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Erzgebirgischer Volksfreund : 05.10.1905
- Erscheinungsdatum
- 1905-10-05
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-190510051
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19051005
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19051005
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1905
- Monat1905-10
- Tag1905-10-05
- Monat1905-10
- Jahr1905
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 05.10.1905
- Autor
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ErMkbDolksfrmnii Kgl. Amtsgericht Aue, am 3. Oktober 1905. L. cdr«. 8 WML i - 4ter sem. Hause wurden verdächtige Persönlichkeiten vorgefunden und Waffen und Schießbestände beschlagnahmt. Die Zahl der fremden lau- ttsr, Lukt LUU, uoä ila- vvn Katt. G waren gert, ctt 12. »r? uer- 905. vn. dla- tutt. luu- Löhne« ireberg. veranlassen. Wieweit dieser Plan bereits gereift war, ist nicht zu übersehen; jedenfalls aber ist er durch das Eingreifen der Behörde vereitelt worden. Als ein wichtiger Punkt in der, Gliederung des Planes erscheint der Umstand, daß sich ein Verlorene Sparkassenbücher. Es ist bei uns ongezeigt worden, daß die von der Sparkasse zu Neustädtel auf die Namen Carl Heinrich Voigt in Zschorlau, unter Nr. 24210, Pauline Minna Hätttzler hier, unter Nr. 17225. Paul Richard Werner hier, unter Nr. 32351, Otto Oskar Werner hier, unter Nr. 37096 und Johannes Glatz in Weißer Hirsch, unter Nr. 29140, ausge stellten Sparkassenbücher abhanden gekommen. Gemäß 8 13 unseres revidierten Regulativs wird dies hierdurch bekannt gemacht. Zugleich werden die etwaigen Inhaber aufgefvrdert, ihre Ansprüche, bei deren Verlust, innerhalb dreier Monate bei uns zu melden. Neustädtel, den 18 September 1905. Die Sparkassen- Deputation. Or. Richter, B. SU8OIA6N- M, n, äräußt rs äured , äi« io äa« letrte uu Ornbe ie^ue liii ock oeine i Lautor 1 kür ciie Zodiitren- Mtglie- uuckurvb Herr« Albert Clemens Hennig haben wir als Meldeamtsexpedienten angestellt und heute verpflichtet. Aue, den 4. Oktober 1905. Der Rat derStabt. I. B.: Schubert, Stadtrat. . . : KÜHN. Tageblatt W Schneeberg »»v Umgegend. 1 ^»ss für die kgl und Mdttschenöehörden iuÄne, Grünhain, Hartenstein, Johann -tv «MV lllN georgenstadt, Lößnitz. Neustädtel, Schneeberg, Schwarzenberg bM.Wildenftls. Neustädtel. Stadtwachtmeister-Verpflichtung Heute ist Herr Otto Gustav Köther cls Stadtwachtmeister von uns in Pflicht genommen worden. Neustädtel, den 4. Oktober 1905. Der Stadtrat. vr. Richter, B. „Man denke stH von diesen 15 000 Mann ein Viertel Mt organisiert und im Bunde mit den Aufständischen! Die Bekanntmachung. Die für hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- u. Geschworenen» Urliste liegt eine Woche lang und zwar vom 5. bis mit 16. Oktober d. I. bei Unterzeichnetem zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser einwöchigen Frist kann Einsprache gegen die Richtigkeit oder Voll ständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Hierbei wird auf nachstehend abgedruckte Gesetzesvorschrift der 88 31, 32, 33, 34, 84, 85 Les Deutschen Gerichtsverfaffungsgesetzes und des 8 24 des K. S. Gesetzes vom 1. März 1879, Bestimmungen zur Ausführung dieses Gesetzes enthaltend, verwiesen. Wildenfels, am 2. Ottober 1905. Der Bürgermeister. Morgenstern. GerichtSversass««gSgesetz vom 27. Januar 1877. 8 31. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einen Deutschen versehen werden. 8 32. