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Dresdner Journal : 29.10.1880
- Erscheinungsdatum
- 1880-10-29
- Sprache
- German
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-188010296
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18801029
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18801029
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungDresdner Journal
- Jahr1880
- Monat1880-10
- Tag1880-10-29
- Monat1880-10
- Jahr1880
- Titel
- Dresdner Journal : 29.10.1880
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^vssz. FMaz. de» Oct-ber. 1880 l» r»"«» 4,»t»«I»«Q 6«*6«vt»ctl»o - - ld K»^c Kkivkei tritt ko»t «06 4 K»ck »0 ?s 8t«np«lru»ct>li»g Uioxv. Ma»«t»e Huioio«D: »0kk l»«vr»1oaprel»«!r ^Or 6«» k»um «ioer ?stitr«i>« SO ?t. Unter „t!lnjs«»»o<1t" «tis 2«t» bv kt. rr»cb«l»«>r I^Aliod mit Sa»a»kme 6er 8om>- vv6 ?eiert»8* Sv«o6» für äeo solj?eu6en l'»^ lioi<>r»tenann»i>me an«vkrt!«t l^lpxt«: H /krane^tetter, Uviuui>->->wu^r 6« Ore»6oer 6ouiuu>^; S»wdnr« - Nsrlto Vien l^ipii^ L»,«I - Lr«,I»a ^rrokturt U : //aareruitern Uo^/er, »rrlia Vi,a-S»mdarU ?r»^-l.»tpiiL ^rrokturt ». »l tlüoek«»^ >»rii»:§./»iiLrvmou: Lc/»t»tte,' Lrriiru: F äiniiAe»« « lturo^u; vdrmuit» ^ r. I krsn^kurt ». N.: F ^arAer'^ctie u. UV //c-nna»««- »etiv iiuctiki»»6Ii>Njs; ÜorUt,: tr , . Urvnorrr U' k»r>, L-rlill-rrroillurt » H »tutt^rrt: 0»,.,' ÜEdur^i F Äeinrr. BerantwoNliche Redaclion: Obrrredacteur Rudolf Günther »n Dresden. Ilvrauti^vber! iiSnisst. kxpeäitivo Uv» UrviUner ^o«r»»i«, l)rv»Uen, /viiisk«»irÄE 20. Wachöefkelkungen auf da- „Dresdner Journal" für die Monate November und December werden ju dem Preife von 3 Mark angenommen für DreSde» bei der unterzeichneten Expedition (ZwingerstraßeNr. 20), fiir a»S»ärtS bei den betreffenden Postan stalten. König!. LrpMion des Dresdner Journals. Amtlicher Theil. Dre»dm,'!9. Oktober. Se. Majestät der König hat dem Kirchfchullehrer Cantor Heinrich Wilhelm Kleindienst in Grumbach das Verdienstkreuz aller- gnädigst zu verleihen geruht. Anordnung, die in Umlauf befindlichen Reichs-Gold» und Silbermünzen, sowie Einthalerstücke betr. Um ein Uriheil über da- Verhältniß zu gewinnen, in welchem der Umlauf der ReichSgoldmünzen zu dem jenigen der Sübermünzen steht, ergeht hierdurch aus Antrag de- Reichsschatzamtes an: I. alle dem Ministerium de- Innern unterstehen den Königlichen Behörden und Verwaltungs stellen, welche Kaffen habe^ II. alle Stadträthe und die Polizeiämter zu Leipzig und Chemnitz, sowie an III. alle Sparkassenverwaltungen die Anweisung, am 30. laufenden Monat- Oktober bei dem Kassenschlusse festzustellen, welche Beträge nach Markwährung a) an Reich-goldmünzen, di an Reichssildermünzen und c) an Einthalerstücken in den unter ihrer Verwaltung stehenden Kassen vor- Händen sind und da- Ergebniß nach den bezeichneten drei Sorten getrennt, bis zum S. November 1880 anher anzuzeigen. Dasein am 30. Oktober beim Kassenschlusse Münzen der gedachten Art nicht vorhanden sein sollten, sind Vacatscheine einzureichen Dresden, am 18. Oktober 1880. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Bekanntmachung. Mit Rücksicht auf die am 1. December o. statt findende allgemeine Volkszählung und die wünschenS- werthe Betheiligung der Lehrerschaft beim Zählgeschäst hat da» Ministerium des CultuS und öffentlichen Un terricht», wie hiermit zur Nachachtung bekannt gemacht wird, beschlossen, an dem dem ZahlungLtage folgenden Tage, d. i. den 2. December dieses Jahre», an welchem vorzugsweise die Wiederemsammlung, Durchsicht und Vervollständigung der BolkSzählungSlisten und die Fer tigstellung der Zählcrcontrollisten vorzunehmen ist, den Unterricht in allen Seinem Ressort angehörigen öffent lichen Schulen ausfallen zu lassen. Dresden, den 23 Octoder 1880. Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichts. v. Gerber. Fiedler. Nichtamtlicher Theil. Telegraphische Nachrichttu. Berlin, Donner-tag, 28. October, Nachmit tags. (Tel. d. Dresdn. Journ.) Der preußische Landtag ist heute Mittag im weißen Saale de» königl. Schlosses durch den Bicepräsidenten deS StaatSministeriumS, Grafen zu Stollberg, eröff net wordeu. In der Thronrede dankt der König für den Herz lichen Empfang beim Kölner Domseste. Die Finanz lage zeige eine erfreuliche Wendung zum Besseren. Die Einnahmen de» letzten Rechnungsjahres sind zwar noch hinter den Ausgaben, welche zum Theil unerwar tet waren, zurückgeblieben, aber die im Steigen be griffenen Erträge der Reichssteuern, sowie die sich gün stiger gestaltenden Verhältnisse der Betriebsverwal tungen des StaateS, insbesondere der Eisenbahnen, lassen die Hoffnung auf eine dauernde Wiederher stellung deS völligen Gleichgewichts im Etat al- wohl begründet erkennen. Der Voranschlag sür das kom mende Jahr gewährt das erfreuliche Ergebniß, daß ein Ueberschuß der Einnahmen m Aussicht steht, vermöge dessen m>t einer Verminderung der dlrecten Steuern der Anfang gemacht werden kann. Es wird demnach vorgefchlagen werden, aus dem Preußen zustehenden Antheil an den Reichssteuern 14 Millionen Mark zu Steuererlässen zu verwenden. Die Thronrede kündigt weiter einen Gesetzentwurf an, nach welchem die aus dem Ertrage neuer oder erhöhter Reichssteuern an Preußen zu überweisenden Geldsummen zur Er leichterung der direkten Besteuerung, insbesondere durch Ueberweisung der Hälfte des Ertrages der Grund- und Gebäudesteuer zur Erleichterung der Communallasten verwendet werden sollen. Die Thronrede hebt ferner die fruchtbringenden Erfolge der Durchführung des StaatseisenbahnsystemL für die Interessen des Verkehrs und der Staatsfinanzen hervor. Eine Denkschrift wird dieses näher darlegen. Die Thronrede kündigt weiter an Gesetzentwürfe, betreffend die Verwendung der Jah- reSüberschüsse der Eisenbahnverwaltung, die erneute Vor lage von Gesetzentwürfen über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden, über Abänderung der KreiSord- nung, eine Novelle zur Provinzialordnung, ferner Ge setzentwürfe, betreffend die neue Kreis- und Provinzial- Verfassung sür die Provinzen Posen, Schleswig-Hol stein und Hannover, ferner betreffend den Betrieb des PfandleihgewerbeS und eme Abänderung des Gesetzes über die Einrichtung öffentlicher Schlachthäuser und über die Unterdrückung von Viehseuchen. Tie Regie rung wünscht eine Erhöhung der Pensionen der Witt- wen und Waisen der Elementarlehrer unter Bürg schaft der Staatskasse herbeizusühren. Nach Schluß der Thronrede brachte der Prä sident deS Herrenhauses ein dreifaches, enthu siastisch aufgenommeneS Hoch auf den König aus. Se. Majestät hatte dem der Eröffnung des Landtags vorausgegangenen Gottesdienst im evan gelischen Dom beigewohnt. Im Abgeordnetenhause eröffnete Präsident v. Köller die Sitzung mit einem dreifachen Hoch auf den König, in welche» daS Haus lebhaft rin stimmte. Die Zählung der Anwesenden