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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1895
- Erscheinungsdatum
- 1895-10-11
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-189510116
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-18951011
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-18951011
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1895
- Monat1895-10
- Tag1895-10-11
- Monat1895-10
- Jahr1895
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 11.10.1895
- Autor
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Riesaer G Taaeblatt und Anzeiger Mrtlakl und Aujchn). Telegramm-Adresse „Tageblatt"', Riesa. Amtsökatt Fernsprechsi,"» Str. 2.^ der Kömgl. Amtshauptmannschaft Großenhain, des König!. Amtsgerichts und des Stadtraths zu Riesa. S38. Freitag, 11. Oktober 18SS, Abends. 48. Jahrg. Tas Ri^slier Tageblatt erscheint jeden Tag Abends ,nit Ausnahnie der Sonn- und Festtage. Vierteljährlicher Bezugspreis bei Abholung in den Expeditionen in Riesa und Strehla, den Ausgabestellen, sowie am Schalter der laiserl. Postansialten 1 Mark 25 Pf., durch die Träger frei ins HauS 1 Mark 50 Pf., durch den Briefträger frei inS HauS 1 Mark 65 Pf. Anzeiger-Annahme für die Nummer des Ausgabetages bis Vormittag 9 Uhr ohne Gewähr. Druck und Verlag von Langer L Winlerlich in Riesa. — Geschäftsstelle: Kastanienstraße 59. — Für die Redaction verantwortlich: Hermann Schmidt in Riesa. Bekanntmachung, die Wahl von Vertretern der Höchstbesteuerten in der Bezirksversammlung betreffend. In Folge Ablebens eines Vertreters der Höchstbesteuerten mit Funktionsdauer bis Jahres schluß 1898, sowie Ausscheidens von vier Vertretern der Höchstbesteuerten in geordneter Reihen folge zu Ende dieses Jahres macht sich für die Bezirksversammlung die Vornahme von Ergän- zungswahlen erforderlich. Die bezügliche Wahl findet Sonnabend, den 30. November 1895 Vormittags in der Zeit von 11 bis 12 Uhr im Verhandlungssaale der Königlichen Amtshauptmannschaft Großenhain statt. Die Liste der stimmberechtigten beziehentlich wählbaren Höchstbesteuerten ist aufgestellt worden und liegt für die bei dec Wahl Betheiligten in der Kanzlei der Königlichen Amtshauptmann schaft vom 14. October 1895 an 4 Wochen lang zur Einsicht aus. Einsprüche gegen diese Liste sind bei deren Verlust längstens 14 Tage vor dem obge dachten Wahltage, also' spätestens bis mit 1b. November 1895 bet der unterzeichneten Amtshauptmannschaft schriftlich oder mündlich auzubringen. Tie Amtshauptmannschaft ist aber auch bereit, schriftliche Anfragen der entfernter Wohnenden wegen ihrer Aufnahme in die Liste zu beantworten. Gemäß tz 7 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. April 1873, die Bildung von Bezirksver bänden rc betreffend, (Gesetzblatt Seite 284) wird dies mit der au die betreffenden Wahl» berechtigten — vergleiche Punkt II des Gesetzes vom 2. August 1878 (Gesetzblatt Seite 211 — gerichteten Aufforderung öffentlich bekannt gemacht, in dem anberaumten Wahl» termine persönlich zu erscheinen und ihre Stimmen abzugeben. Nach Schluß der Wählerliste wird den betreffenden Stimmberechtigten je ein Exemplar der Liste durch die Post zugesendet werden. Großenhain, am 8. October 1895. Die Königliche Amtshauptmannschaft. No. 252 H. v. Wilucki. O. Bekanntmachung. Unter dem Viehbestände des Rittergutes Boberfen ist die Maul- UUd Klaue«» seuche auSgebroche«. Großenhain, am 10. Oktober 1895. Die Königl. Amtshauptmannschaft. 3067 L. i. A.: non Grube«, Rg-Rath. Mke. Es soll die Lieferung von S5VNO kx Roggenrichtftroh an den Mindest fordernden und daS alte Stroh aus den Lagerstätten der Kasernen I, II, lll und IV an den Meistbietenden, vergeben werden. Angebote sind bis 21. d. M, Vormittags 10 Uhr in das diesseitige Geschäftszimmer, Kaserne I No. 137, woselbst die Bedingungen vorher einzusehen sind, gebührenfrei einzusenden. Königliche Garnison-Verwaltung. Bekanntmachung. Eine grössere Anzahl, auf Bahnhof Riefa lagernde, gebrauchte, höl zerne und eiserne Fenster, sind .zu verkaufe». Kauflustige wollen sich wegen Besich tigung derselben