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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 27.11.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-11-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18511127023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851112702
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851112702
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-11
- Tag1851-11-27
- Monat1851-11
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 27.11.1851
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Dv... /stag. «etHztg. Die Seit,», e«Meint inlt SlusSahM« tet Soaulag« täglich zwei null und wir» »»«gegeben in L«ip< gig Bormittag« l l Uhr, »den»« « Uhr in »r«»»«u »be^« L Uhr, Bormittag« » Uhr? Zivcite Ausgabe. Abends k Uhr. 27. November L8SI Nr. «02. -— Deutsche Allgemeine Zeitung. Zu beziehen durch alle Pofl- tmtcr de« In- und Auslande«, sowie durch di« Erpeditione» tu Leipzig (Querstraße Nr. 8). und Dre«de« (bet L. Höckner, Neustadt, An »er Brück-, Nr. r>. Pttts für da« Vierteljahr l'^LHlr.; jede einzelne Stum mer l Ngr. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Seseh!» gnsertlon-gebü-r für den Raum einer Zeile H Ngr. Deutschland. ^Berlin, 26. Nov. Als vor acht Tagen die Nachricht von dem Tode des König- von Hannover cintraf, beeilten sich alsbald „wohlgesinnte" CörresPondenten zu versichern, daß im Gange der Politik nichts geändert werden würde. Der soeben eingetrerene Ministcrwechsel bestätigte nun gerade nicht diese Versicherungen und man durfte erwarten, daß ein so schnelles Dementi die officiöfen Optimisten etwas vorsichtiger machen würde. Weit gefehlt. Sofort rufen nun fast dieselben Stimmen, mit demselben Aufwand von Floskeln und Phrasen, in alle Welt hinaus, nicht etwa, das neue Mi nisterium werde die Organisationsgesehe durchführen — so kühn sind sie nicht mehr—sondern: daS neue Ministerium werde am Vertrage vom 7. Sept, festhalten, den' Vertrag den Kammern verlegen, ihn mit Energie vertheidi- gen rc WaS zunächst diese Energie betrifft, so werden wir Beweise davon abzuwarten haben. Hier glaubt man nun einmal nicht, daß Hr. v. Schcle und Genossen sich sonderliche Mühe geben werden, einen Vertrag aufrecht zu halten, der dem österreichischen Cabinct und der hannoverschen Ritter- schäft zu miSliebig ist. Wer unser deutsches Kammerleben kennt, der weiß, daß es Leute genug gibt, die ihre Abstimmung über Gesetzvorlagen nach dem Hähern oder geringvrn Grade von Energie regeln, mit welcher derselbe von den Ministern vertheidigt wird. Es braucht nur fcstzustehen, daß die Beam ten und ministeriellen Freunde keinen Nachtheil für sich zu befürchten haben, wenn sie gegen eine Vorlage stimmen, und das Schicksal der letztern ist entschieden. Außerdem wird das Schicksal des Scptembervertrags um so kritischer, als die ritterschaftlichen Organe — schwerlich ohne alle Hoffnung — die bevorstehende Auflösung der Kammern in Aussicht stellen. In diesem Falle ist auf , ein Zusammentreten der neuen Kammern vor dem Monat Jänuar nicht zu rechnen; den Agitationen gegen den Vertrag ist der wei teste Spielraum gegeben und das Weitere findet sich daun. Wir müssen unter diesen Umständen wiederholt darauf Hinweisen, in welche Lage die preu- ßische Regierung sich durch die vorzeitige Kündigung der Zollverträge ge bracht hat. Verwerfen jetzt die hannoverschen Kammern den Vertrag oder zieht eine Kammerauflösung die Ratification über den 31. Dec. hinaus, so kann es leicht kommen, daß bei den nächsten Zollvcreinsconferenzen Preußen ohne alle positiven Grundlagen für die Unterhandlungen erscheint. Das ganze Verfahren des Ministeriums in dieser Angelegenheit ist wieder ein Beweis, wie man nicht einmal in materiellen Dingen dem parlamentarischen Einfluß sein Recht widerfahren läßt. Die Kündigung der Zollvcreinsverträge war wol eine Maßregel, die wichtig genug für das Land ist, um darüber die Stimme der Kammern zu hören. Wie aber tritt jetzt das Ministerium vor die Kammern? In der einen Hand einen Vertrag, der eigentlich noch keiner ist, in der andern Hand einen gewissen Vertrag, der durch erster« ersetzt