ergiebt 244 Anwesende. DaS HauS ist demnach beschluß fähig. Die Wahl des Präsidenten findet morgen Nachmittag 1 Uhr Statt. Buda-Pest, Mittwoch, 27. Oktober, AbendS. (W.T.B.) Im Finanzausschüsse deS Unterhauses beantragte der Abg. RakowSky energische Maß regeln zur Tilgung deS DrficitS, darunter Er ¬ sparungen bei der Armee. Dem gegenüber forderte der Ministerpräsident TiSza den Ausschuß auf, auf die Idee einer Neducirung der Ausgaben für die Armee unter den gegenwärtigen Verhältnissen nicht einzugehrn, weil dadurch die vitalen In teressen der Monarchie gefährdet werden könnten. Bukarest, Mittwoch, 27. Oktober. (W. T. B.) Das Journal „Pressa" bezeichnet die Gerüchte von einer angeblichen Uneinigkeit im Cabinet als unbegründet. Dresden, 28. October. DaS Reichscivilstandesgesetz bildet fortdauernd den Gegenstand lebhafter Erörterung in den Zeitungen. Die Opposition gegen dasselbe gilt vorzugsweise der obligatorischen Civilehe, deren Umwandlung in eine facultative das wieder im Erstarken begriffene kirchliche Bewußtsein vielfach verlangt. Daß alles er zwungene Gute werthlos sei, ist nichts weiter, als die Phrase eines nebelhaften Idealismus, der ebenso ver wunderlicher als beklagenSwerther Weise auch vielen Wohlgesinnten und Verständigen seiner Zeit den Ver lust der obligatorischen kirchlichen Trauung als einen großen sittlichen Vortheil erscheinen ließ. Wir möch ten wohl gern wissen, wie viel sittlich Gutes in der Welt überhaupt noch übrig bliebe, und wie eS mit der sittlichen Weltordnung weiter gehen würde, wenn alles mit mehr oder weniger Zwang zu erweckende Gute und Rechte preiSgegeben würde. Jedenfalls läßt sich nicht leugnen, daß heute in zahlreichen Kreisen des deutschen Volkes die Aenderung des 8 41 des Gesetzes „über die Beurkundung des Personenstandes und die Ehe schließung", welcher sagt: „innerhalb deS Gebietes des deutschen Reiches kann eme Ehe rechtSgiltig nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden", als ein für die sittliche Wohlfahrt unserö Volkes vorhandenes Be- dürsniß erachtet wird. Die Erörterung der Frage ist möglich ohne eine „ungesunde Verquickung der Politik mit der Theologie", vor welcher die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung" jüngst mit Recht warnte. Soeben behandelt auch die „Badische Landpost" dieses Thema und bekämpft die Ansicht derjenigen konservativen Gesinnungsgenossen, welchen die Ehe gesetzgebung „als eine veraltete und überwundene Frage, als eine verlorene Provinz" erscheint, „an deren Wieder gewinnung wir nicht denken dürflen". DaS süddeutsche conjervalive Organ sagt: „ Es ist ein entschiedener Jrrthum, wenn man die Folge der obligatorischen Civilehe für daS kirchliche Leben nur darin sehen will, daß so und so viel Ehen nicht kirchlich getraut werden, sondern die weit bedenklichere Schädigung besteht darin, daß die Handlung am Altar eine völlig andere Bedeutung gewonnen hat. Nicht nur fromme, sondern auch reli giös gleichgiltigere Menschen sühlen am Hochzeitstage, daß die wichtigste Entscheidung, das wichtigste Gelübde im Gemeinschaftsleben nicht ohne Beziehung auf die Quelle alles Segens sein darf. Nun darf aber nach unserer Gesetzgebung das bindende „Ja" auch nicht die leiseste ausdrückliche Hmwisung auf Gott ent halten, sondern es darf nur in der nüchternen Form eines Rechtsgeschäfts erfolgen In schärfster Weise wird eS den Eheschließenden ausgesprochen, daß sie nunmehr