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Hohensteiner Tageblatt : 05.05.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-05-05
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id184110793X-188905059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id184110793X-18890505
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-184110793X-18890505
- Sammlungen
- Saxonica
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Bemerkung
- Fehlende Seiten in der Vorlage.
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungHohensteiner Tageblatt
- Jahr1889
- Monat1889-05
- Tag1889-05-05
- Monat1889-05
- Jahr1889
- Titel
- Hohensteiner Tageblatt : 05.05.1889
- Autor
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Menstruier Tageblatt. Erscheint jeden Wochentag abends für den folgenden Tag und kostet durch die Au-träger pro Quartal Mt. 1.40; durch die Post Mk. l.5O frei ins Hous. Geschäfts-Anzeiger für Inserate nehmen die Expedition bis Borm. 10 Uhr» sowie für Ausw arts alle Austräger, desgl. alle Annoncen-Expeditionen zu Original- Preisen entgegen. Hohenstein Ernstthal, Oberlungwitz, Abtei-Oberlungwitz, Gersdorf, Lugau, Hermsdorf, Bernsdorf, Langenberg, Falken, Langenchursdorf, Meinsdorf, Nußdorf, Wüstenbrand, Gnina, Mittelbach, Ursprung, Leukersdorf, Seifersdorf, Erlbach, Kirchberg, Pleitza, Reichenbach, Grumbach, Callenberg, Tirschheim, Kuhschnappel, St. Egidien, Hüttengrund u. s. w. Amtsblatt für den Verwaltungsbezirk des ^tadtrathes zu Hohenstein. Nr. 104. Sonntag, den 5. Mai 1889. 39. Jahrgang. Bekanntmachung. Bei Beginn der Bauzeit wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß für Baugenehmigungen folgende Vorschriften gelten: 1. Es dürfen auf einem Blatte nur ein HausgrundstückSproject nebst Zubehör ein gereicht werden. Finden sich 2 Gebäudeprojecte auf einem Blatt, so wird die Ein gabe ohne Weiteres zurückgewiesen. 2. Die Zeichnungen sind in doppelten Exemplaren, von denen eine auf Pausleinwand gezeichnet sein must, einzureichcn. 3. Der Zeichnung sind in ReichSformat (auf ganzem Bogen) ein Gesuch, eine Bau beschreibung , eine statische Berechnung sämmtlicher Eisenconstructionen sowie der sonstigen schwierigen Constructionen beizufügen. Ebenso sind die Haupt- und Mauerstärkenmaaße einzutragen. Auch ist eine Angabe über die Beschleußung beizubringen. 4. Die Lagepläne sind genau und entweder iin Maaßstab 1 : 1000, 1 : 800 oder 1 : 500 zu zeichnen. 5. Jeder Bau und jede Veränderung ist vor Beginn und sonst, wie im 8 137—138 der Lokalbauordnung angegeben ist, zur Nachschau anzumelden, eventuell sind Zeich nungen hierüber einzubriugen. 6. Der Stadtplan kann gegen Hinterlegung einer Gebühr von 25 Pfg. im Stadt bauamte eingesehen, auch können daselbst Copien gegen besondere Vergütung ent nommen werden. Der Stadtbauinspector ist ebenfalls berechtigt, derartige Copien wie auch Baurisse und sonstige Pläne gegen entsprechende Entschädigung an die Stadtkasse anzufertigen. 7 Die Sprechstunden des Letztgenannten sind vormittags von 11 bis 12 Uhr und nachmittags von 2—3 Uhr. Hohenstein, den 11. April 1889. Der Stadtrat h. vr. Eveking, Bürgermeister. An Bezahlung des Schulgeldes auf die Monate Februar, Mürz und April dieses Jahres wird hierdurch mit dem Bemerken erinnert, daß, dafcrn die Rückstände nicht längstens bis »1. Mai d. I. abgeführt sein sollten, alsdann mit der Hilfsvollstreckung verfahren werden wird. Hohenstein, den 2. Mai 1889. Die Schulkassen-Verwaltung. I. U.: W. Zeitzig, Stadtrath. Bekanntmachung. Nr. 8 bis 10 des Reichsgesetzblattes und das 4. Stück des Gesetz- und