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Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1885
- Erscheinungsdatum
- 1885-07-18
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1735709689-188507185
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1735709689-18850718
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1735709689-18850718
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungErzgebirgischer Volksfreund
- Jahr1885
- Monat1885-07
- Tag1885-07-18
- Monat1885-07
- Jahr1885
- Titel
- Erzgebirgischer Volksfreund : 18.07.1885
- Autor
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— Rach fluß an >t, nicht üchtga«, in dir Lgmblick- cht thun- rarlehne? ng poli- von SO : Ablauf t mit dem tniß er- mit dem ist, ohne S. Die orläufige fetde der rschristen Evs^ciu: täglich, VN Auön.ih>u>: der Sonu- und Festtage. Prei<> vi 1 Marl ^0 Pscnluge. rzgeb.^MssreMv. dw Z.'.t« 10 Pftimig«, di« zweispaltig« Zeile amtlicher Inserate Sd Pfennige. Tageblatt für Schwarzenberg und Umgegend. Amtsblatt für die königlichen und städtischen Behörden in Aue, Grünbain, Hartenstein, Johanngeorgenstadt, Lößnitz, NeuMtel, Schneeberg, Schwarzenberg und Wildenfels. Redaction. Berlaq und Druck von 6. Männer s„ Sonnabend, den 18. Juli 164. 1885. TerichtSstelle soll au hiestger sowie dtsch 4-«- Nachmittag« Tagesgeschicht« ld 12 Uhr ; Elsa cen Lei- i 1885. Krau. enfabrtk S. t unseres IruderS, -wieger- hes, l, Allen auszu- en, die so viele rrwiesen seinen r letzten lsbeson- : Schelle l Grabe, erbliche- :i vieler ag Alle gen be er Ber ds i 1885. nnilie ung be- »botten- ). ßen e meine mst ein. »esetztem 'arrussel nes Ber gen? — in der 1» Mk.; der dem ' mehrere g um die aSinstanz , welches »sätze ,u. eweiSauf- h weitere Wiesenparzellen des Gutsbesitzers Gotthold Eduard Km»z in Wildbach anstehende SraS gegen sofortige Baarzahlung meistbietend versteigert werde«. Hartenstein, den 16. Juli 1885. Küchler, Stellvertr. Gerichtsvollzieher. n. vöhntes Jahren i sofort es Exp. zwangsweise versteigert werden und ist der 3. August 1885, Vormittags 10 Uhr als BersteigerungStermin, rrq KUdner, Hermstr. »r Eger vomehmen wird. Die Anmeldung von Geburts- und Sterbefällen wird nur noch vormittag- au den Wochentage« entgegengenommen werden. Den in dem Königlichen StandeSamtSbeztrk Lößnitz einbeztrkten Personen wird hiermit dies bekannt gemacht. Lößnitz, den 15. Juli 1885. Die Aufsichtsbehörde über das König!. LtaudeSamt. Der Rath der Stadt Lößnitz. vr. von Woydt. Im Großen und Ganzen ist die Witterung dieses Sommers in Preußen als vorwiegend trocken zu bezeichnen und macht sich dieser Umstand bei den Pflanzen auch tnso- ern geltend, als der Roggen vielfach nur nothreif geworden und manche andere Cerealien auch in der Entwickelung we sen Mangels an Feuchtigkeit zurückgeblieben sind. So weit bis jetzt übersehen läßt, wird das Ernteresultat ein gu tes werden, es hätte aber noch besser werden können, wenn gelegentliche ausgiebige Regen vte Vegetation erfrischt hätten. Am meisten hat unter der bestehenden Sachlage der Roggen gelitten, der zumal auf sandigem Boden schwache »ehren Dienstag, den 21. d. Mon., Nachmittags 2 Uhr soll das auf den Feld- und wo es im 19. Kapitel von Jeremias heiße: Gehe hin und Bekanntmachung. Zur Vermeidung von bisher manchmal vorgekommenen Unzuträglichreitei« wird hierdurch anderweit bekannt gemacht, daß da- Königl. Standesamt Lößnitz Aufgebot-Verhandlungen «ud Gheschlietzuuge« in Zukunft nur an folgenden Tagen und Stunden, nämlich jeden Dienstag S—12 Uhr vormittags Donnerstag 9—12- - Lohn StUN- durch die Kälte sehr zurückgehalten wurden, auf den meisten Schlägen eine Fülle, wie man sie seit einigen Jahren hier nicht gesehen hat. — Di« Gerste steht in vollen «ehren und Zwangsversteigerung. Das