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Weißeritz-Zeitung : 15.06.1899
- Erscheinungsdatum
- 1899-06-15
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1761426109-189906154
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1761426109-18990615
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1761426109-18990615
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWeißeritz-Zeitung
- Jahr1899
- Monat1899-06
- Tag1899-06-15
- Monat1899-06
- Jahr1899
- Titel
- Weißeritz-Zeitung : 15.06.1899
- Autor
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Di« ..Weißeritz Zeitung" erscheint wöchentüch drei mal: Dienstag, Donners tag und Sonnabend, — Preis vierteljährlich 1 M. SS Pfg., zweimonatlich 84 Pfg., einmonatlich 42 Pfg. Einzelne Nummern 10 Pfg. - Alle Postan- Paltrn, Postvoten, sowie die Agenten nehmm Be stellungen an. Weißmtz -ZeitW. Anzeiger für Dippoldiswalde und Umgegend. Inserate, welch« bei d« bedeutenden Auflage de» Blatte- eine, sehr wirk same Verbreitung findech «erden mit 10 Pfg. die SpaltenzeUe oder ver« Raum berechnet. — Ta bellarische und comp lickte Inserate mtt entsprechen dem Aufschlag.—Einge sandt, im redaktionell«« »heile, die Spaltenteil« 20 Pfg. Amtsblatt für die Königliche Kmtshauptmannschast, das Königüche Amtsgericht und dm Stadtrath zu Dippoldiswalde. Verantwortlicher Redacteur: Paul Irhne in Dippoldiswalde. Mit achtfeittge» „Jllustrirteq UnterhattungSblatt".Mit land- und hauSwirthschastlicher MouatSbeilage. Nr. 67. Donnerstag, den 15. Juni 1899. 65. Jahrgang. Diejenigen Gemeinden und Korporationen des amtshauptmannschaftlichen > Bezirks, welche StaatSbeihtlfen kür ihre Volksbibliotheken zu erhalten I wünschen, haben ihre hierauf bezüglichen Gesuche bis Gnde Juni dieses Jahres in der vorgeschriebenen tabellarischen Form, wozu Formulare hier zu beziehen find, anher einzureichen. Später eingehende Gesuche finden für das laufende Jahr keine Berücksichtigung. Dippoldiswalde, am 9. Juni 1899. Königliche Elmtsharrptmannschaft. 650 D. Lossow.R. Gesperrt wird vom 14. bis mit 16. dieses Monats der Kohlgrundweg in Abth. 25 und 41 des Altenberger StaatLforstreviereS wegen Massenschuttes. Der Verkehr wird unterdessen über Altenberg bezw. Falkenhain gewiesen. Dippoldiswalde, am 10. Juni 1899. Königliche Amtshauptmannschaft. 841 Lossow. Hk- Grsprrrt wird vom 16. bis mit 24. d. MtS. für schweres Fuhrwerk der untere Theil der Dorfstraße in Seiferödorf wegen Massenschuttes. Der Verkehr von und nach Großölia wird unterdessen über Spechtritz und Malter gewiesen. Dippoldiswalde, am 13. Juni 1899. Königliche Amtshanptmannfchaft. 854^. Lossow. - Hk. Kirfchenverpachtnng. Die diesjährige Nutzung von den fiskalischen Kirschbäumen an den nach genannten Straßen soll gegen sofortige Bezahlung unter den vor der Versteigerung bekannt zu gebenden Bedingungen öffentlich an Meistbietende verpachtet werden und zwar Montag, den IS Juni dieses Jahre-, von Vormittag» s Uhr an, im Gasthofe zu Obercarsdorf die Kirschnutzung von der 3. bis mit 8. Abtheilung der Dresden-Altenberger und der 2. Abtheilung der Pöbelthal-Straße, sowie an demselben Tage von Nachmittags L Uhr an im Gasthofe z« Ruppendorf die Kirschnutzung von der 1. und 2. Abtheilung der DippoldiSwalde-Klingenberg- Grillenburger Straße. Dresden und Dippoldiswalde, am 12. Juni 1899. König!. Straßen- und Wasser-Bauinspektion Dresden II. Range. König!. Bauverwalterei Dippoldiswalde. Liebers. SeAmtliche Sitzm, der StMmordNktenWMi-mMr rrvttax, den L«. Jnni L8SS, Abends WM» V,8 -WU Uhr, im Sitzungszimmer der Stadtverordneten im hiesigen Rathhause. Die Tagesordnung hängt im Rathhause