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Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1921
- Erscheinungsdatum
- 1921-11-30
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1666408611-192111308
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1666408611-19211130
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1666408611-19211130
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungRiesaer Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1921
- Monat1921-11
- Tag1921-11-30
- Monat1921-11
- Jahr1921
- Titel
- Riesaer Tageblatt und Anzeiger : 30.11.1921
- Autor
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Riesaer K Tageblatt Mittwoch, 8». NoSember 1921, ave»»S. Fnd. Der Riesa, am 28. 1921. Postscheckkonto: Dresden 1880 «trokass, Riesa «L LL «nd Attsriger Me-latt nn- Arr-cher). Dieses Blatt ealtzLtt die «atliche» Veld«tt»achmi-e» der «mtthauptmwmschast «rotzeu-atu, de» Amtsgericht», der AmttauwaUschaft dei« Amtsgerichte «ad de» Rete» der Stadt Riesa, de» Mmnuamt» Riesa und de» Hemvtzollamt» Meiden, sowie de» Semetnderate» Gröba. Die städtische Klavier» «nG Grammophonstener auf das Rechnungsjahr 1921 tl. April 1921—31. März 1922) ist am 1. Dezemder fällig und spätesten» bis zum Lt. Dezember 1021 an unsere Steuerkaff« — Ratbaus, Erdgeschoß — zu bezahlen. Zugleich erhalten diejenigen Personen, die ein steuerpflichtiges Instrument (Flügel, Brotmarkenausqabe in Gröba. Die Ausgabe der auf die Zeit vom 5 Dezember 1921 bis 1. Januar 1922 gültigen Brotmarken erfo lgt in dieser Woche an den bereits bekannt gegebenen Tagen im hiesigen Gemeindeamte, Zimmer Nr. 6, vormittags von V,8 bis V,1 Uhr. Gröba (Elbe), am 30. November 1921. Der Gemeindevorstand. Gasmessermiete. Gemäß 8 7 der GaSVezugSordnung in der Fassung des iv. Nachtrags vom 31.12.1919 haben di« städtischen Kollegien die Gasmefferleihgebiihr vom 1. Dezember 1921 wie folgt festgesetzt: , „ . « monatlich 1 Mk. - Pfg. für einen 8 flammigen Messer w »» Tafelklavier, Nianino, Harmonium, Orgel, Pbonola, Orcheftrion, Polyphon, elektr. oder dynamisch betriebenes Klavier, Gprechapparat, Grammophon, Pbonograpb) im Besitz haben, denen aber Stenerzettel deshalb nicht »«gegangen sind, Aufforderung, an der obengenannten Zahlstelle die« zu melden. DI« Gemeindrsteuerordnung der Stadt Riesa schreibt vor, dast binnen 14 Lagen jede- Instrument a«»nmelden ist, welches durch Neuanschaffung oder Zuzug einaebracht wird und daß Zuwiderhandlungen al» Tteuerhinterziehuna zu be» strafe« sind. Der Rat der Ltabt Riesa, am 29. November 1921.Btz. Die Baumwollspinnerei Riesa in Gröba beabsichtigt auf dem Flurstück 183 » für Gröba eine Bleichanlage zu errichten. „ Gemäß 8 17 der Reichsgewerbeordnung wird dies mit der Aufforderung bekannt gemacht, etwaig« Einwendun gen hiergegen, soweit sie nicht auf besonderen Nrivatrecktstiteln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, hier anzubrtngen. Großeuhuin. am 29. November 1921. 1S17«»'. Di« «mtshauptmaunschast. Gaspreiserhöhung. Die städtischen Kollegien baden sich infolge der erneut eingetretenen außerordentliche» Erhöhung der Kohlenpreise und der Arbeitslöhne rc. genötigt gesehen unter Aufhebung der Bekanntmachung vom 80. April 1920 auk Grund von 8 8 der GaSbezugSordnung für das städtische Gaswerk in Riesa in der Fassung des iv. Nachtrags vom 31. 12. 1919 folgendes zu bestimmen: Vom 1. Dezember 1921 ab wird der Bezugspreis für 1 Gas (durch Gasmesser bezogen) auf» M. —, für Automatenaas auf 2,10 M. erhöht. Die neuen Preise gelten ohne weiteres für alle GaSabnehmer, die nicht beim Eintritt der Preiserhöhung den Gasverbrauch einstellen und dies vorher behufs Absperrung der Privatgasleitung der GaSwerkSverwaltung schriftlich angezeigt haben. Der Rat der Stadt Riesa am 29. November 1921.Fnd. 279. Mittwoch, 80. November 1921, abeudS. 