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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 04.08.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-08-04
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510804022
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851080402
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851080402
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-08
- Tag1851-08-04
- Monat1851-08
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 04.08.1851
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Zweite Ausgabe. Abends 6 Uhr. Montag. 4. August 1851 EeiPztg. Die Zeitung er. scheint ««glich zwei mal UN» wird aulgegeben in Vormittag« I I Uhr, Abend« « Uhr; in »r««deu Abrnd« s Uhr, Vormittag« 8 Uhr. Vr«t» für da« Vierteljahr L Lhlr.j jede einzelne Num mer l Ngr. —- Nr. 3W. -— Dtiltschc Mgmeivt Zeitung. «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz I» Zu beziehen durch alle Post ämter de-In- und Au«lande«, sowie durch die Srpeditionm in »eipgig (Querstraße Nr. 8) und ivr«4d«„ (bei E. Höckner, Neustadt, An der Brücke, Nr. I). Insertion«gebühr für den Ra un einer Zeile I Ngr. Deutschland. Frankfurt a. M., 30. Juli. Gestern fand eine 4'/-stündige Ple narversammlung des Bundestags statt, in welcher unter Anderm der Antrag Preußens und Oesterreichs, die Modifikationen der Einzel- verfaffungen nach Maßgabe der Bundesverfassung und die Beaufsichti gung der Presse nach dem Ihnen bereit- mitgetheilten Anträge (Nr. 390) zur DiScussion gelangte. Von Seiten deS Ausschusses waren eine ganze Reihe Anträge zur Annahme in Vorschlag gebracht worden, die ich Ih nen später mitzutheilen im Stande fein werde, von denen aber keiner die nöthigen 37 Stimmen aller Bundestagsmitglieder erhielt. Ja, bei den meisten Anträgen war kaum eine Majorität vorhanden, man ging des halb gänzlich unverrichteter Sache wieder auseinander. — Mehre Zei tungen haben gemeldet, daß der BnndeSbeschluß, welcher bestimmt, daß jedem Abgeordneten nur 14 Tage Zeit zur Einholung von In structionen bei seiner Regierung gelassen und daß nach Ablauf dieser Frist angenommen werden solle, als habe sich der Abgesandte dem Ma- joritätSvotum zustimmig erklärt, bereits Annahme gefunden und schon nach diesem Beschluß verfahren werde. Dem ist jedoch nicht so. Ein solcher Antrag ist allerdings gestellt und auch im Plenum zur Abstim mung gebracht, allein die Zustimmung sämmtlicher Staaten erfolgte auch hier nicht und nun hat man das Protokoll für diejenigen, welche Mangel an Instructionen vorschützten, offen gelassen, und somit ist denn der Be schluß, welcher der fortwährenden Entschuldigung, aus Mangel an In structionen sich der Abstimmung zu enthalten, ein Ende machen sollte, aus Mangel an Instructionen nicht zu Stande gekommen. Von diesem gün stigen Ereigniß macht denn auch Preußen den besten Gebrauch, indem sich dessen Bundestagsgesandter, Hr. v. Rochow, bisjetzt bei jeder Ab stimmung in der Flottenangelegenheit, sowol über den Fortbestand der Flotte als auch über die Zahlung der Matricularbeiträge zu diesem Zweck, jeder Abstimmung aus Mangel an Instructionen enthalten hat. In der gestrigen Sitzung, wo dieser Punkt gleichfalls wieder zur Sprache kam, verblieb eS bei der ewigen alten Entschuldigung: „Mangel an In struction!"