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Dresdner Journal : 24.09.1908
- Erscheinungsdatum
- 1908-09-24
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-190809248
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-19080924
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-19080924
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1908
- Monat1908-09
- Tag1908-09-24
- Monat1908-09
- Jahr1908
- Titel
- Dresdner Journal : 24.09.1908
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Dresdner Murnal Nr. 223 1908 Amtlicher Teil !eur (vehördliche Bekanntmachungen erscheinen auch im Anzeigenteile.) Nichtamtlicher Leit. 497II Lr. 6346 jt Die Aener- und Linbrnchdiebstahl-Versicherungs- Anstalt des Verbandes Deutscher vc amten Vereine a. G. in Verlin hat an Stelle des Herrn Eisenbahn-Bureau assistenten Walter Tiersch in Dresden Herrn Ober regierungsrat vr. Besser in Dresden zu ihrem Haupt bevollmächtigten für das Königreich Sachsen gemäß § 115 Abs. 2 des Reichsgesetzes über die privaten Versicherungs- Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Prof. vr. Bantzer an der Akademie der bildenden Künste zu Dresden das Offizierskreuz des Albrechtsordens zu verleihen. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der Geh. Kommerzienrat Lingner in Dresden die ihm von Sr. Majestät dem Kaiser, König von Preußen, verliehene Südwestafrika-Denkmünze aus Stahl annehme und trage. Se. Majestät der König haben Allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der in Sachsen staatsangehörige Oberstleutnant z. D. v. Hake in Detmold das ihm von Sr. Durchlaucht dem Fürsten zur Lippe verliehene Ehren kreuz 2. Klasse (Kommandeurkreuz) des Fürst!. Lippischen Hausordens annehme und trage. Unternehmungen vom 12. Mai 1901 bestellt. Dresden, den 21. September 1908. Ministerium des Inner» Tloniglieh Sächsischer Staatsanzeiger. Verordnungsblatt der Ministerien und der Ober- und Mittelbehörden r 3« r 74b r S6b r 29i t bl" 5 767 N 31 l 239 ! 463 i 785 > 117 ? 393 r 815 ) 129 r 297 ; 616 r 990 1 318 j 568 ' 843 8141 )370 r 599 > 861 7 214 r 320 i 577 1 851 1 196 I 502 i 731 > 909 1N » 343 ' 578 ! 789 »«8 8 9« 1 252 4 535 1 779 18 41 5 332 5 581 1 794 1 167 6 400 l 717 » 32 5274 1 523 ' 829 54 65 251 ! 533 . 961 8 260 1 535 ' 861 Lom Königliche» Hofe. Dresden, 24. September. Se. Majestät der König kam nach einem Ritt in der Heide vormittags zur Er ledigung von Reaierungsgesch ästen in das Refidenzschloß und kehrte hieraus nach Pillnitz zurück. Allerhöchstd«selbe hat Sich nachmittags mit Auto mobil zu einem Jagdaufenthalte in die Sächsische Schweiz begeben und gedenkt von dort am Sonnabend nachmittag in dem Hoflager Pillnitz wieder einzutreffen. Beauftragt mit der verantwortlichen Leitung» Hoftat DoengeS in Dresden. Donnerstag, 24. September Bei der am 15. dieses Monats stattgefundenen Wahl sind Herr Apotheker Schnabel in Kötzschenbroda zum außerordentlichen Mitgliede des Königlichen Landes- Medizinal-Kollegiums und Vorstande des pharmazeutischen Kreisvereins im Regierungsbezirke Dresden und Herr Apotheker Ronnefeld in Dresden zum Stellvertreter des Vorgenannten auf die Zeit bis Ende 1910 gewählt worden. Die Gewählten haben sich zur Annahme der Wahl bereit erklärt. 365 g VII Dresden, den 19. September 1908. 