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Großenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt : 10.11.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-11-10
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id38343789X-187411108
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id38343789X-18741110
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-38343789X-18741110
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungGroßenhainer Unterhaltungs- & Anzeigeblatt
- Jahr1874
- Monat1874-11
- Tag1874-11-10
- Monat1874-11
- Jahr1874
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Großenhainer Redaction, Druck und Verlag von Herrmann Starke in Großenhain. L8S4 M LS« Dienstag, den 1V. November Lkonnemeut: Vierteljährlich 10 Ngr. Insertionsketmge von auswärts sind in Post' marken beizufügen oder werden durch Postvorschuß erhoben. Inseratenaimahme: Bis Tags vorher spätestens früh 0 Uhr. Amtsblatt des Königlichen Gerichtsamts und Stadtraths zu Großenhain. -Z- Lüerhallungs MAnzchMM Bekanntmachung. Der unterzeichnete Amtshauptmann beabsichtigt, den Gemeinde-Vorständen und Guts vorstehern im Gerichtsamtsbezirk Großenhain eine kurze mündliche Anweisung bezüglich der ihnen durch die neueste Gesetzgebung zugefalleuen Geschäfte zu ertheileu und ladet dieselben andurch ein, sich hierzu den 12. November d. I. Vormittags 10 Uhr in der Amtshauptmannschaft einzufinden. Großenhain, am 6. November 1874. Die Königliche Amtshauptmannschaft. Pechmann. Erstatteter Gensdarmerieanzeige zufolge sind am 24. vorigen Monats aus einer Wirtschaft in Folbern mittelst gewaltsamen Oeffnens der Stallthüre und Zerschlagens der Thüre zur Oberstube ein guter, schwarzer Ueberzieher, ein Paar gute, graue Buckskin hosen, ein grau- und schwarzgestreiftes seidenes Shawltuch, eine schwarze Buckskinmütze, zwei neue leinene Hemden, zwei Thaler Geld, sowie ein mit gelben Bügeln und röthlichem Leder versehenes Portemonnaie mit einem unbedeutenden Geldinhalte entwendet worden, was zur Ermittelung der Schuldigen und Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 2. November 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Bockwitz. Erstatteter Anzeige zufolge sind am 13. vorigen Monats zwischen halb 4 und 5 Uhr Morgens aus einer zum Rittergute Zschauitz gehörigen und verschlossen gewesenen Leute kammer mittelst Oeffnens derselben durch den zur ordnungsgemäßen Oeffnung bestimmten Schlüssel drei schwarze Tuchröcke, ein Paar blaue Buckskinhoseu, ein Paar schwarze der gleichen mit roth und schwarzen Streifen, ein Paar lange zweinäthige rindlederne Stiefeln mit Eisen auf den Absätzen, ein Paar braun- und rothgestreifte Hosen, eine Weste mit rothbraunen und schwarzen Streifen, eine Weste von gelbem Pique, ein braunes Jaquet, eine schwarze Tuchmütze, eine braune Stoffmütze und drei Stück ganz neue Männerhemden entwendet worden, was zur Ermittelung des Schuldigen, der allem Vermuthen nach in der Person eines früher auf gedachtes Rittergut gehörenden Dienstboten zu suchen ist, sowie zur Wiedererlangung der gestohlenen Gegenstände andurch bekannt gemacht wird. Großenhain, am 2. November 1874. Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Bockwitz. Der Fleischer Franz Louis Haberland aus Riesa hat sich über eine gegen ihn erstattete Anzeige zu veramworten und wird derselbe, da dessen dermaliger Aufenthaltsort > unbekannt ist, hiermit geladen, sich behufs seiner Vernehmung ungesäumt an hiesiger Amtsstelle einzufinden. Alle Polizeibehörden und deren Organe werden ersucht, den p. Haberland im Be- ; tretungsfalle auf diese Vorladung aufmerksam zu machen und Nachricht hiervon anher zu geben. > Großenhain, am 5. November 1874. ! Das Königliche Gerichtsamt. Schröder. Hpfr. Bekanntmachung. Die städtischen Centralanlagen auf das vierte Vierteljahr 1874 sind am 2. November dss. Jö. fällig und längstens den 28. November 1874 ! an Stadthauptcassenexpeditionsstelle zu bezahlen. ! Großenhain, am 29. October 1874. Der Rath. Ludwig-Wolf. Bekanntmachung. Die Schulgelder von Michaelis bis Weihnachten 1874 sind längstens ! bis zum 14. November 1874 an Stadthauptcassen - Expeditionsstelle zu bezahlen. Großenhain, am 10. October 1874. Der SLadtrath. Franke, stellv. Bors. Politische Weltschau. Die ersten Tage der vergangenen Woche brauchte der Reichstag für seine Toilette, d. h. für die Wahlen ver schiedener Abtheilungen und Commissionen. Zum ersten Male wählte er drei liberale Präsidenten und es dürfte dem