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Dresdner Journal : 09.07.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-07-09
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188007099
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18800709
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18800709
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-07
- Tag1880-07-09
- Monat1880-07
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 09.07.1880
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7VIS7 Freitag, den 9. Juli. 1880. I» »«»»«. 4-—»—»Et«»« litbrliot»: . . 18 jz^LUrtiedr 4 H»rk 80 kk Lio »«Io« ktommarv: 10 kk. M»—r»«l» ck«6evt»cti«v 8«ct>e» tritt kost- ooä 8t«llp«I»u»ctil!^ lüaia. l»cr»tenpr«t»e r ^>r ä«o R»ow «E b«p*It«8ll ksütreils ro kk. Vater „LiriLmenät" äi» 2oi1« SO kk. S»cb»1u«»l V^ttteb mit Aoimttlm« äer 8oaa- aaä ksisrta^b Xbeväs kür äeo folxeoäeo ^»8 ZreMerIMMl. leseretenaanalime »u<»rr4i-1«r Lstxii^: VowluissiollLr ä« Orestiaer 1ourv»k; N-wdnrU - N»rUa Visu N»«»I - Nr,»I»u rr»akto't ». » : Üaarrnstr,»» L koA/er, Svrli» Vi«a-8<u»dllrU kn^-I^ix»iU kr-Lkkort ». » »üllcdsll: Luti N,rli»: §. Unict, , Nr-w-o: Lc^lotte,' Nr»,l»a: F ÄunAkn« Lürellu; Vk4nuut» i H. koi^t; kr»Lllkllrt ». N. t L ^arge^sctie u. 0. »cke ttucdk»ncilnn^; üörUt»: ü. AkMrr,' <7. Lc/i««»>/-, / ksrt, L«rUa-rr»llKkllrt ». U. 4t»tte»rt: Da»i>e 1t L»llidllr,t Lt«»n«'. Verantwortliche Redaction: Oberredacteur Rudolf Günther in Dresden. U»r»ll»x»8»r: icvoiel. kipsäitivv 6e« i>re«io«r 1o»r»»t«, Dre«ier>, ^vivskerstrs»« ^o. 80. Amtlicher Theil. DreSdea, 3. Juli. Ge. Majestät der König hat dem ordentlichen Professor der klassischen Philologie und Mitdirector de» philologischen Seminar« an der Universität Leipzig vr. pbil. «t Mr. Ludwig Lange den Character und Rang al» Geheimer Hofrath in der III. Glosse der Hoftangordnung allergnädigst zu ver leihen geruht. Dresden, 3. Juli. Sr. Majestät der König hat den zeitherigen BezirkSbaumeister Carl Hugo Nauck in Annaberg zum Landbaumeister in Leipzig zu er nennen geruht. Nichtamtlicher Theil. Uetersich«. Lei»graphische Nachrichten. AeitvngSschau. (Provinzial-Lorrespondenz. National- Zeitung. Germania. Mainzer Journal. Kölnische Zeitung.) Tagesgeschichte. (Dresden. Berlin. Straßburg Prag. Paris. Brüssel. London. Cetinje. Belgrad. Bukarest. Konstantinopel.) Ernennungen, Versetzungen rc. im ösfrntl. Dienste. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Ehemn itz. Plauen. Dippoldiswalde. Zittau.) Vermischtes. Statistik und LolkSwirthschaft. Keuilletou. TageSkalender. Inserate. Beilage. Lärseunachrichten. Telegraphische WitterungSberichtr. Inserate. Telegraphische Nachrichten. Ragusa, Mittwoch, 7. Juli, Abends. (W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten sollen die Montenegriner die bisher bei Dulcigno inne- gehabten Positionen geräumt haben und sich auf dem Marsche nach Tufi und Podgorizza befinden. Zwischen Türken a«S Aakova und Christen auS Fandest hat ein Zusammenstoß stattgefundrn, bei welchem einige Türken grtödtet wurden. Paris, Mittwoch, 7. Juli, Abend». (W. T B.) In der heutigen Sitzung der Deputirtenkammer Sand auf der Tagesordnung die Berathung der Amvestievorlage. Paul de Lassagnac behauptete, daß das Mi nisterium am Sonnabend im Senate eine Niederlage erlitten habe und zurücktreten müsse. — Ribot (linkes Lentrum) verlangte, daß das Ministerium seine An sicht über die Amnrstievorlage mittheile.