an Herrn Bahnmeister BohLeek in Riesa wenden. KaufSaugevote sind bis zum LS. Oktober d. I. an die unterzeichnete Bauinspektion einzureichen. Riesa, am 10. Oktober-1895. Königliche Eisenbahn - Bauinspektion. Freibank Riesa. Morgen Sonnabend, den 1L. Oktober 18V», von früh 8'/, Uhr ab gelangt auf der Freibank des städtischen Schlachthofes das Fleisch eines RindeS zum Preise von 45 Pfg. pro lkA zum Verkauf. Riesa, den 11. Oktober 1895 Die Schlachthof-Verwaltung. Zur Konvertirungsfrage. Den Inhalt einer Unterredung mit dem Reichskanzler über die Konvertirungsfrage veröffentlicht — und zwar durch Sperrdruck gekennzeichnet — die „Köln. Z.". Ein Freund des Blattes hat dieser Tage eine längere Unterredung mit dem Fürstcn-Reichslanzler gehabt und schreibt nun, daß er im Lause dieser Unterredung auch an den Kanzler die Frage gerichtet habe, ob es wahr sei, daß regierungsseitig eine Er mäßigung des Zinsfußes für die vierprozentigen oder gar drei- cinhalbprozentigen Reichs- und Staatskonsols geplant sei. Fürst Hohenlohe verhehlte seine Bedenken gegen die Umwandlung nicht. Er sagte, die Frage könne unmöglich vom rein finan ziellen Gesichtspunkte aus angesehen werden, es sei auch die wirthschastliche und finanzpolitische Lage und nicht minder die sozialvolitische Wirkung einer solchen Maßregel in Betracht zu ziehen; wie lange die augenblickliche Geldfülle andauern werde, sei nicht zu übersehen, an der Börse fänden augenblick lich Preistreibereien statt, deren Förderung der Staat und das Reich jedenfalls unbedingt vermeiden müßten. Auch habe der Staat ein lebhaftes Interesse daran, daß zumal das kleine Publikum seine Kapitalanlagen nicht in ausländischen Werthen, sondern in sichern heimischen Staatswerlhen mache. Jede Zmsherabsetzung solcher Werthe schädige zum mindesten für einige Zeit diese vornehmste Sicherstellung kleiner Ersparnisse. Vor Allem aber sei der große sozialpolitische Gesichtspunkt für die Entschließungen der kaiserlichen Regierung maßgebend. Eine Herabsetzung des Zinsfußes für die schon ausgegcbenen 4 v. H. Konsols treffe vielfach weitgehend und hart den kleinen Mann, der auf Grund dieses Zinsertrages seiner Ersparnisse hoffe, einen ruhigen Lebens abend zu genießen und durch Zinsherabsetzung in einer für ihn nicht wieder gut zu machenden Weise in seinen einfachsten Lebensbedürfnissen beeinträchtigt werde. Wenn man im Reichs tage es schon für ausgeschlossen erklärte, mit Rücksicht auf den kleinen Mann das Glas Bier oder die Pfeife Tabak mit einer wenn auch minimalen Steuererhöhung zu bedenken, so müsse eine Zink-Herabsetzung an den mit schwerer Arbeit erzielten Ersparnissen erst recht unannehmbar sein. Zahlreiche Spar kassen hätten einen großen Theil ihrer Kapitalien in 4 v. H. Anleihen angelegt; eine Herabsetzung des Zinsfußes dieser Anleihen müsse alsbald auch die Sparkassen-Verwaltungen zwingen, den Zinsfuß für die von ihnen verwalteten Erspar nisse der kleinen Leute hcrabzusctzen. Der Staat habe weit eher ein Jnterresfe daran, gerade diese kleinen Kunden der Sparkassen durch einen leidlich hohen Zinsfuß zum regen Sparen anzufeuern und damit die Kapitalbildung zu erleichtern. Nicht minder würde durch eine Zinsherabsetznng die gemein nützige Thätigkeit der Stiftungen zum Schaden vorzüglich von Wittwen und Waisen gelähmt. Diese sozialpolitischen Nachtheile ließen sich durch die ausschließlich finanziellen Vortheile der Zinsherabsetzung nicht ausgleichen. Der Fürst erklärte, er könne ein angebliches Recht des Steuerzahlers auf eine solche Zinszahlung so lange nicht anerkennen, als nicht durchaus fest stehe, daß der Zinsfuß dauernd gesunken sei. Hiervon seien wir indeß noch weit entfernt. TageSgeschichte. Deutsches Reich. Aus Anlaß der Friedensrede des Kaisers bei der Kieler Kanalfeier hatte die amerikanische Filiale des Berner Friedensamls einen Glückwunsch an den Kaiser gerichtet. Darauf ist durch den deutschen Gesandten in Washington, Frhrn. v. Thielmann, eine Antwort erfolgt, in der es heißt, daß der Kaiser diese Glückwünsche mit auf richtiger Genugthuung entgegcngenommen habe als einen