Eheleute seien, und das erste Geschäft der jungen Braut muß darin bestehen, daß sie mit dem Namen ihre- nun verbundenen Bräutigams sich in dem Protokoll unterzeichnet. Die entscheidendste Stunde ohne Gotti Die Folge hiervon »st, daß der edlere, an ständigere, sittlichere Theil unsers Volkes in Uebrrelnstim- mung mit den Kirchen der blos bürgerlich geschlossenen Ehe jede sittliche Berechtigung zur Ausübung deS dem jungen Ehepa ,r durch daS Gesetz gegebenen Recht» abspricht, ja eine solche Ausübung geradezu als Sünde halten würde, somit die Civilehe thatiächlich nicht anerkennt. Und daS ist nun das, von allen Seiten angesehen, so enorm Bedenkliche bei der Civilehe, daß si- entweder die Trauung, oder sich selbst im Bewußtsein der Be- theiligien aufhebt, entweder zur Herabsetzung des StaateS, oder zur Herabsetzung der Küche führt. Freilich fugt man, die Ehe würde von dem Standesbeamten nur im Allgemeinen geschlossen und sodann vom Geistlichen zu einer christlichen Ehe geweiht. Wenn nun durch die kirchliche Trauung die Ehe erst zu einer christlichen Ehe wird, zu was sür einer Ehe hat der Standesbe amte zuiammengesprochen? Wir sehen, daß die katho lische Kirche sich durch nichts hindern läßt, in aller Kaltblütigkeit zu sagen und danach zu handeln, daß die Civilehe nur eine Art staatlich gestatteten Con- cubinats sei Die Wirkungen des Gesetzes bestehen zunächst in einer erheblichen Anzahl von Ehen ohne kirchliche Trauung In Baden bildeten diese in der evangelischen Bevölkerung im Jahre 1875 circa 4 Pro cent, in Pforzheim 47 Procent; in Berlin sind 1877 über zwei Drittel aller Eheschließungen ohne kirchliche Weihe geblieben. Sodann wird die kirchliche Trauung vielfach verschoben, was in mancher Beziehung noch bedenklicher ist, weil sie hierdurch nur zu einem Segen für eine christliche Ehesührung herabsinkt, wel chen man streng genommen beliebig oft bei einem und demselben Ehepaar wiederholen kann. D>e wichtigste Folge bleibt aber, daß zweifellos die Heiligkeit der Ehe im Volksbewußtsein gelitten hat. Die thatsächlich vor handene Zunahme der Ehescheidungen wollen wir nicht als durchschlagenden Beweis hierfür anführen. Wer aber im Volke lebt und das Volksleben nicht nur nach statistischen Zahlen beurtheilt, der kann sich dieser That- sache nicht verschließen. Es kann auch nicht anders sein, als daß der Ehebund allmählich seines heiligen Charakters für die Gemüther entkleidet wird, wenn man sich gewöhnt, ihn wie ein Rechtsgeschäft zu schließen, und Tausende von Ehepaaren im Volke sich unangefochten herumbewegen, welche niemals eine k»rch klche Trauung begehrt haben. Wir wünschen deshalb, daß die obligatorische Civilehe in eine facultative um gewandelt werde. In Bezug auf die Untersuchung der Zulässigkeit der Ehe, auf daS Aufgebot, die Regifter- sührung und nachherige Beurkundung durch den Stan desbeamten könnte man Alles lassen, w'e es ist. Nur sollen die Verlobten je nach ihrem Willen eine kirch liche Trauung oder eine bürgerliche Zusammensprechung begehren dürfen. Im ersten Fall wird der Geistliche verpflichtet sein, dem Standesbeamten die geschehene Trauung amtlich zu attestiren, worauf sie im Standes- register bemerkt würde, welches allein die öffentliche Urkunde der vollzogenen Ehe bleibt. Diese geringe Aenderung im genannten Gesetze könnte ohne jeglichen Nachtheil vorgenommen werden." So die „Bad. Landpost". Gegenüber den statisti schen Angaben