werdest soll. Kann da wol davon die Rede sein, daß man nur wenigstens den Schein bewahrt, als achte man das Recht der freien Entscheidung durch die Kammern? Liegt nicht vielmehr in dem ganzen Verfahren eine mora lische Nöthigung? Die Reise unseres Königs nach Hannover wird auf deu Gang unserer Kammerverhandlungen indirekten Einfluß haben. Da nämlich die Kammern nicht durch den König in Person eröffnet werden, so wird vermuthlich auch die Veranlassung zum Erlaß einer AntwortSadresse fort fallen. Die Kammern dürften deshalb schneller als sonst zu den eigentlichen Arbeiten schreiten können. Berlin, 26. Nov. (Abends). Die Situation in Hannover zeichnet sich immer schärfer und die Befürchtungen, die wir gleich im Anfänge hin sichtlich des Septembervertrags aussprachen, dürften sehr bald ihre volle Be stätigung erhalten. Der neuernannte Finanzminister Hr. v. d. Decken soll ein entschiedener Gegner des Handelsvertrags sein. Gestern meldete die Neue Preußische Zeitung, der Vertrag würde schon vor den auf den 2. Dec. zu- fammenberufenen Kammern bcrathen werden, „falls nicht etwa eine Kammcr- auflösung einträte". DaS edle Organ scheint gestern schon Enthüllungen er halten zu haben, denn heute meldet sein hannoverscher Korrespondent, die Kammern würden nur kurze Zeit zusammen sein, „um einige nothwendige Modifikationen der Verfassung zu beschließen". Beide Nachrichten ergänzen und erläutern sich gegenseitig. — Das Programm der neuen Zeitung, welche unter den Auspicien der sogenannten „altpreußischen" Partei er scheinen soll, liegt nun vor uns. In dem Programme stellt die Bethmann- Hollwcg'sche Faction die Prätension auf, ein echt conscrvativeS Organ zu gründen, baS sich von den Organen der äußersten Rechten, wie von denen der liberal-oppositionellen Partei „scharf unterscheide". Ich habe vor einiger Zeit schon an dieser Stelle die Ansicht niedergelegt, daß die „altprcußische" Partei im Wesentlichen mit der „neupreußischen" einverstanden sei. Die Neue Preußische Zeitung brachte gestern eine Notiz, welche diese Ansicht voll- kömmen adöptirt; sic erklärt nämlich, daß sie in dem „altprcußischen" Pro- ^kamme mit Ausnahme von zwei Positionen (von untergeordneter Bedeu tung) nichts finde, als was sie (die Neue Preußische Zeitung) schon seit vier Jahren getrieben. Wenn nun die Neue Preußische Zeitung selbst die Bethmann-Hollwegianer als die Ihrigen anerkennt, so wird es wol mit dem „scharfen Unterschiede" von der äußersten Rechten seine guten Wege haben. Liberale Opposition und Demokratie werden gern diesen scharfen Unterschied acceptiren. — Das oben erwähnte Programm für das neu begründet« „Prrußische Wochenblatt zur Besprechung politischer Tagesfragen" lautet wörtlich: Die Gründung eines neuen politischen Organs erscheint als ein dringendes Bckürfniß. Denn während in dem Kampfe der Parteien die äußerste Rechte und die liberale Opposition, ja selbst die Demokratie durch die periodische Presse zu Worte kommt, hat eine wert verbreitete, echt konservative Ueberzeugung, die sich von allen Dreien scharf unterscheidet, bisher keinen Ausdruck gefunden. Welche ist dies? Sie ruht auf dem festen Glauben an Preußens geschichtliche Bestimmung für sich, für Deutschland und für Europa. I) Für sich. Preußen ist durch sein Königshaus zur staatlichen Einheit geworden und bedarf deshalb für alle Zukunft des starken Königthums als des Grundpfeilers seiner Existenz. Seine geordnete und gerechte Berwaltung und sein tapferes Kriegsheer, durch die allgemeine Wehr pflicht dem ganzen Volke innigst verbunden, die bisher Preußens Ruhm gebildet, sind ihrer hohen Bedeutung gemäß anzuerkennen und zu vervollkommen. Allein damit die ganze Nation und jegliches Glied in seinem Maße an dem Leben des StaatS Lheil nehme, ist eine allgemeine Landesvcrtrctung seit Preußens Wieder geburt in den Zähren des Drucke und der Befreiung für nvthwendig erkannt, seit 1823 angebahnt und zuerst im Bereinigten Landtage in beschränkter Weise, kann in vollständigem Maße durch die Berfaffungsurkunden vom 5. Dec. 1848 und 31. Zan. 1850 ins Leben getreten. Ihre Bestimmung ist, durch entscheidende Mit wirkung