Anzeiger. 7. Moutag den 7. Januar. 1856. Bekanntmachung, die Perfonaifkuer Empfänger von Appanagen, Kapitalisten, Rentiers re. betr. Bei der nächstbevorstkhenden Revision der Gewerbe- und Pcrsonalsteuer-Katafter der Stadt Leipzig für das Jahr 1856 werden die in der Qualität als Empfänger von Appanagen, Capitalisten, Rentiers rc. Steuerpflich tigen hierdurch auf die Bestimmungen des die Gewerbe- und Personalstcuer betreffenden ErgänzungSgesetzeS vom 23. April 1856 und unter andern auf 8- 20, Punct 4, nach welchem den Betheiligtcn im Falle einer wissentlich unterlassenen Selbsteinschätzung für daS laufende Jahr eine Reklamation gegen die von der Abschätzungöcommisston bewirkte Schätzung nicht zu steht, ferner auf §. 21, Punct 10, nach welchem es der wiederholten Einreichung einer Declaration für das folgende Jahr nur in dem Falle bedarf, wenn daS betreffende Einkommen in Folge stattgehabter Veränderungen in eine höhere oder niedere Classe getreten ist, in.sieichen auf K. 34 der zu gedachtem Gesetzt erlassenen Au-führungS - Verordnung unter nach welchem Einkommcn- Declarationen für das betreffende Kalasterjahr spätestens den LS. Januar bei dem Stadtrathe oder, Falls der Steuerpflichtige seinen Beitrag in die geheime Rentenrolle ausge nommen zu sehen wünscht, bei der König!. Bezirks-Steuer-Einnahme einzureichen sind, hierdurch aufmerksam gemacht. Formulare zu dergleichen Declarationen sollen auf Verlangen Ln der hiesigen Stadt-Steuer-Einnahme verabreicht werden. Leipzig, den 2S. December 1855. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. Aufforderung. Zufolge deS die Ergänzung und Abänderung der Gewerbe- und Personalsteuer betreffenden Gesetzes vom 2Z. April 1850 und der Ausführungs-Verordnung vom nämlichen Tage sind zum Behuf der für daö laufende Jahr aufzustellenden Gewerbe- und Personalsteuer-Kataster sofort von unS Einwohner-Verzeichnisse zu fertigen. Um nun die letztem in gehöriger Voll ständigkeit liefern zu können, bedürfen wir genauer Verzeichnisse über das Einkommen aller angestellten Beamten, Geist lichen, Kirchen- und Schuldiener, so wie aller eine öffentliche Function bekleidenden Personen. Es werden daher die sämmtlichen hiesigen Königlichen, Universitäts- und anderen Behörden hierdurch veranlaßt, diese Verzeichnisse, in welchen 1) die neue Brandkataster - Rümmer der Wohnungen, 2) die vollständigen Tauf- und GeschlechtSnamen, 3) das Einkommen, wenn es stritt, nach dem Betrage, wie solches am Schluffe deS vorigen JahreS stattgefunden hat oder gegenwärtig stattfindet, 4) die steigenden und fallenden Emolumente dagegen nach dem Betrage, welchen sie im vorigen Jahre zusammen erreicht haben, genau auhuführen, auch 5) die darunter befindlichen Ortszulagen und den etwa bewilligten Dienstaufwand bemerklich zu machen, in der Stadt-Steuer-Einnahme allhier spätesten- btS zum L- deS jetzigen Monats abgeben zu lassen. Spätere Eingaben können bei der diesjährigen Katastration nicht berücksichtigt werden und die betreffenden Behörden haben daher die durch die verspätete Einreichung derselben herbeigefuhrten Unrichtigkeiten im Kataster zu vertreten Leipzig, den 2. Januar 1Ä6. Der Rath der Stadt Leipzig. Koch. — - . ^ — Bekanntmachung. Die Herren Professoren und Docenten an hiesiger Universität werden hierdurch veranlaßt, die Ankündigungen der Vor lesungen, welche ste im bevorstehenden Sommer-Semester zu halten beabsichtigen und in den LectionS-Katalog ausgenommen wisse« wollen, längsten- den Sk Februar L8Ü« in der Univerfitätscanzlei schriftlich einzureichen. Leipzig, den 3. Januar 1856. Der Rector der Universität. vr. O. L. Grdmann.