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Erzgebirgischer Volksfreund : 28.09.1923
- Erscheinungsdatum
- 1923-09-28
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-192309284
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-19230928
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-19230928
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1923
- Monat1923-09
- Tag1923-09-28
- Monat1923-09
- Jahr1923
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 28.09.1923
- Autor
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Dies« Grundzahl ist m» der allwöchenli. dekann'zumachenden Schlüffel. zahl zu mulilplizieren. — Die Srdlüstelzahl sür di« Wach« vom L2. September bi» «inschl. LS. Sept. >923 ist 50 000. Sei »«>I,it. 3-h ung wird di« eoil. hdh. Schlüstelzahi berechnet. Paftsch««.»»»»» i Leipzig Nr. 1222«. »«melndt-chlro-llont» l d u«, Srzge». Mr. 70. » rnlhallend die ««Mche» B«Ka««k»ach««ge« der Amishouplmannschasi und der -LUHVVtUtZ " Sloalsbehbrden in Schwarzenberg, der Staats- u. städtischen Behörden in Schneeberg, Löbnitz, Neuslädlel, Erünhain, sowie der FinanzSmier in Aue und Schwarzenberg. Ss werden ouberdem verössenllicht: Di« Bekanntmachungen der EtadtrSte zu Aue mb Schwarzenberg und der Amtsgerichte zu Aue und Johanngeorgenstadt. Verlag L. W. Gärtner, Aue» «rzgeb. g<rnspr«»«r > «»« »t, Vübnltz (Amt Au«) 440, Sch»««»«, 10, Schwarz«n»«rg 17«. »rahtanschriftr »vtk«fr«und Au««rrg«btrg«. 76. Jahrg Freilag, den 28. September 1923 Nr. 226 den msmann»< Der Rat der Stabt. — Polizeiamt. — Schwarzenberg, am 28. September 1923. Oessentl. Sladlveror-netensißung Aue Nokstan-sunlerftützung Schwarzenberg Der Rat der Stadt. — Fürsorgeamt. — Schwarzenberg, am 25. September 1923. Schneeberg Sammlung sür Erwerbslose Schneeberg, den 27. September 1923. Der Stqdtrat. 2 Grundmieten, 5 997 Grundmieten, 10909 Grundmieten, 48 900 Grundmieten, für Betriebskosten für Derwaltungsaufwanü 2 Grundmieten, 5 997 Grundmieten, 16 000 Grundmieten, 400 000 Grundmieten, des Postgeheimnisses sowie Haussuchungen und BesAagmchmrn zu- lässig. G München, 26. September. Der Generalstaatskom. missar Dr. v. Kahr hat eine Kundgebung erlasse«, in der er versichert, seine Amtshandlungen würden von Heitzer Lieb« zur bayerischen Heimat, zum beutsche« Volk «ub zum großen deutschen Vaterlande getragen sei«. Se gen alle vaterlandsfeindlichen Handlungen und gegen jeden wider stand gegenüber seinen Anordnungen werde er rücksichtslos ans» treten. zum Sandel und zur Notiz an hiesiger Börse zuzulassen. Leipzig, den 29. September 1923. Durch die Verhängung des Ausnahmezustandes ist es der Pr? sse unmöglich gemacht,, ihrer Pflicht nac^ukomm«, an den bestehenden Verhältnissen Kritik zu üben und die Oeffent- lichkeit in dieser Hinsicht aufzuklären. Geldstrafen angedrohl. Wenn die Zuwider handlung den Tod eines Menschen verursach!» wird der Täler mit dem Tode» bei mildernden Umständen mit Zuchthaus nicht unter 2 Jahren bestrast. Die im Strafgesetzbuch mit lebens länglichem Zuchthaus bedrohten Verbrechen werden mit dem Tode bestraft, wenn sie nach -er Verkündung der Verordnung begangen find. Auf Ansuchen -es Inhabers -er voffziehen-en Gewalt sin- -urch -en Reichssuftizminister autzeror-entliche Gerichte zubil-en. — Die Verordnung tritt mit -er Verkün-ung in Kraft. Bekanntmachung k Die Allgemeine Deutsche Credit-Anstalt in Leipzig Hot den Antrag gestellt nvm. Mb. 4000600.