Delete Search...
Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 16.03.1926
- Erscheinungsdatum
- 1926-03-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-192603163
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19260316
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19260316
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1926
- Monat1926-03
- Tag1926-03-16
- Monat1926-03
- Jahr1926
- Links
-
Downloads
- Download single page (JPG)
-
Fulltext page (XML)
Erscheint Dienstag, Donnerstag und Sonnabend und wird am Abend vor her ausgegeben u versendet Monat licher Bezugspreis 100 Bfg. ous- ichlirblich Boten und Postgebühren. Bestellungen werden in unserer Ge schäftsstelle, von den Boten, sowie von allen Postanstalten angenommen Postscheck Konto: Leipzig Nr 42884 Gemeindegirokonto: Zschopau Nr 41 Commerz- und Privatbank A -G Zweigstelle Zschovau. Fernsprech-Anschluh Nr 12. MenMt Der Inseratenpreis beträgt für di« 6-gespalt. Petttzeile oder deren Raum im Amtsgerichtsbezirk Zschopau S1 Pfennige, auherhalb 20 Pfennige Im amtlichen Tüle die 3-gespaltene Zeile 40 Pfennige Reklamen, die 3-gespaltene Zeile 60 Pfennige. Für Nachweis u. Offerten-Annahme 18 Psennige Extragebühr Bei Platz Vorschriften erhöht sich der Zeilenpreis um 25 Prozent für Zschopau W und Umgegend. Das „Wochenblatt" enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschast Flöha, des Amtsgerichts und des Stadtrats zu Zschopau. Schriftleitung: Richard Voigtländer. — Druck und Verlag: Wochenblatt für Zschopau und Umgegend Richard Voigtländer in Zschopau, Oststraße 21. SS Ticnslaa, de« 18. März 1926 A4. Jahrgang lieber das Vermögen des Kaufmanns Mar Waller Franke, Mehl- und Margarine-Großhändlers, in Zscho pau wird heute am 15. März 1926, vormittags halb 9 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Bücherrevisor Max Schütze in Zschopau wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 15. April 1926 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwal ters sowie über die Bestellung eines Gläubigeraus schusses und eintretenden Falles über die in 8 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — aus den 8. April 1926, vormittags 11 Uhr uni) zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3V. April 1926, vormittags 11 Uhr vor dem unterzeichneten Gerichte Termin anberaumt. Allen Personen, die eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemein schuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Ver pflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgeson derte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkurs verwalter bis zum 15. April 1926 Anzeige zu machen. Amtsgericht zu Zschopau. Dic^iäül-^nd^läüenscuche^s^im^ehöst^s^üts- besitzers Richard Ihle, Dittersdorf Nr. 90 aus- gebrochen. Als Sperrbezirk gelten nunmehr die Seuchcngehöfte von .Herm. Kunze, Oswald Uhlig, Ernst Melzer, Paul Uhlig und Rich. Ihle. Das Beobachtungsgebiet umfaßt den gesamten übri gen Ort. Hundesperre wird über den ganzen Ort verhängt Die für das Beobachtungsgebiet geltenden Vor schriften sind bei der Ortsbehörde einzusehen. Amtshauptmannschast Flöha, am 12. März 1926. Rinderzuchtgenossenschaft. Nach 8 23 des Rinderzuchtgenossenschaftsgesetzes vom 10. 7. 