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Deutsche allgemeine Zeitung : 25.10.1844
- Erscheinungsdatum
- 1844-10-25
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id799109797-184410258
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id799109797-18441025
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-799109797-18441025
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDeutsche allgemeine Zeitung
- Jahr1844
- Monat1844-10
- Tag1844-10-25
- Monat1844-10
- Jahr1844
- Titel
- Deutsche allgemeine Zeitung : 25.10.1844
- Autor
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mchhandlung m alle Buch- ^S sehen ) sehr Ver den. Yfe, clin. ig. ^r.8. Thlr.) Werk konnte mgestaltung, mstigcr Ar- fers, leider önncn nun- diescS Wer- Lehr- und dem Sprach ist. fnuj tha ist er- u haben: »66 avee zischer r 845. lissen. ttvuch fee. it 1 Bild- sS78«j leert Leipzig. 1M4. ^ödie: ..Hl, n» t>. x. Oireotivn „lilitran«!" nnge» von «rnänxoein O»ac«rtin» or, vvrxe- und Scie genunxon ltroduotion wol, vor an Orede n I.. 8pndr. blo^nrt tollan and kr. Oonneetax s37ll!>j PÄ8- » «ach n von R. 13800^ le« habe s-y. Freitag Nr 2SS 25. October 1844 WW- Deutsch- Allgemeine Zeitung. LM «Wahrheit und Recht, Freiheit und Gesetz!» ueberblick. Deutschland. chAus Obcrsachsen- Der Deutsche Bund und der Zoll verein. * Leipzig. Handschreiben des Königs von Preußen an den Cen tralvorstand der Gustav-Adolf-Stiftung, ch-j Von der Leine- Gustav- Adolf-Stiftung. chAus Nassau. Militairconscriptionsgesetz. Preußen. -Posen- Die Erzbischofswahl. rVom khei». Städtisches aus Köln und Bonn. — Die Journalpresse. Deftereeich. -Presburg. Die Subfidienfrage. Der Reichstag. Die Städte angelegenheit. Siebenbürgen. Die Beamten. Die Ccntraleisenbahn- Spanien. -Paris- Die Parteien im Congreß- Die Exaltirten. Zweifel hafte Stelle der Journale. Gibraltar- — Die CorteS. Marokko. Der türkische Gesandte- Großbritannien. Die Limes über Jungengland. Repeal. Der König der Franzosen. Frankreich. Der Herzog von Aumale. Die Eisenbahnlinien. Der belgische Vertrag mit dem Zollvereine, ch Paris. Der Herzog von Aumale. Ma rokko. 4s Paris. Das französische Schulwesen. Belgien. Vervicrs- Dänemark. Eröffnung der Provinzialstände. Rußland und Polen. Die Juden Serbien. -Von der serbischen Grenze. Wucsics- Von der türkischen Grenze. Pctronievich. Nordamerika. -Neuyork. Die Präsidentenwahl. Hr- Mark- Der Han delsvertrag. Unfall. Personalnachrichten. Wissenschaft und Runfk. --Leipzig. Theater. — Büchervcrbote. Handel und Industrie. Der Handels - und Schiffahrtsvertrag zwischen Belgien und dem Deutschen Zollvereine. -Leipzig. Börsenbericht. — Die Dampfschiffahrt in Rußland. -Leipzig. Baubencht der Sächsisch-Baier- schen Eisenbahn. -Danzig. Getreidehandel. — Die Mecklenburg-schwc- rinische Anleihe von >843 — Berlin. Neueste Nachrichten. Frankfurt a. M. Goethedenkmal. — Mejico. Madrid. Lraunng der Königin Christine. Paris. Der König. Der Herzog von Aumale. Commerzielle Unterhandlungen. Ankündigungen. Dentschla« ch Aus Oversuchoen, 20. Oct. Wir hatten die Schrift des Hrn. Steinacker, über welche diese Zeitung kürzlich eine» ausführlichen Be richt brachte (Nr. 28l) bereits vor dem Erscheinen des letztem gelesen und finden denselben im Ganzen völlig sachgemäß und getreu; nur drückt er, wie das im zusammendrängendcn Auszuge wol, begegnet, Manches schärfer aus, als es Hr. Steinacker thut, der in dieser Schrift größten- theils mit rühmlicher Mäßigung wenigstens in Betreff der Sachen ver fahren ist. Seine Schrift wird dadurch nicht weniger wirksam, vielmehr wirksamer, namentlich mit Rücksicht auf Die, auf welche zu wirken ihrem Verfasser hauptsächlich ankommen mußte. Zuweilen beschränkt sich aber die erwähnte Verschiedenheit nicht