- neue Aktie« »er Solzstoff- und Papierfabrik z« Schlema bet Schneeberg in Siederschlema 4999 Stück über je Mk. 1999.-, Nr. 1197-5196 LU. S. Sonder - AusnahmeMand in Bayern. Kahr zum Generalslaalskommissar ernannt. München, 26. September. Wie di« Korr. Hoffmann amtlich mitteilt, hat das bayerische Gesamtmiutsterium eine Ver ordnung über einstweiltgeMatznahwenznmSchntzeder Sffentltchen Sicherheit und Ordnung in Bayer« erlasse» und bi« auf werteres de« oberbayertschen Regierung«. Präsidenten Dr. v. Kahr al» Generalstaatskommtssar bestellt, an den dtevollziehende Gewaltsofortübe r geht. Sämtlich« Behörden d«» Reich», de» Land«» und der Ge meinden bleiben tn ihre, Tätigkeit, haben aber mit A«»nahm« d«r Gerichte und der Militärbehörden d«n Anordnungen und Verfügun gen des Generalstaatskommissars Folge zu leisten. Gr ist berechtigt, jederzeit an ihrer Stell, Amtshandlung«« vörzunehmea, und brfugt, di« Hilf« der Wehrmacht auzuordneu. Sei« Anordnungen gehen d«n Anordnung«« aller and««« B«hörd«« mit Ausnahme d«r Eerichte und Militärbehörden vor. D«r Seneralstaat»lommiffar ist berechtigt, Schutzhast und Äuienthaltsbeschränkungr« zu verhängen. Durch dies, Bersrdnung sind auch PrfcheLnkungen d«r persönlich«, Berlin, 28. Sept. Sine in spätester Abenv- stun-e veröffentlichte Veror-nung-esReichs- präfi-enten auf Grun- -er Art. 48 Abf. 2-er Relchsverfaffung bestimmt zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit un- Or-nung für -as Reichsgebiet, -atz -ie Art 114, 11», 117» 118» 124 »n- 183 -er Relchsverfaffung bis auf weiteres »utzer Kraft gefetzt wer-en. Es sin- daher Defchränkungen -er persönlichen Freiheit, -es Rechts auf freieMei- nungsäutzerung einfchlietzlich -er Pretz- Freiheit» -es Vereins- und Verfamm- slungsrechts, Einbruch in Brief-, Poft-, Telegraphen- und Fernsprechgeheim nis, Anordnung von Haussuchungen un- Deschtagnahmen sowie Beschränkungen -es Eigentums auch autzerhalb -er sonst hierfür bestehen-en gesetzlichen Grenzen zu lässig. Die vollziehen-e Gewalt geht aus -en Reichswehrmlnister über, -er sie aus Milttärbefehlshaber übertragen kann. Im Einvernehmen mit -em Reichsminister -es Tunern kann -er Reichswehrminister zur Mit wirkung bei Ausübung -er vollziehen-en Ge walt auf -em Gebiete »er Zivilverr'altung Re- Siernngskommissare ernennen. Für Zu- «i-erhandlunge« gegen -ie im Interesse -er öffentlichen Sicherheit erlaffenen Anordnungen -es Reichswehrminister» ober -es Mililärbe- sehljdhaber» wer-en schwere Freiheits- un» l Lößnitz. Zuschläge zur Grundmiele. ' Zufolge Entscheidung der Kreiskauptmannschaft Zwickau vom 24. September 1923 sind die Zu schläge zur Grundmiele nach dem Neichsmietengesetz ab 1. Oktober 1923 endgültig wie folgt erhöht worden: für laufende Instandsetzungen ' für große Instandsetzungen 209 000 Grundmieten, Die Hausmannsarbeiten werden dem Hausbesitzer für eine Woche mit dem Stundenlohne einer ^ungelernten erwachsenen männlichen Arbeitskraft vergütet. Aue, den 27. September 1923. Der Nat der Stadt. bereit erklären, die Hausmanns. arbeiten