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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.10.1897
- Erscheinungsdatum
- 1897-10-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-189710039
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-18971003
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-18971003
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Seite 5-6 (Beilage) in der Vorlage nicht vorhanden.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1897
- Monat1897-10
- Tag1897-10-03
- Monat1897-10
- Jahr1897
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 03.10.1897
- Autor
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Wochen- und Rachrichtsblatt zugleich HesM-Inztiger für KWors, Mdütz, Amvdors, Wdrrf, Sl Lgidim, KeinriHrort, KorimM mi> Wien. Amtsblatt für den Stadtrat zn Lichtenstein. > — - —- *7. Aahrg«««. Nr. 230. Sonntag, den 3. Oktober '"L«!'".""";?" 1897. »test» Blatt erscheint täglich (außer Sonn- und Festtag») abend» für deu folgenden Lag. Vierteljährlicher Bezugspreis 1 Mark 25 Pfennige. — Einzelne Nummer 10 Pfennig«. — M-ellnngen nehme« außer der Expedition in Lichtenstein, Markt 179, alle Kaiser!. Postanstalten, Postbote«, sowie die Austräger entgegen. — Inserate werden die Viergespann« KorpuSzeilr oder deren Raum mit 10 Pfennigen berechnet. — Annahme der Inserate täglich bi» spätesten« vormittag 10 Uhr. vela»»tm«ch«»g. Im Anschlusse an uvs-re Bekauntmachuug vom 15. Februar diese» Jahre» bringen wir hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die Gebühr für da» Entleihen eine» GaSwessers an hiesige TaSkoujumevten pro Monat beträgt: für «tuen Zflammigen TaSmeffcr 35 Pfg. „ „ bflammigen „ 45 Pfg. „ „ lOslawmigeo „ 53 Pfg. „ „ LOflammtgen „ 85 Pfg. Und „ „ 30flammig«n „ 1 M. 15 Pfg. Betreff» der größeren Gasmesser bleibt für jeden Fall, wo solche a«S- geliehen werden, eine besondere Vereinbarung Vorbehalte». Nach lOjährtger pünktlicher Zahlung der festgesetzten Leihgebühr hat der Entleiher da» Recht, da» Eigentum an dem entliehenen Gasmesser ohne weitere» Eutgeld zu erwerben. Reparaturen, die sich an den in Rede stehenden Gasmeffern etwa nötig machen, gehen zu Koste» der Evtleiher. Aus da» Entleihen von Gasmessern gerichtete Meldungen sind im Rathause oder bei Herrn Stadtrat K«»z zu bewirk«». Lichtenstein, den 30 September 1897. Der Stadtrat. Lanae. Beta»»tmach«Ng, HaaSliste« betreffend. Wegen Erhebung der staatlichen Einkommensteuer für da» Jahr 1898 macht sich die Aufstellung von Hauslisten nötig, welche al» Grundlage zu dem Ein- kommensteuerkataster zu dienen bestimmt sind. E» werden daher in den nächsten Tagen den hiesigen Hausbesitzern For mulare zu Hauslisten behändigt werden, in welchen dieselben alle in ihren Grundstücken wohnenden Steuerpflichtigen namhaft zu machen haben. Nicht minder ist die genaue Beantwortung der sonstige» io den HauSliste» enthaltenen Fragen sriten der hierzu verpflichteten Personen erforderlich. Au» den in deu erwähnten Formulare» abgedruckren Bestimmungen ergiebt sich, wem die zuletzt bezeichnete Verpflichtung obliegt. Die HauSlistrn sind verordnungsgemäß nach dem Stande am 12 Oktober auszufallen und mit den eigewhSwdige» Namen-Unterschriften -er HaushaltungSvorftLnde versehen, bis längstens zum 20. Oktober dieses Jahres an die hiesige Etadtffe««» Gi»»«hme (Rarhaus, 1 Treppe) wieder einzu reichen Die Versäumung dieser Krist zieht eine Geldstrafe bi» zu SO Mark »ach sich. Da mehrfach Klagen und Beschwerde» darüber eingegangen sind, daß in den HauSlistendie Mittzinsen wahrheitswidrig angegeben worden seien, so wird hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nach dem klare» Wort laute in Spalte 8 und 9 der HauSliste» der von de» MietSbewohnern zu ent richtende Mietzins von den Miet--ewoh»er» selbst anzugeben ist und daß sich die letzteren die wegen unrichtiger Angabe de» Mietzinse» eintretenden Nach teile selbst zuzuschreiben haben. Lichtenstein, am 2 Oktober 1897. Der Stadtrat. Lange. Bgl. Einkommensteuer pr. 2. Termin, Landrenten pr. 3. Termin und Brandkassenbeiträge pr. 2. Termin 1897 fällig. Zum