blos auf den Ausdruck, sondern schlägt auch in die Begriffe über. So spricht sich Hr. Steinacker unter Anderm über den DeutschenBund weit maßvoller aus, als es in jenem Aus zug erschien, und namentlich die Stelle, wo es bei dem Referenten in Nr. 283 heißt: dem positiven Reckte nach sei der Bund blos ein Bund der Fürsten und nicht der Völker, haben wir in der Schrift des Hrn. Steinacker auch bei nochmaliger Durchsicht nicht finden können. Dieser Ausdruck wäre auch nicht gut gewählt. Dem Buchstaben des positiven Rechts nach ist der Deutsche Bund ein Bund der deutschen Regierungen, seinem Geiste nach ein Bund der deutschen Staaten durch ihre Regierun gen und zunächst durch diese die Völker verpflichtend und verbindend.. Dies ist zugleich die einzige Form, in welcher nach allgemeinem prakti schen Völkerrecht eine völkerrechtliche Vereinigung statthaft ist. Für einen Bund der Völker, im Gegensätze zu ihren Regierungen, oder ohne ihre Regierungen, oder nicht durch ihre Regierungen kennt weder Völkerrecht noch Geschichte eine rechtliche Form. Ebenso würde ein blos persönlicher Bund der Fürsten, bei dem sie nur als Individuen cinträlen und getrennt gedacht würden von dem Regierungsorganismus, als dessen Häupter, wie als oberste Träger aller Staatsgewalt und als Oberhäupter und Anfüh rer des Volks sie die höchsten, die ersten und natürlichsten Vertreter ihrer Staaten und Völker find, nicht die rechtlickc Bedeutung eines wahren Staatsvertrags haben und eine anomale Erscheinung bilden. Von einer solchen blos persönlichen Verbindung der Fürsten kennen wir nur ein er hebliches Beispiel: die heilige Allianz, und eben diese Ausnahme hat die Regel bestätigt, indem dieser Bund mit den Personen ausgcstvrben ist, indem ferner seine Acte nicht von den Ministern contrasiqnirl wurde und indem er in England constitutioncllc Hindernisse fand. Die Völkerbünd- nissc werden überall, in Monarchien wie in Demokratien durch die Regie rungen geschlossen, Verbünden aber deshalb nicht weniger die Staaten und die Völker. Was nun aber die Volksgesinnung zu dem inniger« Anein anderschließen , der williger» Erfüllung der Verpflichtungen beitragen will, das ist nicht unmittelbar Sache der Staatsgewalt, kann nicht in Verträ gen abgemacht, nicht in Gesetzen voraesä,rieben werden, sondern bleibt hauptsächlich dem freien Wirken der Äolksgesinnung überlassen. Gewiß sind in jener Stelle unter „den Fürsten" auch die Regierungen verstanden worden und wahrscheinlich hat sie nichts Anderes sagen wollen, als daß die Regierungen zwar für die Zwecke, um deren willen sie zunächst den Bund geschlossen, die nöthigcn Anstalten getroffen, aber weniger bedacht gewesen wären, auch die inncrn, das Zusammenleben des Volks bcengeü- den Verschiedenheiten und Hindernisse, so weit sie nicht in unabänderli chen Verhältnissen und Interessen begründet, zu beseitigen. Ob sie das so weit und so rasch, wie man gewöhnlich wünscht, vermochten, ist eine andere Frage, die sick nur am Einzelne« und mit genauester Erwägung aller einschlagcndcn Umstände und Interessen jedes Landes beantworten läßt. Die Handelssache spricht nicht gegen den Äund; denn bei dem Zoll verein ist noch mehr, als im Bunde geschieht, der rein völkerrechtliche Weg des Vertrags eingeschlagcn worden; wie der Zollverein nicht alle deutsche Staaten umschließt, so ist er auch nicht an deutsche Staaten gebunden und jedes Mitglied kann von ihm zurücktreten. Man hat diesen Weg gewählt, weil man erkannte, daß die Handelssachen zu lief in die In teressen der einzelnen Länder cingriffcn, als daß man hier die Minderzahl den Beschlüssen einer Mehrzahl unterwerfen durfte. Man mußte cs dem Ermessen jedes einzelnen der selbständigen Staaten Deutschlands überlas sen, ob und wann