8,52 Königliche Kreishauptmannschaft. Betreffs der bei Anwesenheit Sr. Majestät deS Königs von Spanien in Dresden am Montag, den 5. Oktober d. I. abends im Königlichen Opernhause stattfindenden Festvor stellung, bei welcher der 1. und 2. Rang für die Gäste des König!. Hofes vom König!. Oberhofmarschallamte in Anspruch genommen wird, gibt das Oberhofmarschallamt nochmals bekannt, daß diejenigen am Königl. Hofe vor gestellten Herren, die der 1. und 2. Klasse der Hoftana- ordnung angehören, und deren Gemahlinnen, sowie die Bezugspreis: Beim Bezüge durch die Expedition, Große Zwingerstraße 20, sowie durch die deutschen Postanstalten 3 Mark vierteljährlich. Einzelne Nummern 10 Pf. — Erscheint: Werktag» nachmittag«. —''Fernsprecher Nr. 1295. « nkündigungen: Die Zelle kl. Schrift der Smal gespalt. «nkündigunasfeite 25 Pf., die Zeile grdßerer Schrift od. deren Raum auf 3mal gesp. Textseite im amtl. Teile 60 Pf., un er dem Redaktion-strich (Eingesandt) 7b Pf. Prei-ermäßigg. auf Geschäftsanzeigen. — Schluß der Annahme vorm. 11 Uhr. Er»e»»«»ge»,Lersetz»uge« re. im öffentliche» Dierlste. I« Geschäftsbereiche de» Ministerium» der Finanzen. Bei der Post-Verwaltung ist ernannt worden: Maetzold, seither Postanwärter, als Postassistent. Im Geschäftsbereiche de» Ministerium» de» Ault«» ». öffeuil. Unterricht». Zu besetzen: eine ständige Lehrerstelle in Groitzsch. Kollator: der Stadtrat. Einkommen in der zurzeit gesetzlich vor geschriebenen Höhe, daneben 200 M. Wohnungsgeld für ver heiratete, 150 M. für unverheiratete Lehrer. Neuregelung der Gehaltsverhältnisse in Vorbereitung. Gesuche nebst Zeugnis abschriften bis zum 15. Oktober an den Stadtrat. regeln trifft, um die Sicherheit und Freiheit des Ver kehrs im scherifischen Reiche zu gewährleisten. Nur wünscht die deutsche Regierung, daß ihm hinsichtlich der einzelnen dazu zu treffenden Maßnahmen eine ge wisse Bewegungsfreiheit gelassen werde, damit nicht neue Aufregung unter der muselmanischen Bevölkerung entstehe und dadurch das allen Mächten gemeinsame Interesse an der Bewahrung von Ruhe und Ordnung zefährdet werde. Die deutsche Regierung bestreitet Frankreich und Spanien nicht das Recht, die Fragen der Erstattung der Kosten für die von ihnen getroffenen militärischen Maßnahmen, sowie der Sühnung für die Tötung ihrer Staatsangehörigen mit Marokko zu regeln. Sie hegt aber das Vertrauen, daß beide Mächte dabei auf die finanzielle Lage Marokkos Rücksicht nehmen werden, an deren Gesunduny alle Mächte ein gemein- lameS Interesse haben. Damit endlich, daß dem Sultan nahegelegt werde, die persönliche Lage von Abdul Asis und seinen bisherigen Beamten angemessen zu gestalten, ist die deutsche Regierung einverstanden. (Meldung der Agence Havas.) Paris, 23. September. Ter französische Botschafter in Berlin Cambon hat gestern an den Minister des Äußern Pichon die Hauptzüge der Antwort Deutschlands auf die französisch-spanische Note telegraphiert. Ter Wortlaut wird erst morgen durch einen besonderen Kurier in Paris überbracht werden. Der Minister des Äußern wird keinerlei Mitteilungen machen, und es der deutschen Regierung überlassen, für die Veröffentlichung der Hauptzüge oder des Wortlauts in einer Form Sorge zu tragen, die sie sür zweckmäßig erachtet. Nicht bestätigten Gerüchten zufolge soll Deutsch land Frankreich nicht das Recht bestreiten, die Wieder erstattung seiner militärischen Ausgaben zu fordern, es soll aber bemerken, daß Frankreich