74. Jahr«. Da» Riesaer Tageblatt erscheint j«D«« Las abends '/,6 Uhr mit Ausnahme der Sonn- und Festtage. 8rzu««prr!S, gegen Vorauszahlung, monatlich 8.— Äark ohne Zustellgebühr. Einzelnummer ' »0 w Ameisen für die Nummer de» Ausgabetages sind bi» v Uhr vormittag» aufzugeben und im voran« »u bezahlen: ein« Gewahr für da« Erscheinen an bestimmten Tagen und Plätzen wird nicht übernommen. Prei« für di« 48 nun breit«, 8 nun Hohr Brundschrift-Zetle (7 Silben) 2.— Mark, OrtSpret« 1.78 Mark; zeitraubrnber und tabellarischer Satz 80"/, Aufschlag. Nach» Weisung«- und BermittelungSgebühr 78 Pf. Feste Tarife. Bewilligter Rabatt erlischt, wenn der Bettag verfällt, durch Klage eingezogen werden muß oder der Auftraggeber in Konkurs gerät. Zahlung»- und Erfüllungsort: Riesa. Achttägige Unterhaltungsbeilage „Erzähler an der Elbe". — Im Falle höherer Gewalt — Krieg oder sonstiger irgendwelcher Störungen des Betriebes der Druckerei, der Lieseranttn oder der Beförderungseinrichtungen — hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rückzahlung des Bezugspreises. Rotationsdruck und Verlag: Langer t Winterlich, Riesa. Geschäftsstelle: voetbeftraße öS. Berantwortlich für Redaktion: Arthur Hähnel, Riesa,' für Anzeigenteil: Wilhelm Dtttrich, Riesa. 5 1 20 10 DD DD 1 50 20 — DD 2 50 80 DD 3 50 50 ,, ,, 5 ,, 50 stücken ist ein Rekurs nur zulässig gegen die Entscheidung der unteren Verwaltungsbehörde, wenn von dieser die Ge- nebmigung zur Veräußerung eines Grundstückes versagt wird. Dieses Rechtsmittel istjedock nicht anwendbar, wenn die Stadtgemeinde oder der Bezirksverband von dem ihnen nach dem Gesetz über den Verkehr mit Grundstücken zu- stchenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen. —* Die sächsische Negierung zur neuen Beamtenbesold» na Svorlage des Reichs. Ueber die Stellungnahme der sächsischen Negierung zu der letzten Beamtenbesoldungsvorlage des Reichs sind in der TageS« und Fachpresse unrichtige Mitteilungen verbreitet worden. ES ist demgegenüber folgendes festznstellcn: Bei den vor bereitende» Besprechungen in Berlin hat sich die sächsische Regierung trotz Billigung der grundsätzliche» Absichten der Reichsregieruug für eine ausreichende Erhöhung der Bezüge der uutereii Beamtengruppen eingesetzt. Tatsächlich sind, denn auch die Grundgehälter dieser Gruppe» bei de» Ver handlungen mit den Gewerkschaften über den ursprünglichen Plan hinaus aufgebeffert worden. Ter sächsischen Negierung erschien jedoch diese Erhöhung keineswegs ausreichend. Sie hat deshalb im Reichsrats zunächst zwei Anträge gestellt^ um die Bezüge der unteren Gruppen über die Vorlage hinaus zi: verbessern, und zwar forderte der erste Antrag die Staffelung der AusgleichSzttschlagc, beginnend mit 25 Prozent für die Gehaltssätze der Gruppen 1 bis 4, der zweite die Festsetzung eines MindesttenerungSzuschlagS, eben-s falls zugunsten der Besoldungsgruppen 1 bis 4. Beide An träge wurden im NeichSrate gegen wenigs Stimmen abge- lebnt. Ta somit die erstrebte Verbesserung der Vorlage« nicht zu erreichen war, hat die sächsische Negierung im: Reichsrate ihre Stimmen gegen das Gesetz abgegeben, wäh-^ rend mit Ausnahme von Thüringen, LaS sich der Ab stimmung nach Abgabe einer Protesterklärung enthielt, alle übrigen Länder für das Gesetz gestimmt hab.