er der Mehrzahl beitretcn wollte. Denn man mußte sich sagen, daß ein erzwungener Beitritt der Minderzahl mehr schade« könne als er der Mehrzahl nützen würde, und daß es sich hier nicht um einen der Grundzwecke des Bundes, sondern um eine bloße Frage des Interesses handle. Man muß es aber bei all diesen Ausdrücken streng nehmen, denn jene Stelle, von der wir ausgingen, ist nur zu oft in ei nem gehässigen Sinn angebracht worden. Man darf nur statt „Fürsten" Regenten setzen und die ganze Stelle mildert sich schon. Aber nicht sel ten hat man das eben nicht gewollt, vielmehr den Gedanken insinuiren wollen, als handle es sich hier nur um den Willen und das Interesse von einigen dreißig, wenn auch noch so hochgestellten Individuen. -Lkipfig. 23. Oct. Der König von Preußen hat an den Central vorstand des'Evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stiftung fol gende zwei Handschreiben erlassen: „Die Gesinnungen, welche mir der Centralvorstand des Gustav-Adolf- Vereins in dem Schreiben vom 24. v. M- auSgedrückt hat, sind mir sehr schätzbar. Ich vertraue denselben von Herzen und bitte den Vorstand, sich meiner Erkenntlichkeit für die mir erwiesene Thcilnahme an meiner und der Königin Maj. Errettung aus der Gefahr, die uns bedrohte, versichert zu halten. Merseburg, den 22. Sept. >844. (Gez.) Friedrich Wilhelm." „Dem Centralvorstande des Evangelischen Vereins der Gustav-Adolf-Stif tung gebe ich auf das im Auftrage der zu Göttingen gehaltenen Hauptver sammlung an mich gerichtete DanksagungSschreiben vom >1. v-M- meine leb hafte Theilnahme daran zu erkennen, daß zwischen den in meinen Staaten bestehenden Gustav-Adolf-Vereinen und denjenigen in dem übrigen Deutsch land nunmehr die gewünschte Verbindung zu Stande gekommen ist. Gewiß müssen diese Vereine als ein Ercigniß von hoher Bedeutung für das kirch liche Leben und Streben der Gegenwart angesehen werden, und des dadurch gewonnenen «Feldes zu gemeinschaftlichem Zusammenwirken in brüderlicher Liebe» will auch ich mich um so mehr mit erfreuen, als ich die Zuversicht habe, daß ein solches Zusammenwirken sich für das Gedeihen der evangelischen Kirche in jeder Rücksicht als segensreich erweisen und deren Einheit, welche sich in gemeinsamer Vertheidigung nach außen bisher bewährt, fortan auch im Innern fördern wird durch Belebung und Kräftigung des Bewußtseins von dem positiven Grunde, auf dem diese Einheit ruht und durch den allein sie stark erhalten werden kann. Sanssouci, den 18. Oct. 1844. (Gez.) Friedrich Wilhelm." -f-f^on der Leine, 20. Oct. Der gegen den Bericht von hier über die göttinger Versammlung (Nr.2V2) in der Hannoverschen Zei tung erschienene Artikel hat bereits in Nr. 290 dieser Blätter seine Ent gegnung gesunden. Ich füge nur noch das Folgende hinzu. Er sieht ge rade so aus, hat genau die Haltung, als ob er vom hannoverschen De- putirtcn zur göttinger Versammlung, Pastor Flügge, selbst herrührte, den er zu vcrtheidigcn geschrieben ist, und in seiner Unklarheit, indem er so zu sagen nicht weiß, was er will und thut, nur noch mehr compromit- tirt. LÜar Pastor Flügge in Nr. 262 angegriffen, so war cs doch mit der möglichsten Schonung geschehen. Es war ausdrücklich gesagt, daß man ihn den Zeloten nicht beizähle, cbwol sein Antrag zclotssch und gefährlich, und außerdem so grob war, als der Elvcr'schc fein. Wozu nun die versuchte ungeschickte Abwehr gegen einen nicht erhobenen Vor wurf? Sie ist ein Zeichen, daß Hr. Flügge odcr sein Sccundant noch immer nickt erkannt hat, was der Artikel von der Leine leise andcutctc, was Hr. Flügge hätte herauslcsen müssen, nämlich daß er, der wohlmei nende und gar nicht zclotische Flügge, nach allem Anscheine von den Ze-
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