— Die Vertreter Luremburg-Limburgs und Hojstein- Lauenburgs verhalten sich ganz besonders negativ. Zu dem Protest gegen England und Frankreich, sich nicht in die Bundesangelegenheiten einzumischen, haben sie die Zustimmung verweigert und in allen Anträ gen, die auf irgend eine Weise die Souverainetät ihrer Staaten gefähr den können, stimmen sie mit Nein oder schützen gleichfalls Mangel an Instructionen vor. Auö diesen wenigen Zügen wird man hoffentlich zur Genüge ersehen, daß es mit der Schnelligkeit der Arbeiten und mit der schleunigen Ausführung der Plane des Bundes nicht so ohne Wei teres geht. Oesterreich und Preußen haben eS ganz gut im Sinne, doch die Bundesverfassung ist stärker, als ihre Absichten reichen, und schützt die Souverainetät der Einzelstaaten und selbst des kleinsten gar zu gut und bündig. —In Bezug auf das Verhältniß Dänemarks zu Hol stein werden wol nächstens Anträge bei der Bundesversammlung ein gebracht werden, die einen Bundesbeschluß über die fernere Verwaltung Holsteins und Lauenburgs zur Folge haben werden. Entweder Absen dung eines BundescommissarS zur Regierung oder deren Beaufsichtigung nach den Herzogthümern oder Nebergabe der Regierung an den König von Dänemark kann in dieser Angelegenheit nur die Alternative sein. In per Regierungsform oder Regierungsmethode der Herzogthümer ist weder das Eine noch das Andere von wesentlichem Einfluß, da die Zu stände daselbst in den innern Angelegenheiten sich seit der ganzen Reihefolge der verschiedenen Regierungen gar nicht verändert haben. Die Zoll frage: ob Holstein seinen jetzigen Tarif beibehalten oder zu Dänemark und Schleswig hinzugezogen werden soll, ist die einzige Frage von Wichtigkeit. Berlin, 3. Aug. Die Universität beging heute das Gedächtniß ihres verewigten Gründers, Königs Friedrich Wilhelm UI-, in her gebrachter Art. — Der augsburger Allgemeinen Zeitung schreibt man aus Berlin vom 28. Juli: Mit der Sonntagsfeier wird jetzt das Publicum und das Volk wahrhaft geplagt. Hier beruft man sich auf England. Will man denn aber nicht die Macht der Sitte anerkennen! Weiß man nicht, daß der Engländer Das will, was er am Sonntag anordnet, daß er über Licenzen in der großen Mehrzahl schwer skandalisirt sein würde? Vor kurzem ist, gerade jetzt in den Erntetagen, den Bauern der Umge gend der Befehl in Erinnerung gebracht (er muß also schon älter sein), daß am Sonntag Niemand seine Leute auf dem Feld arbeiten lassen solle; bei 5 Thlr. Strafe. Wer unsern Landmann kennt, der weiß, daß er von selbst am Sonntag nicht arbeitet; unser Volk ist noch religiös. Der Knecht würde auch die Arbeit verweigern. Allein wenn die Noth drängt, eben in der Ernte, wenn ein regnerischer Sommer, wie der heu rige, jede sonnenhelle Stunde kostbar macht, dann hat der Bauer von jeher, und mit vollem Recht eine Ausnahme gemacht, und Weib, Knecht und Kind sind hinausgezogen, um die Frucht einzubkingen. Dann wird er sich auch durch 5 Thlr. Strafe nicht abhalten lassen, denn seine ganze Ernte steht auf dem Spiel; ein versäumter Tag kann ihm den Ertrag deS Jahrs kosten. Und dann wird auch kein Knecht, keine Magd die Arbeit weigern, denn sie wissen, daß die Noth sie gebietet. Wie kläg lich ist eS also, aus solche Weise in die wirklich freien Rechte jedes Men schen (nicht in die gefabelten und theoretischen, aus denen sich die we nigsten etwas machen) so hemmend einzugreifen! Solche Bestimmungen finden nie Gehorsam; sie erregen nur Widerwillen und Erbitterung, und bringen somit daS Entgegengesetzte von Dem hervor, waS sie wollen, weil sie das Maß überschreiten. Will die Regierung in diesem Sinne weiter vorgehen, so schreitet sie wirklich rückwärts, und jeder Vernünf tige und Billige wird ihr Widersacher sein. Und, merkt es euch, ihr ge bietenden Herren: Wenn ihr dem armen Bauer verbieten wollt, Sonn tags die Sonne zu nutzen, so schafft zuerst eure Sonntags-Festessen, eure Spazierfahrten u. dgl. ab, wo euch doch eure Köche, Diener, Kut scher arbeiten müssen, und ihr wenigstens nicht in die Kirche geht! Und wisset: die Miöernte einer ganzen Provinz kann die Folge eines versäum ten Sonntags in der Erntezeit sein! Wenn sich dann die Hungernden an euren Tisch drängen, so verwundert euch nicht! 