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Zwönitztaler Anzeiger : 03.09.1889
- Erscheinungsdatum
- 1889-09-03
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1859945678-188909032
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1859945678-18890903
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1859945678-18890903
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungZwönitztaler Anzeiger
- Jahr1889
- Monat1889-09
- Tag1889-09-03
- Monat1889-09
- Jahr1889
- Titel
- Zwönitztaler Anzeiger : 03.09.1889
- Autor
- Links
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wöiiitztkliskr Iiizcher. für Zwönitz, Niederzwönitz, Kühnhaide, Lenkersdorf, Dittersdorf, Burgstädtel, Affalter, Streitwald, Dorfchemnitz, Elterlein, Grünhain, Thalheim u. f. w. (Fortsetzung des „Anzeiger für Zwönitz und Umgegend".) Amtliches Organ für den Dtadtgemeinderath, den Kirchen» und Schulvorstand zu Zwönitz. 14. Jahrgang. Redaction, Druck und Liqenthum von s. L. Ott in Zwönitz. l4. Jahrgang. Dieses Blatt erscheint wöchentlich drei Mal (Dienstag, Donnerstag und Sonnabend) und iü durch alle Postanstalten, sowie durch die Expedition und deren Austräger vierteljährlich für l Mark 20 Pfg. rincl. Bringerlohn) zu beziehen. — Die Insertion vetrügt für die dreigespaltene TorpuSzeile oder deren Raum io Pfg. und werden Inserate bis Nachmittags 2 Uhr Tags vor dem Erscheinen des Blattes angenommen. 1OA Dienstag, den 3. September. 1889. Bekanntmachung. Mehrfache Zuwiderhandlungen gegen die Bekanntmachung der König!. Amtshauptmannschaft öom 15. Dezember 1881, den Fährverkehr aus öffentlichen Straßen betreffend, veranlassen mich, die in der genannten Bekanntmachung getroffenen Anordnungen den Herren Besitzern von Fuhrwerk auch hierdurch mit dem Ersuchen nochmals bekannt zu geben, das Fnhrwerkspersonal ans diese Bekanntmachung zur Ver meidung von Bestrafungen ganz besonders hinzuweisen. 1) Die auf öffentlichen Wegen verkehrenden Fuhrwerke aller Art, einschließlich der Handwagen und Hundesuhrwerke, müssen während der Dunkelheit mit brennenden Laternen beleuchtet fein, und zwar sind die lediglich zur Beförderung von Personen dienenden Fuhrwerke je mit zwei vorn an beiden Seiten des Fuhrwerks befestigten Laternen zu versehen, wo gegen bei den übrigen Fuhrwerken eine vorn an der linken Seile des Fuhrwerks an geeigneter Stelle angebrachte Laterne genügt. Die Laternen müssen im ordnungsmäßigen Zustande und mit hellleuchtendem Lichte versehen sein. 2) Alle Fuhrweike haben auf öffentlichen Wegen, soweit nicht örtliche Hindernisse entgegenstehen, in der Regel die rechte Seite der Fahrbahn zu halten, und es ist sowohl dem entgegenkommende», als auch dem überholenden Fuhrwerke auf gegebenes Zeichen sofort und zwar nach rechts auszuweichen. 3) Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden nach 8 366,io des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Zwönitz, den 31. August 1889. Der Bürgermeister. I)r. Rühl. Bekanntmachung. Das Reichsgesetzblatt Nr. 21 vom Jahre 1889 ist hier eingegangen und liegr an Nathsstelle 14 Tage lang zu Jedermanns Ein sicht aus. Dasselbe enthält: „Konvention mit dem Freistaate Salvador, betreffend die Weitergeltung des zwischen dem Reich und Salvador bisher bestandenen FreundschastS- rc. Vertrages." Zwönitz, den 31. August 1889. Der Stadtrat h. Or. Rühl. Aertliche und Hächlische Angelegenheiten. (Mündliche und schriftliche Mittheilunncn sür den locale» Theil nehmen wir stets mit bestem Danke entgegen.) — Zwönitz, 2. September. Von beute ab bis 28. Sept, ist Herr Pastor Clauß hier beurlaubt. Während dieser Zeit hat Herr Diac. Löscher die psarramtlichen Geschäfte übernommen. Es mag an dieser Stelle in Erinnerung gebracht werde», daß der stell vertretende Vorsitzende im Kirchenvorstand Herr Dav. Sch üller, im Schulvorstande Herr LouiS Köhler ist, ar. welche Herren man sich daher während dieser Zeit in einschlagenden Fragen zu wenden hat. — Zwönitz, 2. September. Nächsten Sonnabend wird von Mitgliedern des hiesigen Turnvereins eine Turnsahrt nach dem Fichtelberg veranstaltet, doch ist es höchst angenehm, wenn auch Nichlturner an dem Ausflug sich betheiligen wollen. Der Abmarsch findet Nachmittags 2 