1925 bilden die Besitzer zuchtfähiger weiblicher Rinder eine Rinderzuchtgenossenschaft. Aui Grund des für Zschopau ausgestellten Verzeichnisses über die in Zschopau gehaltenen zuchtfähigen Rinder hat die Kreis- direttivn der Landwirtschaftskammer für das Erzge birge in Chemnitz für Zschopau die Bildung von zwei Rinderzuchtgenossenschastcn angeordnet (Simmentaler und schwarzbuntes Niederungsvieh). Zur Bildung der Genossenschaften und Vornahme der Wahl des Vor standes für jede Genossenschaft werden die Besitzer zucht- fähiger weiblicher Rinder hiermit aufgefordert, sich zu einer Sitzung Mittwoch, den 24. März 1926 abends halb 8 Uhr im Rathause, Zimmer Nr. 13, einzufinden. Ttadtrat Zschopau, am 15. März 1926. Die Bekanntmachung der öffentlichen Arbeitsnach weise Flöha, Frankenberg, Oederan und Zschopau (vergl. Nr 31 im Wochenblatt für Zschopau und Umg.) wird insoweit abgeändert, als Anträge auf Kurz arbeiterunterstützung nicht bei der Wohnortsgemeinde, sondern beim Arbeitsnachweis des Brtriebsortks zu stellen sind. Die öffentlichen Arbeitsnachweise Flöha, Frankenberg, Oederan und Zschopau. Entlassungsfeier in der Bürgerschule. Die feierliche Entlassung der Schüler und Schüle rinnen, die der gesetzlichen Schulpflicht genügt haben, findet Douuerstag, den 18. Mürz 1926, vorm. 9 Nhr im Fcstsaale der Bürgerschule statt. Tic städtischen Behörden, die Mitglieder des Schul ausschusses, die Eltern und Erzieher der abgehenden Kinder werden zu dieser Feier herzlichst eingeladen. Die Lehrerschaft der Bürgerschule. G e s k e, Schulleiter. Berufsschule Zschovau. Die Entlassungsfeierlichkeiten finden wie folgt statt: Mittwoch, den 17. März, halb 5 Uhr: Prüfung und Entlassung öer Musikschüler. Donnerstag, den 18. März, 5 Uhr: Mädchen. Donnerstag, den 18. März, 6 Uhr: Schüler. Eltern und Freunde der Schule sind herzlich will kommen. Die Lehrerschaft: i. A. Denner. «ertttehes und GSMMMes Zschopau, am 15. März 1926. Gesetz und Recht im März Im Monat März verlassen viele Knaben und Mädchen die Schule, die sie so lange umgab und gehen in die Lehre, um sich für einen Beruf vorzubereiten. Eltern und Vor münder haben die Pflicht, dafür zu sorgen, daß die Berufs wahl mit der nötigen Vorsicht und Ueberlegung erfolgt und die Lehrverträge vorteilhaft abgeschlossen werden. Zwar können vierzehnjährige Kinder auch selbständig einen Lehr vertrag schließen, da sie nach 8 104 Abs. 1 des „B. G.-B." schon seit dem siebenten Jahre geschäftsfähig sind, doch nach 8 107 ist diese Geschäftsfähigkeit eine beschränkte und braucht von Eltern und Vormündern nur dann anerkannt zu werden, wenn der Minderjährige durch den Vertrag einen rechtlichen Vorteil erlangt. Lehrverträge, die also ohne Wissen und Willen der Eltern und Vormünder abgeschlossen werden, sind nichtig, wenn die Lehrlinge dadurch benachteiligt werden. Selbst wenn Eltern und Vormünder von dem anderen Teil zur Erklärung aufgefordert werden und darauf nicht ant worten, erlangt der Vertrag keine Verbindlichkeit. Solange ein mit einem Minderjährigen abgeschlossener Vertrag von Eltern und Vormündern nicht ausdrücklich genehmigt ist, kann auch der Lehrherr zurücktreten, wenn ihn der Lehrling über die Einwilligung der Eltern oder der Vormünder ge täuscht hat. Wenn dem Lehrherrn aber das Fehlen der Einwilligung bekannt war, ist