Leser wohl nicht unlieb sein, etwas Näheres über den Lebensgang dieser drei Männer zu erfahren. Max v. Forckenbeck begann seine parlamentarische Thätigkeit im Jahre 1858, wo er als Vertreter von Mohrungen in das preußische Abgeordnetenhaus gewählt wurde, nachdem er 1850 als mißliebiger Assessor seine Strafversetzung nach Mohrungen erhalten hatte. Forckenbeck war einer der Mitbegründer der Fortschrittspartei im Juni 1861 und einer der Hauptführer derselben und der ganzen Opposition während der Conflictszeit. Erst nachdem er 1866 zum Präsidenten des preußischen Abgeordnetenhauses gewählt war, trat er mit Twesten, Lasker, v. Unruh aus der Fractiou aus, um die nationatliberale Partei zu stiften. Ein eigent liches besoldetes Staatsamt hat er nie begleitet. — Frei herr Franz Schenk v. Stauffenberg, einem uralten aber nicht sehr begüterten Adelsgeschlecht entsprossen, ist erst 1834 geboren und hat in Baiern die gewöhnliche Juristen- carriere eingeschlagen. Im Mai 1866 Staatsanwalt in Augsburg, schied er aus Unzufriedenheit mit der Politik seiner Regierung aus dem Staatsdienste aus. Seine parla mentarische Laufbahn begann er in der bairischen Abgeord netenkammer als ein eifriges Mitglied der bairischen Fort schrittspartei im October 1866. Im ersten Reichstage trat er in die national-liberale Partei, in welcher er zum Lasker'schen linken Flügel gerechnet wird. — Albert Hänel endlich, 1833 zu Leipzig geboren, trat 1862 als Professor zu Königsberg und 1863 als Professor zu Kiel in die poli tische Agitation, in Schleswig-Holstein als hervorragendes Mitglied der Landespartei und nach der Annexion als Mit begründer der von der alten Landespartei sich lossagenden liberalen Partei. Seine parlamentarische Thätigkeit begann 1867 im norddeutschen Reichstage und im preußischen Ab geordnetenhause. Er hat sich im Parlament in kurzer Zeit eine sehr geachtete Stellung erworben, ebenso in der Wissen schaft durch juristische und staatsrechtliche Schriften. Die bisherigen Verhandlungen des Reichstags verliefen glatt und ohne besondere Zwischenfälle, da die Berathungs- gegenstände meist sehr trockener Natur waren. Sie betrafen die Postverträge mit Chili und Peru, die Abänderung des Posttaxwesens, die Disciplinarkammer für die Beamten der Neichseisenbahnverwaltung, welche im Auslande ihren dienstlichen Wohnsitz haben, die Auf hebung einiger Artikel des Lübischen und Rostocker Rechtes, die Einführung der Reichsmünzgesetze in Elsaß-Lothringen und das Landsturmgesetz. Gerade in Bezug des letzteren Gesetzes erwartete man vorigen Donnerstag eine auimirte Sitzung, jedoch vergeblich. Die Physiognomie des Hauses blieb kalt, ohne daß man weiß, ob diese Kälte auf innere Gleichgültigkeit, oder Hoff nungslosigkeit der Regierung gegenüber schließen läßt. Der waltung des Jnvalidenfonds belaufen sich auf 60,900 Mark schristen Anwendung. Insbesondere sind die Aufgebotenen den Militärstrafgesetzen und der Disciplinordnung unter worfen. § 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen Entwurf lautet: § 1. Das Aufgebot des Landsturms er- Rubriken: An Invaliden (Mannschaften vom Feldwebel ab folgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der wärts) zählen wir z. Z. im deutschen Reiche 55,300; von Umfang des Aufgebots bestimmt wird. § 2. Nachdem das denen fallen 45,237 auf Preußen und die mit ihm ver- und hinzu tritt noch ein Zuschuß zu den Verwaltungskosten des Reichsheeres in Höhe von 52,800 Mark. Die soge nannten kleinen Etats wollen wir, um unsere Leser nicht allzusehr mit Zahlenanhäufungen zu ermüden, nur so summarisch als irgend möglich behandeln. An Wechsel stempelsteuern werden dem Reiche 5,815,950 Mark zufließen. Das Reichsoberhandels gericht weist eine Einnahme von 36,900 Mark, gegenüber einem Kostenaufwand von 351,540 Mark, also gegen das Vorjahr ein Plus von 30,174 Mark auf. Interessant dürfte es für die Leser sein, zu erfahren, wie enorm sich die Geschäftslast des obersten Reichshandelsgerichtes vermehrt hat. Die Zahl der Spruchsachen stieg von 791 im Jahre 1871 auf 1142 im Jahre 1873; in der ersten Hälfte des laufenden Jahres waren bereits 664 eiugegangen. Zur Bewältigung der Geschäfte sind daher auch zwei neue Raths- stellen geschaffen worden. Der Rechnungshof fürs deutsche Reich erfordert an fortdauernden Ausgaben die Summe von 381,612 Mark und an einmaligen, durch die Revision derKriegskostenrechnungeu verursacht, 60,000 Mark. Das Reichseisenbahnamt stellt die Ausgabe auf 175,880 Mark