Verordnungs blattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1889 sind eingegangen und liegen auf unserer Rathsexpedition zur Einsichtnahme öffentlich aus. Dieselben enthalten: a) Reichsgesetzblatt: Nr 8. Gesetz, betreffend die Aufhebung der W 4 und 25 des Gesetzes über Besteuerung des Branntweins vom 24. Juni 1887. Nr. 9. Verordnung über die Inkraftsetzung des Gesetzes vom 5. Mai 1886, betreffend die Unfall- und Krankenversicherung der in land- und sorstwirthschastlichen Betrieben be schäftigten Personen. Nr. 10. Gesetz, betreffend die Abänderung des Vereinszollgesetzcs vom 1. Juli 1869. Be kanntmachung, betreffend die Einfuhr von Pflanzen und sonstigen Gegenständen des Gartenbaues. d) Gesetz- und Verordnungsblatt: 4.Stück. Allerhöchstes Decret, die Concessionirung der Zittau-Oybin-Jonsdorfec Eiscnbahn- gesellschaft betr. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zur Erbauung der Kamenz-Elstraer Eisenbahn betr. Verordnung, die Enteignung von Grundeigenthum zu Erbauung der Bautzen-Königswarthaer Eisenbahn betr. Bekanntmachung, eine An- Bekanntmachung. Montag, den 6. d. M., Nachmittag 4 Uhr wird im Gasthof z. Hirsch Oberlungwitz durch den Unterzeichneten ein Pferd (Hengst) am dem Wege des Meist gebots öffentlich versteigert. Erstehungslustige wollen sich rechtzeitig an genannter Stelle hierzu einsinden. Hermsdorf, den 3. Mai 1889. Der Ortsrichter daselbst. Götze. H olzv ersteigern «ll auf Rabensteiner Staats-Forstrevier. Es sollen Montag, den 20. Mai 1889, von vormittags l/°11 Uhr an im „Niederen Gasthofe" zu Grüna 1 Rmtr. buchene Zacken, 50 Gebund buchenes Brennreisig, 9480 „ wc-che? PMNmsig,' ö Nnstr, weiche Aest^ kenes Besenreisig, 22 Rmtr. weiche Nutzrollen, 1 „ buchene Brennscheite, 5 „ weiche Brennscheite, 3 „ hstkM Rollen, 14 „ Weiche Rollen, l 143 „ birkenes Besenreisig, anfbereitet auf den Holzschlägen in Abtheilung 5, 19 und 24, in der Durch forstung Abtheilung 18 und in der Birkenläuterung Abtheilung 20, und leihe der Aktiengesellschaft „Bürgerliches Brauhaus Dresden-Plauen" betr. Verord nung, Ernennungen für die I. Kammer betr. Hohenstein, den 4. Mai 1889. Der Stadtrath. I. B.: W. Zeitzig, Stadtrath. Bekanntmachung. Mittwoch, den 8. Mai, soll der 1. Termin Einkommensteuer, Vormittag in Engel's Restauration, Nachmittag im Gasthof zum grauen Wolf und Donnerstag, den 9. d. M., in der Gemeindeexpedition vereinnahmt werden. Oberlungwitz, den 4. Mai 1889. W. Lindner, Ortssteuereinnehmer. 3 Rmtr. buchene Zacken, 33 100 birkenes Äesenreisig, aufbereitet auf dem Holzschlage in Abtheilung 45, der Durchforstung in Abtheilung 28 und der Birkenläuterung in Abtheilung 50, den 30. April 1889. Heber, Seifert. weiche Brennscheite, harte Brennrollen, weiche Brennrollen, 41 12 20 weiches Brennreisig, 15 Rmtr. weiche Aeste, 300 Gebund buchenes Brennreisig, 5000 Dienstag, den 21. Mai 1889, von vormittags 10 Uhr an im Gasthofe zu Oberrabenstein 15 Rmtr. weiche Nutzrollen, "3 „ buchene Brennscheite, einzeln und parthieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Nähere Auskunft ertheilt die unterzeichnete Revierverwaltung. RM MackimMW WM« « Ma W RM. MMal WOWm Eagesgeschichtc. Hohenstein, 4. Mai. Deutsches Reich. Berlin, 3. Mai. Die „Kr.