Delete Search...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 24.12.1914
- Erscheinungsdatum
- 1914-12-24
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-191412241
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19141224
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19141224
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1914
- Monat1914-12
- Tag1914-12-24
- Monat1914-12
- Jahr1914
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
nor nneinander , wa- daL nun hab' und alles hre Hände r Elisabeth In daS be- cstürzender > Sie mir gekommen , da war'S lange Ber- waS Ber- alS wär'S m gelegen, er tat mir »aren, daS — ja, ich beide im / ich nicht schehen — Leuten — ären lassen bin ich ja b' mich ja ch" — eräusch an ich heraus verlobt — mit OSkar les Lachen, , Und daß daS beste m können ar wollen und die lachte eine m Hause nach der ihm." der Blick, die Hand der Hand auf der folgt.» WM ii dl litt für Zschopan und Umgegend ISS Donnerstag, den 31. Dezember 1914. 83. Jahrgang. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vorher «»«gegeben und versendet. Bierteljahrsprei» 1 Mark 20 Pfennige auSschliehltch Boten- und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Expedition, von den Boten, sowie allen Postanstalten angenommen Amtsblatt für die Königliche Amtshauptmannschast Flöha, sowie für das Königliche Amtsgericht und den Stadtrat zu Zschopau Inserate werden mit l2 Pfennigen für dir s-gespaltene KorpuSzeUr berechnet und bis mittags I l Uhr des dem Tage des Erscheinens vorhergehenden TageS angenommen. Reklamen, die 3-geipaltene Zeile 30 Pfg. Für Nachweis und Offerten-Annahme 10 Pfennige Extragebühr Fernsprech-Anschluß Nr. 12. Ausführungs-Bestimmungen. Zur Ausführung der durch Bekanntmachung des Stellvertreters des Reichskanzlers über da« Verfüttern von Brotgetreide und Mehl vom 28. Oktober 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 460) veröffentlichten Verordnung des Bundesrates wird auf Grund der 88 3, 4 und 5 der Verordnung folgendes bestimmt: 1. Als mahlfähig im Sinne des 8 1 der Verordnung ist Roggen und Weizen anzusehen, wenn er zur Herstellung von Mehl, das sich zur Brotbereitung eignet, tauglich ist. 2. Zur Ueberwachung der Durchführung der Verordnung sind die Beamten der Ortspolizei befugt, in Viehställe und in die zur Zubereitung oder Lagerung von Viehfutter dienenden Räume der Viehstallbesitzer und Vieh halter jederzeit einzutreten. Als Ortspolizeibehörde gelten in den Städten mit Revidierter Städte ordnung der Stadtrat, in den mittleren und kleinen Städten die Bürger meister und in den Landgemeinden die Gemcindcvorstände. 3. Die Unternehmer von Mühlen, in denen Getreide geschrotet wird, sind ver pflichtet, auf Verlangen der Ortspolizeibehörde ein Verzeichnis zu führen über die von ihnen ausgeftthrten Aufträge zur Lieferung von Weizen- oder Roggenschrot oder zum Schroten von Weizen oder Roggen, der ihnen von dem Auftraggeber oder von einem anderen für den Auftraggeber übergeben ist. Getreidehändler und Getreideschrothändler (Futtermittelhändler) sind verpflichtet, auf Verlangen der Ortspolizeibehörde ein Verzeichnis über die von ihnen ausgeführtcn einzelnen Lieferungen von geschrotetem Weizen oder Roggen zu führen. Die Verzeichnisse (Abs. 1 und 2) müssen enthalten: a) eine laufende Nummer, d) Vor- und Zunamen, sowie Stand und Wohnort des Auftraggebers, o) Gewicht der gelieferten Schrotmenge nach Kilogramm, ä) Tag der Lieferung. Die Ortspolizeibehörde ist berechtigt, zur Nachprüfung der Verzeichnisse die Bücher der zum Führen der Verzeichnisse Verpflichteten einsehen zu lassen. Dresden, den 18. Dezember 1914. Ministerium deS Inner«. Auf Blatt 205 des Handelsregisters, die Firma Theodor Heinig in Kcum- hermersdorf betr, ist heute eingetragen worden, daß der Name der Inhaberin jetzt: Juliane Emilie verehel. Schauer verw. gew Heinig geb Zschocke lautet. Zschopau, den 22. Dezember 1914. Königliches Amtsgericht. «m zweiten Weihnachtsfeicrtag Vorm. 11—13 Uhr wird das StüNveSNMt zur Entgegennahme der Anzeigen über Sterbe, fäüe geöffnet sein. Zschopau, am 23. Dezember 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider Ablieferung sogenannter Beutestücke, wie Waffen, Geschoße, Unifornistücke feindlicher Truppe« betr. Von hcimkchrenden verwundeten Kriegern und von im Felde stehenden Heeres angehörigen sind in Unkenntnis über die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sogenannte Beutestücke, wie Waffen, Geschosse, Uniformstücke usw. feindlicher Truppen als Kriegs erinnerungen bereits mit in die Heimat gebracht bezw. geschickt worden. Das Königl. Kricgsministerium hat sich deshalb schon vor einiger Zeit veranlaßt gesehen, unter Hinweis auf die 88 128, 161, 155 des Militär-Straf-Gesctzbuchs und 88 242, 246 des Rcichs-Straf-Gesetzbuchs vor dem Sammeln von sogenannten Beute stücken eindringlichst zu warnen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß alle Kriegsbeute Vttchstigtuluul ist, und daß sich