8 München, 2. Aug. Infolge der gestern am Tage und in der hier und in der Umgegend niedergegangenen heftigen Regengüsse ist unsere Isar so bedeutend angeschwollen, daß der größte Theil der Vorstädte Au und Giesing sowie die am Flusse gelegenen Stadttheile unter Wasser sich befinden; dasselbe hat eine solche Höhe binnen sechs Stunden er reicht, wie es seit dem Jahre 1833 nicht mehr hatte, und dauert sein Steigen fort, so steht großer Schaden an Feldern und Wohnungen durch die Ueberschwemmung in Aussicht. München, 3. Aug. (Tel. Dep.) Das Hochwasser ist gefallen. Bedeutende Verheerungen haben statkgefunden; der Verlust eines Men schenlebens ist wahrscheinlich nicht zu beklagen. Die Eisenbahn ist etwas beschädigt. Nürnberg, 3i. Juli. Vor dem hiesigen Kreis- und Stadtgericht gelangte heute ein MajestätSbeleidigungsproceß zur Entscheidung. Im November v. I. hatten eine Anzahl hiesiger Lehrjungen von 13— 17 Jahren regelmäßige Versammlungen z» Gunsten der SchleSwig-Hol- steiner gehalten, bei welcher Gelegenheit mehre Parodien, unter Anderm auch das sogenannte „Bairische Vaterunser", vorgetragen worden sein sollen. Die Sache wurde denuncirt und die polizeiliche, beziehungsweise strafrechtliche Untersuchung eingeleitet, welche mit Bezugnahme auf 8- 404 deS Strafgesetzbuchs mit Verweisung an das Kreis- und Stadtgericht wegen Vergehens der Majestätsbeleidigung endete. Die Aussagen der Belastungszeugen, sämmtlich Lehrjungen von dem angegebenen Alter, und die eigenen Geständnisse der Angeklagten bestätigten im Wesentlichen die Anklage. Das Urtel lautete gegen zwei derselben auf vier Monate geschärften Gefängnißarrest. Einen merkwürdigen Zwischenfall der von einer Ungeheuern Menschenmenge besuchten Verhandlung bildete die Ver nehmung eines Entlastungszeugen, des 17jährigen Schneiderlehrlings Bauer, der die Ablegung deS Eides verweigerte, weil dieser „deö Men schen unwürdig und unchristlich, und weil er dadurch, daß er von vielen Regierungen gebrochen worden sei, an seiner Heiligkeit verloren habe." Präsident und Staatsanwalt waren über diese Geständnisse sichtlich er schrocken, und da auch die Vertheidiger auf seine fernere Vernehmung verzichteten, mußte er auf die Zeugenbank zurückkehren. (Köln. Z.) P Kassel, 2. Aug. Der am 28. und 30. Juli stattgefundene Abzug der Baiern und Oesterreicher hat die Stadt und die übrigen Orte, wo Baiern lagen, von einer großen Last befreit. Es werden Jahre ver gehen, ehe sich die Betroffenen von dem Schaden erholen, der ihnen durch die lange Einquartierung verursacht worden ist. Für manche Ein wohner hier beträgt die Anzahl der seit dem 2. Nov. vorigen Jahrcö verpflegten Soldaten, auf einen Tag reducirt, 4000 Mann und dar über. Der Stavtkasse hat die Bnndeserecution über 25,000 Thlr. ge kostet, wofür sie schwerlich jemals entschädigt werden wird, obgleich eine Entschädigung wol begründet erscheinen würde. Denn zn den Zwecken der Bundeserecntion hätte der vierte Theil der Truppen, die das Land neun Monate lang hat ernähren müsse», vollkommen ausgereicht, und
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