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Erzgebirgischer Volksfreund : 08.03.1874
- Erscheinungsdatum
- 1874-03-08
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-187403086
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18740308
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18740308
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1874
- Monat1874-03
- Tag1874-03-08
- Monat1874-03
- Jahr1874
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 08.03.1874
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Sonntag, »gltchMx 'Ni^ ««tttlatt d« »e. 5L Wchtoämter Grünhai«, Io- D tzeömattrgenstaot, Schnee- -«2, Schwarzenberg U.WU- »«st» «nd der Stadttäthe upn«aeb-tzr« die Wal tme Zeile 10 Vf""M-7 Jnserawnam>ah«e f« dt «« Abende erschein«» O Stn»«« bis DormtyW N Uhr. DenLschüa^D. Berlin, 5. März. Der „Reichs-Anz." schreibt: Der Erkältungszustand, -an welchem Se. Majestät der Kaiser und König seit den letzten Tagen der verüoffcnen Woche leidet, nimmt einen regelmäßigen Verlauf, wird jedoch die Wiederaufnahme der Spazierfahrten für die nächsten Tage noch nicht gestatten. Berlin, 6. März. Hrn. Sigl'S „Bayerisches Vaterland" hat eine große Arbeit vollbracht. ES hat die Frage: „Was nun?" in 12 Artikeln behandelt und krönt den letzten davon mit einem höllischen, «ein, mit einem köstlichen „Schlußwort." Da heißt cS in gesperrter und fetter Schrift also: „Je größer die Gewalt, desto größer der Widerstand, je drohender die Gefahr, desto höher -er Muth, je härter die Verfolgung, desto freudiger die Aufopferung, je wilder einerseits der Sturm, desto tiefer anderseits die Ruhe, und sollte sie die Ruhe -eS Grabes sein. Nur heran! Werft in Ketten unsere Bischöfe, ächtet unsere Priester, verjagtuns aus unsern Gotteshäusern: — in Bretterhütten und Höhlen Werden wir unseren Gott finden und ihm dienen. Schlachtet uns! — aber er bleichen sollt ihr vor der Festigkeit und GlaubenStreue des katholischen Volkes. Wir find vorn Samen Derer, die angesichts der Kaiserpaläste im Colosseum bluteten und starben, und wie jene fürchten auch wir nicht die Zähne wilder Bestien. Auf den Trümmern des Römerreichs, auf dem Schutte der Kaiserpa- läste, auf den Gebeine» der Prätorianer steht der Fuß der katholischen Kirche! — gicbt euch das nichts zu bedenken? Mann von „Eisen und Blut"! Du hast Oesterreich nicdergeworfcn, Du hast Deutschland zerrissen, Du hast Frankreich «iedergeschmettert, und Gott gebraucht Dich vielleicht noch zu einer weiteren That der Strafe. Allein lasse Dir nicht träumen, daß Du uns Katholiken bezwingst und unsere heilige Kirche vernichtest! Dich selbst wirst Du vernichten und Deine Schöpfung, das „glorreiche, neue Deutsche Reich". Hoch LedochowSki! Hoch -em gesummten deutsche» EpiScopate! Hoch dem treuen KleruS! Voran Ihr! Wir folgen." — Ihr lieben Trümmerstcher, Schutt- und Gcbeintreter, wir er- . bleichen nicht vor Eurer „Festigkeit", errSthen vielmehr über die Schmach, die Euer Gebühren für Deutschland darbietet. Höflichst danken aber müssen wir für die Zumuthung, die darin liegt, wen» Ihr uns die kindische Bitte ausspricht: „Schlachtet UNS!" Den heimischen und namentlich den aus Polen hier eingeführtcn Hühner eiern, welch Letzere unter einer ganz eigenthümlichen Beziehung in den Handel gebracht werde», wird jetzt durch bedeute«de» Import aus Italien starke Co-- «nenz bereitet, welche einen Rückgang im Preise dieses unentbehrliche» Nah rungsmittels hrrbeisühreu dürfte. Die italienisch« Eier find bedeutend größer als die «ländischen und dabei sehr wohlschmeckend und gehaltvoll. Nach Berlin find von dieser Wcare erst Proben gebracht worden; dagegen traf dieser Tage ein Großhändler mit einem Eisenbahnwaggon italienischer Eier in Mannheim ei». Die dortigen Kleinhändler boten für dieselben aber nur niedrige Preise, so daß -er Grossist, um jenen einen Streich zu spiel«, die Waare direkt an Consum«ten und zwar mit einem Kreuzer (etwa 3 Pf.) pro Stück abgab. In wenigen Stunden hatten die Mannheimer