mit zu erledigen, o) laufende Instandsetzungsarbeiten 300 000 Grundmieten, ä) große Jnstandsetzungsarbeiten 150 000 Grundmieten, als Pauschbetrag für Fall, daß sich die Mieter nicht Die amtliche« Bekanntmachungen sämtlicher Behörden Wunen in den Geschäftsstelle» des „Erzgebirgischen Volkssreundes" i» Aue, Schneeberg, Lötznit mG Schwarzenberg eingesehen werden. Die Rentenempfänger der Invaliden- und Angestelltenversicherung, di« die Notstandsunterstüt zung noch nicht abgeholt haben, werden aufgeforöert, spätestens bis Freitag, den 28. September 1923, vormittags 8—12 Uhr, in der Stadthauptkafle — Stadthaus II — die Unterstützung abzuholen, da sonst dieselbe erst bei der nächsten Unterstützungszahlung mit ausgezahlt werden kann. Um die Not der hiesigen Erwerbslosen lindern zu können, werden in den nächsten Tagen Er werbslos« im Auftrage des Stadtrates ein« Sammlung von Geld, Nahrungsmitteln, Kleidungsstücken vornehmen. Die Beauftragten sind mit besonderem Ausweis versehen und ist von Seiten der Geber in eine Liste die Gabe einzutragen. Di« Abholung der gezeichneten Spenden erfolgt später durch Ratsange stellte. Im Interest« des Wirtschaftsfriedens wird um Bereitwilligkeit für die Sammlung gebeten. Die Z»lassu«gssi«lle für Wertpapiere a« -er Börse z» Leipzig. Rausch. Der Aufruf der Reichsregierung. Berlin, 26. September. Der Reichskanzler und die Reichsregie rung proklamieren den Abbruch des passiven Widerstandes durch fol- genden Ausruf: Anl 11. Januar haben französische und belgische Truppen wider Recht und Vertrag das deutche Ruhrgebiet besetzt. Seit dieser Zeit hatten Ruhrgebiet und Rheinland schwerste Bedrückungen zu erleiden. Ueber 180 009 deutsche Männer, Frauen, Greis« un- Kin- der sind von Haus und Hof vertrieben worden. Für Millionen Deut scher gibt es den Begriff der persönlichen Freiheit nicht mehr. Ge- walttaten ohne Zahl haben den Weg der Okkupation begleitet. Mehr als 100 Volksgenossen haben ihr Leben dahin geben müssen. Hunderte schmachten noch in Gefängnissen. Gegen die Unrechtmäßigkeit des Einbruches erheben sich Re ch t»- gefühl undvaterliindischeGesinnung. Die Bevölkerung weigerte sich, unter französischen Bajonetten zu arbeiten. Für diesi dem Deutschen Reich in schwerster Zeit bewiesene Treue und Stand« kaftigkeit dankt da» ganze deutsche Volk. Die Reichsregierung hatte es übernommen, nach ihren Kräften für di« leid«nd«n Volksgenossen zu sorgen.' In immer steigendem Matz« sind di« Mittel de» Reiches dadurch in Anspruch genommen word«n. In der abgelaufenen Woche erreichten die Unterstützungen für Rhein und Ruhr die Summe von 3500 Billionen Mark. In der laufenden Woche ist mindesten» die Verdoppelung dieser Summer Zu erwart««. Die einstige Produktion de» Rheinlande» und des Ruhrgebiete» hat oufgehört. Da- Wirtschasttlebrn Im besitzt«» und i« unbesetzt«, Deutschland ist zerrüttet. : lr Mit furchtbarem Ernst droht die Gefahr, daß bei Fcsthälten an »l ginsendienst d) Betriebskosten: 1. eigentliche Betriebskosten 2. Derwaltungsaufwand. 