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen find: 1) Personen, welche die Befähig «ng infolge strasgerichtltcher Verurteilung verloren haben; 2) Personen, gegen welche das Haupt verfahren wegen eine» Verbrechen» oder Bergehms eröffnet ist, das die Aberkennuna der bürger- »Mtfchla«*. Berlin, 3. Oktober. Die zwischen Deutschland und Frankreich getroffene Vereinbarung über dm Programm- Entwurf für die Marokko-Konferenz hat nach der „N. A. Z.- folgenden Wortlaut: „Die beiden Regierungen sind überein- gekommen, dem Sultan den folgenden Programm-Entwurf vorzuschlagen, der gemäß den im Schriftwechsel vom 8. Juli angenommenen Grundsätzen auSgearbeitet ist. I. 1. Jnttr- nehmm klärt bi» zu einem gewissen Grade die Sachlage an der Betschuana-Landgrenze auf mit ihrem Schmuggelgeschäft. Ein zweiter Weg zu dieser Stätte führt über Kapstadt, und der ständige Personenverkehr von und nach Südwest im Lager dieser Helden ist eine charakteristische Erscheinung. UebrigenS ist bereits von einer Anzahl in Windhuk an sässiger Buren eine Erklärung veröffentlicht worden, die das Bedauern und die Entrüstung der Unterzeichner über die an geblichen Pläne der Verhafteten ausspricht. k VL »SrzpetirgNLe Solls,»und- erscheint Milch mit Ausnahme Hec Lage! r nach Ken Sonn- und Festtagen. Abonnement monatlich vo M. k SmV. ? In-Intec !m AmwblMbezltl Ser Naum her Ssp. PeMeUe IS Psg., dehgl. > nfu auSwiirN! l. Psg . >m amtlichen Teil der Naum der -Iw. Cm-puSzetlr? tz SSM. „,i Rell.-Teil hie 3sp. SorSttttzelle M M. Auf Blatt 357 des hiesigen Handelsregisters — vormals Blatt 222 des Handels registers des Kgl. Amtsgerichts Schwarzenberg — betreffend die Firma Oskar Etzbach in Bockau ist heute eingetragen worden, daß der Brauereibesitzer Johann Oskar Etzbach in Bockau ausgeschieden und der Brauereibesitzer Johann Friedrich Etzbach in Bockau jetzt Inhaber der Firma ist. rkvr. 8 roige» Danach sollte zunächst Windl, Reitpferde genommen, alles erhältliche Vieh abae etwa verhaftete Volksgenossen befreit werden. V> sollte der Zug nach Barmen gehen, dos genommen werden sollte, und von da zum Kuiseb, um Verbindung mit den WilboiS zu suchen und dann die Betschuanalandgrenze zu gewinnen. Ein weiterer Streiszug sollte direkt ostwärts unternommen werden, um die Bastards zum Mitmachen zu Dies wäre das Wesentlichste aus den Mitteilungen deS „Hans. Pr. Bur." und der „Windh. Nachr." Wir vermög« bisher, ehe nicht genauere amtliche Nachrichten vorliegen, nüht an das Bestehen eines großen Burenkomplotts und im be sonderen nicht an die Beteiligung von AndrieS de Wet Mr glauben. Bekanntlich wurde schon bei Beginn des Herno- Aufstandes der Verdacht laut, daß Buren mit dem Winde gemeinschaftliche Sache gemacht hätten. Es stellte sich aber bald heraus, daß der Verdacht unbegründet war, und die vorgenommenen Verhaftungen wurden aufgehoben.. Das Ent stehen solcher Gerüchte mag dadurch begünstigt werden, daß die Buren im allgemeinen bei den deutschen Ansiedlern wenig beliebt sind, was für einen Teil von ihnen wohl seine Be rechtigung hat. Vielleicht liegt diesmal mehr Tatsächliches den Anschuldigungen zugrunde. Vielleicht hatten einige Bu ren einen Fischzug im Trüben vorbereitet. Der Plan, Wind huk zu „überfallen-, erscheint aber bei der geringen Zahl der „Verschwörer" so abenteuerlich, daß man wohl die nervöse Uebertreibung einer geringen Gefahr annehmen muß. Was nun gar Herrn Andries de Wet betrifft, so müßte dessen Verhalten umsomehr befremden als er, ein Neffe des be kannten Burengenerals, bei seiner Anwesenheit in Deutschland sehr viel Symvathie gefunden hatte und.mit der Tochter eines verabschiedeten preußischen Offiziers seit etwa zwei Jahren verheiratet ist. Alles in allen wird die Affäre noch sehr weiterer Aufklärung bedürfen ehe man sich ein sicheres