— Der Con- seilSprüsident de Freycinet erwiderte, daß die Regierung das Amendement Bozsnan ablehne, weil die Ausführung seiner Bestimmungen Schwierigkeiten biete. Jndeß hätten die Minister, welche Senatoren seien, für das Amendement Bozörian gestimmt, um gewissen muthmaßlichen Annahmen entgegenzuwirken. Die Vorlage sei in einer Fassung, welche den Weg zu einem Ausgleich offen lasse, wieder vor die Deputirten kammer gelangt. — Von Seiten der bonapartistischen Deputirten wurde die Erklärung abgegeben, daß sie für den CommissionSantrag stimmen würden. Schließlich wurde der gestern gemeldete An trag der Commission, welcher daS Amendement Labiche in sich schließt, angenommen. Der von den Jesuiten gegen die Ausführung der Decrete vom 2V. März bei dem Seinetribunal eingebrachte Klagantrag gelangte heute zur Ver handlung. Die Publikation deS UrtheilS wurde auf nächsten Freitag vertagt. Paris, Donnerstag, 8. Juli. (Tel. d. DreSdn. Journ.) Die Journale der Linken bezeichnen den anderweiten Beschluß der Deputirtenkammer über die Amnestievorlage alS Beweis der Versöhnung; weil dieselbe nicht die volle, einfache Amnestie be schlossen habe, sei zu hoffen, daß der Senat dem Beschlusse der Kammer beitrete. Das Organ Dufaure'S, daS „Parlement", glaubt dagegen, der Senat werde diese erniedrigende Rolle nicht über nehmen. Auch die Journale der Rechten sprechen die Ansicht auS, der Senat werde seine Meinung nicht ändern. Konstantinopel, Mittwoch, 7. Juli, Mittags. (W. T. B.) Die internationale Reformcommisfioa hat einstimmig den Entwurf, betreffend die Orga- nisation der ProvinzialadministrationSräthe, ange- nommeu. Den Vorsitz in denselben wird der Generalgouverneur führen. Mitglieder sind die leitenden Beamten der Provinzialverwaltung, die Muftis und ChefS der CultuSgemeinden und 8 vom Generalrathe auS seiner Mitte erwählte Personen. Dresden, 8. Juli. Der Erfüllung der beiden Aufgaben, welche in der am vergangenen Sonnabend geschlossenen Nachsession deS preußischen Landtag« zur Erledigung gelangt sind: Durchberathung und Annahme zweier von den vier im December v. I. zur Weiterführung der Ver- waltungSreform vorgelegten Gesetzentwürfen und Gesetzentwurf zur theilweisen Abänderung der kirchen politischen Gesetzgebung, widmet die neueste „Provin- zial-Lorrespondenz" einen längern Artikel. Wa« mit der Annahme de« Gesetze« zur Organisation der allgemeinen Landesverwaltung und deS Gesetzes über die Verfassung der Verwaltungsgerichte erreicht wor den, müsse al« sehr werthvoll angesehen werden für den Fortschritt der staatlichen Entwickelung in gesicher ten Bahnen. DaS Gesetz über die Organisation der allgemeinen LandeSverwaliung sei ein für die Gesammt- onlage der Verwaltungsreform entscheidendes. Das ministerielle Organ schließt mit dem Wunsche, daß die in der jetzigen Session noch rückständig gebliebenen Ver waltungsgesetze in der nächsten Session erledigt werden möchten, und bespricht sodann den Inhalt deS kirchen- politischen Gesetzes, wie eS nunmehr nach den Be schlüssen beider Häuser des Landtags vorliegt. Die „Prov.