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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1869
- Erscheinungsdatum
- 1869-08-21
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186908211
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18690821
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18690821
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1869
- Monat1869-08
- Tag1869-08-21
- Monat1869-08
- Jahr1869
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 21.08.1869
- Autor
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' » ' - - > und Anzeiger. «ME dkS KSnigk BiMgliichE md dr« WO drrSIM S-iM W M. Sonnabend den 21. August. 1869. geöffnet. Zur gefälligen Beachtung. Unsere Erpedition ist morgen Sonntag den 22. August nun Bormittags bis >zS Uhr Lxpeckltl«,» Äv8 DelpLlxer raseblntte». Bekanntmachung. Der am L. August d. I. fällige dritte Termin der Grundsteuer ist nach dcr zum Gesetze vom 2k. Mai de« ' " ' "" AuSfUhi - - - . . „ - vor. Jahres erlassenen )rungs-Verordnung von demselben Tage mit Zwei Pfennigen von jeder Steuereinheit " " ' ' fg ' " ' " * ^ zu entrichten, und werden die hiesigen Steuerpflichtigen hierdurch ausgefordert, ihre Steuerbeiträge nebst den städtischen Gefällen an reinheit von diesem Tage ab bis spätestens 14 Tagen nach demselben an dre Stadt- 2,2 Pf. von der Steuereinheit von diesem Tage ab bis spätestens L4 Tage —, . . .. Steuer-Einnahme allhier zu bezahlen, da nach Ablauf dieser Frist die gesetzlichen Maßregeln gegen die Säumigen emtreten müssen. Leipzig, am 29. Juli 1869. Der Nath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Taube. Oeffentliche Verhandlungen der Stadtverordneten vom 14. Juli 1869. (Auf Grund des Protokolls bearbeitet und veröffentlicht.) Vorsteher Adv. Anschütz eröffnete die Sitzung und theilte der Versammlung zunächst die Gesuche der Stadtverordneten Herren Werner und Fleischhauer um mehrwöchigen Urlaub mit, welcher genehmigt wurde. T)ie Verpachtung des sogen. Oberhofs in Stötteritz an den Jurist- und HandelsgLrtner Herrn F. Wolters gegen einen jähr lichen Pachtzins von 180 «L vom 1. October d. I. ab auf sechs Jahre unter den vom Rath reservirten Bedingungen findet ein stimmig Genehmigung, ebenso die Verpachtung deS von der neuen Schützengesellschaft benutzten Schießstandes nnt einem Areale von 5 Ackern 176 iüR. an die hiesige Garnisonverwaltung zu einem jährlichen Pachtzinse von 83 Thlr. 26 Ngr. vom 1 Januar k. I. ab gegen einjährige Kündigung. Zur Tagesordnung übergehend berichtete Herr Fr. Wagner Namens der Ausschüsse zu den Schul- und Verfassungsangelegen heilen über die von der königlichen Kreisdirection bez. des EinbaueS von Directorwohnungen ergangene Verordnung. Die königliche Kreisdirection tritt m derselben, in Ueberein- ftimmung mit dem Ephorus, dem Beschlüsse des Rathes, in die neue Realschule eine Directorwohnung einzubanen, bei, enthält ich aber einer Entschließung über diese Frage bez. der Nicolai chule, da die Gelehrtenschulen unmittelbar dem königlichen Mini sterium des Cultus und öffentlichen Unterrichts zustehen, und indet keine Veranlassung zu einer definitiven Entscheidung rück- ichtlich der Elementarschulen — obgleich sie dem Einbau der Directorwohnungen in dieselben beipflichtet — weil zur Zeit der Bau einer solchen nicht in Frage ist und der Widerspruch der Stadtverordneten gegen den Einbau von Directorwohnungen in die Elementarschulen kein unbedingter ist. Die für die Entscheidung der königlict dago^sl^Bedür^niß in eingehender Weise bespncht, welches letztere gehe noch wesentlich dadurch erhöht wird , daß' die ^ ^ hrer Betheiligung vieler Fachlehrer bei derselben eme unausgesetzte einheitliche Leitung derselben vorzugsweise erforderlich erscheinen laste; in finanzieller Hinsicht: der umfang und die Mittel der Stadt Leipzig, welche an ihre Schulanstalten höhere Anfor derungen zu stellen in der Lage sei. Die königliche LkreiSdirectton tritt hierbei den Ansichten der Schuldeputation sowie dem Gutachten des ^>chulausschusseö der Stadt verordneten bei, welches von der Minorität des Stadtverordneten collegiums anerkannt worden ist. Im Ausschüsse wurde vorgeschlagen, auf das Materielle der Frage nicht wieder einzugehen, so daß es sich gegenwärtig nur nm Entscheidung der Frage bandeln solle, ob gegen die Ent scheidung der k. Kreisdirection Recurs zu ergreifen, und ob bei dem Beschlüsse bezüglich des Einbaues der Rectorwohnung in die Nicolaischule zu beharren sei. Hiergegen wendete man ein, daß es vortheilhafter für die Stadt sein würde, jetzt dem Rathe ein Entgegenkommen zu zeigen und Bedingungen über die Amtswohnungen zu stellen, während nach der Entscheidung des k. Ministeriums letzteres mit Schwierig keiten verknüpft sein würde. Diese Befürchtung theilte.man andererseits nicht und ver teidigte den vom Collegium mit großer Mehrheit gefaßten Be schluß. Jedenfalls müsse das Collegium alle Mittel versuchen, dem getroffenen Beschlüsse Geltung zu verschaffen, und wenn auch zu befürchten stehe, daß das k. Ministerium der Ansicht der Kreis direction beitreten würde, so könne inan dann doch die Gründe kennen lernen, welche das Ministerium in dieser Frage geltend machen wird. Sodann dürfe man nicht vergessen, daß ein zäher Widerstand dem Rathe gegenüber geboten sei, denn auf diesem Wege allein werde Etwas zu erreichen sein. Nachdem noch die Dringlichkeit der Angriffnahme des Baues der Realschule erwähnt und bemerkt worden war, daß mit der Recursergreifung eine bedeutende Ver- woroen war, vag mir oer mecursergreisung eine veoeutende Ver zögerung herbeigeführt werden würde, wurde andererseits nachge wiesen, daß vor Anfang nächsten Jahres nicht mit dem Baue be- Jn dem Recurse müsse vor Allem der Finanzpunct betont werden, weil die k. Kreisdirection schon wiederholt auf die der Stadt Leipzig zu Gebote stehenden reichen Mittel Angewiesen habe. Man habe hier nie vor den Mitteln zurückgeschreckt, wenn es sich um Verbesserung und Hebung unserer Schulen gehandelt habe; indessen dürfe man sich keine Vorschriften in dieser Beziehung machen lasten. ^ Die Ausschüsse empfahlen dem Collegium mit 11 gegen 7 Stimmen, Recurs bezüglich der Realschule zu ergreifen und bei dem früheren Beschlüsse bez. der Rectorwohnung in der 'Nicolaischule zu beharren.
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