im Srundbuche auf den Name« des Kaufmanns MaguuS Peltz eingetra gen« Fabrik-Grundstück mit Garten, das „Bergmagazin" genannt, Nr. 603 des Brand- catastäs, Nr. 61So, Nr. 619b des Flurbuchs Abthellung Folium 9ZS des Grund buchs für Schneeberg im SchätzungSwerthe von 45^50 Mark - - kaufe dir einen irdenen Krug vom Töpfer sammt etlichen von den Nettesten des Volkes u. s. s., und: Den Krug sollst du zerbrechen vor den Männern, die mit dir gegangen find. Frankfurt a. M., 14. Juli. Dr. Fester, der An walt des zum Tode verurtheilten Julius Lieske, hat die Begründung der von ihm gegen das Urtheil des Schwur gerichtshofes etngelegteu RevistonSbeschwerde abgesandt. Die selbe stützt sich, wie die „Franks. Zeitg." meldet, vornehm lich darauf, daß die Aussagen der schweizer Zeugen,' wie die des Schuhmachermeisters Saladin in Basel, verlesen wur den, obgleich dieselben, entgegen den Bestimmungen unserer Strafprozeßordnung, nicht eidlich abgegeben worden waren. Neben diesen Hauptrevistonsmotiven hat der Anwalt noch eine Reihe weiterer angeführt. Sein Antrag geht dahin, das Urtheil des Schwurgerichts aufzubeben und eine aber malige Verhandlung des Prozesses anzuordnen. — Die „Schlesische Zeitung- beginnt eine sich mit dem Strafgesetzbuchs des Staates New-Jork beschäftigende Arti kelserie, in deren erster die in demselben über Sonntags- Heiligung gegebenen Bestimmungen besprochen und zu sammengestellt werden. Das fragliche Gesetz ist seit dem 1. December 1882 in Kraft, und sagt daS genannte Blatt über den angezogenen Gegenstand: ausgenommen. Paris, 16. Juli. General Courey telegraphtrte gestern au- Hue, daß die königliche Familie nach Hue zu- rückgekehrt sei und ihren Oheim von Tudnuc, Dhoxnan, zum ersten Regenten destgnirt habe. Der RegierungSrath sei au- den früheren Ministern, Anhängern Frankreichs, und mehreren Notabeln neugebtldet. DaS KrtegSmintste- rtum sei Champeaux anvertraut worden. Der neue Regent werde morgen eine Proklamation erlassen, worin allen Be- amten von Anam «nd Tonktng vorgeschrteben werde, oie Ruhe wiederherzustellen «nd die franzvfischen Truppen bei Bestrafung der Plünderer zu unterstützen. Thuet befinde sich in der CUadelle Eamlo mit nur 1500 Mann. De Gesundheitszustand sei ein guter. , bloßen Vermuthungen beruhen. Arntikreich. Paris, 15. Juli. Der Kriegsminister hat endlich Be- ' fehl gegeben, das Lager von Pas-des-LancierS zu räumen; die Truppen werden in ihre Garnisonen zurück kehren. — In seinen letzten Depeschen besteht General Courcy darauf, daß die Regierung in Anam kräftig vor gehe; der König befindet sich immer noch in Kamlo. — Heute Morgen um 10 Uhr fand die Einweihung der Bild« i säule BärangerS auf dem Square du Temple statt. Spuller, der Vorsitzende des SemetnderathS Michelin, der Seinepräfect Poubelle, Philibert und Audebrand hielten Ansprachen. Der letztere sprach über Bärangers Vaterlandsliebe und führte seine Verse an, in denen er den Rhet« > für Frankreich beansprucht. Nach der Einweihung sand im Lass Turc ein Frühstück statt, bet dem Spuller auf Srävy, Michelin und andere einen Trinkspruch ausbrachte; er endigte folgender maßen: „Ich trinke auf das Wohl von Baterlandssreunden wie Däronläde und Sibecker; andere kamen, um in Bäranger dem großen Philosophen und Dichter Beifall zu zollen, sie aber bringen ihre Huldigung dem BaterlandSfreunde dar, welcher auSrief: lo Rdm lut ssnl psut rstrsmpsr nos annoal" Spuller» Rede wurde mit stürmischem Beifall Deutschland. Berlin, 16. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König langte Dienstag Nachmittag um halb 5 Uhr von Ems kommend mittelst Extrazuges wohlbehalten amSchloß- garten zu Koblenz an, wo Merhöchstdemselben von den obersten Spitzen der Ctvil- und Militärbehörden ein festlicher Empfang bereitet worden war. Zur Tafel, welche um 5 Uhr stattfand, waren nur Hofkavaliere gezogen. Nach der selben unternahmen die Majestäten eine gemeinschaftliche Spazierfahrt im Glacis von 7 bis 8 Uhr; die gestrige Spazierfahrt durch die Rheinanlagsn dauerte ebenfalls eine Stunde. Das Diner, zu welchem die Spitzen der Behörden befohlen waren, fand um 5 Uhr statt. — Soweit bekannt, wird der Kaiser voraussichtlich bis zum Donnerstag Abend halb 10 Uhr^ in Koblenz verbleiben und daun nach der Mainau Weiterreisen, wo die Großherzogltchen Herrschaften von Baden bereits anwesend sind, um Allerhöchstdenselben der 11. August 1885, Vormittags 9 Uhr als Termin zu Verkündung des BertheilungSplanS anberaumt worden. Eine Ueberficht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rangver- HLltniffeS kann i« der SertchtSschreiberet des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Schneeberg, am 3. Juni 1885. Königliches Amtsgericht. Müller. berechtigt zu guten Hoffnungen, obgleich der Wuchs ihrer Halme wegen der Trockenheit in letzterer Zeit etwas zurück geblieben ist ; desgleichen steht auch der Hafer im Allgemeinen gesund und kräftig und zeigt schon vielfach seine Frucht. — Die Ankunft des Kaisers in Wildbad Gastein ist auf den 21. d. M. bestimmt. Die Gemächer für den Mo narchen im Badeschloß find bereit» in Stand gesetzt. Doch glaubt man nicht, daß der Kaiser in diesem Jahre den üblichen Besuch bei den österreichisch-ungarischen Majestäten in Ischl machen werde, dagegen nimmt man an, daß Kaiser Franz Josef mtt dem hohen Herrn in Wildbad-Gastein zusammentreffen werde. RuHland. — Nach Petersburger Nachrichten hat der Kaiser von Oesterreich dem Kaiser Alexander den Wunsch ausgesprochen, daß er den ihm in Erwiderung der Skierniewicer Zusam menkunft zugedachten Besuch bis zum nächsten Jahre ver schieben möge. Nichtsdestoweniger sei eine Begegnung der drei Kaiser nicht ausgeschlossen. Der Kaiser Franz Josef und der Kaiser Alexander hätten sich darüber verstän digt, der Verehrung, welche sie für den greisen deutschen Kaiser hegten, in außerordentlicher Weise durch einen ge meinschaftlichen Besuch Ausdruck zu geben. Dieser Besuch würde indessen wahrscheinlich nicht in Berlin, wenn auch auf deutschem Boden stattfinden. Man spricht von Königs berg, Breslau und noch einigen anderen Orten. Der Besuch würde, wenn nicht ganz unvorhergesehene Zwischenfälle ein träten, im Monat September stattfinden. Wir müssen es dahingestellt sein lassen, ob diese Nachrichten auf mehr al ¬ bet seiner Ankunft am Freitag Vormittag 9 Uhr zu be grüßen. — Wie von Konstanz noch telegraphisch gemeldet wird, trifft Kaiser Wilhelm, von Koblenz kommend, dort am Freitag früh 8 Uhr ein «nd fährt mit dem bereit gehaltenen Dampfschiffe sofort nach der Insel Mainau. — Dort dürfte Allerhöchstderselbe voraussichtlich bis zum 20. Juli verbleiben, bevor er nach Gastein weiterreist. Berlin, 16. Juli. Das „Berl.Tgbl." schreibt: Eine »elfische Taktlosigkeit von größtem Kaliber wird uns aus Hannover unterm 15. d. wie folgt berichtet: Wie all jährlich, so fand auch gestern bei Gelegenheit des Schützen festes ein Festmahl statt, zu welchem die obersten Regierungs- beamtsn stets eingeladen werden und trotz mancher wel- fischen Ungeschliffenheit, welche bei diesem Essen besonders zu Tage tritt, kommen die Beamten der Einladung nach. Gebräuchlich ist, daß jeder Theilnehmer am Festmahl der Reihe nach beim Umgang des SektpokaleS einen Toast aus- brtngt. Als gestern die Reihe an den Bürgervorsteher Winkelmann kam, brachte dieser einen Toast auf den Herzog von Cumberland aus. Der Oberpräfident der Provinz, Geh. Rath v. Leipziger, verließ sofort den Saal und ihm folgten alle Beamten, auch eine große Anzahl von Mit gliedern des Schützenkollegtums. Senator Bube