MichaeliStage. Auf heute fällt der kirchliche Michaeli»taa. Er trägt seinen Namen vom Erzengel Michael, der, wie die heilige Schrift weissagt, mit dem Drachen kämpft, glorreichen Sieg über ihn davonträgt und dadurch der vollen Verwirklichung deS GotteSreichS das letzte Hindernis aus dem Wege räumt. Und unser deutscher Volk hat in ihm sein Vorbild gesehen, der ihm den Weg zeigt, alles Unreine und Unedle mit starkem Fuße nicderzutreten und dem Reinen, Guten und Erhabenen, dem Göttlichen und Ewigen Herz und Gemüt zu öffnen. Der Tag erinnert die christliche Kirche an den Dienst der Engel überhaupt, der zum Schutze der Gotteskinder berufenen Führer und Leiter, deren Angesicht man nicht steht, deren Hand man nicht fühlt, aber deren Schutz und Bewachung dem Menschenkinde zur Seite geht- Ein tröstlicher Gedanke für alle christlichen Eltern, ihre Kinder behütet zu wissen, durch der Engel mächtige Hand! Die Kirche gedenkt, wenn sie das Fest mitfeiert, der Kleinen, „deren Engel das Angesicht deS himmlischen Vaters allezeit sehen." Sie läßt das Evangelium verlesen, das so ernst warnt, AergerniS, Anlaß zum Sündigen der Kinder zu geben. Das Herz der Kleinen ist wie ein offenes Buch. Schlechtes Beispiel oder Wort werden so leicht von ihm aus gefangen. Wer will sein Kind überall hüten! Auch die beste Schule kann keine Bürgschaft für Bewahrung vor Verfüh rung übernehmen. Lawinenartig kann das AergerniS weiter gehen. Welch' Verderben kann in eine Schulklasse einreißen, durch einen einzigen Schüler veranlaßt, der durch Naschhaf tigkeit oder kleine Diebstähle oder unzüchtige Handlungen AergerniS gegeben hat. Welch' wichtige Sache, daß dem Kinde» dem Heranwachsenden Sohne, sein kindlicher Glaube nicht vernichtet, sein Heiligstes ihm nicht zerstört werdeI Da brauchen wir der Engel Hut und heilige Nähe; wer in ihrer Nähe sich weiß, der übet sich in Selbstzucht und Wachsamkeit. Der MichacliStag ist ein bedeutsamer Abschnitt für die Schule, die oft nur zu schnell ein halbes Jahr abgeschlossen sieht. Er ist bedeutsam für die Kirche. Der Unterricht der Konfirmanden nimmt bald darnach seinen Anfang. Er will nicht Grund legen, sondern weiter bauen. Die Grundlage ist die Arbeit des Hauses und die Arbeit der Schule mit ihrem Religionsunterrichte. Wenn der Grund nicht recht ge legt ist, so reißen die „Gewässer," die nach der Konfirmation kommen, das flüchtig Aufgebaute schnell wieder ein. Man hört und liest in unsern Tage» von einem „Zuviel" der Re ligion; man möchte den Unterricht darin noch mehr beschnei den ; man findet viele«, wa» religiöser Lesestoff heißt, „zu hoch" für Kinder. Man kann folcheS nicht besser widerlegen, als mit den Aussprüchen zweier Männer, die nicht zu den Theologen ge hören, aber als Geistesgrößen ersten Ranges Anspruch auf Beachtung haben. Der Nattonalökonomiker vr. Roscher ur teilt: „Die Schulmänner, die das Auswendiglernen von Bibelsprüchen in der Schule so sehr beschränken wollen, müssen nicht erfahren haben, welche unaussprechliche und unerschöpf liche Erquickung solche Gedächtnisschätze in kummervoll durch wachten Nächten gewähren können." Und der Historiker Heinrich v. Treitichke sagt: „Da Diesterweg überall darauf ausging, seine Zöglinge selbst dir Wahrheit finden zu lasten, fo hielt er eS für geistlose Abrichtung, wenn sie nach dem altenSchulgebrauchgezwungen würden, halbverstandencBibel- . Verse und Gesangbuchslieder auswendig zu lernen, und auch die kirchenfeindliche Presse wähnte, sehr klug zu handeln, wenn sie beständig gegen das „öde" Memorieren eiferte. Dieser weltliche WissenSdünkel vergaß ganz, daß religiöse Wahrheiten auch von dem reifen Manne nur geahnt und erst, sobald er sie an sich selbst gelernt hat, wirklich begriffen werden; desgleichen daß die erhabenen Sprüche biblischer Weisheit einmal ausgenommen in das empfängliche Gedächt nis, in der Stille, mit dem Menschen fortleben, um dann plötzlich in den Versuchungen oder UnglückSfällen des Lebens eine tröstende und erhebende Kraft zu zeigen, die weder dem Einmaleins, noch dem Abc, noch den Kindersabeln von Ochs und Esel ionewohnt." Atts Stadt und Land. *— Lichtenstein, 2. Oktbr. Entgegen der allgemeinen Regel wird in unserer Bürgerschule auch nach Michaeli» der Unterricht bi- auf »eitere» um 7 Uhr beginnen, worauf wir die betr. Eltern hierdurch nochmals aufmerksam machen wollen. *— Vsm 1. Oktober bi» 31. März (Winterhalb jahr) ist »ach de« Gesetz über die Sonntagsruhe der Verkauf in den Fleischerläden an den Sonntagen von nach«. 