in Marokko kein be sonderes Mandat habe, wie z. B. die Besetzung irgend eines Punktes des marokkanischen Gebiets. Die deutsche Note soll in höflichen Ausdrücken gehalten sein. Man sieht keine ernsten Schwierigkeiten zwischen den beiden Regierungen voraus. Paris, 23. September. Ter „Temps" schreibt zu der deutschen Antwort auf die französisch-spanische Note: Man glaubt, es werde nicht unmöglich sein, den Boden für eine Verständigung zu finden, da die französische Regierung ihrerseits durchaus bereit sei, die Mittel zur Verwirklichung dieser Verständigung zu suchen. Herren Königl. Kammerherren mit Gemahlinnen — so wohl die in Dresden, als die außerhalb der Residenz wohnenden —, die mit Einladungen zu dieser Festvor stellung bedacht zu werden wünschen, ihre Anmeldungen bis Sonnabend, den 26. September d. I. an das Königl. Oberhofmarschallamt gelangen bez. sich m eine zu diesem Zwecke bei demselben täglich von vormittags 9 bis nachmittags 6 Uhr ausliegende Liste eintragen lassen wollen. Besonders wird hierbei nochmals darauf aufmerksam gemacht, daß diese Anmeldungen sich nur auf die am Königl. Hofe vorgestellten Damen und Herren oben- genannter Klassen der Hofrangordnung erstrecken önnen. Ausland. Österreich. (Berl. Tgbl.) Triest, 23. September. 200 Slowenen versuchten gestern abend das deutsche Turnvereinshaus zu stürmen. Die Polizei vertrieb sie aber. In Ragusa kam es zu einem Zusammenstöße zwischen Italienern und Kroaten. Der italienische Turnverein wurde von Kroaten angegriffen. Die Fenster des italienischen Kasinos wurden eingeschlagen. Kroaten bedrohten auch das italienische Konsulat, wurden aber durch Gendarmerie vertrieben. Ungarn. (W.T.B.) Bei dem Galadiner, das heute abend zu Ehren des Fürsten von Bulgarien in der Königl. Burg stattfand, brachte Kaiser Franz Joseph einen Trinkspruch aus, in dem er sür den Besuch des Fürstenpaars dankte und die ausgezeichneten Beziehungen zwischen den beiden Völkern hervorhob. In seiner Erwiderungsrede sprach Fürst Ferdinand dem Kaiser zu seinem 6chährigen Regierungs jubiläum die Glückwünsche aus, dankte in herzlichen Worten für den ihm bereiteten Empfang und trank auf die Gesundheit des Kaisers. Spanien. (W. T. B.) Madrid, 23. September. Der König hat dem General d'Amade das Großkreuz des Militärverdienst ordens verliehen. Türkei. (Meldung des Wiener K. K. Telegr.-Korr.-Bureaus.) Konstantinopel, 23. September. Die Parlaments wahlen werden erst nach Ablaus des am Sonnabend beginnenden Ramazanmonats ihren Anfang nehmen. Die persische Botschaft unternahm gestern neue Schritte wegen der Zurückziehung der türkischen Truppen vom persischen Gebiete. Der Grobwesir versprach, diesem Wunsche nach- ^ukommen. Serveti Fumun veröffentlichte daS endgültige lungtürkische Programm, das die Erhaltung der kirchlichen Privilegien, dagegen die Aufhebung des Artikel- 113 der Verfassung bezüglich des Standrechts und der Exilierung fordert. Mitteilungen ans der öffentliche» Verwaltung. Dresden, 24. September. Unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Königs und in Gegenwart Sr. Königl. Hoheit des Prinzen Johann Georg fand heute eine Sitzung im Gesamtministerium statt. , Deutsches Reich. Zur Rarokkofrage. (W. T. B.) Berlin, 22. September. Tie den Botschaftern Frank reichs und Spaniens durch Staatssekretär v. Schoen heute übergebene deutsche Antwort auf die