aus. -Lokales mW KäWsHes. Dippoldiswalde. Gestern Dienstag wurde auf der hiesigen Aue in der Schießallee das diesjährige Gendarmerieschieben der Amtshauptmannschaften Freiberg und Dippoldiswalde abgehalten, wozu die Herren Gendarmerie-Oberinspektor von Heygendorff, Oberstleutnant a. D. und Regierungsassessor Gen- darmeriesekretäc vr. Weibwange, Kreisobergendarm Enger aus Dresden eingetroffen waren. Als Ehrengäste erschienen dazu die Herren Amtshaupt leute Oberregierungsrath vr. Steinert aus Frei berg und Lossow aus Dippoldiswalde. Am Schießen selbst nahmen ein Obergendarm und vierzehn Gendarme der Amtshauptmannschaft Freiberg, sowie ein Obergendarm und zehn Gendarme der hiesigen Amtshauptmannschaft Theil. Aus Ersterer wurden durch Prämien ausgezeichnet die Herren Gendarmen Kühn aus Niederseiffenbach (I.), Haustein aus Mulda <II) und Büttner aus Neuhausen (III.), aus Letzterer Schuhmann aus Rehefeld (I.), Walter aus Schmiede berg (II.) und Stöckigt aus Kreischa (III.) Nach der Uebung fand gemeinsames Mittagsessen im Schützen hause statt. — Am Sonntag früh gegen 4 Uhr entstand im Wohnhause der verw. Gutsbesitzerin Göhler in Nassau Feuer, welches von dem Sohne derselben sowie her beigeeilten Nachbarn noch rechtzeitig gelöscht werden konnte. Ein Schaden am Gebäude ist nicht weiter entstanden, eS ist vielmehr nur eine Quantität Reißig und Holz verbrannt, auch find mehrere Kleidungs stücke der Dienstboten vernichtet worden. Die Ent- stehungSursuche des Brandes hat bis jetzt noch nicht ermittelt werden können. — Am Bismarckdenkmale find in letzter Zeit leider mehrfach Beschädigungen insofern zu bemerken, als aus den Inschriften desselben einzelne Buchstaben, in einem Falle fast ein ganzer Name, ausgebrochen worden find. Jedenfalls ist dies nur durch Kinder geschehen, denen das Denkmal leider ein willkommenes Kletterobjekt zu sein scheint. — Da es den Polizei organen thatsächlich unmöglich ist, das Denkmal unter steter Aussicht zu haben, dürfen wir wobl an alle Erwachsene, zumal aber die Eltern, die Bitte richten, ihrerseits Alles zu thun, da» Denkmal unseres Ehren bürgers vor weiteren Beschädigungen zu bewahren. — Nach Inkrafttreten de» Bürgerlichen Gesetz buch» für da» deutsche Reich darf, mangels einer Übergangsbestimmung im EinsührungSgesetze, ein« Ehe nur geschlossen werden, wenn die von dem Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgestellten Eheerfordernifse sämmtlich vorhanden find. Nach Ablauf des Jahre» 1899 kann z. B. ein Mann zur Eheschließung nur zugelassen werden, wenn er volljährig ist (d. h. ent weder das 21. Lebensjahr vollendet hat oder für voll jährig erklärt worden ist. Der Vorschrift des Bürger lichen Gesetzbuchs, daß der Ehe ein Aufgebot vorher gehen soll, ist aber genügt, wenn das Aufgebot nach Vorschrift deS in dieser Beziehung unverändert blei benden Personenstandsgesetzes ergangen und bei Prüfung der Eheerfordernisse nur das bisherige Recht zu Grunde gelegt ist. Aus dieser Rechtslage folgt, daß der Standesbeamte, der nach Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches um Schließung einer Ehe angegangen wird, sür welche das Aufgebot schon vorher erlassen war, jedesmal noch besondere Er mittelungen darüber anstellen müßte, ob nach dem Bürgerlichen Gesetzbuchs Ehehindernisse vorhanden sind. Um den Verlobten Weitläufigkeiten zu ersparen, werden die Standesbeamten die Verlobten, und zwar mit Rücksicht darauf, daß die Aufgebote 6 Monate Giltig keit behalten, spätestens von Mitte Juni ab, jedesmal zu befragen haben, ob die Ehe erst im Jahre 1900 geschlossen werden soll und bejahendenfalls die Ehe erfordernisse