er auf alle Fälle an den Vertrag gebunden, vorausgesetzt, daß er nachträglich von elterlicher oder vormundschaftlicher Seite genehmigt wird. Liegt natürlich eine Genehmigung von Eltern oder Vor mündern von vornherein vor, so hat der Lehrvertrag Giltig keit, wenn er nicht gerade gegen die gute Sitte und gegen Treu und Glauben verstößt. Solche Verträge sind immer ungültig, und wer sie in der Absicht, den anderen zu Über vorteilen, abschließt, hat dadurch nur Schaden. So kann beispielsweise ein Lehrherr dem Lehrling vertraglich eine Ver- gütigung nicht vorenthalten, die er sonst nach Brauch und Sitte für dieselbe Leistung zahlen muß. Beim Abschluß von Lehrverträgen ist Ehrlichkeit auf allen Seiten dringend geboten, lieber Leistung und Gegenleistung muß vollständig Klarheit geschafft werden. Da das Geschick der jungen Menschenkinder durch die Lehrzeit gleichsam in neue Bahnen gelenkt wird, müssen Eltern und Vormünder, sowie Lchrherrn dabei mit der größten Gewissenhaftigkeit verfahren. Das Geschäft den Minderjährigen zu überlassen und mit ihnen allein einen Vertrag zu machen, ist durchaus nicht ratsam. Daß Lehrlinge in ihren Lehrherrn gleichzeitig die weiteren Erzieher, denen sie Gehorsam schulden, anzuerkennen haben, ist selbstverständlich. Ebenso selbstverständlich ist es auch, daß sich die Lehrherrn als rechte Erzieher erweisen, die für das leibliche und sittliche Wohl ihrer Lehrlinge besorgt sind. Dafür sind sie den Eltern und der Obrigkeit ohne besondere Vereinbarung verantwortlich. Jeder Lehrvertrag verliert seine Giltigkeit, wenn die Lehrlinge leiblich und sittlich ge fährdet werden. — Auf die Kauptversammluug des hiesigen Alvert- zweigvereius am nächsten Donnerstag (siehe Anzeige in dieser Nummer) wird hierdurch noch besonders hingewiesen. Daß alle Mitglieder dazu eingeladen sind, also alle die jenigen, die Jahresbeiträge zahlen, möchte nicht übersehen werden. — Zlever die sächsische Jürstenavfindung teilt die Nachrichtenstelle der Staatskanzlei mit: In der „Dresdner Volkszeitung" wird in einer Notiz „Besitz der Wettiner" u. a. angeführt, daß die sächsische Regierung dem ehemaligen König von Sachsen außer dem Schloß Moritzburg und dem Forst von Moritzburg noch Domänen im Werte von 7 Millionen Mark zugesprochen habe. Abgesehen davon, daß die Auseinandersetzung mit dem früheren Königsbauie nicht durch einen Akt der sächsischen Regierung, sondern durch einen fast einstimmigen Beschluß des Landtages erfolgt ist, ist die Wertanlange unrichtig und beruht offenbar auf Zahlen aus der Inflationszeit. Der Vorkriegswert der Domänen grundstücke, die dem früheren Königshause außer dem Moritz burger Schloß durch den Auseinandersetzungsvertrag zuge fallen sind, beträgt nicht 7, fordern 1'/» Millionen Mark. Der heutige Zeitwert dürfte noch niedriger sein. Außerdem trifft es auch nicht zu, daß dem früheren Königshause eine laufende jährliche Rente von 40000 Goldmark durch die Auseinandersetzung als eine Art Abfindung zugesprochen worden sei. Offenbar liegt hier eine Verwechslung mit der sogenannten Sekundogeniturrente vor, die zur Zeit auf 15 Prozent aufgewertet worden ist, mit der Auseinandersetzung aber in keinem unmittelbaren Zusammenhänge steht. — Iotgende neue Gesetzentwürfe hat das sächsische Gesamtministerium dem Landtage zugehen lassen: 1. Ent wurf eines Gesetzes über Zusammenlegung von Grundstücken. 