Hausfrau« mit der ganz« Ladung aufgeräumt. England. London, 3. März. Wie cS heißt, sollen fich die Kosten deS Tchbornc- ProceffeS, so weit die Staatskasse ste zu tragen hat, auf ungefähr 170M0 L. belaufen, ganz abgesehen von de« bedeutenden Zahlungen, welche Arthur Ortan'S Parteigä»ger Behufs seiner Vertheidigung geleistet habe«. Leider hat der Proreß noch in seiner Sterbestunde zwei Opfer gekostet. Wie andere Leute feierten die Bewohner von Wardour Castle am EamStag da- frohe Ereigntß durch Böller schüsse und andere Fr«d«kundgebungm. Labet platzte ein Geschütz und die «mherfliegende» Stücke tödtet« dm Gärtner deS Lord Arundoll auf Wardour «ed einen jung« Bursch«. Madrid. Unt:r dem 21. Februar schreibt man der „N. Fr. Pr." aus Madrid: Im Stillen bereiten sich jene politische» Wandlung« vor, die bisher, in Erwartung der Entscheidungen im Norde», noch nicht an den Tag getreten knd. Das PlcbiSrit gewinnt an Terrain; die Formulirung desselben wird die Frage: „Ob Republik, ob nicht?" enthalte». Die Republik wird als definitiv vorausgesetzt. „Sell der Präsident der Herzog de la Torre sei«, und mit welchen Fakultäten?" darum dürfte sich Alles drehen; und waS die Hauptsache ist: di- conservativcn Minister scheinen genügt, jeden Widerstand aufzugeben, um nicht zurücktrcten zu müssen. Santander. Unter dem 3. März wird aus St. Jean deLez gemeldet: Marschall Serrano und Admiral Topete haben Truppenverstäikungen mit nach Santander gebracht. Von einer Uebergabe Bilbaos ist hixr nichts bekannt. ES heißt, in de« letzte» 6 Tagen habe et» fortwährendes Bombardement auf die Stadt stattgefundm und General MorioneS halte dieselben Stellungen noch besetzt, die er vor seinem Angriffe auf die Carlisten innegehabt habe. Bayonne, 5. März. Von dem Kriegsschauplatz: vor Bilbao liege» »och immer keinerlei neuere zuverlässige Mittheilunge» vor. Marschall Serrano «nd Admiral Topete find mit 4060 Mann in Castro angekommen. Die Armee des CentrumS ist aufgelöst und soll zur Verstärkung der Nordarmee verwendet wei den, wohin General Dontsguez etwa 6000 bis 8000 Mann führen dürfte. Königreich Sachsen. DaS „Dresdner Journal" enthält folgende officielle Mittheilung: ES haben fich die öffentlichen Blätter in neuerer Zeit mehrfach mit den sogenannte» Pol nisch-Sächsischen Achtgroschenstücken unv mit der Frage beschäftigt, wem die Verbindlichkeit zur Einlösung dieser Münzen obliege. Von einigen Setten hat man Sachsen alö das Heimathland derselbe» bezeichnet; von andern ist behaupict Word«, daß wenigstens et» Theil dieser Münzen sächsischen Ursprungs «nd daher als sächsische LandeSmünzen jetzt von dem Reiche rinzulösen sei. Wir haben uns über de» Sachverhalt gmau zu unterricht« gesucht und können daher zur Erläuterung desselben Folgende- chittheil«: ES find in dieser Beziehung zwei erlei ganz verschiedene Classen von Münze» streng zu unterscheiden. 1) Die in de» Jahre» 1697—1763 geprägten Loppelguld« (Specie-thaler), Guld« und halben Gulden. Dieselben enthalten auf der einen Seite da- Por trait des Königs mit der, in Nebendingen manchmal differirend«, in alle« Wesentlich« aber gleicht» Umschrift, in welcher fich stet- die Worte finden: 8. Lom. Iwx. Llector und Le» Lolonm«, oft auch der Beisatz «lux 8»*., sowie weitere Zusätze zu den Worten L«« koloui-o. Auf älter» Jahrgänge» kommt auch „Lex Lolooiaram" vor. Auf der Wappenfette find« fich, wen» auch in verschiedener äußerer Gestalt da- Sächsische und da- Polnische Wappen nebeneinander. Die Specie-thaler enthalt« die Worte: „ZHu eine fem» Mark'l, die nur auf d« sogenannten AuSbeutethal-rn durch die Worte dcS Bergbau'-" ersetzt find. Die Guld« und halben Guld« tragen die zeichn«-^ Mdtchtr weiter« Beisatz. Düse Märzen find nachte« V b-i »W« L ' M-i W°».n l-m, M bei MI- Mier Angabe ber Beschweedegründen anzubringen. d. I. Schneeberg, den 21. Februar 1874. DerStadtrath. . . _ Geier. . Zur Nachachtnng bringen wir nachstehend das Regulativ vom 23. September 1873, das Einwohner- und Fremdenwefen in