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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 20.07.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-07-20
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-192007206
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19200720
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19200720
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1920
- Monat1920-07
- Tag1920-07-20
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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend m. Amtsblatt für die Amtshauptmannschast Flöha, für das Amtsgericht und den Stadttat zu Zschopau. VS 84. Dienstag, den 20. In» 1920. 88. Jahrgaug. riseur in ndmahl. werden. Der Ende dieses Monats wieder zusammen !s. . der 1852 es liegt in ihrem eigenen Interesse. 187, kf Miß worden ?« k Ort in M de man l Kantor 1619 1841 1400 1565 1889 1895 künige 8, SIed390. tnige 10. mabend, von lost- «de in nschaftS' Iß 1«». 47-57. l» Via« td« »r^ >t wir ja bi» ierzwetf- «mko»- « sch« folgt.) ltiS. » Dar schaue." tsstunde. itis. Berufsberatung, Lehrstelleuvermittluug «ud Laufbahnberatuug für Schüler und Schülerinnen. zündet« öorkmy- lir»«de »d hstr t-tis. 47-51. scheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vor her ausgrged« und versendet. a diese« Ihn«, »hatte«, sch hab« «. Si« ad wird iegt. — voll zu r befreit ingmm rergische kaezahll U mehr nd fori« . zusam« zähne- r Kirch- indners, baubold reinhold »ermann iede, der bett« in »st. r 65 I., Ztrecken l«.' Otway, an, wa» e» un- Unentgeltliche Vermittelung von offenen Arbeitsstellen für arbeitsuchende Männer und Frauen sowie zur Ent lassung kommende Militärpersonen in Industrie, kauf- männtschen und gewerblichen Betriebe wie auch in Haus- und Landwirtschaft Gedenktage der Heimat, r». I«». In Pflicht genommen worden ist: Fabrikarbeiter Gruft Emil Pfoh in Weibbach als Gemeindeältester für die Gemeinde Weibbach. Amtshauptmavnschaft Flöha, am 15. Juli 1920. vertttche» «nd GSchfischeS. Aichopo». den 19 Juli 1920. — Die Zwangswirtschaft für Kartoffel« wird zweifellos mit dem 1. August zusammeübrech«, und hoffentlich wird damit eine wesentliche Erleichterung und Verbilligung in der Ernährung deS Volkes eintreten. Die Bestellungen auf Kartoffeln bei dm städtischen Lebens- mittelstellen zum Preise von 25—30 Mark sind in zahl reichen deutschen Städten so spärlich eingegangen, daß daS in Aussicht genommene Quantum von 120 Million« Tonnen schwerlich erreicht werden wird Vielfach ist nur der zchnte Teil der betreffenden Kartoffelmenge bestellt worden, und eine nicht geringe Anzahl von Städten hat wegen deS hohen Preise» überhaupt jede Bestellung ab- gelehnt. Bei den guten EcnteauSstchten und der ohnehin hoch gehend« Bewegung gegm die LebenSmittelteuerung war dies Ergebnis eigentlich vorauSzuseh«. Für den praktischen Weitblick der Regierungsvertreter, die im Winter mit der Landwirtschaft verhandelten, zeugt e» nicht gerade, daß sie den hohe« Preis ausnahmslos zugestanden. ES werd« in unser« Geschäftsstelle dm Bot«, sowie von all« anstatt« angenommen. Frrnsprech-Anschluß Nr. 12. Als wasmeister unserer Gasanstalt ist der beim Stadtrat zu .uchholz angestellt gewesene Gasmeister, Herr Albert Holl angestellt urld verpflichtet worden. D« Anzeiampreis betrügt M diesechs- gespaltene Detttteile od« der« ÄMM imAmtsoeächtrbeztrk Zschopau 75 Pfg, außerhalb 90 Pfa. Im amtlichen Telle die »-gespaltene Zelle 1^0 DA». Anieigen werden bis spätestens vorm. 19Uhr mr me abend« erscheinende Mimms erdeten Reklamen, die S-grspatt. Zeil« 2,00 Mk. Für Nachweis und Offenen-Annahme Ä Pfg. Ertragebühr. Nährmittelverteilung. 