derselben über die Zunahme der kirch lich nicht eingesegneten Ehen ergiebt die neueste kirch liche Statistik des Königreichs Sachsen die hochersreu- liche Thatsache, daß im Jahre 1879 nicht nur die Zahl der ausdrücklichen Taufverwelgerungen, sondern auch diejenige der ausdrücklichen Trauverweigerungen sich bedeutend vermindert hat; es waren 66 bei 25254 Eheschließungen oder 0,2k Procent (gegen 0,66 Procent im Jahre 1878, 0,86 Procent im Jahre 1877 und circa I Procent im Jahre 1876). Ohne ausdrückliche Verweigerung blieben ungelraut 875 Paare, von denen bis zum 1. März >880 noch 142 die Trauung nach suchten Diese Daten beweisen deutlich daS allmähliche Wiedererwachen des kirchlichen Sinnes. Wenn nun auch von vielen Seiten die Wiederaufhebung des ReichSgesetzeS vom 6 Februar 1875 über die Be- Feuilleton. Kedigin von Otto Banck. K. Hoftheater. — Altstadt. — Am 27. October: „Labale und Liebe", Trauerspiel in 5 Acten von Schiller. (Zu ermäßigten Preisen.) Wiederum hatte unsere Bühne durch die Ausfüh rung diese» Werke» eine höchst entsprechende Wahl innerhalb de« klassischen Gebiete» sür die so regel mäßig innegehaltenen Abendgenüsse zu bedeutend ver ringerten Eintrittspreisen getroffen. Da» Schiller'sche Jugendwerk, mit dem höchsten Glanz der farbenreichsten deutschen Prosa und der gegen die gewaltthätige Unmoral polemisirenden Ge dankenwelt au-gestattet, hat die gesellschaftlichen Nacht seiten, gegen die e» ankämpft, bereit» um viele De- cennien überlebt und wird noch lange ein sympathisch berührendes Lieblingtdrama d«S Publicum» bleiben. Auch für die Schauspielkunst bietet da» Werk eben feiner eigenthümlichen, au» voller stürmischer Brust gesprochenen Prosa wegrn eine unvergleichliche Schule dar. Richt nur die beste geistige Betonung, nicht nur der Au»druck de» glühenden HrrzenStone» ist hier zu treffen, sondern die oft laugen Perioden erfordern eine Methodik ,n der Oekonomie de» Athmrn«, ohne welche der tüchtigste Sprecher feiner Aufgabe nicht gerecht zu werden im Staude ist. Der mehr realistisch«, durch den Louv.rfationSton geübte Redner ist hwr, vorausgesetzt, daß eS »hm nicht »o Wärme und Serlevaufschwung fehlt, recht sehr im Vorsprung gegenüber dem mehr akademisch gebildeten idealistischen Darsteller. Dieser Unterstützung erfreuen sich mit Vortheil für den Eindruck des Ganzen Frau Ellmenreich und Frl. Ulrich als Louise und Lady Milfort! Sie ver stehen eS innerhalb der verzweiflungsvollen oder leidenschaftlich erhitzten Gemüthsbewegung immer mit der ihnen zu Gebote stehenden Kraft HauS zu halten. Auch Hr- Porth hat, obgleich zum Theil auf anderem Boden befindlich, in jener Praxis immer von Neuem Fortschritte gemacht. Recht sehr ist diese weise Sparsamkeit mit den irdischen Mitteln, dieses Bewahren der Brust vor Athemleerheit Hrn. MatkowSky zu wünschen. Do» Temperament und das Feuer wird von Hrn. MatkowSky in seiner sonst so erfreulichen Darstellung deS Ferdinand nicht so, wie eS die künstlerische Stei gerung will, in den großen Momenten seiner Rolle concentrirt. Er erregt sich in nervös bebender Sprache, so oft sich eme Gelegenheit dazu darbictet, und da er dabei stet» ziemlich so weit geht, als e» seine Mittel »»lassen, so schädigt dies endlich die physischen Mittel selbst, zunächst aber auch die rhetorische Schattirung der Rolle. O. B. Ain 27. Octobrr fand im Börsensaale die erste Soiree für Kammermusik der Herren I. Lauter bach, Hüllweck, Göring und Fr. Grützmacher Statt, unter Mitwirkung der Herren Kammervirtuos H. Scholtz und Kammermusik»- C Hollweck. Da- Programm enthielt Beethoven'» Quartesov. 