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Der sächsische Erzähler : 14.08.1850
- Erscheinungsdatum
- 1850-08-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735715891-185008143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735715891-18500814
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735715891-18500814
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDer sächsische Erzähler
- Jahr1850
- Monat1850-08
- Tag1850-08-14
- Monat1850-08
- Jahr1850
- Titel
- Der sächsische Erzähler : 14.08.1850
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md Montag, ir auf dem itz 10 Mgr. rrvsll. enntniß von : zahlreichen Bequemlich» r, >lpen. - >er, welcher zu bringen, ünftig mehr wo er mit 'hier zwang, über den ter bestimmt nuten jeden Neukirch. t Ortschaften, digen s: teustadt. u. Schneider u. Tagarbei- er, I. C. F. . Buchbinder, nw. u. Luch-^ alt, an Ber- Entkräftung. ichers allhier, Nervmfieber. beiter allhier, Herr G. A. ttwer, 60 2- Butter, die Kanne >.Pf. Rg.Pf. - btt 10 - - 11 - - 11 - s - - - f ü r Bischofswerda, Stolpe« und Umgegend. Zur gemeinnützigen Unterhaltung für alle Stände. . ' Redigirt unter Berantwortlichkeit des Verlegers. Mittwoch, den L4. August. ^1850. 12j 15 15 15 20 20 15 5 3 10 7j - 699 - - 599 - - 499 - 8 - 7 - 5 - 4 - 4) s. ein Schwein, insofern in einer Haus ¬ haltung überhaupt im ganzen Jahre nur eins geschlachtet wird — b. jedes Schwein, sobald mehr wie eins geschlachtet wird in einerHauS- haltung im Laufe einesZahreS — 5) ,ein Kalb — 6) ein Schaf, ein Schafbock oder Schöps — Als zusätzliche Bestimmungen zu und L. sind angenommen worden: 1) Gast- und Speisewirthe, ingleichen Diejenigen, welche, ohne gerade Bankschlächter zu sein, daS aus den Schlacht stücken gewonnene Fleisch an Andere verkaufen, sowie endlich mehrere Personen, welche zusammen schlachten, haben die Schlachtsteuer nach den Verkaufs-oder Bank schlachten, und zwar in letzten» Falle unter solidarischer Verbindlichkeit zu erlegen. 2) Als junge Stiere sind solche junge männliche Rinder zu verstehen, bei denen der Wechsel der drei mittler» Paar Schneidezähne noch nicht vollständig beendigt ist. 3) Kälber, welche einschließlich der Kleinodien und des Gekröses mehr als 100 Zollpfund wiegen, werden wie Kalben oder junge Stiere behandelt. Dresden, 4. Aug. Unter vorstehendem Datum findet sich in der N. fr. Pr. eine Erklärung des vor maligen königl. sächsischen Oberlieutenants H. Müller, bekanntlich wiederholt Abgeordneter der zweiten säch sischen Kammer, über die Zurückweisung seines Gesu ches um Eintritt in die schleswig-holsteinische Armee. Er bemerkt darin, daß er bereits von der Statthalter schaft angenommen und dem Obergeneral zur Einstel lung überwiesen, dennoch später einen abschlägigen Bescheid erhalten habe, demzufolge sich mehrfache Stimmen vom OssiziercorpS gegen seine Anstellung ausgesprochen hätten. ES schließt mit den Worten: „Um meiner schwarz-roth-goldenen Träume von 1848 willen werde ich im Jahr 1850 für unfähig erklärt^ meinen Arm der Vertheidigung der letzten Scholle deutscher Erde zu weihen und die Erfahrungen einer 15jährigen militairischez« Dienstzeit für die nationale Sache zu verwerthen." - 700 bis mit 799 Pfd. 10 - 600 - - 500 - - 400 - unter 400 Zollpfund . Politische Umschau. Sachsen. Dresden, 10. Aug. s2.K.j ES wurden zwei neue Mitglieder eingcführt, andere aber bekamen Urlaub. Darauf berieth die Kammer über das königl. Dekret, die Erhöhung der Schlachtsteuer betr. Die Kammer nahm den Gesetzentwurf mit geringen Veränderungen an. — Wir bemerken nur noch, daß durch denselben von nun an auch das Schlachten der kleineren Thicre, als Kälber und Schöpse, besteuert und daß vom Aus lande eingeführtes Fleisch um zwei Drittel imZoll er höht wird. Das Pfund Rindfleisch zahlt also künftig 3 — 4A Pf., das Pfund Schweinefleisch 3 —6 Pf, wenn es zum Verkauf bestimmt ist. Der vollständige Tarif lautet folgendermaßen: Es zahlt Schlachtsteuer ä.. Vom Schlachten des Viehes zum Verkauf oder zur Bank: 1) ein Ochse von 800 Zollpfd. u. darüber 11 Thlr. 15 Ngr. 2) - " 3) - 4) - 5) - 6) - > 7) s. eineKuh od.Kalbe v. 600Zpfd. u. dar. 8 - d. - - - - - 500bismit599 6 - v. - - - - -400 - - 499 4 - ä. ein jungerStier von 250 Zpfd. u.dar. 3 - 8) ein gleichesSchlachtstück v.200b.m.249 2 - 9) eingleichesSchlachtstückunter200Zpfd.1 - 10) ein Saamenrind ..... 3 » 11) u. ein Schwein v. 200 Zpfd. u. darüber 2 - d. - - - 100bismit199Zpfd. 1 - 12) ein Schwein unter 100 Zollpfund 1 - 13) ein Kalb 14) ein Schaf, ein Schafbock oder Schöps — - 8. Vom Schlachten zum Hausverbrauche: 1) ein Ochse . 2Thlr.15Ngr. 2) eine Kuh, Kalbe oder ein jungerStier— - 25 - 3) ein Saamenrind. . . . . . 1 - — - Fünfter Jahrgang. Diese Zeitschrift erscheint wöchentlich 2 Mal, Mittwochs und Sonnabends, und kostet vierteljährlich 10 Rar. — Bestel lungen nehmen alle Postanstalten Sachsens an. — Annoncen werden die gespaltene Zeile oder deren Raum mit 6 Pf. berechnet und für jede nächste Nummer bis Tags vorher Vormittags 9 Uhr angenommen. — Eine Annonce unter 4 Zeilen kostet 2 Ngr. 5 Pf.
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