Schneeberg m-rttneno, t» Erinnerung. Schneeberg, den 2. März 1874. Der Stadtrat h. Geier. E. in Schneeberg Wohnung nehmende Person mit Ausnahme a) der Beamten, b) der Geistlichen, o) der i» Schulämtern Angestellten, ü) det aktiven Milltärpersonen, ist verpflichtet, binnen 8 Tagen vom erfolgten Anzuge 1) ihre Wohnung und, dafern ste nicht selbstständig ist, binnen 3 Tagen, 2) daS Berhältmß, m welchem sie hür lebt (ob als Commis, Gewerbsgehilfe, Arbeiter, Schüler, Lehrling, Dienstbote u. s. w.), an Polizeistelle zu melden und über ihre DüSangehörigkeit, sowie darüber sich au-zuweisen, daß nicht gegen Fe ein AuSweisungSgrund nach 8 3 des FreizügigkeitSgesetzeS vorlie, t. — 8 2. Familtenglieder, Welche sich durch eigne Thätigkcit nähren, unterliegen, wenn sie 18 Jahre alt find, derselben Anmeldepflicht. — 8 3. Die erfolgte Anmrldung wird bescheinigt durch Ausstellung eines WohnungS- und CondltlonSanmeldescheincS resp. durch Eintrag in das Gesindezeugnißbuch. — Es ist für letzteren, sowie für jeden Anmelve- schem eine Gebühr von 2 Ngr. zu entrichten, von welcher nur Schüler und Lehrlinge befreit sind. — 8 4. Jede Veränderung 1) der Wohnung, 2) des Erwerbs-, ArbeltS- oder Dienstverhältnis,^ (8 1) der § 1 und 8 2 bezeichneten Personen ist ebenfalls binnen der 8 1 gesetzten Fristen an Polizeistelle anzuzeigen, wogegen sä 1) em mit 21 Ngr. zu bezahlender Anmeldeschein ausgestellt wird, während aß 2) eine Umschreibung aus dem beizubringenden Anmeldeschein gegen 2^ Ngr. Gebühr und der Eintrag rn daS Gefindezengnißbuch nach 8 14 der Verordnung vom 10. Januar 1835 erfolgt. — §5. Die Anmeldescheine und Gesindezeugniß- Acher find binnen 24 Stunden nach der Ausstellung oder Umschreibung oder dem Einträge den Hausbesitzern oder der« Vertretern, den Principal«, Arbeitgebern, Dienstherrschaften zu übergeben, von denen sie aufzubewahren find bis nach Lösung des ContraciverhältmsseS. - 8 6. Die in 8 5 genannten Personen haben dafür Sorge zu tragen, daß die Anmeldung gemäß 8 1 rechtzeitig erfolgt. — § 7. Wenn sie am 9. Tage «ach erfolgtem Einzüge, ArbeitS- oder Dienstantritt -der Beginn des ContractverhältmffeS überhaupt noch nicht im Besitz der Anmeldescheine oder Gcfindezeugnißbücher gekommen find, so haben fie, um sich gegen -ie 8 10 geordnete Strafe zu schützen, Anzeige davon an Polizeistelle zu machen. — 8 8. Binnen 3 Tagen nach Lösung deS ContractverhältnisseS haben fie die- an Polizeistelle anzuzeigen. —89. Mannschaften des Beurlaubtenstandes und Militärpflichtige haben in Gemäßheit der 88 182 und 183 der Militär-Ersatz- Jnstruction vom 26. Mai 1868 «nd § 22 der Verordnung über Organisation der Landwehrbehörden u. s. w. vom 5. September 1867 die vorgeschriebenen Nachweise beizubringen. — 8 10. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieses Regulativs werden mit Geldstrafe von 20 Ngr. bis 5 Thlr., im ZahlungS- unvermögenSfall mit entsprechender Haftstrafe geahndet. Schneeberg, den 23. September 1873. Der Stadtrath. Die Stadtverordneten. Rudolph Alexander Geier, Bürgermstr. Adolph Bornemann, Vorsitzender. Kirchner. Wilhelm Tippner. Schildbach. London, 5 Märzs Der^Tim-ö^wird^mls'HärtS^ der Umgebung von Do» Carlos mitgetheilt, wo»ach derselbe beabsichtigt, sich sofort nach der Einnahme von Bilbao in der dortigen Kathedrale zum Königin krönen lassen und de» feierlich« Schwur auf die alten Freiheit« des König reiches und auf die Fueroö der Baskische» Provinzen abzuleisten. Don Carlo- Würde darauf seine Regierung ronstituiren, den General Elio zum Vorsitzende» des Mü.isterrothS ernenne», bei de» Europäischen Mächten um Anerkennung der Carlisten als kriegführende Macht nachsuchen und alle Spanier von dem irgend einer anderen Regierung geleisteten Eid der Treue entbinden. London, 5. März. Dem „Daily New" zufolge ist die HungerSnoth in Bengalen im stete« Steigen. I» einem Dorfe nahe bei Mozufferpore starben in 4 Tage» 18 Personen in Folge der HungerSnoth. Spanien.
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