3. Hausmannsarbeiten Aue. Grundmieien-Zuschläge. Infolge Verordnung des Justizministeriums bezw. Entscheidung der Kreishauptmannschaft Zwickau betragen die Zuschläge zu den Grundmieten in Aue vom 1. Oktober 1923 ab: für den Zinsendienst Freitag, den 28. September 1923, abend s^6 Uhr, lm Stadtverordnetensitzungssaale. Tagesordnung: 1. Kenntnisnahme, Erhöhung der Desinfektionsgebühren betr. 2. Er höhung des Schulgeldes für den Handsertigkcitsunterricht. 3. ErhiH^ig des Wasscrgeldes. 4. Desgl. des Gaspreises. 5. Erhöhung der Vergütung für die amtliche Nahrungsmittelkontrollc. 6. Bebauungs plan „Eichert". 7. Nachtrag zur Gemcindesteuerordnung, betr. Sonderzuschlägc zur Wohnungsbauab- gabe. 8. Neufestsetzung der Gruüenräumungegebühr. 9. Ncugründung von Beamtenstellcn für die Giro- kasse.. Die Stadtgemeinde Neustädtel hat um nachträgliche wafleramtliche Erlaubnis nachgesucht, zur Einführung der Tage-, Hausabfall-, Spülabort- und gewerblichen Abwässer aus den dem städtischen Echleusennetze angeschlossenen und künftig noch anzuschließenden Grundstücken in N«ustädtel durch die bestehenden Schleusen in den Lindcnauer Bach bei den Flurstücken Nr. 25, 38, 40 a, 23 a, Mühlberg; 139, Stadt; und 61, 68, Flur; in Neustädtel. 88 23 (insbesondere Ziffer 1), 33 des Wassergesetzes. Die Unterlagen liegen hier zur Einsichtnahme aus. Etwaige Einwendungen gegen die begehrte besondere Benutzung und Anlage sind binnen vier zehn Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Amtshauptmannschast Schwar zenberg anzubringen. Die Beteiligten, di« sich in der bestimmten Frist nicht melden, v«rlier«n das Siecht zum Widerspruch gegen die von der Behörde vorzunehmenöe Regelung. Die auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhenden Einwendungen werden durch den Frist- tzblauf nicht ausgeschlossen. Dle Amtshauptmannschast Schwarzenberg, am 25. September 1923. Die Schornsteinfegerkehrlöhne betragen ab 27. September 1923 das 4 167 000 fache der Grund gebühren. Amtshauptmannschast und Stadtrat Schwarzenberg, am 26. September 1923. mithin insgesamt 513 999 Grun^nieten. Als Nebenleistungen haben zu gelten'Wassergeld, Flurbeleuchtung und Glasversich^ung. Streuen und Reinigen der Fußwege und Höfe, sowie Schleusenreiniguug sind «ls Hausmanns arbeiten anzusehen. Lößnitz, am 26. September 1923. Der Rat her Stadt, Schwarzenberg. MeyzShlnng Wir. Verordnungsgemäß hat am 1. Oktober 1923 eine Viehzählung stattzufMen, bei welcher neben der Zahl der Vieh besitzenden Haushaltungen die Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine festzustellen find. Die Feststellungen erfolgen durch unsere Schutzmannschaft. Die Viehbesitzer werden ersuche den -i» Zäh. lung vornehmenden Polizeibeamten die erforderlichen Auskünfte bereitwillig zu erteilen. Wer vorfätz- lich eine Anzeige, zu der er auf Grund dieser Verordnung aufgefordert wird, nicht erstattet oder wis sentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht, wird auf Grund der Bestimmungen in Para graph 4 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 30. Januar 1917 mit Gefängnis bis zu sechs Mo naten oder mit Geldstrafe bis zu 10 Millionen Mark bestraft; auch kann das Bieh, dessen Vorhanden sein verschwiegen worden ist, im Urteil dem Staat verfallen erklärt werden. Verhängung »es Ausnahmezustandes über -as Reichsgebiet. Uebergang der vollziehenden Gewalt auf den Reichswehrminister.
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