-Corr." bemerkt weiter: „In diesen sechs Ar tikeln, theil« mit, theils ohne Termin, einen Rückzug der StaatSregierung auS ihrer, der römischen Kirche gegenüber behaupteten Position zu sehen oder gar daraus den Gang nach Canossa zu machen, ist nur einer maßlosen Uebertreibung möglich. Wohl aber ist das Gesetz auch in der verkürzten Gestalt, die eS er halten, immer noch von Werth sowohl für die StaatS regierung, al« für die katholische Bevölkerung Preußen«. E« gestattet durch die drei bleibenden Artikel der StaatSregierung, von den Katholiken einen Druck zu nehmen, dessen der Staat zur Sicherung seiner Rechte auf die Dauer nicht bedarf; durch die drei vorüber gehenden Artikel können einige Hindernisse deS Frie dens aus dem Wege geräumt werden, ohne daß der Staat seinen Rechten etwas vergiebt, deren volle Aus übung er sich nur vorbehält, während eines andert halbjährigen Zeitraumes nach praktischen Erwägungen in einzelnen Fällen zu begrenzen. Die Lücke, welche daS Gesetz durch Ablehnung namentlich der Artikel 1 und 4 der Regierungsvorlage erhalten, wird sich freilich fühlbar machen. Die StaatSregierung glaubte erwarten zu können, daß die geistlichen Oberen, um die Lücken der Seel- forge zu ergänzen, die Anzeigepflicht erfüllen würden, während die fakultativen Befugnisse der StaatSregie rung die Macht ließen, das von der Curie nicht zu gegebene Einspruchsrecht deS Staates nöthigenfalls zur wirksamen Geltung zu bringen. So, glaubt die Staats regierung, werde auf Grundlage der Maigesetzgebung ein moäus vivoucki sich bilden können, welchen die Curie nicht anordnen, vielleicht auch nicht billigen werde, für den sie jedoch ihr in ähnlichen Fällen bereit gehalte nes toloruri xosss in Anwendung bringen werde. Diese Möglichkeit konnte selbst durch den AuSgang der Wiener Besprechungen nicht für ausgeschlossen gelten. Dort war allerdings die Gestattung der Anzeigepflicht, welche der Papst in dem Schreiben an den ehemaligen Erzbischof von Köln vom 24. Februar d. I. in Aus sicht gestellt hatte, zurückgezogen worden. Allein die nachträgliche Duldung eines Zustandes, der sich natur gemäß bildet, erfolgt leichter, als die vorangehende Zulassung. Die ganze Regierungsvorlage wurde von dem Centrum bekämpft, welches mehr forderte, nämlich anstatt einer Vollmacht zur mildern Handhabung der Maigesetze, eine sogenannte organische Revision, d. h. die wesentliche Beseitigung derselben. Es stellt sich lediglich als Vorwand dar, wenn das Centrum jetzt behauptet, wegen der in die Art. 1 und 4 der Regie rungsvorlage nachträglich aufgenommenen Forderung ausdrücklicher Anerkennung der Anzeigepflicht die Vor lage verworfen zu haben; denn das Centrum hat bei der Schlußabstimmung gegen das Gesetz im Ganzen, also gegen die allein stehengebliebenen unverfänglichen Paragraphen gestimmt. Andererseits fand die Regie rungsvorlage den Widerspruch eines großen The'les der Nationalliberalen, welche meinten, daß die Regie rung die verlangte Vollmacht benutzen wolle, um sich überall den Ansprüchen der Curie zu unterwerfen, die Bischöfe auf jede Bedingung zurückzuführen rc. Der größere Theil der Partei unter Führung des Hrn. v. Bennigsen hat jedoch dazu mitgewirkt, daß daS Ge setz, für welches die Conservativen von vornherein ein- getreten waren, wenigstens in der jetzigen Gestalt ver einbart werden konnte. Man darf hosten, daß die Ansich ten sich bald klären werden über Das, was die Staats regierung mit ihrer Vorlage beabsichtigte. Einstweilen haben die Landtagsverhandlungen und die veröffentlich ten Aktenstücke über die Wiener Besprechungen bereits eine bedeutende Klarheit darüber verbreitet, wo die Versöhn lichkeit und wo die Vereitelung der Fnedensbestrebungen ist." — Die „National-Zeitung" brachte vorgestern Abend unter der Ueberschrift: „Der Vatikan und das Kirchengesetz" eine Zuschrift ihre« römischen Corre- spondenten, welcher unterm 3. d. Mts. berichtete, der Papst habe „vor einigen Tagen" einem römischen Prälaten in amtlicher Audienz gesagt, daß die Vor sehung ihm in den gegenwärtigen schweren Leiden der Kirche — worunter, wie der erwähnte Berichterstatter schreibt, wohl die französischen und belgischen Ange legenheiten zu verstehen sind — einen „mächtigen Trost in dem neuen preußischen Kirchengesetz" gewährt habe, „welches die Kirche für alle jene Widerwärtig keiten entschädigen werde". Der ungenannte römische Prälat, zu welchem der Papst diesen Ausspruch an geblich gethan hat, soll diese Mittheilung dem Corre- spondenten gemacht haben, um von demselben eine richtige Deutung deS „päpstlichen Orakelspruchs" zu erfahren. — Die „Germania" erwidert hierauf, daß, laut einer gleichfalls vom 3. d. datirten Mittheilung eine» ihrer römischen Mitarbeiter, der Papst die steno graphischen Sitzungsberichte über die Berathungen deS Abgeordnetenhauses sich zuerst ins Italienische über setzen lasse, um sie genau zu studiren; zu der Zeit aber, wo der Papst angeblich diesen Ausspruch gethan haben soll, sei gerade erst die zweite Lesung >m Abge- ordnetenhause beendet gewesen. Der Eorrespondent der „Nat.-Ztg." sei also wohl in einem „Jrrthume" besangen gewesen, und zweifelt die „Germ." nicht daran, daß seine Mittheilungen demnächst dementirt werden würden. — DaS ultramontai.e „Mainzer Journal" knüpft an die Bemerkung der „Norddeut- fchen Allgemeinen Zeitung", daß daS kirchenpolitische Gesetz von der Regierung in der zur Annahme ge langten verstümmelten Form als eine „werthvolle Ab schlagszahlung" angenommen worden sei, die Hoffnung, daß die Regierung es nicht unterlassen wird, die auS der Vorlage gestrichenen wichtigen Artikel „bald in besserer Gestalt und in annehmbarer Form zu neuem Leben zu erwecken", damit gegen die von der „Nordd. Allg. Ztg." bezeichnete Verletzung deS Staat-wohleS ein Remedium zur Anwendung gelange, und sagt: „Unter dieser Voraussetzung kann auch dem katho lischen Volke daS Gesetz als „Abschlagszahlung" will kommen sein, wenn auch der Werth dieser Zahlung nur sehr gering ist." — Unter diesen Umständen muß eS geradezu unbegreiflich erscheinen, wie die „Köl nische Zeitung" auch heute noch die Behauptung aufzustellen vermag, daß das Eraebniß der Verhand lungen über die kirchenpolitische Vorlage „für die Re gierung eine nicht abzuleugnende Niederlage und für Hrn. v. Puttkamer ein unzweideutiges Mißtrauens votum" fei. Tagesgeschichte. Dresden, 8. Juli. Sr. Majestät dem König wurden, wie wir auS einem ausführlichen, uns zuge- gangene» Originalberichte ergänzend nachtragen, am zweiten Tage Seiner Reise im Bezirk der Kreishaupt- Mannschaft Zwickau auch in Cainsdorf die ehrfurchts vollsten und herzlichsten Ovationen dargebracht. Der Hüttendirector Ehrhardt feierte daselbst den allgeliebten Landesherrn in einer zündenden Rede al« Beschützer und Förderer deS heimischen Bergbaues und der vaterländischen Industrie, den Wunsch aussprechend, daß Se. Majestät bald ein Mal dem Orte auf längere Zeit Seinen erhabenen Besuch gönnen möchte. Auf dem Bahnhofe zu Wiesenburg war Hr. Seconde- lieutenant Graf Solms-WildenfelS anwesend, um den Landesherrn namens seines erlauchten Vater- ehrer bietigst willkommen zu heißen. Die Reise Sr. Majestät deS Königs nahm auch gestern (Mittwoch) den programmgemäßen Verlauf. Wir entnehmen vorläufig hierüber dem „Chemn. Tgbl." folgende Mittheilungen: Am 7. Juli früh nahte sich im Glanze der aufsteigenden Morgensonne, kurz nach 8 Uhr, Se. Majestät der König dem in überaus reichem