Urteil bilden kann. gewisser Epingenberg an der Grenze etabliert hat, der bereits Eine BurenVerschwörung gegen die deutsche > den aufständischen Hottentotten durch Lieferung von Kriegs- Herrschaft in Güdwestafrtka? j material den grölen Vorschub leistet. Es ist dies derselbe Das Hanseatische Preßbureau erhielt angeblich von Spangenberg, der vor dem ersten Witboikriege dem Hendrik Lenau unterrichteter Seite Mitteilungen über einen An- Witboi als treuer Berater zur Seite stand und nach der Mag in Windhuk eingewanderter Kap- und Trans- Kapkolonie ging, um den berüchtigten van der Westhuizen- Daalburen auf die deutsche Herrschaft in Trek nach demNamalande zu organisieren, dem der damalige Südwestafrika. Nach amtlichen Mtteilungen erfolgte deutsche Generalkonsulin Kapstadt, Baron von^Nordenflycht, am Dienstag den 22. August nachmittags bei der Polizeibe- Hörde in Windhuk eine Anzeige, daß ein Komplott bestehe, Lessen Anführer im Andries de Wetschen Anwesen seit einiger Zett geheime Versammlungen abhielten und im geeigneten Augenblick im Verein mit K< , - - - — - chuks einen Handstreich auf Windhuk zuführen planten. DaS Bezirksamt traf sofort die nötigen om ^neuen uniergang oer -ourenMaien oeroersuyren zu Anstalten, um allen Eventualitäten gewachsen zu sein. Am helfen. Ihre Zahl beläuft sich in Südafrika auf 15 000 Mittwoch den 23. August früh morgens begab sich Polizeirat Mann. Die „Wndhuker Nachrichten", die durchaus keinen Bösel in Begleitung einer starken Abteilung Polizeimann- - burenfemdlichen Charakter tragen (der Redakteur Conrad Rust schäften nach de Wets Hause und ließ es umstellen. Im ist mit einer Burin verheiratet) schreiben hierzu: Le'rgramm-Abrrss,; volksfreund Schnrrb««, Frrnsprrchrr; Achnerbirg <0. Au« Zchwarzmbrrg s Inseraten-Annahme fik die am Nachmittag erscheinende Nummer di« «ar-, , c mittag II Uhr. Tin« Bürgschaft sär di« nLchfttägiae Ausnahme der Anzeigen I 00 ctslinnpvä still N0U -s »sssllnvi' 1 iHs bez. an den vorgcschriedenen Lagen sowie an bestimmter Stelle wird nicht I . L vvv. gegeben, ebenso wird für die Richtigkeit telephonisch ausgegedener Anzeigen I fll^^ nicht garantiert. AuSwSrtige Aufträge nur gegenVorauebezahiung. Für Rück-1 I gäbe eingesandter Manuskripte macht sich die Redaktion nicht verantwortlich. I sichen Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter zur Folge haben kann; 1) Personen, welch« infolge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr vermöge,! be schränkt find. 8 33. Zu dem Amte eine» Schöffen sollen nicht berufen werden: 1) Person«« welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste da» dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 2) Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; 3) Personen, welch« für sich oder ihre Familie Armenunter stützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den d«t letzten Jahren, von Aufstellung der Urliste zurückgerechnet, empfangen haben; 4) Personen, welche wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; 5) Dienstboten. 8 34. Zu dem Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: 1) Minister; 2) Mitglieder der Smale der freien Hansestädte; 3) Retchsbeamte, welche jederzeit einstweilig in dm Ruhchand versetzt werden können; 4) Staatsbeamte, welche auf Grund der Landes- gesetze jederzeit einstweilig in dm Ruhestand versetzt werden können; 5) richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; 6) gerichtliche rmd polizeiliche Vollstreckungsbeamte; 7) Rüi« gtonSdimer; 8) Bolksschullehrer; 9) dem activen Heere oder der activen Marine angehörend« Militärpersonm. Die Landesgesetze können außer dm vorbezeichneten Beamten höhere Verweil- tungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöffen nicht berufen werden sollen. 