Uhr vom Schießhause aus statt, über Crotten dorf-Nendorf bis zum Fichtelberg. Im Unterkunstshaufe wird Nachtquartier genommen, nachdem vorher über das Weitere — vor allem die Rückreise am Sonntag — beralhen worden ist. Anmeldung der Theilnehmer wolle man bei dem Vorsteher des Turnvereins, Herrn Lehrer Sieber, dis spätestens Donnerstag bewirken. — Es ist nicht unmöglich, daß unsere 3 Jägerbataillone bei der Kaiserparode im Laufschritt vor Sr. Majestät dem Kaiser defiliren werden. Bekanntlich ist diese Art zu defiliren eine Eigenthümlichkeit der italienischen Alpenjäger und erregte zuerst die Aufmerksamkeit des Kaisers bei der großen Parade in Rom. — Der Vorsitzende deS sächs. Turnlehrervereins Herr M. Zettler- Chemnitz macht bekannt, daß die in Kamenz beschlossene und sür dieses Jahr in den Michaelisferien in Mittweida abzuhaltende Turn- lehrerversammlung wegen der gleichzeitig in Chemnitz tagenden allge meinen sächsischen Lehrerversammlung nicht stattfinden kann. — Annaberg. Unsere Stadt ist in der Nacht zum 30. August von einem erheblichen Brande heimgesuchl worden. Kurz nach '/z12 Uhr kam m dem Holländersaale des Hauptgebäudes der Anna- derg-Buchholzer Pappenfabrik von Eli Uhlig Feuer aus, welches, wie e» heißt, dadurch entstanden sein soll, daß eine Petroleumlampe explodirte und durch ihren brennenden Inhalt die zahlreich in dem Saale uufgehäuften Papierspäne so schnell in Brand setzte, daß der Saal in einem Nu einem Feuermeere glich. Nach wenigen Minuten durchschlug ein« gewaltige Stichflamme das hohe Dach und setzte alsbald den ganzen Fabrikcomplex mit Ausnahme einiger Anbauten, die Wohnungszwecken dienten, in Brand. Von da griff das Feuer auf den großen, anstoßenden Fabriksaal der Schaftstiefel fabrik von Gustav Schönfelder u. Co. und die Privatwohnung Schönselder's über und setzte auch düse in kurzer Zeit vollständig in Brand. Bei dem raschen Umsichgreifen des Feuers und der hohen Brennsähigkeil der ergriffenen Objecte war an eine Rettung der Etablissements nicht zu denken, und die zahlreich erschienenen Feuerwehren von Annaberg, Buchholz, Frohnau, Kleinrückerswalde und Sehma mußten ihre Thätigkeit daraus beschränken, eine weitere Ausdehnung des Feuers zu verhindern. Da säst vollständige Wind stille herrschte, so war auch eine Weiterverbreitung des Brandes durch Flugseuer nahezu ausgeschlossen. Die großen Räumlichkeiten sind vollständig ausgebrannt. Die Dampfmaschinenanlage, sowie die Holländern der Pappensabrik sind gänzlich zerstört, wie auch ziemlich bedeutende Vorräthe an fertigen Pappen dem Feuer zum Opfer gefallen sind. Die Schaftstieselsabrik hat gleichfalls den Verlust sämmtlicher zum Theile ziemlich theuren Maschinen zu beklagen, während der Verlust an Vorräthen und fertiger Waare, die in großen Partien in einem Kelleraum aufdewahrt waren, im Vergleich zu dem ersteren Falle nicht so erheblich ist. Schönfelder u. Co. haben bei der Assecurazioni Generali zu Triest versichert. E. Uhiig aber hat außer den Gebäuden, die gesetzlicher Bestimmung gemäß bei der Landesimmobiliarbrandkasse eingeschätzt sind, nichts versichert, da die betreffenden Verhandlungen mit den Versicherungs gesellschaften noch nicht zum Abschlusse gelangt sind. Sehr zu bedauern ist, daß durch den Brand etwa sechzig Arbeiter brodlos werden. Der gelammte Brandschaden dürste sich aus eine sehr erhebliche Summe beziffern. — Adorf, 31. August. Die Thäter des in der Nacht zum 25. August hier verübten Friedhofsfrevelü wurden von der Gendarmerie in der Person eines 15 Jahre alten Lehrlings aus Weidigt und eines 16 Jahre alten Lehrlings aus Bayern ermittelt. Beide lernten in Markneukirchen die Jnstrumentensabrikation und haben in betreffender Nacht die srevlerische That verübt. — Johanngeorgenstadt. Durch einen sehr starken Sturm wurde die 9 Meter lange Flaggenstange am Carolalhurm abge brochen und heruntergeschlendert. — In einer der vergangenenNächte wurde von ruchloser Hand die von dem hiesigen Erzgebirgsverein am Bahnhossteige angebrachte Ruhebank aus der Erde gerissen und theilweise zertrümmert. Der Vorstand hat auf die Ermittelung deS Thäters eine Belohnung von 20 Mark gesetzt.
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