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Dresdner Nachrichten : 19.04.1858
- Erscheinungsdatum
- 1858-04-19
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-185804190
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-18580419
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-18580419
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Nachrichten
- Jahr1858
- Monat1858-04
- Tag1858-04-19
- Monat1858-04
- Jahr1858
- Titel
- Dresdner Nachrichten : 19.04.1858
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in früher 0 Thlr. , ist ist 27 2 Tr. ven Leu- üche und erando der Dr. rde man >as seit och be kannt. Brü- strument- cher. r von Aeburts- »ne» zum Patben- voi, Holz, »erlagen, Kinder- von Außig U/L U. von >oliui»l llec«. Eüchemi lagt Mora. 7 Uyr. Inserate die spalrzeile zu b Pf. werden dl» Adend« 7 Uhr (Sonntag- von II—2 lld») angenommen I. 'Lion- nement s Vierteljahr 1 Thlr., («ü Zeilen umntgeldl. Inserate); 2. Abonnement i Vierteljahr 15 Ngr. bei unentgeld^ Lieferung >n> Hau«. Für auswärt« durch die Post »Vierteljahr 1i» Ngr — Einzelne Nummern 1 Ngr. Exvedition: IobanneS-All« - u. Waisenbausüroke - pl. Dresden, den 19. April. — Se. M. der König hat dem zeitherigen Postmei ster und Posthalter zu Meißen I. F. A. Hamann bei sei- nem Austritte aus dem Staatsdienste das Ebrenkreuz des Verdienstordens verliehen. — Dem „Fr. I.' schreibt man aus Dresden über die neue Notariats Ordnung, die man als sehr empfehlens werth bezeichnet: Der Deputationsbericht billigte vollstän dig die Motive, welche die Regierung zur Vorlegung des Entwurfs bestimmt haben, und rieth unter Anbringung einiger Einschaltungen und Abänderungen der Kammer zur Annahme des Gesetzes, was gegen 1 Stimme auch er folgte. Die gegenwärtig noch giltige Notariats-Ordnung von 1512 führt, wie der Deputationsbericht bemerkte, zu vielerlei Schwankungen hinsichtlich des Umfangs der No tariats-Praxis. Da ferner namentlich auf dem Lande die Aufhebung der Patrimonialgerichisbarkeit eine nur durch Notare zu lösende Schwierigkeit gewisser Acte der freiwil ligen Gerichtsbarkeit hrrbeigcführt hat, so ist die von der Regierung beabsichtigte Ausdehnung einer, der gerichtlichen Thätigkeit coordinirten Notariatsthätigkeit sehr wünschens wert!). Namentlich billigt der Deputationsbericht, daß künftig den Notaren die Abfassung von Recognitionsregi- straturen zugewiesen werde. Dieses Geschäft von großer praktischer Wichtigkeit setze übrigens nicht sowohl besondere Geschicklichkeit, als einen vorzüglichen Grad von Gewissen haftigkeit und Genauigkeit hinsichtlich Ermittelung der Per« sonen-Jdentilät voraus und sei in dieser Hinsicht zu wün schen, daß die Staatsregierung ihrerseits bei Ertheilung des Notariats mit Vorsicht und Gewissenhaftigkeit zu Werke gehe. Als Regel hat man die Anciennetät der an einem bestimmten Orte wohnenden Advocaten bei Erthei- lung des Notariats in das Gesetz ausgenommen. Obwohl man Seiten der Regierung hierzu noch keine Zustimmung in Aussicht stellen konnte, hielt ein Theil der Deputation, in Uebereinstimmung mit den Petitionen sämmtlicher Ad- vocatenvereine Sachsens, eine derartige Beschränkung des ministeriellen Ernennungsrechtes für so unumgänglich noth- wendig und der Wahrung der Selbstständigkeit des Advo- catenstandeS angemessen, daß sie von der Annahme dieses Zusatzes die Zustimmung zu dem ganzen Gesetze abhängig machte. Die Kammer trat demselben mit Stimmenmehr heit bei, nachdem ein anderer beantragter Zusatz, daß das Notariat allen, nach der Advocatrn-Ordnung creirten Ad vocaten, sobald sie das 30. Jahr zurückgelegt haben, ab gelehnt worden war. — Man ist sehr gespannt, ob die zweite Kammer dir von der ersten beantragten Modifika tionen deS Jagdgesetzes annehmen oder ablehnen wird. Im letzteren Falle bat sich die erste Kammer eine nochma lige Abstimmung über den Entwurf Vorbehalten. — In unserm Vaterlande bestehen bekanntlich ver schiedene milde Stiftungen, die unter Verwaltung des Mi nisteriums des Innern manchem Bedrängten und Armen den Badeaufenthalt in Teplitz, Karlsbad rc erleichtern und überhaupt möglich machen. Allein mancher arme und kranke Kurgast kann keinen Theil an ihren Wohlthaten haben, da die Fonds im Ganzen doch nur für Wenige ausreichen. Da nun nach ärztlichen Mittheilungcn die Zahl dieser Hilfsbedürftigen in jedem Jahre eine sehr große ist, so hat sich eine durch ähnliche Unternehmungen wohl« accreditirte Dame, Frl. Elfriede v. Mühlenfels, die den herrlichen Quellen der böhmischen Bäder mehrfach die Her stellung ihrer eigenen Gesundheit zu danken hatte, ent schlossen, zunächst für Karlsbad und Marirnbad „Poetische Gedenkbücher" hrrauSzugeben, deren Ertrag für arme und kranke Gäste der gedachten Bäder bestimmt ist. Die von früheren Dichtern an diesen Orten verfaßten Dichtungen werden darin zusammengestellt sein mit Erzeug nissen neuerer Dichter, welche die Lokalität jener Kurorte, ihre Erinnerungsplätze, Naturschönheiten, Sagen und histo rischen Denkwürdigkeiten schildern oder sonst der böhmischen und österreichischen Geschichte oder den Sagen ihrer Vor zeit entnommen sind. Der Dame, die mit Unterstützung gleichgesinnter Schriftsteller die Vorarbeiten zu den beiden genannten Denkbüchern bereits vollendet und in diesen La gen an Deutschlands namhafteste Dichter und Dichterin nen die Einladung zur Betheiligung an ihrem Unterneh- men erlassen hat, ist es gelungen, sich der huldreichst gege benen Zusage zu versichern, daß die Dedikation des Karls bader Album von I. M. der Königin Marie von Sachsen, die des Marienbader Album ron I. M. der Königin von Preußen angenommen wird. Wir können nur wünschen, i daß derselbe reiche Segen, der daö von der verehrten Her-
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