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02 Deutsche allgemeine Zeitung : 03.04.1851
- Titel
- 02
- Erscheinungsdatum
- 1851-04-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-18510403023
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-1851040302
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-1851040302
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1851
- Monat1851-04
- Tag1851-04-03
- Monat1851-04
- Jahr1851
- Titel
- 02 Deutsche allgemeine Zeitung : 03.04.1851
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Abends 8 Hr. 3. April 1851. —- Nr 173. -— DtilW Mgmcint Ztituiig. «Na-r-ett und Recht, Freiheit und Seseh!» Za beziehen durch alle Post ämter de« Zn- und Auslände«, sowie durch di« Expeditionen in Leipzig (Querstraße Nr. 8) u-d Dresden (bei L. Hückner, Neustadt, An dec Brückt, Nr. r>. Insertion-getü-r für den Raum einer Zeile L Ngr. Die Dresdener Conferenzen. DaS berliner Korrespondenz-Bureau vom 2. April sagt: WaS wir gestern über sperielle in Wien vorliegende Plane gesagt haben, wird dadurch bestätigt, daß Such von anderer Seite uns vielsagende Mittheilungen zugehen über die fortwährende Bereitwilligkeit deS Für- sten Schwarzenberg zu einer Einigung mit Preuße»; nur möge dieses seine Federungen noch modifiriren. Wenn nun noch neue Differenzen dadurch erwachsen, daß Preußen den in Dresden geltend gemachten Grundsätzen nicht Vorschub leisten kann, nach welchen die Verfassungen der Einzelstaaten vollständig abhängig von den durch die Bundesbehörde zu treffenden Bestimmungen resp. von schon jetzt in Dresden aufzustel- lenden Beschränkungen sein sollen, so wird das Ziel, in dem sich die großen Verwickelungen und Ereignisse der letzten Jahre abflachen wer den, immer erkenntlicher in dem alten Bundestage. Preußen wird sicher, wie die Dinge einmal stehen, mit diesem allerdings bescheidenen Ziele, noch am meisten zufrieden sein können. Deutschland. Berlin, 2. April. Der neu ernannte Intendant der könig lichen Schauspiele, Hr. v. Hülsen, hat heute sein Amt «»getreten, indem er die Bureaur der Intendanz besuchte und sich den Beamten vorstellen ließ. Die Preßgesetzcommission schreitet in der Berathung des Ge setzes rasch vor, um dasselbe, noch vor den Osterferien durch die Plenar- berathung zu bringen. Soviel man vernimmt, soll die Commission in dem Entwurf« sehr wesentliche Modifikationen vornehmen. Der neue Gesetzentwurf über die Bildung der Schwurgerichte setzt die Strafen fest, welche über säumige Geschworene vom Gerichte zu verhängen sind. Wer, als Geschworener zu erscheinen aufgefodert, ohne gegründete Ursache der Verhinderung nicht erscheint, oder nachdem er erschienen, sich den ihm obliegenden Verpflichtungen entzieht, wird sofort in eine Geldbuße verurtheilt. Dieselbe beträgt für das erste mal 100 Thlr., für das zweite mal 200 Thlr., für daS dritte mal 300 Thlr. Der zum dritten male Verurtheilte wird außerdem für unfähig erklärt, Geschworener zu sein. DaS Uttel wird auf seine Kosten gedruckt und öffentlich bekannt gemacht. Der ebenfalls bereits ausgearbeitete Ent wurf über die Bildung der Geschworenenlisten ist noch nicht genehmigt und deswegen auch noch nicht veröffentlicht. (Corr.