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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1900
- Erscheinungsdatum
- 1900-02-01
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-190002010
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19000201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19000201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1900
- Monat1900-02
- Tag1900-02-01
- Monat1900-02
- Jahr1900
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 01.02.1900
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r»»«erkt«t, 1. Aebrxr 1900, Abe»» Brrh«. Riesa. 1. Februar 1900. Das unterzeichnete Amtsgericht hat heute aus Blatt 354 des Handelsregisters für seinen Bezirk die Firma der Ausrückestärke bei der Cavallerie eii einzuziehcn die beiden ArmeecorpS: 2V eivgetragcn. R!esa, am 29. Januar 1900. Königliches Amtsgericht. Held»«. tung der Lichtmeß-Regel prägt sich ferner in dem allerdings mehr verletzend als pietätvoll klingenden Spruche aus: „Lieber sein Weib auf der Bahr, als Lichtmeß hell und klar." Eine weitere, zum Theil recht kräftige Md drastische Bestätigung findet der Lichtmeß-Wetterglauben in den Wor ten: „Lichtmessen hell — Schindet dem Buern dat Fell! Lichtmessen dunkel — Macht den Buern zum Junker!" — Schließlich sagt der Jägersmann: „Wenn zu Lichtmeß die Sonne auf den Altar schein', Der Fuchs wieder auf sechs Wochen müsse ins Loch hinein!" Sämmtliche Sprüche, Regeln rc. weisen auf die Wiederkehr eines starken Frostes hin, wenn der 2. Februar ein freundlicher, Heller, sonni ger Tag gewesen. Bezüglich der Hebungen des Beurlaubtenstandes ist für die Königl. stichs. Armee für das Jahr 1900 bestimmt worden, das vom 1. Armeecorps Nr. 12 5480 Mann deS Beurlaubten standes der Infanterie, 460 der Jäger, 805 der Feldartillerie, 245 der Fußartillerle, 122 der Pioniere, 240 deS TrainS, ein schließlich al» Pferdewärter zum Train entlassener Reservisten, vom 2. Armeecorps Nr. 19 8770 Mann deS Beurlaubtenstan des der Infanterie, 510 der Jäger, 975 der Feldarlillerie, 360 der Fnßartillerie, 138 der Pioniere und 210 des TrainS, einschließlich zur Reserve deS TrainS entlassener Cavalleristen, auf 14 Tage unter Einrechnung deS TageS deS Eintreffens und und deS TageS der Entlassung elnzuberufen sind. Nach dem Ermeßen der commandirenden Generale kann jedoch diese auf 14 Tage festgesetzte UebungSfrist in solchen Fällen, wo eS die Aus bildung der Mannschaften erwünscht erscheinen läßt, bis auf 20 Tag« verlSngert werden. Ebenso ist eS dem Generalcommando über lasten worden, fsir die Herbstübungen Reservisten zur Erhöhung " - - . . - - - fen. Heiter find au» der Reserve — Bei der Sparkasse zu Mesa wurden im Monat Januar d. I. 3975 Einzahlungen im Bettage von 293534 Mk. 93 Pfg. geleistet, dagegen erfolgten 1870 Rückzahlungen im Be ttage von 292680 Mk. 46 Pfg. Neue Einlagrbücher wurden 330 Stück ausgestellt. Kassirt wurden 315 Bücher. Die Ge- sammt-EInnahme betrug 300 919 Mk. 63 Pfg. und die Gesammt- AuSgabe 353643 Mk. 19 Pfg. — Morgen, den 2. Februar ist Lichtmeß. Geschicht lich bezieht sich die dem eigenartigen Namen „Mariä Lichtmeß" unterliegende Bedeutung auf den Brauch der katholischen Kirche, die an diesem Tage vor der zu Ehren der Jungfrau celebrirten feierlichen Messe unter Gebeten die Kerzen