8 84. Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann Mr von einem Deutschen versehen werden. 8 85. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dimt zugleich al» Urliste für di« Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der 88 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffmamte finden auch, auf das Geschworrnmamt Anwawung. Gesetz, die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfaffungsgesetzes vom 27. Jannar 1877 rc. enthaltend; vom 1. März 1879. 8 24. Zu dem Amte eines Schöffen und eines Geschworenen sollen nicht beruft» werden: 1) die Abtetlungsvorstände und Vortragenden Räte in dm Ministerien; 2) d« Präsident des Lqnde-confistoriumS: 3) der Generaldirektor der Staatsbahnen; 4) die Kreis- und Svttshaupümft; L) dft MWütze der Sicherhettspolizetbehörden der Städte, welch« von der Zuständigkeit der Amtshauptmannschaften ausgenommen find. - Bekanntmachung. Die Heberolle mit Unternehmerverzeichnis auf das Jahr 1904 der zur land- und forstwirtschaftlichen Berufsgenossmschaft gehörigen Betriebe für Wildenfels, bei denm die Ver anlagung nach der Jahresgefährdung erfolgt, liegt vom Erscheinen dieser Bekanntmachung angerechnet zwei Wochen lang in hiesiger Ratsexpeditton zur Einsicht der Beteiligten aus. Gegen die Beitragsberechnung kann binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen, jedoch unbeschadet der Verpflichtung zur vorläufigen Zahlung, bei dem Genossenschaftsvor stand Einspruch erhoben werden. Mit der Einhebung des ausgeworfenen Beitrags von 4,65 Pf. für jede Steuer einheit ist der hiesige Polizeidiener Trommler beauftragt. Wildenfels, den 2. Oktober 1905. Der Stadtrat. Morgenstern, Bürgermeister. Der am 30. Septvr. d. AS. täUrg gewesene 3. Termin o«s Waffergeldes, sowie der Wafserzi«- per 1K05 sind längstens bis zum 15. Oktober d. Js. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlm. Bei Nichteinhaltung dieser Frist muß unnachsichtlich zwangsweise Beitreibung erfolgen. Lauter, am 2. Oktober 1905. Der Gemeindevorstand. Herrmann. durch eine Bekinntmachung in den südafrikanischen Zeitungen den Boden entzog. Die festgenommmen Buren gehören den sogen. „Natio- en abhtelten und im geeigneten nal Scouts" an, jenen Vaterlandsverrätern, die erst mit den kapboys und Eingeborenen Wind- Buren gegen die Engländer fochten, sich bei der ersten Ge- Windhuk und andere Orte aus- legeuheit ergaben, um im Dienste des Feindes durch Verrat den schnellen Untergang der Burenstaaten herbeiführen zu helfen. Ihre Zahl beläuft sich in Südafrika auf 15 000 «richten", die durchaus keinen Waffen und Schreßbestande beschlagnahmt. Die Zahl der gut organisiert und nn Bunde mit dm Aufständischen! Dn Verhafteten beträgt 5 Personen, ein sechster war vor dem Möglichkeit, daß die Zahl der „Raider" auf diese Höhe kom- Eintreffen der Polizei nach Okahandja entkommen. Die men könnte, ist dadurch gegeben, daß die Sucht zu politischen Windhuker Nachrichten wissen sogar den Plan der Verschwö- Räubereien und gesetzwidrigen Handlungen auf fremden rer zu enthüllen. Staatengebieten unter den Weißen Südafrikas epidemisch ge- Danach sollte zunächst Windhuk überrumpelt, die besten worden ist. Und was hätte dieser Menschenschlag, der sich " tliche Vieh abgetrieben und dem Bur zur Schande Bur und Afrikaner nennt, dabei zu wn Windhuk! verlieren? Gegenüber dem geringen Einsatz winkt reicher men werden Gewinn an Viehbeute. . . Der Entwurf zu diesem Unter-
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