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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1916
- Erscheinungsdatum
- 1916-03-23
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-191603232
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19160323
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19160323
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1916
- Monat1916-03
- Tag1916-03-23
- Monat1916-03
- Jahr1916
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 23.03.1916
- Autor
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t ««d A«rrtgor Meblaü «lü> ÄnMger). LckgranmEdreff« 6 IFrmsprech stell, rag » att «r sL Nr.»L für die König!. AmtShauptmannschast Großenhain, das König!. Amtsgericht und den Rat -er Stadt Mesa, sowie den Gemeinderat Gröba. ük- «8. Donnerstag, 28. MürzlUlV, aveuds. «S Aaiirg. DaS Riesaer Tageblatt erscheint jeden Lag abends '/,7 Uhr mir Ausnahme der -sonn- und Festtag«. Bezugspreis, gegen BvranSzahtung, durch unsere Träger frei Haus oder bei Abholung am Schalter der Kaiser!. Postanstaltcn vierteljährlich 2,W Mark, monatlich ,0 Pf. «»zeigen sür die 'Runnner des ZluSgabctageS sind bis 10 Uhr vormittags aufzugebe» und iin voraus zu bezahlen; eine Gewähr iür das Erscheinen an bestimmten Tagen und Pläften wird nicht übernommen. Preis für dis 43 mm breite Grundschrist-Zeile (7 Silben) 18 Pf., OrtSpreis 12 Pf.: zeitraubender und tabellarischer Sau ent- sprechend höher. NachivcisungS- und PermittelungSgcbühr 20 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Betrag verfällt, durch Klage eingezogcn werden must oder der Auftraggeber in Konkurs gerat. Zahlung«- und Erfüllungsort: Riesa. Wöchentliche Unterhaltungsbeilage „ErzHlcr.an der Elbe". Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: Goethesttaße 5V. Verantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa; für Anzeigenteil: Wilhelm Dittrich, Riesa. 4. holten und nute Leistungen sich nuSzeichnetcn und sprach zuletzt die Bitte aus, die hiesigen Firmen möchten der Schule bei Sammlung von Jndustnccrzcugnissen, Waren proben und ElbumscblagSgütern alb Lehrmittel freundliches Entgegenkommen zeigen. Indem der Redner sich dann an die abgehenden Schuler und Schülerinnen wandte, er mahnte er sie unter Hinweis auf die unvergleichlichen Leistungen unserer Feldgrauen, als Träger der Zukunft thre Lebensaufgaben zu erfüllen, indem er ihnen an s Herz legte, sich uuterzuordncn und einzuordnen, um damit zu lernen,, einst anzuordneu. -In der Erfüllung dieses Gebotes liegt die Quelle des deutschen Erfolges. Das hat sich schon offenbart im Fricden^noch viel mehr aber jetzt im Kriege, wo der Wille zum Sieg nicht nur unser tävfercS Heel, sondern das gesamte deutsche Volk diese-- Gebot zu be herzigen trieb. Wenn cs der Leitstern auch der künftigen OerMches mW SWstsches. Riesa, den 23. März 191«. —* Bei der hiesigen Neichsbanknebenstelle und ihren Vermittelungsstellen wurden auf die 4. Kriegsanleihe ins gesamt S 436 060 Mk. gezeichnet. —* Der Frühling, oer so verheißungsvoll mit Sonne und Wärme begann, hat bereits mit einem jähen U m - schwung anfgewartet. Ein merklicher Tempcraturrückgang ist eingetreten und Schnee und Regen beherrschten heute das Bild draußen in der Natur. Heute nachmittag traten sogar Gewittererscheinungen auf. Hoffentlich erfahrt die alte Bauernregel nicht aufs neue eine unwillkommene Be stätigung, welche besagt: Wenn es wittert über dem kahlen Busch, wird es noch recht kalt werden. —* Am vergangenen Dienstag Vormittag fand in der Handelsschule unter zahlreicher Beteiligung von Eltern und Lehrherren die Entlassung von 67 Schülern und Schülerinnen statt. Wie üblich war die Feier von Gesänge» umrahmt, ein abgehender Schüler und eine Schülerin sprachen den Dank aus, während ein Schüler im Namen der zurückbleibenden die besten Glückwünsche