-Zrg." schreibt: Für die Angabe der „Lib. Corresp.", daß der Reichstag ohne Vorlegung der Strafgesetznovelle Ende Mai schon geschlossen werden solle, liegt bis jetzt nicht der geringste Anhalt vor, im Gegentheil lassen die Mittheilungen über die Behandlung des fraglichen Entwurfs im Bundesrathe erkennen, daß über das Geschick desselben sich noch gar keine Vorhersage machen läßt. Thatsächlich hat dem Vernehmen nach in der einzigen Sitzung, welche der Justizausschuß des Bundesraths vor Ostern über die Vorlage hielt, nur eine sachliche Besprechung der von Preußen eingebrachten Vorschläge stattgesunden, darüber hinaus ist die Angelegenheit nicht gekommen und erst weitere Berathungcn werden einen allgemeinen Ueberblick gestatten. Selbstverständ lich können Beschlüsse über Einbringung oder Nichteinbringung beim Reichstage unter solchen Umständen noch nicht in Erwäg ung gekommen sein. Jüngst wurde verschiedentlich angcdeutet, daß die Errich tung eines arbeitSstatistrschen Amts von Reichs wegen im Werke sei. Unter den Industriestaaten besitzen eine solche . Tcntralstelle die Vereinigten Staaten und die Schweiz, und zwar ist die Einrichtung dort eine staatliche, hier eine von Arbeitervereinen begründete. Für die Richtigkeit jener Ver- muthung fehlt cs an jedem Anhalt. Als im Reichstage vor einiger Zeit die Aufnahme einer officiellen Lohnstatistik ge fordert wurde, erfolgte vom Regierungstische aus die Erklärung, daß ein Bebürfniß hierzu nicht anerkannt werden könne. Ohne Zweifel würde aber die Lohnstatistik zu den wesentlichen Auf gaben eines arbeitsstatistischen Amtes gehören. In der That ist auch bei einem Vergleiche zwischen Deutschland und den vorher erwähnten Staaten nicht zu übersehen, daß wir in Folge unserer vorgeschrittenen socialpolitischen Gesetzgebung, der weder die Schweiz noch gar die Vereinigten Staaten etwas Gleiches an die Seile zu stellen haben, Einrichtungen besitzen, welche die allgemeinen berufs- und gewerbestatistischen Arbeiten des Kaiserlichen Statistischen Amts in Bezug auf die Arbeiter in wichtigen Punkten ergänzen. Man denke an die Nachweisungen des Reichsversichcrungsamts und namentlich an die Lohntabellen der Berufsgcnossenschaften, welche bisher zwar unvollkommen waren, für deren genauere Berechnung aber bereits Vorsorge getroffen ist. Mit dem Ausbau der Versicherungsgcsctzgebung sind von selber wichtige arbeitsstatistische Ermittelungen von Jahr zu Jahr gegeben, so daß die Errichtung eines besonderen Amts zu diesem Zweck sich erübrigt. Neben den „grundverschiedenen Charakter" der gemeinsamen Opposition der Freisinnigen und der Freunde der „Kreuzzeirung" gegen die Vorlage der Arbeiterversicherung spricht sich die letz tere dahin aus: „Die „Freisinnigen" benutzen die Mißstimmung auf dem Lande, um das Gesetz an sich zu Falle zu bringen, während es sich bei unseren Parieigenossen um die gegenwärtige Gestalt desselben handelt; an dem Gedanken selbst hallen sie nach wie vor fest und wünschen denselben verwirklicht zu sehen, nur eben nicht in einer Form, die für sie keine glücklich ge wählte halten können." — Dazu bemerkc die „Nordd. Aügem. Ztg.": „Wenn man die Vorlage wesentlich deshalb verwerfen will, weil die durch dieselbe eintretende finanzielle Belastung für die Landwirthschast „unerschwinglich" sei, so betrifft dieser Verwerfungsgrund keineswegs die Form, in welcher die Alters- und JnvaUduätsfürsorge verwirllichl werden soll. Bei gleicher Leistung werden die finanziellen Belastungen bei allen für diese Äocialfrage nur denkbaren „Formen" annähernd gleich sein; wer also die Belastung zu hoch findet, verwirft damit im Grunde die Sache selbst und letzteres thun allerdings aus anderen Gründen die^Freisinnigen" auch. Unter allen Geheimbundsproccssen wird der in Elberfeld bevorstehende nit seinen mehr als 120 Angeklagten der größte lein. Welchen Umfangs überhaupt die Processe wider Social-
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