-B.) *AuS der Provinz Preußen, 31. März. Daß die von der Ver fassung verbürgte Gewissens- und Bekenntnißfreiheit einer weise» Beschränkung bedarf, haben unsere StaatSlenker bereits vor längerer Zeit erkannt; auch haben sie in ihrer gouvernementalen Gewandtheit man cherlei Mittel gefunden, diese bedenkliche Freiheit überall einzudämmen, wo sie unbequem werden könnte. Kühne Interpretation des Begriffes von der Selbständigkeit der Kirche, polizeiliche Ueberwachung deö Got tesdienstes der Dissenters, gerichtliche Bestrafung für freigemeindliche Tau fen, Unterbrechung des Abendmahls und der Confirmation durch Gen darmen, Conststorialrescripte, durch welche der Kirchenbann über die Mit glieder der Freien Gemeinden verhängt wird, Amtsentsetzung solcher Mit glieder auf dem Wege der DiSciplinaruntersuchung: Das sind die un fehlbaren Arzneien, welche zur Rettung der kranken Rechtgläubigkeit und zum Schrecken der Ungläubigen angewandt werden, ohne daß der Buch stabe der Verfassung dadurch verletzt wird. Aber die Administration (welche bekanntlich ihre eigene», von der gesetzgebenden Gewalt unab hängigen Befugnisse hat) bekämpft nicht bloS durch diese rettenden Tha- ten die Irreligiosität, sondern fördert auch auf direktem Wege die kirch lich approbirte Frömmigkeit, wozu sie sich unter Anderm der Begünsti gung des TractätleinhandelS bedient. Damit nämlich dieser etwas flau gewordene Artikel wieder in bessern Schwung komme, ist gegenwärtig von dem betreffenden Ministerium verftigt worden, daß Colporteure, welche von staatskirchlichen Behörden oder Vereinen mit dem Vertriebe religiö ser Schriften betraut werden, keine Gewerbesteuer zahlen dürfe». Wir haben nicht gehört, daß ein auf diese fromme Beeinträchtigung der Staatskasse bezüglicher Gesetzentwurf den Kammern vorgelegen hätte; doch scheint dies auch nicht nöthig, da eS sich hier nur um eine ad ministrative Maßregel handelt, und noch dazu uni eine solche, bei wel cher der Zweck das Mittel heiligt. ,rr München, 1. April. Wenn man vielleicht nicht mit Unrecht den NeichSräthen den Vorwurf macht, daß sie ihre Arbeitskräfte zu sehr schonen, oder daß sie von ihrer angeborenen Weisheit allzu wenig in die Gesetze überfließen lassen, sodaß sie dieselben im Allgemeinen, wenn nicht höhere Gründe der Reaktion entgegenstehen, dem Geiste der jewei ligen Regierung unterordnen, so muß man andererseits anerkennen, mit welcher Raschheit und Bündigkeit sie die Geschäfte erledigen, sobald sie sich überhaupt nur einmal darauf werfen. Kommt einmal ein Gesetz in der hohen Kammer zur Berathung, so trifft eö sich nur äußerst sel ten, daß die kostbare Zeit mit einer allgemeinen oder speriellen Bera thung vergeudet wird; ja der Präsident Frhr. v. Schenk-Stauffenberg ist ein so sparsamer HauShalter der Zeit, daß er eS für überflüssig hält, über jeden einzelnen Artikel besonders abstimmen zu lassen. Er setzt im mer die einstimmige Annahme von selbst voraus, wenn keine besonder» Bemerkungen dagegen gemacht oder Modifikationen gestellt werden. Ganz insbesondere wird aber dies Verfahren bei jenen Gesetzentwürfen einge halten, deren Endzweck die Stärkung der Regierungsgewalt und Erhö hung der Macht der Krone ist. Unter diese Rubrik zählt auch der Ent wurf über daS Einschreiten der bewaffneten Macht zur Erhaltung der gesetzlichen Ordnung, der in der heutigen fünften Sitzung der ReichSräthe (in dreien von diesen fünfen beschäftigte sich die hohe Kammer mit der Anerkennung der Legitimationen ihrer neu ernannten Mitglieder) im Laufe einer halben Stunde nach der Fassung der Kammer der Abge ordneten unverändert gutgeheißen