2. Den Gesetzentwurf über Aenderung des Gesetzes über die Sonntagsruhe (betrifft das Friseurgewerbe). 3. Den Ent wurf eines Gesetzes zur Aenderung der Notverordnung über die Aufbringung des Geldbedarfs der Handels- und Ge werbekammern. 4. Eine Vorlage über eine anteilige Ga rantie des sächsischen Staates an Ausfuhrgeschäften nach Rußland. Weiter hat die Regierung beschlossen, dem Land tag eine Denkschrift der Forstlichen Hochschule Tharandt unter Beitritt zu deren Ausführungen zugehen zu lassen, worin die verwaltungsmäßige Angliederung dieser Hochschule an die Technische Hochschule in Dresden vorgeschlagen wird. Endlich hat sich das Gesamtministerium damit einverstanden erklärt, daß die höheren Handelslehranstalten in Leipzig, Dresden, Chemnitz und Plauen von Ostern 1926 ab als sechsstufige Begabtenaufbauschulen zu Wirtschaftsoberschulen ausgebaut werden. — Aei den Sparkassen uud Sparkassengeschäfts- siellen Auerswalde, Augustusburg, Börnichen, Borstendorf, Dittersdorf, Dittmannsdorf, Eppendorf, Erdmannsdorf, Fal kenau, Flöha, Gornau, Grünhainichen, Krumhermersdorf, Leubsdorf, Marbach, Niederwiesa, Schellenberg, Schlößchen - Porschendorf und Waldkirchen-Zschopenthal wurde im Monat Februar 1926 insgesamt 71 923,53 Mk. ein- und 32 743,05 Mk. zurückgezahlt. — Wetterbericht. Dienstag: Wolkig, zeitweise auf heiternd, mäßige Regenfälle, milde Luft. — Mittwoch: Win dig, etwas kühler, wechselnde, oft aber stärkere Bewölkung und strichweise noch etwas Niederschläge. — Khemnitz. Der Organisator und Führer des Chem nitzer Reichsbanners, Kurt Lindenfeld, Inhaber eines Herren- modegeschäsls in Chemnitz, hat sich aus wirtschaftlichen Gründen im Chemnitzcrwalde erschossen. Er war 39 Jahre alt. — Annaberg. Mit der Gründung des Vereins für Luftfahrt und Flugwesen Annaberg i. E. durch den Chem nitzer Flugverein ist das Interesse am Flugsport im Ober erzgebirge wachgerufen worden. Dank des ausgezeichneten Geländes am Pöhlberg könnte die Segelfliegerei ausgiebig geübt werden, was zur Gründung einer Segelflugschule führte. Der Eröffnungstermin steht noch nicht fest. Man rechnet mit starker Beteiligung. Aber auch auf dem Gebiete des Motorflugsportes will sich der Annaberger Verein hervortun. So veranstaltet er mit Unterstützung von sechs Chemnitzer und Plauener Piloten am 9. Mai d. I. ein Schaufliegen, das mit Fallschirmabstürzen umrahmt wird. Voraussichtlich sollen auch mehrere Freiballons starten. Sehr gewünscht wird die Verbindung des Chemnitzer Flughafens mit der L-tadt Annaberg, ähnlich wie in Plauen, um einen direkten Luftweg Annaberg—Chemnitz einzurichlen. — Dresden. Die Obstruktion der Linksparteien gegen die Einführung einer neuen Geschäftsordnung für die Stadt verordnetenversammlung ist gebrochen. Nach vielen ergeb nislosen Sitzungen konnte nunmehr erstmalig wieder positive Arbeit geleistet werden. Die Geschäftsordnung, über die zwischen den bürgerlichen Parteien und den Sozialdemokraten eine Einigung zustande gekommen ist, wird voraussichtlich in der DienStagfitzung der nächsten Woche verabschiedet werden können.
- Current page (TXT)
- METS file (XML)
- IIIF manifest (JSON)
- Show double pages
- Thumbnail Preview