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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-12-14
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186712143
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671214
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671214
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Images teilweise schlecht lesbar
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-12
- Tag1867-12-14
- Monat1867-12
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 14.12.1867
- Autor
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A»MM dik KW. BqirkSzmchlS und des Aathi der Stadt Lchua. M 348. ^01 7-u Sonnabend den 14. December. Bekanntmachung. ^ Leipzig, am 10. December 1867. . . Da in wohlfahrtspolizeilichem Interesse die Deckel der Wafserposten stets frei und rein zu halten sind, so verbieten wir nich nur, Kchricht, Schnee und dergleichen auf diese Deckel zu lagern, sondern ordnen auch an, dieselben von darauf gekommenem Unrath Schmutz und Schnee sofort wieder zu reinigen. Die letztere Verpflichtung trifft, jedesmal nach der Straßenfronthälfte, denjenigen Grundstücksbesitzer, auf dessen Straßenseite der Posten befindlich, und bei freien Plätzen oder Kreuzungen denjenigen Grundstücksbesitzer, an oder bei dessen Grundstück der Posten markirt ist. ' . Wir erwarten im Interesse der, allgemeinen Wohlfahrt die strengste Befolgung dieser Anordnung. Zuwiderhandlungen würden wir mit Geldstrafe von 1—5 Thlr. oder verhältnißmäßiger Gefängnisstrafe zu ahnden aenöthigt sein. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. E. Stephani. Schleißner.. Bekanntmachung. Die Abtheilung Nr. 36 in der hiesigen Laudfleischerhalte soll vom 2. Marz 1868 an gegen dreimonatlich^ Kündigung an den Meistbietenden vermiethet werden. Wir fordern Miethlusüge hierdurch auf, Dienstag den 17. December d. I. Vormittags 11 Uhr sich an Rathsstelle einzusinden und ihre Gebote zu thun, indem wir uns die Auswahl unter den Bietern sowie jede sonstige Entschließung Vorbehalten. Die Licilations- und Vermicthungsbedingungen können schon vor dem Termine an Rathsstelle eingeseben werden. Leipzig, den 28. November 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Cerutti. Bekanntmachung. Bei anhaltendem Froste werden zur größeren Bequemlichkeit der Gasconsumenten von heute Nachmittags 4 Uhr an bis Abends 11 Uhr in den Laternenwärterftuben auf dem Naschmarkte, Taubchenweg Nr. 7, im Alten Amtshofe (Eingang Rudolphstraße), 1 I ',k r I auf der Gasanstalt Schlosser stationirt, welche wegen eingefrorener Gasuhren und der Röhren bis zur Gasuhr sofortige Abhilfe unentgeltlich zu leist haben. Sonstige hierbei sich als nothwendig herausstellende Reparaturen werden zugleich mit ausgeführt, jedoch von der GaSanst den Consumenten berechnet werden. Leipzig den 10. December 1867. Des Raths Deputation zur Gasanstalt. 'ten talt Königlich sachs. Gesellschaft der Wissenschaften. ' V. Leipzig, 13. December. Vor einigen Monaten waren es 21 Jahre, daß hicrselbst unter dem Patronat und Protektorat des damals regierenden Königs Friedrich August eine gelehrte Akademie gegründet ward, welche sich bald der ausgezeichnetsten Achtung im IN- und Auslande zu erfreuen haben sollte. Die Stiftung dieser ftrengwissenschaftlichen Gesellschaft ist eines der trefflichsten Werke dcS mm verstorbenen Staatsministers des Cultns und öffentlichen Unterrichts Karl August Wilhelm Eduard v. Wietersheim.*) Di^Gründung knüpfte an das zweihundertjährige GeKurtsfest Leib- nizens an, und die Gesellschaft stellte sich das hohe Ziel, „durch die vereinigten Kräfte ihrer Mitglieder und Verwendung der ihr zu Gebote stehenden Mittel die Wissenschaften, welche sie in ihren Bereich zieht, weiter zu fördern". (§. 1 der Statuten.) Als Ar- 'Ifeld wleS sie sich daSGebietder Phil eractc od§r mit historischen Untersuchungen unzertrennlich ist, zu; schloß scher alle den praktisch positiven Wissenschaften zugehörigen Erörts-, r.ungen vyn vornherein auS (Z. 27). Diesen Zweck sucht sie einmal durch Herausgabe von Gesellschaftsschriften, dann durch Unterstützung tigern Untersuchungen erscheinen in einer QuartauSgabe.murr ' „^bbandlungen der XonMeb Lüebrünedeu Oesellseluckt der . ^VisZensebakten 211 I^oiprdg." Die kleinern kürzer» Abhandlungen, sowie die Auszüge au- den Vorträgen werden unter dem gemeinsamen Titel: „verlebte über die Verbandlungen der Kömglieb 8Leb8i- seben Oesellseball der ^Vissensekakten 2u veixrig" Mimischen orventucyen MUgtteder ger Man unterscheidet theils ordentliche, theils Ehrenmitglieder. Erstere zerfallen wieder in einheünische, v. h. in den königlich sächsischen oder großherzoglich oder herzoglich sächsischen Ländern Ernestmischer Linie wohnhafte, und sodann in auswärtige Mitglieder. Die Ehrenmitglieder werden für die Beschäftigungen der Gesellschaft nicht in Anspruch genommen, ihre Zahl ist unbestimmt. Dagegen soll die Zahl der ordentlichen Mitglieder siebenzig nicht Überstei gen, von denen vierzig einheimische sein rönnen. Die Zahl der einheimischen Mitglieder soll aber auch nicht unter zwanzig her abgeben. Zur Zeit beträgt die Gesammtzahl der sämmtlichen Mitglieder 58 und 1 Ehrenmitglied: Staatsminister deS Cultus und offent- Jede Classe hat ihren Secretair aus der Zahl , die au- nie mehr denn zwanzig einheimischen auswärtigen Gelehrten bestehen können/,'so wie eter desselben. Beide werden von der Aäffe auf ei Jahre zur Leitung der Geschäfte und Besorgung der Eorre- 1 .n ^)^me VN'veir ^I«nemwnnnmimgerk . , , ') Cuh, ikffn, «uch äl« »vMi»«, SeEir«»^ je,, «Wckkiwakn dcr G.samml-
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