zum Ausdruck brachte. Im Anschluß daran verbreitete sich der abgehende Schüler Georg Deutscher aus Nünchritz in einem Vortrag über die Stellung des deutschen Kaufmanns im Weltkriege. Nachdem ein 3 stimmiger Chor der Schülerinnen verklungen war, ergriff der Leiter der Anstalt Herr Direktor Oehme, das Wort zur Entlassungsrede. In dem einleitenden kurzen Berichte gedachte er der un vergangenen Schuljahre gefallenen früheren Schüler, fand anerkennende Worte für die Schüler und Schülerinnen, die durch Fleiß, gutes Vcr- Am,ahme bis 81. Miirz ISIS, merttSglich von 9-12 »hr, «SArsr»»» AVrzkskLK. i« Stai»tdaii«mt, Rathaus, Zimmer Nr. 1». folgedeffen abfallen, und so großer Schaden verursacht wird. Gegen die Made sind Ende Mai Jiisektensanggürtcl anzulegen. Ende Juni vez. Anfang Juli, nachdem die crstt Generation den <ranaaürtel bezogen, wird dieser cntlecr-ll aber sogleich wieder angelegt und verbleibt bis zum Winter, weil er da allerlei Käfer nut aufnünmt, die in ihm gern ihr Winterguartier anfschlagen. Entfernt wird der Gürtel spätestens Ende Februar. Bis dahin dient er als willkommene Mutterstelle für Meisen und Spechte. Ferner ist das madige, heruntcrgcfallcnc Obst zu sammeln und tunlichst zu MuS, Marmelade uud Gelee zu verarbeiten, oder, wenn zu klein, möglichst noch zu tierischer Nahrung zu verwenden, oder wenn auch dies nicht angängig, durch Ver brennen zn vernichten. Im Hinblick auf das obwaltende volkswirtschaftliche Interesse an der Vertilgung der genannten Obstbaumscbädlinge werden die Bclitzer von Obst- und Fruchtbäumen angewiesen, auf ihren Grundstücken die hiernach erforderlichen Pernicsttungsarbritcn vorzunehmcn, mir dem Bemerken, daß etwaige Säumigkeiten in dieser Richtung gemäß 8 368 Ziffer 2 des Strafgesetzbuches mit Geld bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Tie QrtSpolizcibehörden werden angewiesen, diese Anordnung noch im Wege der amtlichen Verkündigung besonders betaunc zu machen, deren Befolgung zu überwachen und gegen etwaige Säumige unnachsichtlich mit Strafverfügungen vorzugchcu. Was endlich die an Obstbäumcn hier und da wahrgenommcnen Schädigungen durch Vilzkranlhritcn anlaugt, so sind es namentlich zwei Pilzarten, welche im letzten Jahrzehnt in den Obstgärten zum Teil Verheerungen ungerichtet haben. Tie Pilze, welche, in die Gattung Lloollm gehören und als Äcmstm ^iasr-n von. und kcuet^vva I'ars. unterschieden werden, machen einmal viele Früchte faul, zum anderen geben sie Veranlassung zum Ab sterben der Blüten. Blütenzwcige und kleinerer Lanbzwcige der Bäume. Znr Bekämpfung dieser schädlichen Pilze sind ron sachverständiger Seite folgende Maßnahmen vorgcscktagen worden: 1. Mouiliakranke Zweige werden bis ins gesunde Holz abgcschnittcn und verbrannt Im Winter find die mir kleinen Höckern (Warzen) versehenen dürren Zweige zu verbrennen. 2. Ilmpfropfen der Bäume, d. h. Bepfropfen solcher Acpscl- und Birnsorten, die sich als besonders stark befallen von der Krankheit erwiesen haben, mit Sorten, die als widerstandsfähig und unempfänglich gegen diese parasitische Krankheit erkannt worden sind. 3. Ucbcrsprühen der Obstbänme und Sträucher, sowie der Weinreben — mit Aus ¬ nahme von Pfirsich und Aprikose — mit zweiprozcntigcr Karbolineumlösuug mittels der Holdcrspritze, solange die Blatt- und Blutenknospen noch geschlossen sind. Die Lösung wird derart hcrgcstcllt, daß zu 98 Liter Wasser 2 Liter Karbolincum (Lohsol von der Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden und diese Mischung hierauf gut umgcrührt wird. Die milchige Flüssigkeit ist dann spritzfertig. ' Nbgefallcue, oder noch an den Bänme hängende, mit den obengenannten Pilzen befallene Früchte sind zn verbrennen. * 5. Das im Herbste heruntcrgcfallcnc: Laub erkrankter Obstbänme ist zu verbrennen oder mit Kalk zu Kompost zu verarbeiten. Im übrigen ist das