erklärte dem Bürgervorsteher Winkelmann, derselbe habe die Gast freundschaft so gröblich verletzt, daß er nicht länger geduldet werden könne. Dieser entfernte sich in einen Nebensaal, wurde aber auch aus diesem verwiesen, der Oberpräfident nahm hierauf an dem Festakte wieder theil. Berlin, 16. Juli. In der heutigen Prozeßverhand- lung gegen ven Hofprediger Stöcker wegen öffentlicher Be leidigung des Fabrikanten Schmidt in Elberfeld wurde Hof- predtger Stöcker zu 150 M. Geldstrafe, eventuell fünfzehn- tägigem Sefängntß verurtheilt. Dem Beleidigten wurde ferner die Publikationsbefugniß im „Reichsboten" und im „Siegener Wochenblatt" zugesprochen. Auf die Widerklage des HofpredtgerS Stöcker wurde Schmidt i« einem Falle freigesprochen, im zweiten Falle zu 50 M. Geldstrafe, event. zu fünftägigem Sefängntßlverurtheitt.-Jn diesem Falle wurde gen dem Hofpredtger Stöcker die Publikationsbefugniß im „Sie-jsich gener BolkSbatt" zugesprochen. EmS, 13. Juli. Der Mann, welcher am 10. d. M. einen Krug ntederfallen ließ, als der Kaiser vorbetgefahren war, ist nach ärztlicher Feststellung höchst wahrscheinlich geistes- krank. Er leidet an religiösen Wahnvorstellungen und glaubt, und kurzes Stroh zeigt. Sommergetreide steht durchgängig in göttlichem Auftrage gehandett zu haben, «r habe den gut, namentlich zeigen Erbsen und Wicken, die zu Anfang Kaiser warne» wollen vor einer großen, im Movat August ' 1886 hereinbrechenden Ueberschwemmung. Das Verfahren mit dem Kruge, erklärte er, sei in der Bibel vorgeschrieben, Nicht absolut neu, wohl aber aufgefrischt, find in dem New- Iorker Strafgesetzbuch« die Vorschriften über die Sonntagsheiligung. Sie bilden in ihrer Gesammtheit eine ganz interessante Illustration zu der Rede, welche anläßlich des von d-r Arbeiterschutzkommission vorgeschlagenen Gesetzentwurfs, betreffend die Sonntagsruhe der Ar beiter, Fürst Bismarck in der Reichstagssitzung vom 9. Mai dieses Jahres über die englisch-amerikanische Sonntagsruhe und deren fitt- lechen Einfluß gehalten hat. DaS Strafgesetzbuch des StaateS New- Jork verbietet am Sonntage in der Zeit von Mitternacht bis Mitter nacht folgende Handlungen, vorausgesetzt, daß dieselben nicht al» ein Werk der Nothwendigkeit oder Mildthätigkeit erscheinen: l) knechtische Arbeit, S) öffentliche Belustigungen und Schaustellungen, , S) Handel, Handarbeiten oder mechanische Verrichtungen, 4) öffentlichen Handels verkehr, 5) Vornahme von Prozeßhandlungen. Unter dm Begriff „öffentliche Belustigungen" fallen u. A. auch Schießen, Jagen unv Aschen, ferner Schauspiele, Pferderennen, Wettspiele oder andere öffentliche Uebungen, Kurzweiligkeiten, sowie alle» Geräusch, welche» den Frieden des TageS stört. Umzüge und Aufzüge dürfen daher am Sonntage gar nicht stattfinden; Musik ist nur bei Militairbegräb- niffen gestattet. Jede Art von Handelsverkehr, selbst da» Anbieten, von Waaren ist untersagt. Fleisch, Milch und Fische dürfen nur bis 9 Uhr Morgens verkauft werden, andere Nahrungsmittel zu belie biger Tageszeit, wofern sie an der Verkaufsstelle verzehrt weroen.... Verletzung der Sonntagsruhe wird als «in Vergehen mit Geldstrafe von l—iv Doll, oder Einsperrung bi» zu fünf Tagen bestraft Daß di« Amerikan«r, dem Beispiele der Engländer folgend, sich in nesen puritanischen Terrorismus bereitwillig gefügt hätten, kann «doch nicht behauptet werden. Alle Welt im Staate New-Jork ist empört über da» Sonntagsgesetz, welches nur dadurch zu Stand« komm«» konnte, daß der Entwurf des Sonntagsgesetzbuches, nachdem ihn einer der fähigsten und gesuchtesten Anwälte in New-Jork, Dr. David Dudleh Meld, begutachtet und empfohlen hatte, auf dessen Autorität hin vom gesetzgebenden Körper ohne Di»cusston angenom men wurde.
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