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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 29.04.1893
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1893-04-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-18930429018
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-1893042901
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-1893042901
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1893
- Monat1893-04
- Tag1893-04-29
- Monat1893-04
- Jahr1893
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Ve-»s*VreiS fit fi« Hanptexpeditioa oder de» im Stadt» beitrk »ud de« Vororte» errichtete» Aus gabestelle» obgeholt: oierteljihrlich4^0. hei zwetmoliaer tigitcher Zuftellnn» in» bau» ^4 ÜLO. Durch di, Post bezogen wr Deutschland und Oesterreich: vierteliidrtich 8.—. Directe tügliche Kreuzbandieoduag t»« Anstand: monatlich ^4 7L0. Die Morgen-NuSgabe erscheint täglich'/,? Uh^ di« Lb»d-»«»gad« Wochentag« » Uhr. Rekelt»« »«- LrrEoa: Die Lrpeditiou ist Wochentag» ununtrrbrvchea geöffnet »v> früh 8 bi» Abend» 7 Uhr. Filialen: ttt» Ale»»'« Larti«. <«lfre» Hah«X UnivrrsitätSstrah« 1, Laut» Lösche, »achariornstr. 14, pari, »nd KSntg-platz 7. Morgen-Ausgabe. Anzeiger. Organ für Politik, Localgeschichte, Handels- «nd Geschiistsverkehr. Anzeigen-Prei- die 6 gespaltene Petitzeile LS Reclamen unter dem Redactiontslrich <4 ge spalten) 50^, vor den Familtenaachrichtea <S gespalten) 40 ^ Troger» Gchriiten laut nnsere« Prel». «rrzelchaiß. Tabellarischer und gtsftrnsatz »ach höherem Lartf. Extra-veilagrn (gesalzt), nur mli brr Morgen-Ausgabe, ohne PostbesSrdernng ^l SO.—, mit Postdeforderuag 7V.—. Amiatimrschluß fSr ^azeigea: Abend.Ausgabe: vormittag» 10 Uhr. Dlorge »«Ausgabe: Nachmittag» 4Uhr. Sonn- und Festtag» früh '/,S Uhr. Bei den Filialen und Annahmestellen je »in« halbe Gtund« früher. Anzeige« sind stet» an di« ExPefittt«» zu richten. Dnick und Verlag von «. P«l» t» Leipzig ^»216. Sonnabend den 29. April 1893. 87. Jahrgang. Für AU»i und kann da» Leipziger Tageblatt durch alle Poftanftalten de» deutschen Reiches und Oestcrrcich-Unqnrns zum Preise von 4 .ök bezogen werden. In Leipzig abonnirt man zum Preise von 3 mit Briugcrlohn 3 73 ^ für beide Monate und nehmen Bestellungen entgegen sti mmtli che Zeitung Sspcditeu re, die Hauptexpedition: Johannesgasse 8, die Filialen: Katharinenstratze 14, Königsplatz V und Universitätsstratze 1, sowie nachfolgende Ausgabestellen: Arndtstrabe 3L Herr R. 0. Lillel, Colonialwaarenhandlung. Peterskirchhof L Herr llax Xlerll», Buchbinderei. Beethovenstrafte 1 Herr Tkeoü. 