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Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1847
- Erscheinungsdatum
- 1847-05-07
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id453042023-184705074
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id453042023-18470507
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-453042023-18470507
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLeipziger Tageblatt und Anzeiger
- Jahr1847
- Monat1847-05
- Tag1847-05-07
- Monat1847-05
- Jahr1847
- Titel
- Leipziger Tageblatt und Anzeiger : 07.05.1847
- Autor
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127. Anzeiger. Freitag, den 7. Mai. 1847. Bekanntmachung. Obqleich in der in Bezichung auf Meßverkvnfsstände und Bude» vor jeder Messe und zulept am 14 April 1847 von uns erlassen,» Bekanntmachung ausgesprochen ist, daß ausschließlich die für diese Angelegenh.iien von u»S inedergeseplc Deputano» all« Buoenplätze und Stände mit Einschluß der unter den Dachtraufen innerhalb der Tagerinne» an Gebäuden befindlichen z» vergeben hat, und daß Jeder, der ohne Dorwissen und Genehmigung der Deputation dergleichen aufslellt oder beseht, mit .> -L blr. oder verhältnißmaßigem Gefängniß bestraft werden soll, so haben wir doch wahrgenommen, daß dieser Vorschrift in neuern Z»'>l häufig zuwidergehandelt wird, indem Hausbesitzer oder deren Abmiether nicht selten Verkaufsstande und Buden an den Gebaud.n und besonders auch auf den Trottoirs ohne jede Genehmigung der Deputation vergeben und benutzen und hierdurch oder durch ausgestellte Kisten und dergleichen den ohnehin während der Messen schwierigeren Verkehr in den Straßen auf eine, zuweilen höchst ungebührliche und für Fußgänger gefahrbringende Weise beschranken. Je mehr nun darauf zu sehen ist, daß wahrend der Messen die ungehinderte Passage ln den Straßen, so weit dies möglich ist, frei gehalten werde, und je mehr es Anerkennung verdient, daß die durch den Gemeinsirm vieler Hausbesitzer angelegten Trottoirs vorzugsweise den Fußgängern einen bequemen und sicher»» »«kehr m d„ Straßen hat», -«währen soll««, um IbM» MFOK.j»M» a^'ha»d«hm.»d«» «it- brMch^ßat»»! «v »MM »»«z«!««schafft UilNm IdeinMn 8 «rIM>erlt«g, daß >ed», ohne »uSdruckliche Genehmigung unserer Deputation erfolgende Besetzung der Straßen mit Buden, Verkaufsständen, Kisten und dergleichen, besonders also auch au den Gebäuden innerhalb der TagetinNen und auf den TröttoirS, die angedrohten Strafen nach sich ziehen wird, und daß die Buden, Stände, Kisten und dergleichen ObrlgkeitSwegen werden entfernt werden. > Leipzig, tzen 4. Mai 1847. Der Rath der Stadt Leipzig. . 1)r. Gross. Tagesbefehl an die Communalgarde zu Leipzig den 6. Mai 1847. Zur ersten diesjährigen Uebung rücken das Iste und 4te Bataillon Freitag den 14. Mai d. I. das 2te und 3te Bataillon Montag den 17. Mat d. I. aus. Die Mannschaft hat sich hierzu in vorschriftsmäßiger Dienstkleidung, ohne vorhergegangenes Dienstsignal auf den betreffenden Sammelplätzen zu der auf den Commandirbillcts angegebenen Zeit einzufinden. Wird durch die Tamboure und Signalisier, das Signal Los! gegeben, so unterbleibt das Exerciren für diesen Tag. Der Com Mandant der Communalgarde. H. W. Neumeister Vorschlag. Mit der Bettelei hat sich in diesen Tagen der Noth die Arbeitsscheu in fast unglaublicher Weise gesteigert; der Mangel ist aber so groß und für Arbeitsanstalten ist noch so wenig gesorgt, daß fast kein Ausweg bleibt, als zu geben, wie man weiß und kann. Nun halten es aber Viele für gewissenlos, der Bettelei, namentlich der Kinder, Vorschub zu leisten und dieß geschieht unstreitig am Meisten durch Verabreichung von baarem Gelde, denn nicht selten betteln Kinder ihre "8 bis Iv Groschen im Tage zusammen und es werden dadurch viele pflichtvergessene Eltern verleitet, ihre Kinder zu diesem einträglichen Geschäft zu benutzen, ja wir hören aus verläß licher Quelle, daß auf den benachbarten Dörfern selbst noch junge und rüstige Leute die Arbeit aufgeben und betteln gehen, waS rm Durchschnitt an Brod, Geld und Kleidern der Per son gtgen zwei Thaler den Tag einträgt, die leider nicht emmal gespart, sondern zum größten Theile vergeudet und vernascht werden. Könnte nun der Hilfsverein sich entschließen, Brod- - ' - >1 - - i. marken, der Frauenverein Suppenmarken, selbst um einen wesentlich höhern als den kostenden Preis zu verkaufen, so würden dadurch ihre Mittel wesentlich vermehrt und Viele in den Stand gesetzt werden, dem Zuge ihres Herzens zu folgen, ohne doch zugleich ein Laster zu fördern, welches für die Zukunft sich zu einem öffentlichen Unglück zu gestalten droht. Kann man den Bettlern statt des Geldes Brod- oder Suppen marken geben und sie nehmen dieselben an, so darf man so ziemlich versichert sein, einem wahren Bedürfnis) abgeholfen und nicht der Lüderlichkeit unmittelbaren Vorschub geleistet zu haben. Es würden sich gewiß Tausende von Käufern für solche Marken finden und es würde dadurch so mancher Arme eine Unterstützung erhalten, der sich weder bei dem Frauenverein noch bei dem Hilfsverein melden kann. Ließe sich freilich auf irgend eine Weise es einrichten, daß auch Arbeitskarten für die verschiedenen Alter und Ge schlechter auf ganze und halbe Tage verkauft und den In habern derselben nach gethaner Arbeit der für die Karte bezahlte Preis als Tagelohn auSgezahlt werden könnte, so
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