1. In den Geschäft« und Konsumvereinsverkaufsstellen, bei dmen die Voranmeldung zum Warenbezüge bewirkt ward« ist, gelangt in der Woche vom 18. bis 24. Dull dss. I». auf Feld 6 der grün« Nährmittelkarte des Kommunalver bandes V, Pfund Nudeln (Dreis 1 M.) zur Verteilung. Außerdem werden für die Bevölkerung Haferflocken zur Verfügung gehalten. Die Kleinoerkaufsstellen wollen ihren Bedarf bei der zuständig« Kleinhandelsbezugsvereinigung erfordern. (Preis der Haferflocken 2 Mk. 50 Pfg. für das Pfund). Femer wird das bei den Kleinverkaufsstellen befindliche Kokosfett zum unbeschränkten Absätze freigegeben. H. Mit dem Verkaufe der Nudeln kann vom Dimstag ab begonnen werden. Flöha, am 9. Juli 1920. Der Kommu«alverba»d der Amtshauptmannschast Flöha. — Nachdem die Mitglied« der vodrarersche» Fabrikfeuer wehr und zwar die Herren Steig« Flügelmeister Otto Max Seidel und Stets« Spinner Hermann Paul Wagner auf »ine 20jährige, die Herren Gpritzenmaan Spinner Karl Edmund Fröhner, Spritzmmiun Spinner Emil M x Bauer, Spritzeumaun Spinner Albin Richard Nier, Spriyemuaun Spinner Mcx Alfred Ballauf und Steiger Spinner Oskar Paul Hofmann aus eine 10jährige in Pflichttreue verbrachte Dienstzeit bet der Wehr zurtickslickea konnten, find ihnen da» Ehrrodiplom deS Laude»ou»>chuffe» Sächsischer Feuerwehr« für 20jährige und da» städtische Ehrenzeagni» für 10jährige treue Feuerwehrdienste verliehen und am 17. d. M1S. durch Her« Bürgermeister Or. Schneid« im Beisein der Haupt leute Her« Bellmann von der Lodemerscheu und Herrn Leusel von der Freiwilligen Feuerwehr unter Beglückwünsch««» überreicht worden Bei dks-r Gelegenheit wurden auch die anwesenden Mitglieder derselben Wehr, die auf eine über 25jährige Dienstzeit zurück! chauea konnten, wofür früher da» staatlichrFeusweb' ehrenzrichen verliehen wurde, ehrend erwähnt und h'rzltck beglückwünscht. E» stad die» die Herren Spritzm- maau K empls Aldin F'tedrich Barth, Splitzenmanu Spinner Franz Aldlu Müller, Oberseaerwehrmana Spinn« Heinrich Liebreich Bogel und der Zugführer Krempelmrister Ostar Theodor Häusel — Die Schneider-Ja««uy Zsch»pan—Anaustusbnr» kielt am 12. Juli ihr JohanmS-Quartal ab. An diesem Tage konnte die Innung zwei ihrer Mitglied« durch eine besondere Ehrung erfreuen. Herr Obermeister Pröckl, Zschopau, der d« Innung 3S Jahre treu seine Dienste gewidmet hat, mußte infolge seine» Gesundseitszustande» sein Amt al» Obermeister niederleaen. Die Innung hat ««läßlich sei«« erworbene« Verdienste denselben zum Ehre»- Kartoffeln genutet wurde, sollte dem freien Handel über- lassen bleiben. Da aber nun diese Menge voraussichtlich nicht bestellt werden wird, so ist die sofortige Freigabe des ganzen Kartoffelhandels das Gegebene. Es liegt auch kein Grund vor, für die zum Konventionalpreis von 30 Mark bestellten Kartoffeln diesen Preis beizubehalten, dmn man hört überall die Bauern selbst sagen, daß bei der nunmehr fast sicheren guten Ernte die Ware billig« ab gegeben werden könnte. Zudem sind jetzt noch nicht ein mal alle Kartoffeln alter Ernte verkauft, so daß kein Mangel befürchtet zu werden braucht, und bei dem frei« Handel auch verhütet wird, daß soviele Kartoffeln auf dem Transport verderben, wie es bei der Zwangswirtschaft vorgekommen ist. Wenn trotz der guten Ernte versucht werden sollte, Kartoffelwucher zu treiben, so sind wir doch wohl Manns genuq, den