1'eter, Colonialwaarenhandlung. Pfaffendorfer Strafte 1 Herr Rrlt/, U Colonialwatirettlmudlunff. Brühl 8O (Ecke Goethestrcche) Herr Horm. Realie, Colonialwaarenhandlung. Nanftfches Gäftchen 0 Herr I rlt ilr. I Mi ller, Cololliallvaarenhaildlilng. Frankfurter Strafte 11 Herr Lrnst Ilrvs, Colonialwaarenhandlung. Ranstädter Steinweg 1 Herr 0. Ln-colmunn, Colonlalwaarcnhaudluug. Löhrftrahe 1L Herr Riluaril Uetrer, Colonialwaarenhandlung. Schüyenstratze 8 Herr ^ul. ^oliUnil, Non, Colonialwaarenhandlung. Marschnerstraftc V Herr 1'anl 8<?dreU»er. Trogengeschäft. Westvlatz 32 Herr 11. RlttrLK, Cigarrcnhaudlung. Nürnberger Strafte 48 Herr 11. R. ^Ilrrvvbt, Colonialwaarenhandlung. Porkstraye 32 (Ecke Berliner Straße- Herr ^unko, Colonialwaarenhandlung. Zeitzer Strafte 38 Herr 7. Lüster, Cigarrcnhandlung. in Anger-Crottendorf Herr Rodert vrelner, Zweinaundorfer Straffe 18. ' > Connewitz Frau Rlseder, Hcrmannstraßc 23, 1. Etage. - Gohlis Herr TI». k^lt/^env. Mittelstratze b. - Lindenau Herr R. vutderlet, Eigarrenhandlung, Markt 22. - Neustadt Herr R. Reder, Eisenbahnstraye 1. Gegen Einsendung der Abonnementsquittung erhalten alle neu hinzutretcnden Abonnenten den bi» gratis «achgeliefert. in Plagwitz Herr H. (Zrüt/mmm, Zschochersche Straße 7 u. . Reudnitz Herr U'. RntziUiinn, Marschallstraßc 1. . - Herr tternd. li eber, Müßcngcschäst, Leipziger Straße 6. - Thonberg Herr R. Ilrint8ek, Rcipcnhaincr Straße 58. - BolkmarSdorf Herr Naumann, Conradstr. 5!» (Ecke Elisabcthstr.). 1. Mai bereits erschienenen Tbcil des Romans Lady Sibylle von 6. Lokrosäsr Zur gefälligen Beachtung. Unsere Expedition ist morgen Sonntag, den SO. April, Bormittags nur bis VrO Uhr ^öffnet. Lxpeclltlon 6es Lelp«lxer Taredlattes. Amtliche Bekanntmachungen. ^abrikenzShlung. Auf Grund einer Senedalverordnuug IV. 390 der Königlichen treishauptmannschaft Leipzig vom 27. December 1882 ist auch am 1. Mai diese» Jahre» eia« Aafirikr«zäbl»«» vorzunehmen und »ach einer Verordnung de» Königlichen Ministerium» de» Innern vom S. December 1883 ans dtezeuigea Tewerbeualeruehmer zu erstteckea, weich« 1) in Ihren Vewerbeaulagen mindesten» 10 Arbeiter beschSf- ttgrn, »der 2) Dampfkessel verwende», oder ü) mit Dampf-, Wind-, Wasser., Ba»-, Lnft-, ElektrtcitLt»-. Petroleum- «. Kraftmaschinen arbeiten, oder 4) nach tz. IS der Lcwerdeordnung und den Nachträgen hierzu besonderer Teuehmiaung unterliege». Wir haben allen uu» bekannten Gewerbetreibenden dieser Art Nragedogen zufertigen lassen mit der vrraalossung, dieselben späte- sten» bis zum ö Mai diese» Jahre» an unser Statistische» Amt zurückgelangen zu lassen. Diejenigen hiesigen Gewerbetreibend«» der genauntea Art, welche »och nicht ,a den Besitz von Fragebogen gelangten, wollen dieselben bi» zum I. Mai in unserem Statistischen Amt« — Kupseraätzche» Nr. I, U., im ehemaligen sogen. Kramrrhaus« — abholen losseo. Leipzig, am 28. April 1893. Der Rath der Stadt Leipzig. ck. 4.. bk6 93. vr. Seorgt. vr. Hasse Lekanulmachung. Wege» dorzunehmenden Schteutzrnbaue» wird dt« Suchenaartenftraße in vetp»tg»*e«»»ttz »«« 1. Mai p. I. ad ans di« Dan»r der Arbeiten für allen Fährverkehr gesperrt. Leipzig, am 27. April 1888. Der «ath per Gtadt Leipzig. 