«. —* Die Materi alfnnde in de« Rock st roh werken. TaS Dresdner Polizeipräsidium teile zu den Be richten eines Teiles der Presse über weiteres Material, das m den Rockstrohwerken erfaßt worden ist. folgendes mit: Nachträglich wurde von der Direktion und dem Be triebsräte der Rockstrohwerke weiteres Matericu unmittel bar bet der ErfassungSabteiluns deS NeichrsÄahministe-, riums in Dresden zur ordnungsgemäßen Erfassung an- gezetgt. Daraufhin wurde dieses Material, und zwar eine größere Anzahl Geschützrohre, vom Polizeipräsidium br- schlaanahmt und stchrrgestellt. Die Verhandlungen mit der für die Verwertung solchen Materials zuständigen Reichs- treuhandgesellschaft sind sogleich ausgenommen worden. Damit ist di« ordnungsmäßige Abführung auch dieses Materials gemäß dem FricdeuSvcrtrage gewährleistet. 'Auch dreses Material stammt nach den übereinstimmenden An-, gaben der Direktion und des. Betriebsrates aus dec Zeit vor Krregsschluß. —* Tie Mehrkosten der Beamtengeb älter werden bekanntlich vom Reich vorschußweise bezanlt, wenu Länder und Gemeinden dazu nicht imstande sind und wen» die Lander sich .verpflichten, ihrerseits den Gemeinde« auf gleiche Weise zu helfen. Der sächsische Staat erklärt« sich.bereit, den betreffenden Gemeinden die Mehrkosten auf Antrag vorschußweise gegen 5» z Prozent zur Verfügung- zu stellen. Die Vorschüsse müssen nebst Zinsen spätestens am 1. Oktober 1922 zurückgezahlt werden. Auf die Ge hälter der Beamten der Gemcmdebetriebe (Kraft-, Go?-. Dasserkberke, Straßenbahnen, Sparkassen usnch gibt es keine Vorschüsse. Auf Antrag übernimmt der Staat auch selbst^ schuldnensch Bürgschaft für entsprechende Darlehen der Ge- mein'den. — Für da- Kalenderjahr 1920 noch rückständige Nachweisungen über Dienst-und Ruhegeldvezüge und der gleichen müssen nach einer Verordnung nunmehr umgehen« an die Finanzämter abgegeben werden. Dazu wird b«? merkt, daß solche Bezüge, die im Kalenderjahr 1921 für: das Kalenderjahr 1920 bereit- nachaezahlt wurden, oder! noch nachzuzahlen sind, zu den Einkünften iür 1920 gehören. —"-Tagung der sächsischen MieterverL eine. Der Landesverband Sachsen im Bunde deutscher! Mieterveretn« hielt am Sonntag hier seinen zweites außerordentlichen Verbandstag unter großer Beteiligung ad. Der Bundettorsitzende Herrmann, Dresden, konnte eine arotz« Zahl vor» darunter Smretzer der' tionen und gemachten Geschenke sollen durch Zahlung der Wirtschaftsbeihilfe unberührt bleiben. H. —* Die Bahrenfelder Margarine-Werke A. L. Mohr, G. m. b. H., veröffentlichen in der vorliegen, den Nummer ein Inserat „Zur Aufklärung I", auf das wir hiermit aufmerksam machen. — .. . . —* Milchpretsregelung durch den Milchwirt- schaftlichen Landesverband Sachsen e. V. Unter Zugrunde legung der vom Milchwirtschaftlichen Landesverband Sachsen beschlossenen Richtlinien für die monatliche Regelung der Vollmilcherzengerpreise sind diese für den Monat Dezem ber 1921 wie folgt festgesetzt worden: Bei Lieferung ab Stall M. 3.35 pro Liter, bei Lieferung frei Verlade- bezw. Abgangsstation, Molkerei oder Sammelstelle M. 3.55 pro Liter, bei von einer Landmolkerei erfolgten Lieferung molkecelmäßig behandelter und in einwandfreier Beschaffen heit eintreffend« Vollmilch frei Abgangsstation M. 4.15 pro Liter. Bei literweisem Verkauf der Vollmilch ab Stall in ländlichen Gemeinden kann der Landwirt zur Deckung der ihm hierdurch entstehenden Verluste und Sonderkosten einen den Verhältnissen entsprechenden höheren Preis nehmen, »der jedoch in: äußersten Falle nicht Mehr als 87 Prozent des vom organisierten Milchhandel der nächstliegenden Stadt festgesetzten Kleinhandelspreises betragen darf. —* Dem Verein zumSchutze derSächsischen Schweiz ist für feine Zwecke eine Lotterie von 100000 Losen