betreffenden Elementen das Hand werk zu leg«. An die Freigabe der Kartoffelwirtschaft knüpf« wir die Hoffnung, daß die scyr starke Bewegung, die jetzt in allen Städten gegen den Lebensmittelwucher im Gange ist, weitere Erfolge erziel« und dem schänd lich« Treiben, daß wir uns so lange haben gefallen lassen müssen, das Genick brechen wird. DaS Reich hat eS leider nicht geschafft, so müssen die j-tzt zu errichtend« städtischen Kontrollkommissionen der ReichLregierung zeigen, wie e» gemacht wird. Zur Erreichung dieses Zieles ist es aller dings notwendig, daß mit den Kriegsgesellschaftcn auf- > geräumt wird DaS Debattieren darüber, wie daS am besten anzufangen ist, muß ein Ende nehmen und gehandelt 21. Juli. Hochwasser der Zschopau. Wolkenbruch bei Annaberg, durch welchen die Zschopau Hochwasser führte. Mele tote Kälber, Kühe, Pferde, Schweine und Ziegen, sowie Getreide, Hott, ganze Stücken von Brucken, Gebäuden, Hausrat, Mühlräder, Heu und Stroh brachte das Wasser mit sich geführt. Versammlung des Ehemnitzer Kreisfeuerwehrverbandes in Zschopau. 21. und 22. Juli. Das 50jährige Jubiläum des Dramatischen Vereins. tretende Reichstag braucht nur ein Gesetz mit einem einzig« Paragraph« zu beschließ«, der zu lauten hgt: „Mit dem 1. September 1920 sind die Befugnisse aller Kriegsgesell schaften außer Kraft gesetzt. ES wird im Verfolg der Freigabe der Kartoffelwirtschaft fern« notwendig sein, daß dem greulich« Schleichhandel mit Mehl durch die An drohung von Zuchthausstrafe ein Ziel gesetzt wird, damit der unerträgliche Brotpreis gesenkt werden kann. Wir hab« so viel Mehl, daß wir fast ohne Auslaudlieferung auskommen, wenn der Schleichhandel aushört. Aehnlich steht eS mit dem Fleisch. Es ist gegen dm Unfug bet der Flkischversorgung fortgesetzt protestiert Word«, ab« geholfen hab« alle Einsprüche nicht». Die Schuldig« Nr. 1. bntptmk, 8nft ms Mn ns in Sait M « jknmmlmtnk Ms« ick. 8 1. Nach 8 1 der Reichsgetreideordnung für die Ernte 1920 vom 21. Mai 1920 (ReichsgesetzblaU Seite 1021 fla.) sind folgende im Bezirke des Kommunalverbandes Flöha ein schließlich der Städte Frankenberg, Oederan und Zschopau angebauten Früchte, allein oder mit anderen Bodenerzeugnissen gemengt, mit der Trmnung vom Boden für den Kommunal verband Flöha beschlagnahmt: 1 ., Brotgetreide, und zwar: Roggen, Weizen, Spelz (Dinkel, Fesen) Emer und Einkorn; 2 ., Gerste, 8 ., Hafer. Gemenge (Mischfrucht. Mengkorn), in dem sich Brot getreide befindet, gilt als Brotgetreide; Gemenge, in dem sich kein Brotgetreide, aber Gerste befindet, gilt als Gerste; Ge menge, in dem sich weder Brotgetreide noch Gerste, aber Hafer befindet, gilt als Hafer. 8 2. Vor der Trennung vom Boden dürf« Kaufverträge über Früchte der in 8 1 genannten Art« oder andere auf Ver äußerung oder Erwerb dieser Früchte gerichtete Verträge nicht abgeschlossen werd«, wenn nicht der Kommunalverband schriftlich seine Zustimmung erklärt hat. Verträge, die vor Erlaß dieser Bekanntmachung abgeschlossen worden sind, sind nichtig. 8 8. Die Erzeuger haben die zur Ernte der unter 81 gmannten Früchte ettorderlichen Arbeit« vorzunehmm, Die Besitzer beschlagnahmter Vorräte sind verpflichtet, diese sicher zu ver wahr«, sowie die zur Erhaltung und Pflege der Vorräte er forderlich« Handlungen vorzunehmen. Sie sind berechtigt, und aus Verlangen des Kommunalverbandes Flöha ver pflichtet, auszudreschen, bei Gemenge Kömer und Hülsenfrüchte von einander zu trennen, sowie nach dem Ausdrusch die Vor räte jederzeit dem Kommunaloerband Flöha zur Verfügung zu stell«. An den beschlagnahmt« Vorrat« dürfen im übrig«, ab gesehen von räumlichen Veränderungen innerhalb desselben landwirtschaftlichen Betriebs, Veränderungen nur mit Zustimmung des Kommunalverbandes vorgmommm werd«. 