Schmucke prangenden Orte Auerhammer, nachdem eine Besichtigung der Maschinenfabrik von Erdmann Kircheis in Klösterlein und der Fachschule für Blech arbeiter in Aue vorausgegangen war. Nach erfolgter ehrfurchtsvoller Begrüßung durch eine Ansprache seiteu des Gemeindevorstandes, Direktors Sabarth, bewegte sich der königl. Zug unter enthusiastischen Hochrufen weiter, um vor der Privatwohnung F. A. Lange'«, Feuilleton. Nedigirt »on Otto Bauet. Statistische Ergebnisse über die Trunksucht. Bei Erwägung der großen und leider brennenden Zestfrage über die Trunksucht und ihre Folgen auf die moderne Generation und deren Nachkommenschaft führen zunächst statistische Ergebnisse zu annähernd wissenschaftlichen Resultaten In demselben Grade, in welchem sie da« unerfreuliche Material klären helfen, verweisen sie unsere Tage aber auch auf die dringende Nothwendigkeit sittlicher Reform. vr. Stark, Direktor der elsässischen LandeSanstalt (für Irrsinnige) zu StesanSseld, hielt vor Kurzem rm Rathhause zu Metz einen Bortrag über Trunk sucht, dem wir nach der „Metzer Ztg." die nachfolgen den, in unser Thema einschlagenden Detail« entnehmen. Sie reden, der moralischen Theorie gegenüber, mit der Macht der Thatsachen: Jeder beschäftigte Arzt weiß aus eigenster Erfah rung, wie verhältnißvoll der Mißbrauch alkoholischer Getränke auf den ganzen OrganiSmu« einwirkt, und bat sich wohl hieran» schon sein Unheil über die Au«- vreitung der Trunksucht in seiner Umgebung gebildet. Allein seine Beobachtungen bleiben doch immer auf einen bestimmten, wenn auch noch so großen Krei» von Eiazelbeobachtungrn beschränkt. In einer Irrenanstalt, dem gemeinsamen Sammelpunkte wenigsten» für eine gewisse Kategorie von Kranken einer Provinz, eine» ganzen Lande», finden sich dir Einzelbrobachtungen über den Zusammenhang von Trunksucht und Geistesstörun ¬ gen > entralisirt, und so ist es gewiß nicht ohne allgemei nes Interesse, wenn das Resultat von Erhebungen über da« Vorhandensein von Trunksucht bei den in einem Zeiträume von 6 Jahren in StefanSfeld aufgenom menen Kranken mitgetheilt und auch weiteren Kreisen hiermit zugänglich gemacht werden soll. Die Auszeichnungen des Vortragenden beruhen theils auf den Angaben der ärztlichen Fragebogen, theil« auf den Aussagen der Begleiter der Kranken, theils endlich auf den Angaben der Kranken selbst. E« liegt aus der Hand, daß die auf diesem Wege gefundenen Zahlen eher zu klein al« zu groß sind. Kaum wird Jemand al« Trinker bezeichnet werden, der eS nicht wirklich ist, während andererseits nicht jeder Trinker in der Form de« alkoholischen Irrsinn« erkrankt, nicht jeder Trinker daS Kainszeichen de« Lasters im Gesichte trägt, und häufig Kranke von Leuten der Anstalt zugeführt wer den, welche dieselben gar nicht näher kennen, und so Mancher von den Aerzten al« Nichttrinker angesehen worden ist, der 6« facto Trinker war. In Rechnung kamen im Ganzen 1115 elsässische Geisteskranke, näm lich 553 Männer und 562 Frauen. Von den 553 Männern waren 163 — 29^ 4b Trinker; bei 27 oder 4,8 4« war Trunksucht in der AScendenz (bei Familien- gltrdern in aufsteigender Linie) vorhanden; im Ganzen kam also bei 34,2 4b, über einem Drittel, sämmtlicher während 6 Beobachtungsjahre in StephanSfeld ausge- nommener männlicher Geisteskranker Trunksucht als ursächliches Moment in Frage. Unter den 562 Frauen besanden sich 28 (4^ 4b) Trinkerinnen; bei 58 (10,s 4b) wurde Trunksucht in der AScendenz angegeben. Im Ganzen wirkte bei den Frauen die