Spritzen nie bei Regen oder Schnee, auch nicht bei starkem Frost oder Wind, dec den feuchten Nebel schnell verweht, vorzunehmcn. Die Ortspolizeibehördcn wollen dafür sorgen, daß auch die vorstehend unter 1—5 empfohlenen BckcimpfungSmittel — da wo nötig — gemeinsam und einheitlich bcz. plan mäßig durchgeftthrt werden. Was die zur tunlichsten Verhütung des Auftretens von Krankheiten an den Wein stöcke» — echter Meltau oder Tranbcnschiiumclpilz (Oillmra 'I'uvteri) und falscher Meltau (LV0V03PVN» viticola) erforderlichen Maßnahmen anlaugt, so wird auf die Bekanntmachung der unterzeichneten Königlichen AmtShauptmannschast von: 5. Mai 1906 — Nr. 106 des Riesaer Amtsblattes — verwiesen. Großenhain, am 11. März 1916. 91 ck kt Königliche AmtShantsturannschast. Reisebrotsckeine. ^Zufolge einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern ist zwischen Elsaß-Lothrmgen und Sachsen vereinbart wurden, daß im Reiseverkehr ihrer Auaehörigen deren Landesbrotmarken gegenseitige Geltung haben lallen. Zur. Ausführung dieser Vereinbarung wird für den Bezirk des KominnnalverbandS Großenhain ernschlreßtich der rev. Städte Großenhain und Riesa im Anschluß an die Be kanntmachung vom 23. Dezember 1915 folgendes bestimmt: 1. Im Bezirke des Kvmmunalverbaudes Großenhain einschließlich der Städte Großenhain und Riesa haben die elsaß-lothringischen Reisebrotmarken mit über 40 gr Brot (schwarz-weitz-rote Umrandung des Ctsaß-Lothringischen Landes- Wappens mit der Aufschrift: Elsaß Lothringen — 40 xr Brot — Nciscdrot- marken) jeder Zeit dieselbe Gültigkeit wie sächsische Gasthausbrotmarken. Sie berechtigen znm Empfange von je 40 gr Schwarzbrot oder Weißbrot oder Zwieback. 2. Versorgungsbercchtigte Einwohner können zum Gebrauche in Clsatz-Lothringcn Reiscbrothefte erhalten. Der Antrag hierzu ist bei der Königlichen Amtshatlptmannschaft zu stellen. Gegen die Zuteilung von einem Neiscbrotbeft mit 20 Marken zu 40 gr Gebäck muß eine halbe Wochenbrotkartc (mit 14 Scheinen über je 50 gr Weiß brot) an die AmtShauptmannschast zurückgegebcn werden. ' Die Peiscbrothefte berechtigen zur Entnahme von Gebäck in Bayern, Baden, Württemberg und Elsaß Lothringen ohne zeitliche Beschränkung der Gültigkeit. Großenhain, am 21. März 1916. 228 t/t' II. Für den Kornmnnalvcrdand Mittclsachsen: Tcr Kommnnalverband Grofienhain. Die jetzige Jahreszeit scheint insofern zur erfolgreichen Bekämpfung der Obstbaum schädlinge noch geeignet, als infolge des blätterlosen Zustandes der Bäume die Brut der schädlichen Schmetterlinge leicht sichtbar ist. Zu den letzteren gehören insbesondere: 1. der Goldafter, dessen Nachwuchs in Form kleiner Raupen in zusammenge sponnenen und deshalb in die Augen fallenden dürren Blättern an den Zweigen überwintert, 2. der Ringelspinner, welcher seine Eier perlschnürenartig in 14 bis 16 leicht sichtbaren Reiben, gleich einem Fingerring um dünne Nestchen absetzt, und 3. der Schwammspinncr, welcher seine Eier an Obstbäumen, Mauern und Zäunen in danmdtcken, fenerschwammähnlichen braunen Gebilden ableat. Die Vernichtung geschieht am besten durch Abschneiden beziehentlich Abkratzer, und Verbrennen des Abfalles. Zu schonen dagegen sind die in geringen, zusammcngesponnenen Mengen häufig zn findenden länglichen, kleinen, 2—3 Millimeter langen, seidenartig glänzenden CoconS, welche tue Larven nützlicher Schlupfwespen beziehentlich Jchneumoniden enthalten. Hierbei wird gleichzeitig auch auf die Vertilgung der Blutlaus, der Schildläuse und der Blattlänsc hingewiesen. Die Blutlaus, welche an ein- und zweijährigen Zweigen, aber auch an älteren Teilen oer Apfelbäume meist in größerer Gesellschaft saugend zusammensitzt, ist leicht erkenntlich an dem weißen, schon in einiger Entfernung von den befallenen Bäumen zu bemerkenden schrmmelartigen Ucberzug. Von den verschiedenen Vertilgungsmitteln, welche