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Erzgebirgischer Volksfreund : 26.08.1893
- Erscheinungsdatum
- 1893-08-26
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-189308261
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18930826
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18930826
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1893
- Monat1893-08
- Tag1893-08-26
- Monat1893-08
- Jahr1893
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 26.08.1893
- Autor
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Ur, Expedition, Druck und Verlag von C. M. Gärtner in Schneeberg. ErMml täglich mtt Ausuayme der Sonnabend, 2«. August 1893 Nr. 198 Breis vierteljährlich m 3 «sorge s eaut Boigt. vr. Körner. 2 lerstraße. then. Kammer abe sofort i« Aue ermit noch- tionator. >en. hneeberg. jötznitz. gegenüber chönen ge- ,e. 80 Pfennioe. owie räb- und U>- '0 » Gebäuden, e wird so- in Mitt- '-l »NA K. Riedl Königliches Amtsgericht I. V. 4». Jahrgang Die Bürger und Einwohner hiesiger Stadt werden hierdurch ersucht, anläßlich der nächsten Sonntag den 27. dieses Monats bei günstiger Witterung nach hier statt- findenden U E O chen viel »daß ;sten Znserlü-nvgeöüyreöT^^^eipält«^ 10 Pfennige, die zweispaltige Zeile amtlicher Inserate SS Pfennige jahre nach Leiden sanft rn verschie-! Aug. 18931 Schmidt egermutter, ldet Sonn- ihr statt. W SvI Waggons, ltarkt. za stoggo«. Hartenstein, den 24. August 1893. Der Festausschuß Bürgermeister Forberg, Vorsitzender. Bekanntmachung, den Bar tholomäi Markt zu Aue betr. Anläßlich des am 28. und 29. August dieses Jahres hierselbst stattsindenden Bartholomäi-Marktes werden folgende Bestimmungen zur gehörigen Nachachtung hiermit bekannt gegeben. 1., Sämtliche Plätze für die Aufstellung von Verkaufs-, Schau- und Ver gnügungsbuden werden durch den städtischen Marktausschuß angewiesen, dessen Anordnungen unweigerlich Folge zu leisten ist. 2., Die Inhaber von Schank-, Schau- und Vergnügungsbuden, desgleichen die während des Marktes in den Straßen herumziehenden Verkäufer, Künstler, Musiker, Schausteller u. s. w. haben vor Beginn des Verkaufs, der Schaustellungen, Musikaufführungen u. s. w. gegen Erlegung einer Gebühr Erlaubniß auf hiesiger Polizeiexpedition einzuholen und den Er- laubnißschein dem Polizeibeamten, sowie dem Marktausschuß auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. 3 ., Das Feilhalten mit geistigen Getränken außerhalb der hiesigen Schank- wirthschaften ist, soweit nicht besondere Erlaubniß ertheilt worden ist, verboten. 4 ., Die Schau- und Vergnügungsbuden, in denen Musik gemacht wird, sind um 12 Uhr Nachts zu schließen. 5 ., Das Fahren mit Langholzwagen durch die Stadt ist während des Marktes verboten, das Fahren mit Lastwagen ist thunlichst zu beschränken. 6 ., Das Fahren mit Kinderwagen ist wegen der Störung des freien Verkehrs an den Verkaufs-, Schaubuden u. s. w. und insbesondere behufs Ver meidung von Unglücksfällen während des Marktverkehrs auf den dazu benützten Straßen und Plätzen ebenfalls verboten. > Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden, soweit nicht nach den bestehenden Gesetzen härtere Strafen verwirkt sind, mit Geld bis zu 30 Mark eventuell Hast bis zu acht Tagen bestraft. Aue, am 23. August 1893. Der Rath der Stadt. vr. Kretzschmar. Khn. U ixe. » Verwand^ urige