Trunksucht also nur bei 15^ 4b der Fälle als ursächliches Moment. Die Vergleichung der einzelnen Bezirkskreise unter sich lassen wir als uninteressant für da« wissenschaft liche Ergebniß ruhen. Nur ein« fei hervorgehoben: Die auffallend niederen Zahlen der Trinker unter den Kranken au« dem Stadtkreise Straßburg und dem Kreise Mülhausen glaubt Vr. Stark damit erklären zu dürfen, daß in der That die Trunksucht unter der städtischen Bevölkerung weniger verbreitet ist, al« unter der ländlichen und findet eine Bestätigung dieser An ficht in einer Zusammenstellung der Kranken nach den verschiedenen Berufskategorien, wonach die meisten Trinker unter den Händlern und Hausirern, den Bauern, Tagelöhnern. Handwerkern und niederen An gestellten vorkamen. Besonder- hervorzuheben ist die große Anzahl von Trinkern unter den Ständen, welche vorwiegend oder ausschließlich der ländlichen Bevölke rung angehören, die relativ kleine Menge der Trinker unter den Fabrikarbeitern. Letztere Thatsache steht in Uebereinstimmung mit den Angaben de« vr. Schöll hammer, welcher für Mülhausen fand, daß wohl zeit weise Trunkenheit bei den Fabrikarbeitern nicht so selten sei, daß aber der gewohnheitsmäßige Genuß größerer Alkoholmengen bei denselben relativ weniger vorkomme. Auffallend war die Häufigkeit der Trinker unter den ehemaligen französischen Soldaten; unter den Nichttrinkern sanden sich nur 11 4b alter Sol daten, unter den Trinkern 30 4b- Bei sehr vielen der Letzteren fand sich angegeben, daß sie längere Zeit in Algier gedient hätten. (Schon l851 hat Lhamplllon die Thatsache, daß die französischen Soldaten in Algier häufig an Manie und Meningitis erkrankten, auf den Absynthgenuß zurückgeführt.) Wenn unter den in StefanSfeld, wie überhaupt in Irrenanstalten aufge nommenen Trinkern sich etwas mehr Verheirathete, als Ledige statistisch nachweisen ließen, so dürfte dieser Unterschied lediglich auf die AlterSverhältnisse der Irren zurückzusühren sein, denn glücklicher Weise ist die Trunksucht in früher Jugend, vor dem Herraths« fähigen Alter selten (nur 2,4 4b der Trinker waren unter 25 Jahre alt), während sich Geisteskrankheit vor dem 25. Jahre schon ziemlich häufig findet (unter Stark'« Fällen gehörten 20,2 4b dieser Altersklasse an). Wenn dagegen die Zahl der Verwittweten unter den Trinkern weit größer war al« unter den Nicht trinkern, so darf das wohl als Ausdruck der Thatsache betrachtet werden, baß die durch den Tod der Gattin herbeigeführte Vereinsamung und der Verlust der Häuslichkeit den Mann häufig zur Trunksucht führt. Relativ die meisten Trinker kamen unter den Alters klassen vom 46. bi« 60. Jahre vor. In diesen Alters klassen machten sie 48,8 4b der Aufnahmen au». Bei den Trinkern wurde erbliche Anlage zur Gei stesstörung weit häufiger beobachtet al» bei den Nicht- trinkern. Unter Letzteren fanden sich nur 43,s 4b erb liche Fälle, unter den Trinkern dagegen 53,s4b- Die größere Häufigkeit dieser erblichen Prädisposition bei den Trinkern läßt sich aber nur zum Theil auf da» bei denselben relativ häufigere Vorkommen von un mittelbarer Vererbung ihre» Laster« von ihren Seltern zurücksühren. T« wird vielmehr auch allgemein an erkannt, daß die Trunksucht nicht immer blo« eine „einfache schlimme Angewöhnung", sondern in nicht gar so seltenen Fällen da» Symptom einer durch erb liche Anlage bedingten bereit» vorhandenen krankhaften Constitution de» Nervensystem» oder Seelenleben» ist:
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