1X 5898. Vr. Deorgi. Maneck. Erledigt bat sich unsere Bekanntmachung vom 8. vorigen Monat» wegen de» vermitzten pp. Ltt» durch Ausfinden der Leich« desselben. Leipzig, de» 2». April 1883. Da« P«lizet»»t per Stadt Letpzi«. Vll. 7VS. «retschneider. Ml. Die unlautere Neclame. vr. l,. Die EentrumSfraction de» deutschen Reich-tage- iat einen Gesetzantrag ein.qrbracht, der unter der Flutd von Vorlagen und Entwürfen, mit denen gerate in dieser Session da» Parlament überschwemmt ist, darum immerhin eine hervorragende Stelle einnimmt, weil er da» seit Langem er strebte gesetzgeberische Einschreiten gegen die cou- currooc« ckilo^ale zum ersten Male in dir Tbat um- zusctzen versucht. Da« Ceatrum will folgenden tz 146« in tie Gewerbe-Ordnung eingeführl wissen: .Wer bei seinem Gewerbebetrieb öffentlich, um den Absatz von Maaren oder gewerblichen Leistungen zu fördern, wider bessere« Wissen un wahre Thatsachen vorspiegelt oder wissentlich wahre That» sachen entstellt, in«desondere wer zu diesem Zwecke über den Ursprung oder Erwerb seiner oder eine« anderen Gewerbe treibenden Maaren, über besondere Eignischaften oder Au»< tzichnungen dieser Maaren, über die Menge der Waaren- »vrräthe, den Anlaß zum Lrrkauf oder di« Prei-beniessuiiz «us Täuschung berechnete falsche Angaben macht, wird mit Geldstrafe bi» zu lOVO und im UnvrrmögenSfalle mit Ge- säaaniß bi» zu S Monaten bestraft." Dir »nverkrnnbare principielle Bedeutung diese» Antrag» rechtfertigt wohl eine kurze Betrachtung desselben. Di« »»erfreuliche» Erscheinung«», welche der Kamps der Gewerbetreibenden um ihre geschäftliche Existenz gegenwärtig n immer steigendem Maße zeitigt, werden sür die weiteste» i kreise de» Büraerthum» von Tag zu Tag sichtbarer und lästiger. Man schreckt vor den gröbsten Ausschreitungen der >krc(amr nicht zurück, und selbst Geschäftshäuser von altem Kufe und soliden Principirn gewöhnen sich, um unliebsame Eoncurrrnzgegner todtzumachen, an Gcbahrunacn. die »um Mindesten den Namen „unreell" verdienen. Lehrt r» dock: die tägliche Erfahrung, daß iLesibäft«untrr.1ehmero, welche cS verschmähen, zu rLuschrndeo Mitteln »u greisen, der Absatz zurückgebt, und daß sie ihren Kundenkreis an den Eonrur- renlen verlieren, dem rin minder scrupulöse« Gewissen inncwohnt. Man denke nur an die „großen" und „gericht- lichen" „Ausverkäufe' von „EoncurSmaffrn" »nd „Brand- waarrn", deren weithin leuchtende Ankündigungen die Hauptstraßen zieren, und bei denen gegen anständige Preise dem Leichtgläubigen Schundwaaren von gewitzigten Trribrrn ausgedrängt werden. Mit welchem Rafsinement werden gerade iu jüngster Zeit Finnennachahmunacn vorgrnommeu, iodem bekannte Firmen mit gewissen Aenverungen gebraucht werden, die, wenn auch nicht un wesentlich, doch immer so täuschend eingerichtet sind, daß sie von dem großen harmlosen Publicum unbemerkt bleiben. Eine besondere Gruppe unter diesen unlautere» Firiiicnbezeichiiungei, nehmen die sogenannten .NaLlwächterfirmen" ei», die daher ihren Namen haben, daß ein findiger Elbrrselder Kaufmann, um in Eoncurrenz gegen da« »Srisenpulver nach Borschrist von vr. Thompson" treten zu können, einen Nachtwächter Namen» Tbomsea ausstöbcrte, sich mit diesem assocurte und nun sein Seifrnpulvrr atS .Seisenpulver