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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1867
- Erscheinungsdatum
- 1867-11-27
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-186711271
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18671127
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18671127
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1867
- Monat1867-11
- Tag1867-11-27
- Monat1867-11
- Jahr1867
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 27.11.1867
- Autor
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IN!. Anzeiger. AmMM ic? Köiizl. BrMMchti und dck MW dir Stadl 8chj!z. W 331. Mittwoch den 27. November. M7. »! i>r.s k«. 5 >, Bekanntmachung. 7i - Auf Grund der Verordnung vom 12. October 1867 ist im Königreiche Sachsen am 3. December dieses Jahres wiederum eine Kolks Zahlung zu veranstalten. < "LuEs werden deshalb die in hiesiger Stadt zu dieser Zählung erforderlichen Formulare in die Häuser vertheilt werden. Leipzig, den 25. November 1867. Das Polizei-Amt der Stadt Leipzig. ' . > vr. Rüder. ls/i- -' Bekanntmachung, die AuSloosung von Schuldscheinen der Theater-Anleihe der Stadt Leipzig betr. Bei der heute erfolgten öffentlichen AuSloosung von Capitalscheinen der Theater-Anleihe der Stadt Leipzig vom 2. Januar 1865. sind die Nummern 5. 6. 21. 31. 57. 213. 466. 505. 781. 972. 1212. 1264. 1322. 1497. 1499. 1592. 1617. 1786. 1845. 1997. 2174. 2202. 2251. 2266. 2276. 2289. 2364. 2583. 2701. 2738. 2877. 2893. 2970. 2982. 3072. 3350. 3523. 3538. 3743. 3778. 3842. 3981. L 100 Thlr., 4170 4170 8. 4183 4183 8. ü 50 Thlr. gezogen worden, deren Nominalbeträge sammt den davon bis Ende Juni 1868 laufenden Zinsen mit Ablauf dieses Zinstermines, gegen Rückgabe der Capitalscheine nebst den dazu gehörenden Talons und Coupons an die Inhaber derselben bei unserer Einnahmestube ausgezahlt werden sollen. Wir fordern daher die Letzteren auf, die gedachten Capitalbeträge und Zinsen zu Ende des Monats Juni 1868 in Empfang zu nehmen. Im Falle der Mchterhebuna des Capitales werden die etwa auf spätere Termine erhobenen, mithin ohne Verpflichtung gezahlten Zinsen davon am Capitale bei dessen späterer Erhebung gekürzt werden. Leipzig, den 21. November 1867. Der Rath der Stadt Leipzig. vr. Koch. Scidemann, Stadtcassirer. Bekanntmachung. DaS von Paul Peters Sohn von Sokolowitsch in Serbien im Jahre 1809 errichtete Stipendium soll nach eingetretener Vacanz dermalen anderweit vergeben werden. Der Stiftung gemäß ist dasselbe zunächst für Studirende aus der Familie des Stifters, nachfolgend für Serbier, sodann für solche, die ihre Verwandtschaft mit der Familie Carl Gottfried Sorges E. E. Hochweisen Raths allhier Wemvisirers darzuthun im Stande sind., bestimmt,.daher werden diejenigen Studirenden, welchen hiernach ein besonderer Anspruch auf das Stipendium zusteht, hierdurch aufgefordert, ihre diesfallsigen.Anmeldungsschreiben sammt den erforderlichen Nachweisen binnen 4 Wollten und spätestens den 28. December 1867 in der Universitäts - Canzlei einrureichen. In Ermangelung vorzugs weise berechtigter Bewerber wird in Gemäßheit der Stiftung das Stipendium einem andern oedürftigten Studirenden vorzugsweise deutscher Nation verliehen werden. t Der Rector der Universität daselbst, ncr Leipzigs den 20. November 1867. vr. W. Hankel. 