zu 4 Mark genehmigt worden. Die Ziehung findet am 15., 16. und 17. Dezember statt und sind Lose bei den bekannten Verkaufsstellen zu haben. —* Beschälte u.che der Pferde. Die Beschälseuche der Pferde, die früher in Sachsen niemals vorgekommen ist, herrscht feit Mitte dieses Jahres vornehmlich in den Amts- Hauptmannschaften Meißen und Borna. Zur wirksamen Bekämpfung dieser für dresächsische Pferdezucht höchst nach teiligen Seuche hat das Wirtschast»minitterium durch Der- vrdnuna vom 20. Oktober 1921 (Sächs. Gesetzblatt S. 347) verschärfte Bestimmungen erlassen, die den Besitzern von Zuchtpferden in den durch die Seuche besonders gefährdeten Gebieten von de» Amtshauptmannschasten zuaefertigt werden. Da indessen die BekämyfungSvorschriften, die u. a. auch den Handel und Verkehr mit Pferden beschränken, auch manche nicht unmittelbar beteiligte Kreise angeben, so wird hiermit auf di« Verordnung besonders hingewiesen. Sie ist außer von der Druckerei von C. Meinhold L Söhne in Dresden auch durch die Druckerei von C. Heinrich in Dresden- Neustadt zu beziehen. —* Säumige Getreideablieferer. Die den Getreideerzeugern auferlegte Umlage war bis zum 15. Ok tober 1921 zu einem Viertel an die ReichSgetreidestelle zn liefern. Wer dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, hat nach den geltenden Bestimmungen für das nicht recht- zeitig gelieferte Getreide Ersatz in Geld zu leisten und zwar ist dabei der Unterschied zwischen dem UmlagepreiS für Weizen und dem Preise für ausländischen Weizen zuzüglich eines Zuschlages von einem Viertel dieses Unterschiebe- zu zahlen. AlS Preis des ausländischen Weizens hat die ReichSgetreidestelle für den aügelaufenen Liefertermin den Betrag von 620 Mark M einen Doppelzentner festgesetzt. Der Umlagepreis für Weizen ist 230 Mark für eiste» Doppelzentner, der Preisunterschied 390 Mark, dazu ei» Viertel mit 97,50 Mark; zusammen für einen Doppelzentner ein SrsatzleistungSbetrag von 487,50 Mark. Entsprechende Zahlungsaufforderungen werden den säumigen Erzeugern nunmehr zugehen. ", —*Zur.Frage des Vorkaufsrechts bei Grundstücksveräußerungen. Nach Paragraph 11 des, Gesetzes über den Verkehr mit Grundstücken vom 20.11.1920 steht bei genehmigungspflichtigen Veräußerungen, die nicht im Wege der Zwangsversteigerung erfolgen, i» Städten mit revidierter Städteordnung der Stadtgemeinde, im übrigen dem Bezirksverband, in dessen Bereich das Grundstück gelegen ist, «in gesetzliches Vorkaufsrecht zu, wovon di« Derkaufsberechtigten Hel einer ganze» Reih« von Grundstück-Verkäufen Gebrauch gemacht haben. In mehreren Fällen haben nun di« betroffenen GrnndftückSbefltzer gegen die Ausübung des Vorkaufsrecht- Rekurs eingelegt oder Entscheidung durch da» Oberverwaltungsgericht beantragt. Das Oberoerwaltung-gericht hat hierauf entschieden, daß gegen di« Ausübung de« Vorkaufsrecht« kein R«cht»mitt«l gegeben ist. Nach dem Gesetz über den Verkehr mit Grund« Oertliches nnd Sächsisches. Riesa, den 30. November 1921. ,, —* Künstlerische Schaubühne. Ren° hätte es leimt gehabt, sich und seine» Getreuen eine Abschieds- auffubrnng zu arrangieren, die erfüllt gewesen wäre von stürmischen Beifallskundgebungen und lauten Wieder- sehenswünschen. Er hat das nicht getan. Mit einer bis ins tiefste erschütternden Darstellung von Tboma's „Magdalena" hat er uns verlassen; einer Nachschöpfung dieser VolkStragüdie, die allerdings dir Qualitäten seiner Spielleitung und seiner Künstler mehr als jedes andere diesmal hier ausgeführte Bühnenspiel erkennen ließ. Mit rücksichtsloser, echt Thoma'scher Deutlichkeit zogen Bilder wahren Lebens, das Geschick so mancher