französisch spanische Note wegen Anerkennung Mulay Lafids stellt Zunächst Übereinstimmung der deutschen Regierung mit der französischen und der spanischen Regierung darüber fest, daß für diese, durch die neuere Entwickelung der Dinge in Marokko geboten erscheinende Anerkennung nur die allen Mächten gemeinsamen Interessen ausschlaggebend sein dürfen. Hiervon ausgehend, hat die deutsche Regie rung nichts dagegen zu erinnern, daß von Mulay Hafid gewisse, durch jene Interessen bedingte Garantien ge fordert werden. Die Stellung dieser Forderung an den Sultan ist nach der Ansicht der deutschen Note Sache des gesamten diplomatischen Korps in Tanger, das dabei durch seinen Doyen vertreten wird. Die deutsche Regierung begrüßt es als einen glücklichen Um stand , daß inzwischen Mulay Hafid bereits an das diplomatische Korps in Tanger ein amtliches Schreiben gerichtet hat, in dem er seine Thronbesteigung den Mächten förmlich notifiziert, seine Anerkennung nachsucht und zugleich bestimmte Zusicherungen abgibt über die Art, wie er seine Regierung führen werde und nament lich darüber, daß er m allen Punkten die Konferenzakte von Algeciras nebst sämtlichen dazu ergangenen Aus führungsbestimmunyen befolgen werde. In diesem Schreiben erblickt die deutsche Regierung eine neue Tat sache von erheblicher Bedeutung, und sie spricht die Hoff- nuny aus, daß daraufhin die französische und die spanische Regierung eine Reihe der in ihrer Note ausgestellten Be dingungen als bereits erfüllt anerkennen werden. Mit der letzteren Maßgabe nimmt die deutsche Re gierung zu den einzelnen in der identischen Note vorge brachten Garantieforderungen folgendermaßen Stellung: Sie hat nichts gegen die Forderung einzuwenden, daß Mulay Hafid die Akte von Algeciras nebst allen dazu er gangenen Ausführungsbestimmungen anzuerkennen hat. Sie macht dazu nur den Vorbehalt, daß die betreffenden Bestimmungen nach dem marokkanischen Staatsrecht rechtsgültig sein müssen. Deutschland hat ferner auch nichts gegen die Bestätigung der Frankreich und Spanien zum Zwecke der Verhinderung des Waffenschmuggels nach Marokko zeitweilig gewährten Befugnisse. Den von seinen Regierungsvorgängcrn rechtsgültig eingegangenen Verpflichtungen gegenüber fremden Mächten, sowie Privatpersonen darf sich auch nach An sicht der deutschen Regierung Mulay Hafid nicht ent ziehen. Die deutsche Regierung macht indes darauf auf merksam, daß dergleichen Verträge mit Privatpersonen, sowie eingegangene Schuldverpflichtungen nur dann auf Anerkennung Anspruch haben, wenn bei deren Be gründung die Bestimmungen der Akte von Algeciras über Verdingungen und öffentliche Arbeiten, sowie über die Geldbeschaffung für die marokkanische Regierung be obachtet worden sind. Die deutsche Regierung ist damit einverstanden, daß die Befugnisse der in Casablanca er richteten Kommission zur Feststellung der aus der Be schießung dieser Stadt und den anschließenden Ereignissen erwachsenen Schadenersatzansprüche bestätigt werden. Sie ist serner bereit, sich an gemeinsamen Schritten zu be teiligen, um von Mulay Hafid zu verlangen, daß er öffentlich und amtlich seine feste Absicht bekundet, sein Verhalten zu den fremden Mächten und deren Staats angehörigen nach den Vorschriften des Völkerrechts zu gestalten und daß er ohne Verzug die geeigneten Maß-
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