8 4. Ueber di« dm anerkannten Selbstversorgern zustehmden Verbrauchsmengen, über die Verwendung von Getreide als Saatgut und von Gerste und Hafer zur Derfütterung, sowie über den Verkehr mtt Saatgetreide werden noch besondere Bestimmungen bekanntgegeben werden. Ebenso werd« die endgültigen Getreidepreise und die Ramen der Getreideauf käufer noch veröffentlicht. 8 5. Außer den gesetzlichen Höchstpreis«, die noch bekanntaegebm werd«, wird nach der Verordnung über den Frühdrusck vom 80. Juni 1920 für Brotgetreide und Gerste aus der Ernte 1920, wenn die Adlieferung vor dem 1. August 1229 «folgt, ein Lieferuugszuschlag von 29» Mark, und wenn die Ablieferung vor dem 19. Septemder 1929 erfolgt, ein Lieferung»,«schlag von 159 Mark für die, rönne bezahlt. s Dmjmigm landwirtschaftlichen Betrieben, in den« die Betriebsmittel zum sofortigen Ausdrusch nicht ausreichm, kann d« Kommunalverband ein« Dampf-Dreschsatz ver mitteln. Anträge auf Zuweisung des Dampfdreschsatzes sind umgehend bei der Getreidegeschaftsstelle des Kommunalver- banoe» Flöha anzubringen. 8 6. Der Ankauf des Getreides durch dm Kommunalvrrband erfolgt bis alffgegmteilige Anordnung weiter in der bi»her geregelten Weife. 8 7- Zuwiderhandlung« gegen dir Vorschriften dieser Bekannt machung werden nach 8 80 der Reichsgetreideordnung vom 21. Mai 1920 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 50000 M. oder mit einer dies« Straf« bestraft. Die Straf« können nach 881 der Reichsgetreideordnung erhöht werden, auf Gefängnis bi» zu 5 Jahr« und Geld strafe bis zu 100000 M., wmn «ine strafbare Handlung ge- werbs- od« gewohnheitsmäßig begangen ist. Reb« Ge fängnis kann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte er kannt werden. Flöha, dm 16. Juli 1920. Dor Kommuuulverkauk der Amt»h««Vtmmu»f»<»ft Flöh«. war doch eigentlich selbstverständlich, daß ein Vorbehalt für dm Fall ein« gut« Ernte gemacht werd« mußte. Wa» über die vorstehend erwähnten 120 Million« Tonne« Stadtrat Zschopau, den 17. Juli 1920. Bezirksarbettsnachweis ' -er AiMWtmmsW FlM- Sprechstunden: täglich '/,8—V,1 Uhr. — Fernruf: 9,11,28,55. Die Beschlagnahme erstreckt sich auch auf den Halm und die aus dm beschlagnahmten Frücht« hergestellt« Erzeug- Als G nisse, wie Mehl, Schrot, Grieß, Graupen, Grütze, Flocken, Buckbott Malz. Mit dem Ausdreschen wird das Stroh von der Be- - schlagnahme nach dieser Bekanntmachung frei. Ueber die beim Ausmahl« entfallende Kleie verfügt der Kommunal oerband. Hochwasser der Zschopau. Zn der Reuen Gasse bei der Witwe Riedel brach ein -- . -. . ,. _ Feuer aus, dem 22 Häuser zum Opfer fielen. Gegen müssen beim Ohrzwfel genommen werden dann geht alle» 50 Familien wurdm obdachlos. 28 auswärtige Spritzen mrt einem Mal. Den Rest kann das Publikum dann ua» waren erschienen. , .. . ! schwer selbst besorgen, indem er nichts kauft, wofür über« Grober Brand in Marienberg, dem 70 Wohnhaus« triebene Preise verlangt werden. ES ist verschiedentlich darauf hingewiesen, daß gerade viele Arb.iterfrauen viel fielen. 2W Familien wurdm obdachlos*und !hrer Habe W gutmütig im Prcisbewilligen sind. DaS muß aufhör«, beraubt. i ° Sammlung der Wilhelmsspende (20.—22. Juli). Der Ertrag in Zschopau betrug 282 Mark 67 Pfg. von' 1685 Gebe«.
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