Beweis, daß seine Absichten und Bestrebungen volles Ber- ständniß und Würdigung von Seiten der hervorragenden Förderer jener edlen Ziele finden, welche den Zweck des Friedensvereins abgebcn. Wie verlautet, liegt es in der Absicht, die Bundcsraths- bestimmungen über die Jnvaliditäts- und Alters-Versicherungs- pflicht der Hausgewerbetreibenden der Textilindustrie dahin abzuändern, daß sämmtliche bei der Herstellung von Geweben und Wirkwaarcn erforderlichen Nebenarbeiten (Spulerei, Treiberei, Haspelci, Schererei, Schlichterei rc.) auch dann versichcrungSpflichtig sind, wenn sie für andere Zweige der Textilindustrie auszeführt werden. Unzuträgkichkeiten, die sich aus der bisherigen Bestimmung insbesondere für die zur Posamentcnfabrikation gehörenden Riemendrcherei heraus, gestellt haben, haben den Anlaß zu der in Aussicht genommenen Aenderung gegeben. In Hannover muß nach einer Polizeioerorduung vom 1. Oktober jeder Inhaber eines offenen Geschäftes seinen ausgeschriebenen Lor- und Zunamen au seinem Geschäftslokale nach der Straße zu und ebenso im Innern desselben an einer in die Augen fallenden Stelle anvringen. Weibliche und minderjährige Geschäftsinhaber müssen als solche unzweideutig angegeben werden. — Eine ähnliche Verfügung ist auch s. Z. in Striegau erlassen worden. Das Schweidnitzer Landgericht hat indessen entschieden, daß die Polizei mit dieser Verfügung ihre Zuständigkeit überschritten habe. Der Fabrikbesitzer Schwarze in Mülhausen i. E. ist durch einen seiner entlassenen Arbeiter ermordet worden. Der Verbrecher hat sich dann selbst eine Kugel in den Kopf gejagt. Eine solche verbrecherische Tbat wie die in Mühlhausen ist in Deutschland nur selten zu beklagen gewesen ; in Frankreich sind derartige Morde, die den grellsten Schein auf die Ver rohung und Verhetzung der Arbeitermassen werfen, nichts Seltenes mehr. Eine solche Stimmung, aus der die Ver brechen, die Morde entkeimen, war geschaffen durch die dieser Tage erfolgte Fanatisuung der Arbeiter durch die Social demokraten in Mülhausen. Ein Streik der Textilarbeiter war in der Fabrik der Firma Läderich u. Co. ausgebrochen; etwa 300 Mann hatten, durch socialdemokratische Agitatoren aufgestachelt — Mülhausen ist durch den Socialdemokraten Bueb im Reichstage vertreten — die Arbeit niedergelegt. Die genannte Firma l eß ihre Aufträge in drei anderen am Platze befindlichen Fabriken Mit ausführen. Sofort schlugen sich die Socialdemokratcn wieder ins Mittel; es wurde den Arbeitern vorgereder, daß sie Verrath an der Arbeitersache verübten, wenn sie sich nicht den Streikenden anschlössen. M't allen denkbaren Mitteln wurden die Arbeiter wider ihre Arbeitgeber aufgehctzt; die alten Register der Verleumdung, des Hasses wurden aufgezogen. Die Socialdemokraten er reichten ihren Zweck: weitere 900 Mann legten die Arbeit nieder. Schon schien es, als wenn es wieder zu einem Generalstreik wie 1890 kommen sollte, als eine Einigung erzielt wurde. Die Streikenden veranstalteten eine Art Festzug durch die Stadt, und Herr Bueb begab sich mit noch anderen „Genossen" zum Bürgermeisteramt, um dort das Verlangen zu stellen, daß etwa „gemaßregelte", d. h. entlasse, e Hetzer von der Stadt Beschäftigung bekommen würden. Diese Vorgänge liegen etwa eine Woche hinter uns ; daß das Bürger meisteramt Herrn Buebs Verlangen abgeschlagen, darf wohl als sicher angenommen werden. Wir wissen zur Zeit noch nicht, ob auch der entlassene Arbeiter Meyer, der seinen Arbeitgeber hinterrücks ermordete, in diesen Streik mit ver wickelt war; aber das ist sicher, daß in Mülhausen durch die socialdemokratischen Agitatoren der Boden vorbereitet war, in dem solche Tchandthatcn gedeihen, und das ist wieder ein neuer Strich in dem grausamen Schattenbildc der social demokratischen Verhetzung. Was die voraussichtliche Stellung des Bundesraths znw Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches berrifft, so wird der „T. R." von angeblich unterrichteter Seite als wahrscheinlich bezeichnet, daß die größeren Bundesstaaten dem Abschluß des
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