weiht, die für das laufende Jahr den Schmuck der Altäre bilden sollen. Tiefe werden mit Anlehnung an die Worte des greisen Simeon im Ev- Lucä 2) 32: „Ein Licht, zu erleuchten die Heiden", auch außerhalb der Kirchen in feierlicher Prozession umhergetragen, wobei Antiphonen gesungen werden, die auf jenen Vorgang der- Opferung Christi im Tempel hintveisen, bei dem Simeon den vor Lucifer geborenen Sohn der Jungfrau in seine Arme genommen und von ihm den Völkern gepredigt habe, daß er der Herr über Leben und Tod sei- Man hielt die kirchliche Ceremonie für so wichtig, daß die Kerzen weihe in früherer Zeit vom Papst persönlich in einer Ka pelle des St. Petcrs-Tvmes vorgenommcn wurde. — Wie dem Siebenschläfertage (27. Juni) wird dem Lichtmeßtage von den Landwirthen vielerorten eine besondere Bedeu tung beigelegt. Schon in den ältesten Ueberlieferungen und bereits in jenen, die noch nichts mit dem Aberglauben an den hundertjährigen Kalender zu thun hatten, findet sich die Anschauung, daß Sonnenschein am Lichtmehtage einen bevorstehenden Nachwinter bedeutet- Obwohl die meteoro logische Statistik durch ihre Zahlen die Nichtberechtigung dieses alten Glaubens nachwies, hielten doch der Landwirth und der kluge Schäfer an der Regel der Vorfahren fest- — Der Glaube an den Nachwinter ist besonders deutlich in einem Spruche ausgedrückt, der sich nachweislich bereits als Aeußerung der Mönche des Mittelalters in lateini scher Form gefunden und in feiner Uebersetzung weitere Verbreitung bis in die heutige Zeit gefunden hat: „Scheint zu Lichtmeß die Sonne klar, wird größer das Eis, als zu vor es war." Die Stärke des Glaubens an die Wetterbedeu- — Der am Dienstag Nachmittag 6 Uhr stattgehabten öffentlichen Stadtverordnetensitzung wohnten 16 Mitglieder des Kollegiums an und zwar die Herren Berg, Braune, Donath, Eisenreich, Heldner, Koschel, Müller, Oehmigen, Richter, Romberg, Schneider, Schönherr, Schütze, Thalheim, Thost und Träger; entschuldigt waren auSgeblieben die Herren Hammitzsch und Starke. Als RathSdeputirte wohnten der Sitzung bei die Herren Bürgermeister Boeters, Stadttäthe Dr. Wegelin und Barth. Die einzelnen Gegenstände der Tagesordnung gelangten unter Leitung deS Vorsitzenden des Kollegiums, Herrn Rendant Thost, zur Berathung und resp. Besch ußsasiung. Den ersten Punkt derselben bildete ein Naturalisationsgesuch deS Steinmetz- polierS Johann Sabadello, das Kollegium gleich dem RathS- beschluste genehmigt. — AlS zweiter Punkt der Tagesordnung lag dem Kollegium ein Rathsbeschluß auf eine Eingabe deS neuen Pachters des Rittergutes GöhlkS, Herrn Schwedler, um 1. Ein reihung der an den durch die Rittergutsflur führenden Straßen anstehenden Obstbuume in die Pachtung, 2. Erlaß von 50 */, der auf ihn und seine Leute entfallenden Gemeindeanlagen, 3. Einreihung der an der Popvitzer Grenze gelegenen Wiesen in die Pachtung und Erlaß eine» PachtzinzcS von jährlich 2000 Mk., sowie 4. Aufschub des beabsichtigten, mit 15000 Mk. ver anschlagten Neubaues eines Wohngebäudes auf fünf Jahre und Erlaß der hierfür zu zahlenden Zinsen von jährlich 600 Mk. aus die Dauer der Hinausschiebung des Neubaues, vor. Herr Schwedler hat.e diese Eingabe damit begründet, daß seine bei Abschluß des Pachtvertrages gehegten Voraussetzungen nach den nunmehr erfolgten Ueberzeugungen