zu der Gesetzgebung und zur Ordnung des Staatshaushalts die Regie rung in Einheit mit dem Lande zu erhalten und dadurch zu stärken, nicht eine parlamentarische Regierung aus sich zu erzeugen. Die preußische Verfassung ist hiermit zu einem Abschlusse gekommen, der als rechtliche Basis festzuhalten ist. Sic bedarf aber, wie jedes Menschenwerk, einer fernern Entwickelung und Ver besserung, die, wo das Bckürfniß hierzu hervvrtritt, nur auf gesetzlichem Wege herbeizuführcn ist. Den Provinzen, Kreisen und Gemeinden, in welche der preu ßische Staat sich geschichtlich gliedert, ist die Selbstverwaltung ihrer Angelegenhei ten in möglichster Ausdehnung einzuräumcn. Die Organe dafür sind aus den vorhandenen organischen Elementen, also auch mit Berücksichtigung der Unterschiede von Stadt und Land, von großem und kleinem oder bäuerlichem Grundbesitze, wo und insoweit sie reale Bedeutung haben, zu entwickeln: das unnatürliche Ueberge- wicht einer Classe der Unterthanen zu vermeiden. Preußen, durch seinen Ursprung ein protestantischer Staat, hat die Fähigkeit und die Bestimmung, den beiden christlichen Eonfessioncn gegenüber wahrhaft paritätisch zu sein. Die in Art. 15 dxr Verfassungsurkunde diesen Eonfessioncn zugesicherte Selbstverwaltung, in deren Besitz dw katholische Kirche sich befindet, ist auch der evangelischen zu gewähren. 2) Für Deutschland. Preußen als der größte rein deutsche Staat ist nicht bloS durch seine geographische Lage, sondern auch durch die innere Entwickelung in Be zug auf materielle und geistige Interessen und auf Verfassung zur engsten Gemein schaft mit den übrigen deutschen Staaten und zu einsm, seiner Größe entsprechen den Einfluß in der Gesammtheit berufen. Nachdem der Versuch, für diese Gemein schaft einerseits und die Verbindung mit Oesterreich andererseits, die entsprechende Form zu finden, gescheitert, ist es Preußens Aufgabe, auf der Grundlage der für jetzt re- staurirtcn Bundesverfassung von 1815 durch den Schutz jedes gefährdeten Rechts und durch Förderung der gemeinsamen Interessen den ihm gebührenden Einfluß in Deutsch land zu behaupten. 3) Für Europa. Preußen, als die kleinste der europäischen Groß mächte, hat vor allem seine Unabhängigkeit und Ehre zu wahren, und auf dieser ein zig sichern Basis Allianzen nicht nach traditionellen oder abstrakten Principien, z. B. dem Princip der Legitimität oder des ConservatismuS im Gegensätze der Revo lution, sondern lediglich nach dem Maßstabe seiner bleibenden Weltstellung und seiner wechselnden Interessen zu knüpfen. Uebcrall ist seine Bestimmung, dem Wahlspruch seines Königshauses getreu, das Recht, formelles und materielles, fremdes wie ei genes, selbst zu achten und gegen Andere zu vertreten. Unterzeichnet sind: v. Bar deleben, General der Infanterie a. D. v. Bethmann-Hollweg, Geh. Oberrcgic- rungsrath a. D. R. Graf v. d. Goltz, Legationsrath. v. Hüser, General der Infanterie a. D. vr. v. Jasmund (zugleich Redakteur). Landfcrmann, Regie- rungs -und Schulrath. Mathis, Regierungsrath. v. Merckel, Kammcrgcrichtsrath: Michaelis, Legationsrath a. D. vr. Nitzsch, Oberconsistorialrath. Prof. Or. Per thes zu Bonn. A. Graf v. Pourtales, Gesandter bei der Hohen Pforte. Frhr. v. Seydlitz, Abgeordneter zur l. Kammer. Herrmann Fürst zu Wied. Graf Bork v. Wartenburg. — In einer berliner Correspondenz der Oberpostamts-Aeitung wird ver sichert, daß Preußen mit allem Ernste auf seiner Anfoderung bestehen werde, in der Plenarversammlung des Bundes wegen der beiden in Preußen ein- verlciblen hohenzollernschen Fürstcnthümer nunmehr sechs Stimmen zu führen. Wenn der Bundestag dem Antrag« der anhalt-deffauischen Re gierung, die mit dem Erlöschen des MannSstammes hinweggefallen« Viril- stimmc Anhalt-Köthens auf Dessau und Bernburg zu übertragen, keine Folge gegeben habe, so liege in Bezug auf die beiden hohenzollernschen Für- stenthümrr der Fall ganz anders, indem die beiden Stimmen derselben in folge der freiwilligen Abtretung der Souveränctätsrechte an Preußen un zweifelhaft auf letztere- übergegangen seien, und Art-Vl-der Schlußacte sage
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