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Erzgebirgischer Volksfreund : 16.07.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-07-16
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187407164
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740716
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740716
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-07
- Tag1874-07-16
- Monat1874-07
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 16.07.1874
- Autor
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Donnerstags Vai AMßIMsfrmO und der Stad träth« tag«. — VW« vtatgjäbr- ltch IS Rgr. - Jns«- twntgebLhrrn die gefpal- tme geile 10 Pfemnae.— Snf«atm«mahme für di« «m »bend« erschein««« W Sommer bi« Lormitta« U Uhr. —- . Bekanntmachung, die Anmeldung zur Kgl. Unteroffiziersschule in Marienberg betr. Die nächst« Aufnahme in die UnterofstzierSschule findet am 1. Oktober diese- Zahn« statt «nd wird Nachstehendes dazu bekannt «geben. 1) Die UnterosfijierSschule hat die Bestimmung, junge Leute, welche sich de« Militärstand« widme», zu Unteroffizieren heranzubilden, und «hatten die jungen Leute gründliche militärisch« Au-bildung und Unterricht in alle Dau, was fie befähigt, s. Z. bei sonMer Qualifikation auch die bevorzugter« Stellen des Unterosfijier-andeS resp. de« Militär-verwaltungSdienstes zu «lang«. Der CursuS in der UnterosfijierSschule ist, sofern der Eintritt der Zöglinge nicht gleich in eine höh«« Claffe der Schule erfolgt, ein dreijährig«. Diejenigen Zöglinge, welche das 17. Lebensjahr «reicht hab«, treten dollständig in di« Gebührniffe eines Soldaten, während alle» Uebrigen auch bis- dahin die gejammte Verpflegung, Kleidung und Erziehung gratis gewährt wird. Der Aufenthalt in d« UnterofstzierSschule an und für fich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dtenstkenntniß de- Einzelnen ad. Nach Beendigung des Cur sus werden die betreffenden jung« Leute in die Armee vertheilt und zwar als Gemeine, wobei jedoch nicht ausgeschlossen bleibt, da- die Vorzüglichste», welche dereits in der Anstalt zu Gesrelten resp. überzähligen Unteroffizieren ernannt werden könne», sogleich in etat-mäßige Gefreite«- resp. UnteroffizierS-ellen einrückar. In Bezug auf die Bertheilung der auSschetdenden jungen Leute an die resp. Truppentheile ist in erst« Linie das vedürfniß in d« Armee uiaaßgebend, in zweiter Linie soll« die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberweisung zu einem bestimmten Truppembell nach Möglichkeit berücksichtigt werden. 2) Unteroffiziersschüler, welche nicht die bestimmte AuSstcht grwähren, die Qualifikation zum Unteroffizier zu «lang«, wadm vorbehältlich ihrer späteren gesetzlich« Militär Dienstpflicht aus der UnterosfijierSschule entlassen. 3) Der in die UnterofstzierSschule Aufzunehmmde muß L) wenigstens 14 Jahr alt und constrmirt sein, darf ab« das 18. Lebensjahr noch nicht wesentlich überschritten haben, d) muß eine Körper-Constitution haben, die ihn als künftig befähigt zum Eintritt in die Armee «scheinen läßt, v) muß fich tadellos geführt hab«, ä) muß zum Mindest« leserlich und richtig schreib« und les« und die vier Speries rechnen können, e) muß unter Zustimmung und Beitritt sein« Eltern bez. seines Bormundes und der noch lebend« Mutt« fich verpflichten, üb« den gesetzlich vorgeschriebenen S jährig« aktiven Di« st im stehmdm Heere hinaus für die in der Unt«ofstzi«Sschule »«brachte Zeit noch einen gleichen Zeltraum aktiv wett« zu dim«. 