Großenhainer MrMmgs- Md AMME. Gedruckt, verlegt und redigirt von Herrmann Starke in Großenhain. ^0. 136. Dienstag, den 20. November 1860. Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft zu Meißen, -ie diesjährige Reerutirung betr. Die Messung und je nach dem körperliche Untersuchung der im Jahre 1840 gebornen und demnach in diesem Jahre militairpflichtigen, ingleichen die Wiedergestellung der wegen noch zu erwartender Körperlänge, wegen zeitweiliger Untauglichkeit und sonst zurückgestellt gewesenen Mannschaft, soweit sich dieselbe innerhalb des hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirks aufhalt und angemeldet hat, soll an folgenden Tagen und Orten vorgenommen werden, und zwar: am 3. und 4. December 1860 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Großenhain, auf dem Rathhause zu Großen hain, am 5. December 1860 aus der Stadt Großenhain und den rechts der Elbe gelegenen Ortschaften des Königlichen Ge richtsamtes Riesa, ebenfalls auf dem Rathhause zu Großenhain, am 7. und 8. December 1860 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Meißen, in dem Gasthause zum Hirsche im Meißen, am 10. December 1860 aus der Stadt Meißen, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsche in Meißen, am 11. December 1860 aus den Städten Lommatzsch und Riesa, auch aus den links der Elbe gelegenen Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Riesa, gleichfalls in dem Gasthause zum Hirsche in Meißen, am 12. December 1860 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Lommatzsch, ebenfalls in dem Gasthause zum Hirsche in Meißen, und «m 14. „nd 45. December 1860 aus den Ortschaften des Königlichen Gerichtsamtes Nossen, auch aus den Städten Nossen und Siebenlehn, im Gasthause zum deutschen Hause in Nossen. Unter ausdrücklicher Hinweisung auf die im Gesetze über Erfüllung der Militairpflicht vom 1. September 1858 htz 105 und 106, für unterlassene Gestellung angedrohten Strafen, wird solches mit dem Bemerken hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß wegen Tages und Stunde der Ge stellung der einzelnen Ortschaften besondere Verfügung an die betreffenden Ortsobrigkeiten ergangen ist. Zugleich werden diese Mannschaften darauf aufmerksam gemacht, daß Diejenigen, welche aus einem gesetzlichen Grunde auf Befreiung vom Militairdienste Anspruch zu haben glauben, die diesfallsigen An bringen, Reclamationen, Nachweisungen und Zeugnisse entweder sofort bei der persönlichen Gestellung zu übergeben, oder bis zu dem auf 18. December 1860 anberaumten Reclamationstermine, welcher im Gasthause zum Hirsche in Meißen, von Vormit tags 8 bis Punkt 12 Uhr abgehalten werden wird, einzureichen haben, eine Berücksichtigung der nach Ablauf dieses Termins eingehenden Anbringen aber schlechterdings nicht stattsinden kann. Die etwaigen Reclamanten haben sich daher an diesem Lage vor der Königlichen Recrutirungs-Commission, Behufs ihrer Bescheidung, bis Mittags 12 Uhr an nur gedachter Stelle unfehlbar persönlich cinzusinden. Wer übrigens von der Stellvertretung Gebrauch machen will, hat dies, unter gleichzeitiger Er legung der gesetzlichen Einstandssumme von Drei Hundert Thalern, entweder sofort bei der Ge stellung, oder längstens lug zum 25. December l86O bei Verlust dieses Rechtes, bei der Königlichen Recrutirungs-Commission, beziehendlich bei der König lichen Amtshauptmannschast, zu erklären. Die mit Dienstreservepflicht Zurückgestellten aus den Altersclassen 18^A und 18D haben sich anderweit, bei sonst zu gewartenden gesetzlichen Nachtheilen, zum Zwecke der Controleführung, vor schriftsmäßig anzumelden, sind aber von der persönlichen Wiedergestellung befreit. Meißen, am 16. October 1860. Königliche Amtshauptmannschaft. In einstweiliger Verwaltung: von Salza und Kichtenau, S. Regierungsrath. Petzold.