Nach- ittag 3 Uhr i, Schmidt, W I Die Stellvertretung des Friedensrichters für den Bezirk Lößnitz, Niederlößnitz, Alberoda und Dittersdorf, Herrn Stadttaths Wagner in Lößnitz, ist auf die Zett 21. August bis 15. September 1893 Herrn Friedensrichter Director Bischoff in Nieder- Pfannenstiel übertragen worden. Lößnitz, am 24. August 1893. TageSgefchichte. Deutschland. — Der „Deutsche Reichs- und Staats-Anz." widmet dem verstorbenen Herzog Ernst II einen Nachruf, aus dem wir folgende Stelle hervorheben: „Ein echter Fürst, der all sein Denken und Trachten dem Deutschthum widmete, hat das Zeitliche gesegnet! Mit Seiner Majestät dem Kaiser und König, Allerhöchst- weicher einen treuen Bundesgenossen und Freund verliert, storbenen Herzogs hat die Regierung des Herzogthums Koburg-Gotha angetteten. Da der älteste Sohn des britischen Königspaares, der Prinz von Wales, als Thronfolger im britischen Reiche die Erbfolge in den sächsischen Herzogthümem nicht antte- ten kann, folgt Herzog Alfred seinem verewigten Oheim. Die Zeitungsnachricht, daß derselbe sei- nem Erbrechte zu Gunsten seines ältesten Sohnes entsagt habe, hat sich sonach als irrig herausgestellt. Verdingung den Schulbau in Eiben stock betr. Die zum inneren Ausban des neuen Schulgebäudes und der Turnhalle in Eibenstock erforderlichen Arbeiten, einschließlich der Materialienlieferung, als: 1 Schlofferarbeiten, I I. Tischlerarbeiten, III Glaserarbeiten, , IV Bedachnngsarbeite«, V Klempnerarbeiten, VI Maler- und Lackirerarbeiten, VII Blitzableitungs- und Klingelanlage sollen an den Mindestfordernden mit Vorbehalt der Auswahl unter den Bewerbern der gestalt vergeben werden, daß die Turnhalle bis 15. Oktober d. Js. vollendet, das Schul gebäude aber bis zum 31. August 1894 fertiggestellt ist. Preislisten und Lieferungsbedingungen sind, soweit der Vorrath reicht, gegen Erlegung von je 1 Mk. bei dem unterzeichneten Stadtratb zu entnehmen, woselbst auch die Bau- und Detailzeichnungen zur Einsicht ausliegen und weitere Auskunft ertheilt wird. Angebote mit der Aufschrift: „Angebot für den Schulneubau i« Eibenstock" sind bis mit 30. d. Mts. postfrei bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Später eingehende Angebote bleiben unberücksichtigt. Die Bewerber bleiben bis 15. September d. Js. an ihre Gebote gebunden. Eibenstock, den 18. August 1893. trauern die anderen Fürsten Deutschlands und das deutsche Volk mit aufrichtigem Schmerz an seiner Bahre!" — Nicht der Prinz Alfred von Edinburg, wie man aus dem gestrigen Gothaer Telegramm über die Eides leistung des Nachfolgers des verstorbenen Herzogs Ernst entnehmen mußte, sondern sein Vater, der Herzog Alfred von Edinburg, zweiter Sohn der Königin Viktoria von Großbritannien, Kaiserin von Indien, und des im Jahre 1861 verstorbenen Prinzgemahls, Prinzen Albert von Sachsen-Koburg-Gotha, des jüngeren Bruders des ver- Sonntagsruhe Aue. Wir bringen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß am Jahrmarktssonntag, den 27. August dss. Js., wegen des zu erwartenden größeren Geschäftsverkehrs die Ge schäftszeit für alle Handelsgewerbe auch auf die Zeit von 1—4 Uhr und 4—8 Uhr Nachmittags ausgedehnt werden kann. Aue, den 23. August 1893. Der Rath der Stadt. vr. Kretzschmar. Khn. Erzgeb.N olkssreund. Tageblatt für Schneeberg und Umgegend. dlnUAblüU für die königlichen und