fest, gegen das Vorjahr ein Plus von 58,830 Mark. — Die geringe Mühe, sich die mitgetheilten Zahlen anzusehen, belohnt sich reichlich dadurch, daß sie das Verständniß der Reichstagsverhandlungeu ungemein er leichtern. In Oesterreich sollen vor einigen Tagen die Feudalen und Clericalen auf dem fürstlich Salm'schen Schlosse zu Raiz in Mähren ein Conveutikel abgehalten haben, das vielleicht nicht ganz ohne Zusammenhang mit der Besprechung verschiedener zeitgemäßen Fragen war, zu der in Innsbruck die aus Throl, Salzburg, Nieder- und Oberösterreich, an geblich zur Krönung der Marienstatue, dorthin geeilten Bischöfe zusammengetreten waren. Es ist übrigens schwer zu errathen, welchem Zwecke derartige Versammlungen und Besprechungen augenblicklich dienen könnten, da eine bren nende Frage nicht vorliegt und auch nicht die geringste Aussicht vorhanden ist, durch feudal - clericale Jntriguen einen Umschwung in der Lage herbeizuführen. Am vergangenen Sonntage (8. November) fanden in Aufgebot ergangen, finden auf die von demselben betroffenen schmolzenen Militärcontingente, 1,888 auf Sachsen, 966 auf Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vor- O" ! Württemberg und 7,209 auf Baiern. Die Zahl der zu pensionirenden Offiziere aller Grade beläuft sich auf 2441, von denen 1479 zu Preußen, 113 zu Sachsen, 59 zu i Württemberg und 790 zu Baiern gehören. Bewilligungen . ! für Hinterbliebene der Oberclassen sind im Ganzen zu ge- und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. ! währen an 1664; von denen gehören 1418 zu Preußen, In Fällen außerordentlichen Bedarfs, oder wenn es an ! 57 zu Sachsen, 40 zu Württemberg und 149 zu Baiern, geeigneten Führern für besondere Formationen fehlt, kann Bewilligungen für die Hinterbliebenen der Unterclassen sind jedoch auch die Landwehr aus dem Landsturm ergänzt werden. ! zu verabfolgen an 27,438 Personen, von denen sich 24,698 8 4. Die Auflösung des Landsturms wird vom Kaiser an- i auf Preußen, 1,348 auf Sachsen, 266 auf Württemberg geordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen und 1,126 auf Baiern vertheilen. Die Kosten der Ver hört das Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. ; i " Z 5. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen - Bestimmungen erläßt der Kaiser, tz 6. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Baiern nach näherer Bestimmung des Bündniß- ! Vertrags vom 23. November 1870 (Bundesgesetzbl. 1871 ! S. 9) unter III. § 5 zur Anwendung. Wenn man aus der matten Debatte, welche über diesen Entwurf geführt wurde, auf das Schicksal der Vorlage schließe» darf, so ist wohl die Vermuthung gerechtfertigt, daß dasselbe zu Gunsten der Regierung lauten wird. Es hat eben den Anschein, als getrauten sich die Oppositions parteien nicht, sich hierin dem Centrum anzuschließen, das seinerseits erklärt hat, für das Gesetz nicht stimmen zu j können. In militärischen Kreisen ist man sich jedenfalls! dieser Stimmung im Reichstage bewußt uud daher keines- ! falls gewillt, irgendwie erhebliche Concessionen zu machen. Das Gesetz wurde einer Commission von 14 Mitgliedern zugewiesen, nachdem Windthorst's Antrag auf Niedersetzung einer aus 21 Mitgliedern bestehenden Commission mit großer Majorität abgelehnt war. Die neue Woche beginnt der Reichstag mit Etats be- rathungen. Zu den lehrreichsten und interessantesten gehört der Etat des Jnvalidenfonds. Es ist uns in j diesem Augenblicke weniger darum zu thun, eine Kritik an die bewilligte Summe zu legen, als vielmehr darum, ein ! möglichst übersichtliches Bild von der Verwaltung des Fonds I zu geben. Hoffentlich werden die Leser nicht verübeln, wenn wir einige Zahlengruppen vorlegen. In diesen trockenen Zahlen steckt nämlich eine gewaltige Beredtsamkeit. Die Einnah men für 1875 der Jnvalidenfonds-Verwaltung belaufen sich auf 28,870,748 Mark, und zwar bestehen sie ihrer Natur nach aus Capitalzinsen in Höhe von 26,753,655 Mark und - in einem Capitalzuschuß von 3,117,093 Mark. An dieser ! Summe participirt Preußen für sich und die von ihm mit übernommenen Militär-Contingente mit 22,560,OM Mark, Sachsen mit 1,212,635, Württemberg mit 791,868 und Baiern mit 4,175,340 Mark. Die Gesammtzahl aller pensionsberechtigten Krieger aus dem letzten Feldzuge sowie die Zahl der vom Staate zu unterstützenden Hinterbliebenen resp. Eltern gefallener Soldaten beträgt insgesammt 86,843 Personen, und zwar zerfallen dieselben in folgende '
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