Magdalena, Bilder des überlieferten Pharisäertums und philiströser Hoffart an uns vorüber. Herz und Hand, Intellekt und Wort hatten Szenen. Episoden und Aktschlüsse geschaffen, die, abgesehen von vereinzelten Störungen, den Zuhörer ver- geffen ließen, daß er nur das Spiegelbild vor sich hatte. Die Wiedergabe wurde in besonderem Maße durch Rens mid seine Gattin (Paulimann und Magdalena), Gertrud Walter (Mariann) und Alfred Schumann (Bürgermeister) gestützt. — Die „Künstlerische Schaubühne" ist nun wieder abgebrochen. Mögen Rens und seine Getreuen die Gewiß heit mitnehmen, daß sie in unserer Stadt eine große, treue und dankbare Zuhörerschaft aus allen Schichten der Be völkerung sich erworben haben! Offen bleibt nur der Wunsch, daß die Absicht Rens'S, im Januar auf einige Tage ber uns einzukehren, mit unterstützender Hilfe des Rates und des Stadtverordnetenkolleginms, denen wir alle unterschiedslos Dank wissen für die Förderung solcher Kunst und Kunsterziehung, verwirklicht werde. I. S. —*, Wunsch s Marionetten-Theater im Kronprmz hatte sich lebhaften Besuches zu erfreuen. ES ist auch tatsächlich des Besuches wert. Die Bühnen- dekoration ist geschmackvoll; die Figuren werden meister- haft dirigiert und das unvermeidliche Kasperle ist so fidel, daß selbst die Lachmuskeln des griesgrämigsten Hypochonders in Bewegung gesetzt werden. Sehenswert ist auch das jeder Vorstellung folgende Theatrum mundi. —* Operettenausführung. Aus der Meißner Tbeaterkanzlei wird uns geschrieben: JnHöpfners Theatersaal gastiert am Mittwoch, den 7. Dezember das Meißner Stadt theater mit der entrückende,» Operette in 3 Akten „Der fidele Geiger von L. Taufstein, Musik von Edmund EySler. Die berzl. Volkstümlichkeit des guten, Librettos, welches in seiner gemütreichen Sentimentalität wie im Schwarzwald- mädel anmutet, gibt hier den besten Ausschlag. Dem entsprechend zeigt die Musik einschmeichelnde Schönheit, leicht und flott betont, voll heiterer und seliger Laune. Für frohen Humor, Witz und Komik ist reichlich gesorgt. Diese Neuheit ist den altbewährten Operetten volkstümlicher Art absolut gleichwertig und verspricht dem Riesaer Publikum zweifellos einen guten Abend. —* Lichtbildervortrag über die Reichs verfassung. Nächsten Freitag, den 2. Dezember 1921, findet ein Lichtbrldervortrag über die ReichSverfaffuna in HöpfnerS Saal statt. Das Volk muß die in der Reichs- Verfassung festgelegten Rechte und Pflichten kennen lernen. Ihr Aufbau und ihr Wesen müssen in Fletsch und Blut übergehen, dann erst wird , es seine Bedeutung für sich und das Land erkennen lernen und ihr hartnäckigster Verteidiger werden. Dieser Lichtbtlderoortrag ist sehr instruktiv und leicht veranschaulicht, von pädagogischem und staatsrechtlichem Gesichtspunkte vorzüglich begutachtet. Der Vortrag mit seinen bildlichen Darstellungen wird allen das bieten, was erwartet wird. Es wird gehofft, daß dieser lehrreiche Vortrag recht zahlreich besucht wird. Ed. Z. " Wirtschaft-beihilfe für die Ange stellten. Von vngestelltensette au- wird un- geschrieben: In der am 29. dS. MtS. »wischen dem Verein für Handel und Gewerbe für den AmtSgerichtSbezirk Riesa und den am Tarifvertrag« vom 1. S. 1V20 beteiligten Angestellten- Organisationen stattgefundenen Verhandlung wurde folgen- de» vereinbart: Die seit Monat September 1921 gültigen Gehaltssätze bleiben bis S1. Dezember 1921 bestehen. Die Angestellten erhalten Ende diese» Monat» außer ihrem Ge- halt eine WIrtschaflSbeibilfe von mindesten» einem halb«» Monat-a-balt, Kia bisher peilten Liihnacht-gratisika- i « MM'-
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