Tbvnisrn L Eie." in Berkehr brachte. Daß sich Geschäftsleute zur Erhöhung ihres Nenommöes Bezeichnungen zulegen, die ihnen gar nicht zu- kommen, ist allbekannt. Hochklingende Firmcnprädieale, Wappenabbildungen und prahlerische PreiSmedaillen führen da« Publicum irre. Ter „Medaillenschivindel" ist eine der verbreitetsten geschäftlichen Unsitten und, wie jüngst von berufener Seite bemerkt wurde, wird e», wenn hier nickt eine Aendrrung eintritt, bald ehrenhafter sein, gar nickt aus gezeichnet zu sein. Welcher Unfug wird endlich trotz des be stehenden MarkrnschntzgesetzeS mit falschen Angaben über Ursprung und Herkunft der Waare wie mit der Nachahmung fremder Schutzmarken getrieben! Geschädigt Lurch derartiges unredliche- Gebühren werden natürlich in erster Linie dir Käufer, Personen, welche sonst überhaupt nickt oder nicht Waaren dieser Art oder nickt von diesen Gewerbetreibenden gelaust hätten, die in der Meinung, einen besonders günstigen Einkauf zu machen, ni GeltanS gaben verleitet werden sür Waaren, an deren Anschaffung sic unter den wirklich obwaltenden Verhältnissen niemals gedacht hätten. Geschädigt wird in zweiter Linie aber der redliche Conciirrrnt, dem durch die unsaubere Manipulation seines GeschästSgeuosscn ein großer Theil seiner Kunden entzogen wirb. Fragen wir nun, auf welchem Wege diesem schrankenlose» Treiben Ziel und Tamm gesetzt werden kann, so wird man sich nicht verbeblen dürfen, daß gerade auf diesem Gebiete die Selbsthilfe Bedeutendes erreichen kann, »nd zwar ist hier besonder- die Selbsthilfe wirthschaftlicker Ber einigungen am Platz. Durch die Presse und in Bersamm- lungen wird man die besonders crassc» Fälle unlauterer Reclame rücksichtslos ausdecken müssen. Praktische Aufklärung durch Wort und Schrift, «ine ziclbewiißt ans tie Läiitrrung der geschäftlichen Moral und Bloßstellung aller unsauberen Elemente gerichtete gemeinschaftliche Tbätigkeit wirk viel Gute- zu stiften vermSgen. Aber allein der llebermackt der unlauteren Eoncurrenz entzegenzutreten, dazu ist die Selbst hilfe ltineSwtg» au-reichend. Bei dem innigen Brrhältniß, in welchem die Formen de- geschäftlichen Leben- mit unserer gesainmlen volkswirtbschaftliche» Entwickeluna sieben, darf die Staatsgewalt den Auswüchsen de- geschLstliwen Ver kehr- nickt müßig gegen übersiehe». Es ist eine Pflicht der Reckt-erdnung, nickt nur den Verständigen, dessen BilkungS- und Fassungsvermögen ihn über da» arglose DurchsckniitS- piiblicuni erbebt, sondern gerade den unntcr Gewitzigten gegen Ausbeutung seiner Gutgläubigkeit »u schützen. Und eine ebenso hohe Pflicht ist e-, den Redlichen vor dem Un redlichen zu wahren; zu verhüten, daß Derjenige, welcher sich solider Grundsätze befleißigt, von dem minder acwisicnbaslen Eoncurrenien durch unlautere, auf Lüge und Täuschung de- rubendr Mittel um seine Existenz gebrach« wird Erscheint daher der Nus nach gesetzgeberischer Hilft principiell auch gerechtfertigt, so bleibt doch di« zweite große Frage: ob stch rm gesetzgeberische» Einschreiten in de» durch drn obigen Antrag bezeichnet«!