7.1......... , ,1 -—----- .... .Leipzigs Trottsirs «nd Straßenbeleuchtung i. '.m, '7^ Wer in neuerer Vergangenheit in Dresden gewesen ist, dem muß es aufgefallen sein, daß bereits in mehreren Straßen der Alt stadt die .Trottoirs sehr wesentlich verbreitert worden sind. Es tft dies dadurch erzielt worden, daß der Stadtrath im Interesse der öffentlichen Passage an die vorhandenen Trottoirs der Länge nach Platten von ca. 1 Elle Breite anstoßen läßt; der dazu benöthigte Raum wird theils durch Beseitigung der gepflasterten Gerinne backen, theils durch Verdrückung der Tagesgerinne nach der Stra ßenmitte hin gewonnen, und wie der Augenschein lehrt, ist der Effect dieser für den Fußgängerverkehr höchst vorteilhaften Maß regel ein viel größerer, .als man nach der Maaßverbreiterung vor auszusetzen gerneint ist. Außerdem ist die Ausführung der Ver besserung verhältnißmäßig weder kostspielig noch schwierig. corrigirten daß die ausgießen, beseitigt. Es geschieht dies dadurch, daß für, jedes resp. für Zwei nebeneinander liegende Mallrohre eine gußeiserne, behufs des Reinigens nach oben offene Rinne in die Platten ein geschaltet wird, welche die Traufwasser in sich und unter den Platten ahführt, Es läßt sich nicht verkennen, daß diese, ilherdieS ^ziemlich kostspielige Abflußvorrichtung zwei Mängel hat, nLmlich die des Veilchmutzens durch die Remigungsspälte und des Aus frierens ,hei dauerndem Froste; sie mußten icdqch gewählt werden «o die zu hohe Lage der Sohle der Hauxtschleuße eine dixecte und unterirdische Einleitung der Dachrinnenwasser mcht gestattete. Wo die Lgge und Construmon der Hauptschleußen dies gestattet, ist die ut'Kr,wische MwS„-rang^«Nrvtzrk Thqnröhre« direci nach der Haux«schle«ße r«i heilem einfacher, billiger und vortheilhafter; letzteres deshalb, weil bei tarkem Gefälle eine Reinigung unnöthig ist, besonders aber, weil )ie warme Erdluft auch das Einfrieren der Dachabfallrohre mei stens verhindern wird. Sollten beide Fortschritte nicht werth sein, auch in Leipzig nachgeahmt zu werden, wo in den alten verkehrreichen Straßen die Trottoirs viel zu schmal für das Bedürfniß und bei Regen, sowie im Winter bei Eisbildung, der offen ausgießenden Dach rohre wegen, fast ganz unpasfirbar sind. Freilich kann nach dieser Seite hin etwas Vollkommenes und Ganzes nur etst dann erreicht werden, wenn der hier immer noch bestehende, für öffentliche Einrichtungen aber völlig ungeeignete Grundsatz der Freiwilligkeit beseitigt und nach Maßgabe der Städte- ordnung localstatutarisch vorgeschrreben wird, wo und wie Trottoirs zu legen sind, und welcher Koftenantheil die Adja- centen zu treffen habe; die Ausführung kann zweckmäßiger Weise nur Ln der Hand der Behörde ruhen. Es ist nicht Selfgovern ment, sondern Thatlosigkeit, wenn man den einzelnen Verpflich teten es überläßt, ob und wie sie auf ihre Kosten eine dem Ganzen mitdienende Vorkehrung äusführen wollen. Nur im Wege der Regulirung und Ausführung durch die Gemeindebehörden kann das ichige, noch sehr uranfängliche unh. Leipzigs wenig würdige Allerlei in den Fußpassaaen (Platten, arpbes oder kleines Pflaster, Ehaussirang und rttehrsach entweder Stäub, oder Schmuz) beseitigt und Gehöriges geschaffen werden. Ein entsprechendes, von dem geehrten Stadtratye ausgehendes Regulativ, welches die bestehenden Verdichtungsverhältnisse- der Adzacenten gebührend berücksichtigt, wird, wie anderwärts, wohl --11«/ ..i-ttui d'trTL
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