stidttsche» Behörde» in Aue, SrüN-ai«, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, Reustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. >eert und stattfindet, : ein. rnrath. a, npel. ölle ugust, früh hluß. rftand. tit. Wasserwerk Lößnitz Der Hochbehälter mit seinen Einrichtungen steht vor seiner Füllung allen In teressenten nochmals Sonnabend, de« LS. A«gvst d. I., Nachmittag »—S Uhr zur Besichtigung offen, worauf wir insbesondere die Hausbesitzer von Lößnitz aufmerksam machen. Der Rath der Stadt Lößnitz, am 24. August 1893. Zieger, Brgrm. Bekanntmachung. Der Jmpfpflicht unterliegen in diesem Jahre 1., Alle in den Vorjahren impfpflichtig gewesenen, jedoch wtgen Krankheit oder aus sonstigen Gründen nicht zur Impfung gelangten Kinder. 2., Alle im Jahre 1892 geborenen Kinder. Die diesjährigen öffentlichen Impfungen sollen nach getroffener Uebereinkunst mit Herr« vr. weck. Dietz im kleinen Rathhansfaale Montag, den 4. September a. e., von Nachmittags 2 Uhr an beginnen und dergestalt vorgenommen werden, daß an diesem Tage die unter 1 und 2 aufgeführten impfpflichtigen Kinder, deren Familiennamen mit den Buchstaben 4 bis U anfangen, dagegen Dienstag, den S. September a. e. von Nachmittags 2 Uhr an die übrigen Kinoer, deren Familiennamen mit den Buchstaben X bis 2 beginnen, geimpft werden sollen. Der Revisionstermin für jeden Impfling wird vom Jmpfarzt im Impf termin bestimmt werden. Die Eltern und Erzieher der impfpflichtigen Kinder werden daher hiermit aufgefordert, mit letzteren in den anberaumten Impfterminen, sowie zu den Revisions terminen zu erscheinen oder die Befreiung der Jmpfpflicht durch ärztliches Zeugniß nach zuweisen. Wir bemerken schließlich, daß sämmtliche öffentliche Impfungen unentgeldlich auf Kosten der Armencasse vorzunehmen sind, und daß Eltern und Vormünder, deren Kinder und Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung entzogen werdm, «ach dem Reichsgesetze mit Geldstrafe bis z« S0 Mark oder mit Haft bis z« S Tage« bestraft werden. Johanngeorgenstadt, am 24. August 1893. Der G r a d t r a t d. i. v Puschmann. Mertig, A.-R. Auf die Dauer der Abwesenheit des Herrn Friedensrichter Vicebürgermeister Bochman« in Ane — d. i. vom 20. August bis 20. September 1893 — ist die Wahrnehmung der Friedensrichterlichen Geschäfte im Bezirke der Stadt Aue dem Herrn Friedensrichter Listner in Zelle übertragen worden. Schneeberg, am 23. August 1893. Königliches Amtsaericht. I. V.: Huth, Ass. Sch. Chemische Fabrikanlage. Herr Commerzienrath vr. Curt Geitner in Schneeberg beabsichtigt auf den Grundstücken Parzellen Nr. 150», 151», 1515, 152» und 152b des Flurbuchs für Schneeberg, Fol. 150, 151 und 152 des Grund- und Hypothekenbuches für Schneeberg an hiesiger Zobelstraße einen Erweiterungsbau seiner chemischen Fabrik, in welchem gleichfalls Mineralfarben fabrizirt werden sollen, zu errichten. Die Risse, Bauzeichnungen und Situationspläne sind beim Stadtrath zu Schnee berg an Rathsstelle einzusehen. Etwaige Einwendungen gegen die Anlage, soweit sie nicht auf besonderem Privattechtstitel beruhen, sind bei deren Verlust binnen 14 Tagen vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei dem unterzeichneten Stadtrath anzubringen. Schneeberg, den 24. August 1893. Der Stadtrath. vr. von Woydt.
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