sich nicht als zutreffend er wiesen hätten. Einige große Pläne befänden sich in recht mäßigem Zustande; die ausgetretenen Elb- und auch die Tagewässer hätten nicht genügenden Abfluß; die durch die Ziegelei ausgebeuteten Ländereien seien nach ihrer Wiederherstellung minderwerthig durch den sandigen Untergrund; auch sei durch Abtrennung des Exerzierplatzes dem Gute eine große Fläche guten Landest weg genommen rc. Nach eingehenden Erwägungen aller dieser Punkte ist dir Rath gleich dem RittergutsauSschuste zu dem Beschlüsse gekommen, die Eingabe in allen vier Punkten bis auf den in Punkt 3 erwähnten Pachterlaß von jährlich 2000 Mk., der eine Ablehnung erfahren hat., zu genehmigen und ersucht Kollegium, diesen Rathsbeschlüssen beizutreten. An der hierauf folgenden längeren Debatte betheiligten sich die Herren Stadto. Schönherr, Stadttath Barth, Stadtv. Donath, Richter, Schütze, Koschel, Bürgermeister Boeters, Stadtv. Schneider, Heldner, Berg und Stadtrath Dr. Wegelin. Kollegium genehmigt darauf den Raths beschluß zu Punkt 1 einstimmig, lehnt den zu Punkt 2 gegen 2 Stimmen ab und genehmigt die zu Punkt 3 und 4 mit je gegen 2 Stimmen. — Von einer Mittheilung des Rathes, die am 4. Januar erfolgte Verpflichtung der neu- bezw. wieder gewählten Herren Stadttäthe Hynek und Pietschmann betreffend, nimmt Kollegium Kenntniß. — Dem Rathsbeschluste, daS Ein kommen des Kaufmanns Ferdinand Hering auf dessen begründetes Ansuchen zwecks Heranziehung zu den Gemeindeanlagen auf 2000 Mk. sestzusetzen, stimmt Kollegium einstimmig bei. — Die Stellung deS Abgabenrestanten Schieferdecker Kindt unter daS Restantenregulativ wird ebenfalls einstimmig genehmigt und schließlich nimmt Kollegium Kenntniß von einem Dankschreiben des gesammten Lehrerkollegiums für die ihn gewährten Gehalts zulagen, sowie von Dankschreiben der Herren AichamtSgehilfe Kühn, Armen- und Krankenhausverwalter Krüger und Straßen meister Moritz für die ihnen gewährten Gehaltsaufbesserungen. Hierauf nach Vorlesung und Vollziehung des Protokoll» Schluß der Sitzung. — Mit heutigem Tage verläßt einer der ältesten hiesigen Lehrer, Herr Johannes Müder, den städtischen Schuldienst. Seine Laufbahn begann der Scheidende im Jahr« 1860 als Vikar in Halbendorf a. d. Spree und ging im nächsten Jahre an die evangelische Schule zu Reichenberg in Böhmen, die er »ach vierjähriger Thätigkeit verließ, um nach Mesa überzusiedeln. 35 Jahre lang hat er an der Jugend unserer Stadt gearbeitet, in der letzten Zett ost unter körperlichen Beschwernissen. Möge Hsrrn Mud« «in lang«, heiter« Ruhestand beschleden sei«! de» TrainS und der Cavallerie zu Trainübuugen und beim 2. ArmeecorpS Nr. 19 200 Mann auf 12 beziehungsweise 13 Tage zur Bildung von SanitätS-Compagnien. — Bauernregeln für Februar: Weißer Februar stärkt die Felder. — Die Katze, die in der Februarsonne liegt, im März sich hinter den Ofen schmiegt- — Wenn'S der Februar gnädig macht, bringt der Lenz den Frost bei Nacht. — Heftige Nordwinde im Februar, deuten auf ein fruchtbar Jahr. — Tie weiße Gans (der Schnee) im Feb ruar, brütet Segen fürs ganze Jahr- — Scheint zu Licht meß (2.) die Sonne heiß, giebt's noch sehr viel Schnee und Eis. — Lichtmeß (2.) Februar, sieht der Bauer lieber den Wolf izn Schafstall, als die Sonne- Lichtmessen hell, schindet dem