« allgemeinen Umfange rechtfertigt, ob ferner gerade dem Eriminalrecht hier dir machtgcbende Rolle zusällt. Dem Unfug auf dem Gebiete der Markennackabmung, welchem da« geltende Recht größtcntbrils ohnmächtig gcgcnübrr- stebt, beizukommen, dazu bietet bereit« der tz. 18 des jetzt vorliegenden .Gesetzentwurfs zum Schutze der Waaren- ' 'zeicknunzttn" die nothwendige Handhabe. indem er den ^)aarcn;cichenschutz auch dann gewahrt, .wenn ungeachtet der Abänderungen die Gefahr einer Verwechslung im Verkehr versiegt". Auch die falsche Angabe des Ursprnng-ortk» wird durch A. IS diese« Entwurfs in vielen Fällen getroffen werden können. Man hüte sich, gerate im Interesse des internationalen Verkehr«, in dieser letzteren Beziehung allzu rigorose Vorschriften zu treffen und damit Zustände herdei- ziisührcn, wie sie in England durch die neue ..merc>»»»ili,o innrli, net" geschaffen sind, wo jüngst österreichische Hank schubr beschlagnahmt wurden, weil dir Verschlüsse die Aus schrift „i»tt>nt ,1s Paris" trugen, und deutsche Eigarren trotz der Ausschrift „mncks iu 0«rmnny" mit Beschlag beleg» wurden, weil die Kistenbezeicknungen ,,mnckurk>, clni n, o,>I»rml»' ,ii dem Jrrtbum führen könnten, als stammten die Eigarren au» einem spanischen Lande. Wie man ferner den schwindelhaften Ausverkäufen zu Leibe geben kann, da- zeigt der jetzt i» Oesterreich aiis das dringende Verlangen mehrerer Handels- und Gewerbekammern ausacarbeilcle Entwurf gegen ScheinauSverkäufe. Derselbe schreibt, um zu verhüte», daß immer neue Massen von Waaren zu dieser Art von „AiiSverkäuftn" berangeschafft werden, vor. daß bei Aninelduiig des AuSverkausS e»l Ber- zeichniß der vorhandenen Waaren ausgenommen »nd außer diesen nicht« vertrieben werden darf; er seist ferner eine be sondere Besteuerung fest, welche mit der Dauer de« Aus verkaufs wächst. Aber ist de»» auch sür die übrigen tausend Mittel der schwiiidelbastcn Reklame die strafrechtliche Ahndung der richtige Weg? Es ist ein sonderbar krankhafter Zug, der unsere ganze neueste Gesetzgebung durchz.ebt, sür alle wirlb schaftsichen und sociale» Gebrechen den Eiiminalrichter als Arzt aufzustelle» und den großen nationalen WirlbschastS- körper mit dem Gcfäiianiß- und ZuchlbaiiSparagrapbe» resormiren zu wollen. Die Ersahrnng aller Zeiten bat die Unfäbigkeit von Strassanctioiien zu derartigen Ausgaben ge zeigt. Abgesehen davon, daß bei dein heutigen Stande und Kampf der Eoncurrenz eine Strasvorschrist wie tie obige das Denunciantentbiim i» gefährlicher Weise großzücklen würde, muß nickt die ganze GeschästSwclt durch eine solche Bestimmung unter eine Polizeiaussicht tcmincii, die auch de» reellen Handel schwer treffen muß, ohne ihm auf der ankeren Seite als Acquivalent irgend welche wirksame Eautclc» bieten zu können? Das>enige Land, welche« zum AusgangSpunct der ganzen Bewegung gegen die concuii'o»«:« <>>-!,>,valo geworden ist, welches nock beule d>e unredliche Reclame aus das Wirksamste