5—7 Uhr festgesetzt. *— Wie au» der am Kopfe unserer heutigen Nummer abgedruckten stadträtlichen Bekanntmachung ersichtlich ist, gelange» in de» nächsten Tagen di« HauSliste« für die Einschätzung zur Einkommeusteuer im Jahre 1898 zur AuSgab«. Wir wollen otcht unterlasse», unseren geschätzten Lesern für die korrekte Ausfüllung der selben einige Anleitung zu geben: 1. Die Ausfüllung der Listen hat gesetzlich »ach de« Staude vom 12. Oktober zu erfolgen. E» darf daher die vom Haus besitzer oder dessen Stellvertreter zu vollziehende Bescheinigung (untere rechte Eckr) von einem frühe- l rrn Tage »tcht datiert sei», die Einreichung der i HauSliste auch vor dem erwähnten Tage nicht statt- > finde«. 2. In de« Spalten 2, 3 und 4 der Liste sind Namen, Stand aud Alter der im Hause woh nenden steuerpflichtige» Personen etnzutragen and zwar dergestalt, daß die Namen der zur Haushaltung gehörigen GewerbSgehilfen, Dienstpersonen und Uatermieter dem de» Vorstandes folgen, um deut lich ersehen zu könoen, wessen Haushaltung diese Personen angehöreu. 3. Die Ausfüllung der Spalte« 5, 6 und 7 «acht stch aur hinsichtlich der bet dem Haushaltungsvorstand in Brot und Lohn stehenden GeworbSgehtlfeu und Dienstpersonen nötig. 4. Bei Ausfüllung de, Spalten 8 und 9 ist genau zu unter« scheide», wieviel der jährliche Mietzins bez«. Miet« wert für Wohnräuwe uvd wieviel derselbe für ge» werbliche Räume beträgt. 5. Für Ausfüllung der Spalten 10 bis 14 bieten die im Kopf der Liste gegebeuev Beispiele genügende» Anhalt. 6. Dringend nötig ist eS, bei Ausfüllung der Spalten 15, 16 und 17 peinliche Genauigkeit zu beobachten und die Zahl der beschäftigten Arbeiter (Gesellen, Lehr- ltog« pp.) anzugebe». Unterlassene oder maagelhafte Ausfüllung dieser Spalten kann leicht eine zu hohe Einschätzung zur Folge haben. Beschäftigt ein kleiner Gewerbetreibender, z. B. ei» Weber, weder eine» Gesellen noch Lehrling, so ist in Spalte 17 einzu stellen: „ohne Arbeiter" oder „1 Stuhl". 7. In Spalte 18 ist die NamenSunterschrift eines jede» HauShaltungSvorftandeö zu bringen, während in Spalte 19 Bemerkungen, welche eine verminderte Erwerbs- oder Steuersähigkeit begründen, zu mache» sind. Namentlich denjenigen Hausbesitzer», welche eine besondere EinkommenSdeklaration nicht etv- reichen, deren Besitztu« aber mit Schulden belastet ist, «ag hiermit dringend geraten sein, in Spalte 19 die Schuldzinsen, Grundsteuer, Landrenten und vrandkaffenbeiträg« in der wirklichen und beweis- fähigen Höhe anzugebev, um der Steuerbehörde auch hierüber Klarheit zu schaffen. — Die „Deutsche Lehrerzeitung" teilt eine be merkenswerte Entscheidung de» ReichSgertchtS mit, wonach falsche Angaben ia DiSpevsationSgrsuchen für Schüler, z. B. die unwahre Behauptung, da» Kind sei krank, al» Urkundenfälschung anzusehen and zu bestrafen ist. — Bom 1. Oktober ab stad Postanwei sungen noch Portugal von den Absendern nicht mehr in portugiesischer, sonder» in deutscher Währung anszustellen. Die Umwandlung der Beträge in portugiesische Währung erfolgt durch daS Postamt in Lissabon unter Zugrundelegung deS Durschnitttkursr» de, dem Eingänge de, Postanwei sung vorausgegavgenen Woche. — Da» „Dresdner Journal" schreibt: Ge genüber der von einem Teile der TageSpreffe ge brachten SeusationSnachricht, daß die Einführung von Staffelsätzen für die Brausteuer und eine Er höhung der jetzige» vrausteuersätze geplant sei, sind wir zu der Erklärung ermächtigt, daß in hiesigen maßgebende» Kreisen von einer solchen Absicht nicht daS Mindest« bekannt ist. Ei» darchauS irriger Weis« in diesem Sinne gedeuteter Erlaß der hiesi gen Zoll- und Steuer-Direkttou an die ihr unter-
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