in der im Jahre 1897 an die Herren Gemeindevorstände abgegebecun Belehrung erwähnt sind, sei in den Wintermonaten die Anwendung von Kalkmilch mit Seitenlange oder mit Obstbaum-Karbolineum, 15°/. Obstbaum-Karbolineum, Spiritus und Petroleum ganz besonders empfohlen. Schildläuse findet man auf Pfirsich-, Aepsel- und Birnbäumen, sowie auch häufig an Weinreben, und zwar in Form kreisrunder mnschelartiger Höcker (Gallen) oder in Form eines Bindestriches (Komina». Unter diesen kleinen Erhöhungen sind jetzt ost Tausende von kleinen Eiern vorhanden. Die Eier der ans der Weinrebe vorkammcnden SchildlauS über wintern recht oft unter dem Schilde der abgestorbenen Schildlans. Stark besetzte Zweige sind auszuschnciden. Die Stämme sind mit der Stahldrahtbürste aüzukcatzcn und nach träglich mit einem Anstrich einer tägigen Obstbaum-Karbolincum-Lösung zu versehen. Die Lösung wird derart bergestellt, daß zu 85 Liter Wasser 15 Liter Karbotineum (Lohsol von d.cr Firma Lohse L Rothe in Niederau) gegossen werden. Hinsichtlich der Rebenschild- läuse empfiehlt sich, die jetzt vorhandenen braunen Schilder, unter welche,r sich die Streu sand ähnlichen rosafarbigen Eier befinden, abzubürsteu. Die Eier der Blattläuse sind oftmals massenhaft an den Zweigen des Kem- und Steinobstes vorhanden. Die glänzend schwarzen Eier sehen ans wie feines Schießpulver. Die besetzten, an der Spitze meist gekrümmten Zweige sind abznschneidcn und zu verbrennen. Durch die klebrigen Ausscheidungen der Schild- und Blattläuse bildet sich der Nähr boden für Rußtau. An Obstbäumen, insbesondere an solchen, die im vorigen Jahre nicht mit dem Jnsekten- fanggürtel versehen waren, wird sich jetzt die Obftmade (Osrpomipsa pomoavil») vorfinden. Die Made (Nauve des Apfelwicklers) ist jetzt noch unter den Rindenschuppen ein gebettet und ist durch Abkratzen der lockeren Rindenteile zu entfernen und zu vernichten. Wird die lockere Rinde an den Stämmen nicht entfernt, so verpuppt sich die Raupe in ein Gespinst, aus welchem im April beziehentlich Mai der Schmetterling erscheint, welcher in dec Folge die jungen Früchte der Apfel- und Birnbäume mit Eiern besetzt. Aus den Eiern entwickeln sich die Räupchen, durch welche die Früchte madig werden, in- Nach 8 7 der auch in den Amtsblättern abgedrucktcn Bekanntmachung des König« lichen Ministeriums des Innern vom 4. Mürz 1916, den Handel mit Saatkartoffcln bctr^ kann derjenige, der sich seinen Bedarf an Saatrartoffeln nicht im Wege des freien Verkehrs beschaffe» kann, bei der zuständigen Behörde bis spätestens den 31. März 1V1K die Vermittelung von Saatkartoffeln beantragen. Die Königliche AmtShauptmannschast weist hierzu darauf hin, daß derartige An meldungen für den hiesigen Bezirk ei.rschliesilich der Städte Grossenhain und Riesa bei der Königlichen Amtshauptmannschnft cinzurcicbcn find. In der Anzeige ist die mit Kartoffeln zu bestellende Fläche anzugeben. Als Saat kartoffcln dürfen für den ba nicht mehr als 20 co. verlangt werden. Die Richtigkeit der gemachten Angaben ist auf der Anzeige von der Gemeindebehörde zu bescheinigen. Nach dem 31. März eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden. Neber die Preise und die Art der zn beziehenden Saatkartoffeln ist noch nichts bekannt. Großenhain, am 20. März 1916. 472b l'll. Königliche AmtShauPlmaunschaft. Die Königliche Kreishauptmannschaft bat auf Grund von 8 9 Absatz 2 der Bekannt machung über die Bereitung von Backwaren vom 31. März 1915 für den Stadt- und Landbezirk der Väckerinnung zn Riesa die Arbeitszeit für ine Bereitung von Backwaren nn Werktagen bis auf weiteres auf die Zeit von « Uhr morgens bis K Uhr abends festgesetzt. Dies wird den Beteiligten hiermit zur Kenntnis gebracht. Großenhain, am 17. März 1916 501 b § II. Königliche Amtshanptmannschaft.
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