bekämpft, ohne daß biSber etwas von einer Beuachlbeiligmig des legitimen BcrkcbrS laut geworden ist — ist Frankreich Dort weiß man aber von einer strafrechtlichen Abiitung nichts Tic französische Rechtsprechung bat einzig mit Hilft von zwei unwesentlichen Paragraphen tcs c,,!lo viril cm Svsteiii privater Schakencrsavanspriiche ausgcbaut, die ge eignet sind, den unlauteren Wettbewerb in seiiicn mannig- sachcn Gestalten zu treffen. Art. 1382 dcö coäu civil lautet nämlich: „Jedwede Handlung eines Menschen, die einem Anderen Schaden verursacht, verbindet Deujenige», durch kessen Ver schulden de» Schaden entstanden ist, denselben zu ersetzen", und Art. 1383: „Jeder ist sür den Schaden verantwortlich, welchen er durch seine Haiitsiing, oder auch nur durch seine Nachlässig keil verursacht hat". Frankreich gcmeßt volle Handel«- und Gewerbesreibeit. Aber die Freiheit de« Wettbewerb- bat seine Schranken, wie die Geltendmachung de« Eigenthum-rech»- Al» klebe,schreitiiiig des EoncurrcnzrechtS gilt jedwede« Mittel zur Täuschung de« VerkebrS sowie zur Verdrängung des MitbewerbeS. Ter Richter untersagt die unlautere Handlung und setzt de» Schaden nach seinem Ermessen fest. Da« Allgemeine Deutsche HandelSgeseybuck ist der rechte Ort. ui» mit ähnlichen Borschristen auch dem schwer leidenden Hantel in Deutschland zu Hilft z» kommen Die nabe bevorstehende Revision de« Handelsgesetzbuch» wird die Gelegenbeit zu diesen nothwendige» Erwägungen biete». Derartige rein civilrechtliche Maßnahmen werden aber zugleich eine zu weit zeheiide Verallgemeinerung verhüten und de» Umständen de« HiizelstaatS gebührend Rechnuug tragen können. Unwahre Angaben Uber Ursprung »nd Eigenschaficn einer Waare sind dann ungefährlich, wen» sie allgemein üblich und gebräuchlich ind, wenn das Publicm» aus dem Berkchrslcben wußte oder wisse» mußte, daß die Bezeichnungen »ur harmlose Prahlereien sind und nicht so genikmt und verstanden werte» wolle», wie es ihr Name besagt. Man verwechsle nickt drn »»lauteren mit dem unbequemen Wettbewerb. Die .erlaubte Reclame" ist kein bloße« Schlagwort; sie ist, so lange sic nicht in Mißbrauch auSartet, nützlich, oft sogar nothwendig. Deutsches Reich. ** Leipzig, 28. April. Seitens deö Reiche«, wie auch seitens der Einzelstaate» wird bekanntlich die Tbeilnahmc am Glücksspiel (Lvtteriespicl ic.) einer Besteuerung dez. Abgabe unterworfen. Das Reich erbebt dir Steuer — ReichSstcinpcl — von jedem Spieler, die Einzelstaate» erbeben hingegen die Abgabe vom Gewinner. Die Ein nahmen sind für Reich und Staat sehr erllecklick. So werden sür das Elatsjalir 1893 91, nach den neuesten Lvttenepläncn, von den bestehenden sn»s StaatSlotleric» an Reich-stempel er hoben: l) preußische SlaalSlotterie 2«l!)1l)M> >-e, 2) sächsische StaalSlottcric t8«>0tli>o 3) braunschweigische Staat»- lottcric l UttiOOO ^4, 4) vamburgische EtaatSlotteric l tttlt 000 .