4) Die Anmeldungen zur UnterosfijierSschule müssen unt« Beifügung «1 d«S Geburtsscheine« resp. Taufscheines, sowie des LonfirmationSscheineS, d) eines FührungS-AttesteS seiner OrtSobrigkeit und seines Lehr- od« Brodhenn, v) eines Schulzeugnisses, ä) die unt« 3 sud « aufgeführte Verpflichtung bez. Zustimmung seines Vaters odn Vormundes zum Eintritt in die UnterofstzierSschule ' dieselbe muß entweder gerichtlich oder durch die mündliche protokollarische Erklärung dies« Personen beim Lantwchr-BezirkS-Commando resp» bei dem Commandeur der UnterosfijierSschule erfolgen — dis zum 1. September dieses Jahres bei dem Commando d« UnterosfijierSschule zu Marienberg od« bei dem heimathlichen Landwrhr-BataillonS-Commando be wirkt werden. Die «»gemeldeten werden sodann, sowohl in körperlicher als auch in geistiger Beziehung von dem Commandeur d« Anstalt, bez. dem Landwehr-Batail- lonS-Commandeur, unt« Zuziehung eines Militär.Arztes ein« Prüfung unterworfen, über deren Erfolg Bericht an das Kriegs-Ministerium zu erstatt« ist, wel- chcS hinauf wegen der Aufnahme sämmtlicher Angemfivetm Entschließung faßt. 5) Dir Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzeug, 2 Hemden und mit 2 Thalern zum Ankauf der nöthigerr Utensilien zur Reinigung der Armatur «nd Bekleidung versehen sein. Dresden, den I. Juli 1874. r KriegS-Minifterium. von Fabrik«. lese Hölz« vorh« beseh« will, Hal fich an dm mitunterzeichnetm Oberförster in Raschau zu wenden. Königl. Forstrentamt Schwarzenberg und Köntal. Revierverwaltung MitweidaM Raschau, am 14. In» 1874. O Brückner. Sinz. von Vormittag- 9 Uhr an, folgende auf Mitweida« Staatsforstrevier in dm Bezirk«: „Ober« Bärskamm, Abschiedstanne und WaldhauSrücken- aufbneitete Hölzer, alS: 1817 weiche, meist schwache Stämme, geschält und geschnitzt, 1615 - Klötzer von verschiedenen Stärk.», 31 Met« lang, 152 Raummeter wandelbare, weiche Brennscheite, 364 « weiches Rollholz, 70 - - Stockbolz und 243 - - «flholz einzeln «nd »«tienweise gegen sofortige baare Bezahlung «ch unt« dm vor Beginn d« Auktion bekannt zu machend« vÄtngungen versteigert werden. W« diese Hölz« vorh« besehm will, hat fich an dm mitunterzeichnetm Oberförster Holzauktion auf Mitweidaer Revier. Bade zu Raschau Klotz-, Schleif- uud Stammholz-Verkauf. 9lin ^1lll l kvnli 0 llsiv soku in d« Schaukwirthfchaft dts August Patsch in Goldenhvhe nachstehende -<-H.nl Lv. ^)Nll r «O-f im goldmhöher und Wolssberger Forste in verschiedenen Strecken rorräthige Hölz« partienweise öffentlich »«äußert w«den, und zwar: — , (8137—LS» 4762 Stuck II, 12 und 13 Fuß lange welche Brettklötze, «4 Stück 6—12 Fuß lange Buchenklötze, 18736 Stück welche 11 Fuß lange Schlelshölzer (4 bis 7 Zoll stark), dann eire» 12000 Stück 2 bis 3 zöllige Stangen und beiläufig 800 Stück S bis 8 zöllige weiche Stämme. Hierzu ergeht anmit die Einladung an KausSluflige mit dem Beifügen, daß sogleich 20 Prozent d« ErstehungSbeträge zu erlegen find «nd in die son stigen LizuationSbedingniffe Einficht genommen werdm kann. K. k. Forfwerwalttr^ Der k. k. Oberförster: Wenzl Hahn.
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