wurde. Im ganzen Gesetze fand nur Ein Punkt einige Beanstandung. Im Entwürfe der Regierung war nämlich festgesetzt, daß nach der zweiten Auffoderung gegen Zu sammengerottete durch die bewaffnete Macht einzuschreiten sei; nach den Gesetzgebungen anderer Länder hatten die Abgeordnete» anstatt zweite „dritte" gesetzt, eine Stimme in der RcichSrathskammer gab aber der Fassung der Regierung den Vorzug und hätte vielleicht noch lieber gesehen, wenn daS „zweite" in „erste" verwandelt worden wäre; aber in der klugen Berücksichtigung der Umstände, da die Abgeordnetenkam mer in solchen Fragen ziemlich hartnäckig auf ihrer Meinung stehen zu bleiben pflegt, oder wie der Referent sagt, um keine Weiterungen her beizuführen, beschloß man auch hierin der Fassung der andern Kammer beizutreten. Nach Erledigung dieses Gesetzes wurde sofort auch der Entwurf über die Einleitung zu der Erbauung einer Eisenbahn von Nürnberg über Amberg nach Regensburg nebst dem von den Abgeordneten beige fügten Wunsche wegen der Fortsetzung dieser Bahn nach Passau und Schärding an die österreichische Grenze angenommen. Bezüglich dieses Wunsches erlaubten sich die ReichSräthe eine stilistische Abänderung. So dann ließen sie sich Vortrag erstatten über die Zulässigkeit einiger An träge, nach deren Anerkennung die Sitzung wieder geschlossen wurde. Die Abgeordneten beschäftigen sich seit gestern mit der Wahl einer besondern Commission für das Gesetz bezüglich der Benutzung des WasserS; da dasselbe auch gar keine politische Seite darbietet, so wurde zum ersten male die Minorität berücksichtigt. König Ludwig, begleitet von seinem jüngsten Sohne, ist heute nach Italien abgereist. Prinz Adalbert wird seinen Vater in Trient ver lassen, um seinem ältesten Bruder, der am Gardasee verweilt, einen Be such zu machen. Die andern bairischen Prinzen wohnten der heutigen Sitzung der ReichSräthe bei. Stuttgart, 1. April. Neber den rottweiler Proceß erfährt man aus Prtvatnachrichten, daß die Angeklagten Rau, Spreng und Müller des Versuchs des HochverratHS, der Angeklagte Erath der Ma jestätsbeleidigung schuldig befunden, die übrigen Angeklagten aber frei gesprochen worden sind. (Württ. Z.) L Frankfurt a. M., 2. April. Sicherm Vernehmen nach ist die Beschickung des Bundestags von Seiten Preußens und der frühem UnionSstaaten eine Maßregel der Nothwendigkeit, durch die „Macht der Börse" geboten. Mehre Staaten haben nämlich sich geweigert, an die BundeScentralcommisston, als eine Behörde, in der nicht alle BundeS- glieder, sondern nur Oesterreich und Preußen vertreten seien, ferner ihre Matricularbeiträge zu zahlen. Neben dem wiederhergestellten Bundes tage sollen die Dresdener Conferenzen fortgehen, obgleich man selbst in den sanguinischsten diplomatischen Kreisen gar keinen Erfolg ihrer Be mühungen erwartet. — Der Tod Hans v. Raumer'S hat hier allge meine Theilnahme erregt. Die jugendlich frische Persönlichkeit, welche den schönsten Enthusiasmus mit soviel klarem Sinne verband, seine Thatkraft, welche, als das Werk in Frankfurt gescheitert war, ihn als Jäger in schleswig-holsteinische Dienste trieb, wo er den blutigen Kampf bei Fridericia mitmachte und bald zum Lieutenant und Adjutanten Wil- lisen'S aufstieg, hatten ihm hier viele Freunde erworben. Er starb, nach dem ihn die dänischen Kugeln bei Idstedt verschont, auch an gebroche-
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