitserreger, durch den Verbrennung-Vorgang sicher ver nichtet werden und nur trocken« unorganische (mineralische) Stoffe, d. h. Asche, zurückbleiben. Immerhin wird aber aus praktischen Gründen zu verlangen fein, daß der Be»- sankt in Behältnissen erfolgt, die gut verschlossen sind. Sek ten» de» Reichskanzlers sind deßhalb die Regierungen har» Anläßlich deS Htnschrwens der Herzogin Friedrich von SchleSwig-Holftetu, Mutter Ihrer Majtstät der Kaiserin, kann dos zur Feier de» Geburtstages Sr. Majestät des Kaiser» für Sonnabend, den 27. Januar 1900 im BahnhosSholel zu Riesa angesttzt« Festmahl nicht ab, gehalten werden. Riesa, den 26. Januar 1900. Heldyer, Oberamtsrichter. Im Bersteigerungslottt hier kommen Dienstag, den 30. Januar 1900, Borm. 10 Uhr, 1 Foß Malaga, 1 phot. Apparat, eine Milltärhose und Mütze gegen sofortige Bezahlung zur Versteiqrrurg. Riesa, 25. Januar 1900. Der Ger -Bollz. beim Kgl. AmtSger. Sekr. Eidam. Da» «chier LngMntt «schritt sch«, Aa, Abend» mit Slu-nahm« der Sonn- und Festtag- vierteljährlich« SksuchchteK bei Abholung in den Expeditione« bi Stich» «itrchla »der DM Sn» HE 1 Atta» SV Pfg., bei Athol»», «n Schalt« der Knfferl. Postanstnftr» 1 vt«tt Ai Pjg„ durch -ar Briefträger ftA in» HE 1 lvtatt « Pf. Aagelgi» Manchem M dch Sknnan« bl» Vormittag S VH» »ha» Gewähr, DE nnb VwSag iw« Lange» ch Winterlich Sn Mesa. — Slleschästtftch,: Lastantrnstraßr ki». — Mir bt, Sttdttttm viinttvarMch: Hermann Schmidt Sn «Setz» 4. Die Wasserbaubramtrn werden aus Ansuchen der BeteMgtrn weiter« AM erteilen und wird den OttSbehörden anhelmgestellt, sich wegen Beschaffung der unter 1. Schutzmaterialien in geeigneter Beschaffenheit und den erforderlichen Größen an diese zu wenden. Bei etwaiger Säumnis in Ausführung obiger Anordnungen hohen sich di« Beteiligten, ab gesehen von dem au» der Nlchtbesolgung herzulettenden Schadenersatz«, einer Geldstrafe blSlzu 150 M. — zu gewärtigen. Königliche Amtshauptmannschast Meißen al- Elbstromamt, am 25. Januar isoo J A. Vs. Richter.W. Ticherheitsmaßregeln bei etwa eintretenver Mbhochflat betreffend. Bei den dermaltgen unsicheren Witter ungSverhältnissen und den reichlichen in den Quellen« gebieten der Moldau und Elbe liegenden Schneemaffen ist die Wiederkehr einer FrühjahrSbochflut nicht ausgeschlossen. Di« unterzeichnete Königliche AmtShauptmannschoft als Elbstromamt sieht sich daher unter Hinweis aus § 10 des Mandate» über di« Elbstrom-, Ufer- und Dammordnung vom 7. August 1819 (Gesetzsammlung Seite 197 ff) veranlaßt, Folgendes anzuordnen: 1. Di« Herren Gemeindevorstäude und GutSvorstehrr in den im JnundationSgebiete de in. Elbstrowbezirke» liegenden Ortschaften haben die in obigem Mandate angeordneten VorfichtS- und SicherheitSmaßregeln in gehöriger Weise zu treffen, insbesondere für rechtzeitige Beschaffung der Schutzmaterialirn und Effrctrn, al»: Faschinen au» Reisig, Steinmaterial, Pfähle, Bretter, Strohdünger, Baukarren, Schaufel», Radehauen, Arxte, Schlegel, Laternen u. s. w., sowie der nötigen RettuugSschaluppen zu sorgen und sich eventuell wegen leihweiser Ueberlassung von Schaluppen an die Eigentümer der in den Häfen geborgenen Elbfahrzeuge und kücksichtlich der zu den Beständen der fiskalischen Wasserbauverwaltung gehörigen Schaluppen an die Dammmelstrr zu wenden. Die Ortschaften oberhalb Niederlommatzsch werden in dieser Beziehung an den Dammmeistrr Just in Fischergaffe, die unterhalb Niederlommatzsch gelegenen Ortschaften aber an de» Dammmeister Marttis in Grödel verwiesen. 2. Weiter hoben die oben unter 1. genannten OrtSbehörden für geeignete «nd sahrkundige Personen zu sorgen, welch« einerseits den Schaluppendienst zu verrichten und sich andererseits für Botendienst« bereit zu halten, sodann aber, waS die im Bereiche der Elbdämme gelegene« Ortschaften anlangt, den Dammwachrndienst zu übernehmen haben. In dieser Hinsicht sind auch die Nachbargemeinden, welche nicht unmittelbar von der Gefahr betroffen werden, heranzuziehen und wird in vorgrdachten Richtungen aus § 10 Abs. 4 und 6 de» oben angezogenen Mandates, sowie eventuell aus § 360,„ deS RetchSstrasgesetzbuches noch besonders hingewiesen. 3^ ES empfiehlt sich, in den betreffenden, von der Hochflut bedrohten Ortschaften einen Ortsausschuß zu bilden, welcher sich mit der Ausführung bez. Ueberwachung der nötigen Schutz maßregeln zu beschäftigen hat. «h Aiyüpr). ««v A«rrks»v (WOl-k Amtsblatt der Königl. AmtShaupttnannschast Großenhain, des Königl. Amtsgerichts und de» Stadtrach« zu Riesa.
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