<e und 5) mecklenburgische Slaatslollcrie 318 090 .6, zusammen 7 0t2 000 --2 Außerdem kann daS Reich daraus rechnen, daß der Stempel von Privatlottcrien etwa 8.80000 cinbringt. Bedeutend höher als die Stcmpclcinnabnicn sind jedoch die Ab gaben (Abzüge), welche den Gewinner» von den Einzrl- slaatcn auserlegt werke». Dieselbe» beziffern sich für Sachsen aus 1 232 000 so daß Reich und Staat von der sächsischen Lotterie eine jährliche Gesaniniieinnahme von 0 092 0/9 ^ haben. Im Anschluß hieran sei erwähnt, daß die Einnahme, welche das Reich im Durchschnitt der letzten 3 Jabre ,1889—92) vom Spielkarten st empcl hatte, im Jahresdurchschnitt I 292 .',99 betrug. Hiervon entfielen ans Sachsen, das übrigens einen starke» Rückgang der Ein- nabnien zu verzeichne» batte, nur 77 089 da Sachsen keine bedeutende Spielkartciifabrikation aufzuweisen hat. l!. ll. Berlin, 28. April. Die diesjährige Maifeier in Berlin, obgleich sie in der Hauptsache am Abend de« > Mai statlsiiidct, also jeder .Genosse" und jede.Genossin" sich an ihr betheiligcei kann, scheint diesmal recht wenig Anklang zu sinke». In den mit Placate» belegten Handlungen ist wenigstens gar keine Nachfrage nach EinirittSkartcii, deren Preis in einzelnen Wahlkreisen aus 29 ^f, in ankeren aus 3o ä festgesetzt ist. Geboten wird Lasur die schwülstig ge schriebene Maisestzcitung, Festrede, Auftreten von Speciasitälen unk Aufführung von lebendenBildern; dasBergnügcn tesTanzenS wirb neck extra bezahlt Ui» 1 Uhr Nachmittags werten ll Locale, von denen eine ganze Anzahl sehr geräumig nickt sind, geöffnet; d,c .Gkiiossinneii", die selbstverständlich durch rotke Blouscii oder Schleifen >br/ Zugehörigkeit zur socialteinokratischrii Partei bekunden werten, lönncn kann zum Kaffeekränzchen zusammen- komme». Im 3. Wahlkreis, der in der .Neuen Welt" sem BerMigen veranstaltet, spricht Bebel und im 0. Wahlkreis Liebknecht; hier sängt in einem Locale kaS Vergnügen schon lim io Uhr Vormittags an. Um tieft Zeit soll nämlich Liebtnecht sprechen, der aber vor leeren Stühlen seine Rede halten dürste, da auch die radikalsten .Genossen" deS 0 Wahlkreises an diesem Tage nickt feiern werde». Von den Gewertschasicn haben »ur die Putzer beschlossen, nickt zur Arbeit zu kciiiiiitii; eS soll bei idnrn überhaupt Sitte sein, am Montag blau zu macken; als richtige Maidcinonstranten, welche die Pariser Beschlüsse Hochhalten, können also auch sie Nicht gellen. Tie .Unabhängigen", welche d,s jetzt sür daS Rubciilasse» waren, haben sich tie Sacke noch einmal gründ lich überlegt und sind zu einem bindenden Beschluß nicht ge kommen. Jeder kann tbun und lassen, was er will; nur die GenossenschastSbäckerri ist ganz conseauent; bei ihr rudt der Maijeier wegen am Montag der Betrieb. Von einer Be geisterung sür die Maifeier, von der namentlich die als Agi tatoren austretenden socialtemokratischen Budiker fabeln, ist nickt da- Geringste zu merken, und in kleineren Kreisen soll man oft genug hören: .Ach, wenn doch der ganze Mai schwindel, von dem nur die Grschäsr«soc,alistea Lorthril haben, Nicht angesaagen wäre!"
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