Bauer das Fell. Lichtmcssen dunkel, macht den Bauer zum Junker. Lichtmeß im Klee, Ostern im Schnee. Wenn's am Lichtmeß stürmt und schneit, ist's zum Frühling nicht mehr weit- — St. Torothee (6.) bringt den meisten Schnee- — Wenn's friert auf Petri Stuhl feier (22.), friert's noch vierzehn Mal Heuer. — Petri Stuhlfeier (22.) kalt, die Kälte noch länger anhalt. — Mattheis (24.) bricht's Eis, find't er keins, so macht er eins. — Wenn im Februar die Mücken schwärmen, mutz man im März die Ohren tvärmen- — Giebt's in der Fast nacht viele Stern', so legen auch die Hühner gern- — Helle Fastnacht, trockne Fasten, gutes Jahr- — So lange die Lerche vor Lichtmeß singt, so lange soll sie hernach schweigen. — Wenn es auf Lichtmeßtag schön hell ist, so bleibt der Tachs im Loche, denn er spürt, daß noch Winter- lälte vorhanden ist. Wenn aber das Wetter ungestüm mit Regen und Schnee vermischt ist, so kriecht er hervor und fürchtet keinen Winter mehr- — Nordwinde, die um das Ende dieses Monats stark wehen, sollen fruchtbare Zeiten bedeuten. Wenn aber die Nordwinde jetzt aus bleiben, so Pflegen sie im April zu kommen und dem Rebenstock und andern Gewächsen Schaden zu thun: Da her sagten die Alten: Sie wollten um diese Zeit lieber einen hungrigen Wolf, als einen Mann im Hemde auf dem Felde arbeiten sehen. — Ter Schnefall hat gestern trotz seines bedeutenden Umfanges innerhalb Sachsens Störungen im Eisenbahn betriebe nicht verursacht, wenngleich das Fortkommen namentlich bei den Schnellzügen erschwert war- — Dem Antrag auf Zulassung der Feuerbestattung und der Errichtung von Leichenösen in Sachsen, den der Zwickau« Superintendent Meyer in der nächsten Landessynode einbringen wird, haben sich fünfzig Geistliche der sächsischen Landeskirche angeschloffen. — Ueber den Namen geschiedener Ehefrauen bestimmt das neue Recht, daß auch eine geschiedene Frau den Fami liennamen ihres geschiedenen Mannes trägt- Tie Frau kann aber auch den Namen wieder annehmen, den sie bis zu ihrer Verheirathung mit ihrem geschiedenen Manne geführt hat, also ihren Mädchennamen, oder, wenn sie früher schon einmal verheirathet gewesen war, den Namen, den sie infolge dieser Verheirathung erhalten hatte- Eine geborene Müller, die zunächst einen Herrn Schulze und nach dessen Tode einen Herrn Lehmann geheirathet hat, und deren Ehe mit Lehmann geschieden worden ist, kann sich nach der Scheidung somit Lehmann, Müller oder Schulze nennen. Nur dann, wenn die Frau in dem Scheidungs uriheil als der allein schuldige Theil bezeichnet ist, hat sie nicht das Recht, den Namen wieder anzunehmen, den sie infolge einer früheren Ehe geführt hat; in unserem! Falle würde sie also den Namen Schulze nicht annehmen dürfen. In demselben Falle (wenn das Scheidungsur- theil die Frau für den allein schuldigen Theil erklärt) kann der geschiedene Mann der Frau verbieten, seinen Namen weiter zu führen, verbietet es der Mann, so bekommt die Frau ihren Mädchennamen wieder (in unserem Bei spiele würde sie dann also wieder den Namen Müller füh ren müssen).. Wie sie sich nennen will, hat die Frau bei dem Amtsgericht anzuzeigen, in dessen Bezirk sie wohnt; ebenso muß der Mann, der der Frau die Führung seine»! Namens verbieten will, das Verbot bei dem Amtsgericht
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