diejenigen, die solche käuflich oder auf andere Weise von ihren unrechtmäßigen Besitzern erwerben, strafbar machen. Gemäß einer durch das Königliche Ministerium des Innern zu Dresden anher gelangten Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums sind bereits vereinzelt im Lande vorhandene Beutestücke aller Art unverzüglich abzulicfern. Au die hiesige Einwohnerschaft ergeht daher die Aufforderung, etwaige im Besitze befindliche sogen. Beutestücke längstens bis zum 31. Dezember 1914 im Rathause hier — Zimmer Rr. 4 — abzuliefern, widrigenfalls Be schlagnahme und Bestrafung zu gewärtigen ist. Zschopau, am 22. Dezember 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider. W. Die Stelle einer Heimbürgin and einer Stellvertreterin derselben ist hier zu besetzen. Bcwerbungsgesuche sind bis 20. Januar 1915 bei uns anzubringen. Zschopau, am 22. Dezember 1914. Der Stadtrat. vr. Schneider. W I. Lömsmdo-u.k't'ivZf- esmteriLcsiuIs^Lsvsl' Sisük. ssueksekulo unter »taatl. ^uksickt. ' ! Sdünckliefis (2Mr.) Vorbereitung.lwnstigs krfoigLl Prospekt' grsl-is ckurck ff. Schulleitung oli.ck.Stsckra^ Ser Armee-Befehl des Generals Joffre. Erneute schwere Verluste der Franzosen an der ganzen Westfront. In Polen geht es vorwärts. An vielen Stellen ist die lleberschreitnng des Bznra- und Rawka-Abschnittes durch unsere Truppen schon erzwungen. Wiederaufnahme der franzSfischen Offensive. Alle feindlichen Angriffe gescheitert. — Fortschritte im Westen nno Osten. Große» Hauptquartier, 21. Dez., vormittags. (W.T.B. Amtlich.) Französische Angriffe bei Nieuport wurden auch gestern abgewiesen. Zwischen Richebourg, L'Avonk und dem Canal d'Aire-ä-La-Bassse griffen unsere Truppen die Stel lungen der Englän-er und Inder an. Die feindlichen Schützen gräben wurden gestürmt und der Feind au« seinen Stellungen unter schweren Verlusten geworfen. Wir erbeuteten ein Ge schütz, fünf Maschinengewehre sowie zwei Minenwerfer und nahmen 270 Engländer und Inder, darunter 10 Offiziere, gefangen. Der bei Notre-Dame-la-Lorette am 18. Dezember an den Gegner verlorene Schützengraben ist zurückerobert worden. In der Gegend Sousin-Massige- (nordöstlich ChalonS) griffen die Franzosen heftig an und drangen an einer Stelle bis in unseren Borgraben vor. Ihre Angriffe brachen jedoch sämtlich in unserem Feuer zusammen. 4 Offiziere und 310 Mann ließen di- Franzosen in unserer Hand. Eine große Anzahl gefallener Franzosen liegt vor unseren Stellungen. In den Argonnen nahmen wir eine wichtige Waldhöhe bei Le Four-de-Paris, eroberten drei Maschinengewehre und eine Revolverkanone und machten 27 K Franzosen zu Ge fangenen. Die mit großer Heftigkeit geführten Angriffe der Fran- zosen nordwestlich Verdun scheiterten gänzlich. Die große Regsamkeit der Franzosen vor unserer ganzen Front ist er klärlich durch folgenden, bei einem gefallenen französischen Offizier gefundenen HeereSbefehl des Generals Joffre vom 17. Dezember 1914: „Armeebefehl vom 17. Dezember 1914. Seit drei Monaten sind die heftigen und ungezählten Angriffe nicht imstande gewesen, unS zu durchbrechen. Ueberall haben wir ihnen siegreich widerstanden. Der Augenblick ist gekommen, um die Schwäche auszunützen, die sie uns bieten, nachdem wir unS verstärkt haben an Menschen und Material Die Stunde deS Angriffs hat geschlagen. Nach dem wir die deutschen Kräfte in Schach gehalten haben, handelt eS sich darum, sie zu durchbrechen und unser Land endgültig von den Eindringlingen zu befreien. Soldaten! Mehr als jemals rechnet Frankreich auf Euren Mut, Eure Energie und Suren Willen, um jeden Preis zu siegen. Ihr habt sckon gesiegt an der Marne, an der User, in Lothringen und in den Vogesen. Ihr werdet zu siegen verstehen bis zum schließlichen Triumph. Joffre." In Ost- und Westpreußen ist die Lage unverändert. In Polen fortschreitender Angriff gegen die Stellungen, in denen der Feind Front gemacht hat. Oberste Heeresleitung. Von den Militärkritikern der ausländischen Presse war infolge englischer und französischer Meldungen, wonach wir angeblich große Kräfte aus dem Westen nach dem Osten zur Bezwingung der Russen gezogen hätten, die Frage an die Verbündeten gerichtet worden, wo denn nun der so lange an gekündigte Offensivstoß der Franzosen und Engländer bliebe, um den eisernen Ring der Deutschen in Frankreich und Flan dern zu durchbrechen. Die Antwort darauf erteilten uns die Ereignisse der letzten Tage, in denen allerdings eine stärkere Tätigkeit deS Feindes von Nieuport bis zu den Vogesen ein gesetzt hat. Die Angriffe des Feindes trugen — augenschein lich infolge der Nachrichten über den Zusammenbruch der russischen Offensive — einen ganz verzweifelten Charakter. An der Somme verloren die Franzosen allein 1800 Tote und bei La Bassee die Engländer 600 Tote. An Gefangenen büßte der Feind vom 15. bis 21. Dezember 3669 Mann schaften und Offiziere ein. Hierzu kommt noch die zweifel los große Zahl der Verwundeten, über die die Berichte
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview