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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1866
- Erscheinungsdatum
- 1866-04-22
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186604228
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18660422
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18660422
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1866
- Monat1866-04
- Tag1866-04-22
- Monat1866-04
- Jahr1866
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 22.04.1866
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A«tSSlatt des König!. Bezirksgerichts md des Rat-S der S1M Leipzig. M 112. Sonntag den 22. April. 18K«. Bekanntmachung. DaS 6. und 7. Stück des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes, enthaltend Nr. 43. Verordnung, das Verbot der Ausführung von Pferden über die Sächsische Zollgrenze betr., vom 10. April 1866' - 44. Verordnung, den L. 19 der Ausführungs-Verordnung zu dem Schlachtsteuer- und Fleisch - UebergangSabgabe- Gesetze vom 29. Mai 1852 betreffend, vom 20. März 1866; - 45. Verordnung, die Publikation eines Nachtrags zu der zwischen der Königlich Sächsischen und der Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenach'schen Regierung wegen Leistung gegenseitiger Rechtshülfe unter dem 2./31. Januar 1847 getroffenen Uebereinkunst betreffend, vom 17. März 1866: - 46. Bekanntmachung, die dem Vorschußvereine zu Lichtenstein-Callnberg, dem Spar- und Vorschußvereine zu WermS- dorf und dem Credit- und Vorschußvereine zu Pegau bewilligte Stempelbefteiung, so wie den Wegfall der zeit- herigen Stempelbefreiung des CredttvereinS zu Wechselburg betreffend, vom 21. März 1866; - 47. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Knappschaftsvereins des Gräflich Einsiedel'schen Eisenwerks bei Riesa, vom 14. Februar 1866; - 48. Decret wegen Bestätigung eines Nachtrags zur Sparcaffenordnung der Stadt Tharandt, vom 19. März 1866; - 49. Verordnung, die Publication des von dem Zollvereine mit der freien Hansestadt Bremen abgeschloffenen Vertrags über die Fortdauer deS Vertrags wegen Beförderung der gegenseitigen Verkehrsverhältniffe vom 26. Januar 1856 betreffend, vom 23. März 1866; - 50. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Aktiengesellschaft für Brodbäckerei zu Chemnitz, vom 24. März 1866; - 51. Decret wegen Bestätigung der Statuten der Witwen- und Waisencaffe der Bürgerschullehrer Plauens, vom 24. März 1866; - 52. Decret wegen Bestätigung der Statuten des Begräbniß-Unterstützungsvereins für Maurer in Dresden, vom 27. März 1866; find bei uns eingegangen und werden bis zum 6. Mai d. I. aus hiesigem Rathhaussaale zur Kenntnißnahme öffentlich auSHLng«. Leipzig, am 20. April 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. Vr. Koch. LLti. Bekanntmachung. Nach Beendigung der Brücken-Reparatur können Wagen und Reiter die Connewitzer Linie wieder passiven. Leipzig, den 21. April 1866. Der Rath -er Stadt Leipzig. vr. Koch. Schleißner. Li« Neubau der Leipziger Gymuafte« und deren Vereinigung» Noch nie hat wohl ein Gegenstand der städtischen Verwaltung eine so verschiedene Beurtheilung erfahren und ist gleich vom An fänge an so sehr in ein falsches Licht gestellt worden dadurch, daß man dm sachlichen Standpunct verlassen Und einen persönlichen eingenommen hat, als die Frage, ob eS thunlich, zweckmäßig und wünschen-werth sei, die Gymnasien zu St. Thomä und St. Nicolai in Ein- zu verschmelzen. Diese an sich scheinbar so einfache Frage hat eine Beantwortung von dem entschiedensten Nein an bis zum ebenso entschiedenen Ja erhallen, je nachdem der Standpunct Derer »ar, welche diese Antwort abgaben und je nachdem man von der Stadt Leipzig die Erfüllung von StaatSpflichten oder von Ge meindeobliegenheiten verlangte. — Geht doch die königliche Leipziger sichten sachverständiger Männer anyoren, um m ven Stand g zu sein, nicht blo- vom finanziellen Standpunkte auS entscheiden zu müssen. Eine weitere Folge wird auch die sein, daß durch Rede und Gegenrede die Meinungen sich klären und das durch Voreingenommenheiten für oder gegen Persönlichkeiten getrübte Urcheil unbefangener wird. Solche Aussprüche sachverständiger Männer liegen nun von verschiedenen Seit« vor, gehen aber leider diametral auseinander, emzuholen gesonnen ist, waS wir sehr bedauern würden, da nicht zu erwart« feierte Name», güehrte Autoritäten, wären eS noch so ge- anderS auffaffen werden, als in einem Sinne, welcher nach unsrer Meinung den Pflichten, die Leipzig gegen sich selbst hat, keinerlei Rechnung trägt. — Es sind in Folge jenes Ausspruches der Stadtverordneten zwei Gutachten verfaßt worden: das Eine, ausgehend vom Conrector der Nicolaischule, Herrn vr. LipsiuS und 1 ^Gymnasiallehrern, findet die Vereinigung nicht nothwendig, nicht zweckmäßig und höchst bedenklich; das Andre, verfaßt von Herrn vr.Hempel, TertiuS der Nicolaischule und seit 38 Jahren confirmirter Lehrer an derselben, kommt zu dem entgegengesetzten Resultate und empfiehlt im Interesse der Gymnasien auf'S Wärmste deren Ber einigung in ernem neu zu erbauenden Hause. — Wir bedauern hierbei auf's Lebhafteste, daß Herr Professor vr. Eckstein, von dem wir wissen, daß er für die Vereinigung ist, sich, wie e- scheint, durch anonyme Angriffe und Verdächtigungen, als befürworte er die Vereinigung im persönlichen Interesse, hat zum Schweigen bringen lassen. Solch Gebühren gegen ihn ist unedel und ver werflich, kann auch die Lösung der Frage nur hindern, denn mit demselben Rechte oder vielmehr Unrechte könnte man gleiche persön liche Motive auch den Gegnern der Vereinigung unterschieb«. Wenn auch wir im Nachstehenden uns erlauben über die be- regte Frage zu sprechen, so wollen wir sogleich hervorheben, daß unser Standpunct der deS fteuerzahlenden Bürgers ist und daß wir nicht, wie in dem LipsiuS'schen Gutachten geschieht, die Finanz frage als eine unwesenlllche bei Seite zu lassen im Stande sind, vielmehr dieselbe als eine wahlberechtigte zur Geltung zu bring« versuchen wollen und dieß um.so mehr, als die rein pädagogische Begutachtung von Fachmännern ja zeigt, daß man dabei zu ganz entgegengesetzten Resultaten gelangen kann, so daß also schließlich der Geldpunct doch den Ausschlag geben muß. Wir brauch« dabei die Stadt Leipzig nicht erst in Schutz zu nehmen gegen ein« ihr etwa zu machend« Vorwurf, als fänden geistige Interessen und Bestrebungen, HumanitätSanstalten und gemeinnützige Institute nicht die gehörige Würdigung und Unterstützung — sie hat so oft und glänzend bewiesen, wekhe Opfer sie gern und bereitwillig auch allgemein« Zweck« in dieser Richtung bringt. — Die wanpeq 7 «t H 1 -4
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