nicht nur nach dem bisherigen Rechte, sondern auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuchs zu prüfen haben, ehe sie das Aufgebot erlassen. Bei Ausstellung einer Bescheinigung oder Ermächtigung zur Eheschließung vor einem anderen Standesbeamten wird ferner ein Vermerk darüber in die Urkunde auf zunehmen sein, wenn die Prüfung der Eheerfordernisse auch nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz buches staltgesunden hat. Das Ministerium des Inner» veranlaßt deshalb jetzt im Einverständnisse mit dem Justizministerium die KretShauptmannschaften, Sorge dafür zu tragen, daß die Standesbeamten des Regierungsbezirks mit entsprechender Anweisung ver sehen werden. — Das kgl. Landesversicherungsamt verhandelte am 10. Juni u. A. auch in einem Falle aus unserem Verwaltungsbezirk. Der Tagearbeiter Paul Hermann Engel in Schmiedeberg ist am 21. August 1895 auf dem Felde des Rittergutes Naundorf mit dem Aus laden von Korn beschäftigt gewesen. Dabei ist er von einer Sehre am rechten Auge getroffen worden, das sich infolgedessen entzündet hat. Im Bvi 1898 hat er die Erhöhung der rechtskräftig festgestellten Unfallrente beantragt. Die BerufSgenoffenfchaft hat dies abgelehnt, weil eine Verschlimmerung im Zu stande Engels nicht eingetreten sei. Seine Rechts mittel hatten weder in der BerufungS- noch in der Rekursinstanz Erfolg. — Um einen kräftigen Schnurrbart zu erzielen, wandten in Meißen einige junge Leute ein „approbirte» Haarwuchsmittel", das ihnen der Zufall in die Hände gespielt hatte, an, dessen Recept lautete: „Man fange sich zwei Frösche, tödte diese Thiere und grabe die Körper drei Tage und drei Nächte in die Erde. Nehme nach dieser Zeit die Körper wieder heraus und mische unter diese Masse etwas Salz und gestoßenen weißen Pfeffer, ein wenig Oel aus einer Zinnlampe und 16 Tropfen Heringslauge. Mit diesem „Fett" bestreiche man die Stellen, auf welchen Haare wachsen sollen, drei Mal täglich." Diesen unglaublichen Unsinn haben die jungen Leute sür ernst gehalten, das Präparat vorschriftsmäßig zubereitet und thatsächlich angewandt. Die Folge war, daß sich gefährliche Pusteln und Anschwellungen zeigten, so daß die bart- wüthigen Jünglinge in ihrer Angst schließlich ärztliche Hilfe «»nehmen mußten — ein Bart war aber nicht gewachsen. — Amtlich wird von Berlin aus bekannt gegeben: Häufig begegnet man in den Zeitungen Anzeigen galizischen Firmen, in welchen „feinste Süßrahmbutter" zu auffallend billigen Preisen angeboten wird. Im Interesse der einheimischen Bulterkonsumenten wird darauf hingewiesen, daß auf Bestellungen, welche in Folge dieser Anzeigen gemacht wurden, wiederholt ver dorbene und völlig ungenießbare Waare geliefert worden ist. Es kann deshalb für den Bezug solcher Butter nur dringend Vorsicht angerathen und empfohlen werden, vor Abschluß von Geschäften über die Zu verlässigkeit der betreffenden galizischen Geschäftsleute Erkundigungen einzuziehen. — Die Bäckerinnung in Geyer beging am Sonn tag die Feier ihres 335jährigen Bestehens. — Der Siadtrath zu Wurzen hatte auf Er suchen des Comitös für den Bau einer katholischen Kirche beschlossen, ein buntes Fenster, welches das Stadtwappen tragen soll, zu stiften und zu diesem Zwecke den Betrag von 200 Mark bewilligt. Nach längerer Debatte haben von den Stadtverordneten am 9. d. M. bei der Abstimmung 10 für und 10 gegen die Bewilligung der genannten Summe gestimmt. Da der Vorsteher, der Gegner der Vortage war, von seiner Dezisivstimme Gebrauch machte, fiel die Raths- Vorlage. In derselben Sitzung wurde noch einstimmig
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