18 A-6ur, Schubert'» 6 - stur - Quintett und zum ersten Mal ein Clavierquartett ü woU vx. 50 von H. Hofmann. Letz ¬ teres machte durch seine geistig srische und melodiöse Erfindung, durch Fluß, Schwung und musikalisch tüch tige, in der Form klare und abgerundete Durcharbeitung und durch Wohlklang deS instrumentalen Ausdrucks einen höchst günstigen gewinnenden Eindruck. Ohne prätentiöse, kühl reflectirende Mache, ohne Längen, Stockungen und triviale Formeln im Gedankengang, fesselt es durch seinen Gehalt und individuellen Cha rakter und feinsinnige Züge unsere Theilnahme und behauptet unter den neuen Compositionen in dieser Gattung einen hervorragenden Rang. Die Ausführung war eine vorzügliche; die Clavierpartie wurde von Hrn. Scholtz außerordentlich schön vorgetragen, und d»e har monische Klangverschmelzung deS Flügels mit den Streichinstrumenten war eine so möglichst vollkommene und in der Tonwlrkung edle, wie sie selten gelingt. Meisterhaft ward von den Herren Lauterbach und Genossen Beethoven'S Quartett gespielt; nur die wun dervolle Wiedergabe des Andante sei hervorgehoben. Den schönsten Abschluß deS gebotenen Kunstgenusses brachte Schubert'- Quintett, da- mit einer Reihe an derer Werke, wozu auch die große L-stur-Symphonie zählt, in seinem letzten Lebensjahre geschrieben wurde und zu den vollendetsten genialsten Erzeugnissen der Schubert'jchen Muse gehört. All' der gemüthsinnige, bestrickende Zauber seiner unversieglichen Melodienfülle, all' der Reichthum seiner poesievollen, originellen Er findungskraft in eigenthümllchster, von reizender Klang- schönhe»t erfüllter Gestaltung deS instrumentalen Aus druck» und Satze», entzücken in diesem Quintett den Hörer mit unwiderstehlicher süßer Gewalt. Und diesen Eindruck geben un» die Spieler in vollem Maße wie der durch ihren vollendeten, serlrnvollen Vortrag, durch ihre begeistigte, immer leicht bewegende Tonsprache. Einzig in seiner Art in der Quartettliteratur »st wohl das tiefsinnig träumerische und ergreifende Trio (*/«) nach dem übermülhigen energischen Scherzo, und doch in der Stimmung zwingend und eng zusammengehörig mit diesem: eine Eingebung des Genius. L. Banck. Ein Schiller'sche» Jugendgedicht. Ueber den Fund eine» solchen berichtet Hermann Fischer in der „Allg. Ztg." unter Anderem Folgende-: In einer umfangreichen Sammlung von württem» bergischen Familiengedichten, welche sich im Besitze der königlichen öffentlichen Bibliothek zu Stuttgart befindet, habe ich bei Gelegenheit der Einordnung eine- jüngst hinzugekommenen Zuwächse- den Originaldruck eine» JugendgedichtS Schiller's entdeckt, welche» zwar längst bekannt, dessen Original aber bisher nicht ausgefunden worden war. ES ist daS von Schiller im Mai 1782 auf den Tod deS wohlbekannten Generals und Com- mandanten deS Aspergs, Philipp Friedrich v. Rieger, verfaßte Trauergedicht. Dasselbe ist nach dem Er scheinen der Anthologie gedichtet und auch in die ge sammelten Werke nicht ausgenommen worden. Der Druck ist ein Folivbogen, dessen zweite, dritte und vierte Seite, ohne weitere Zuthat al» die einer unbedeutenden Vignette, da- ziemlich splendid gedruckie Gedicht einnimmt. Die erste Seite trägt den T tel: „Todenfeyer am Grabe deS Hochwohlgebohrnen Herrn, Herrn Philipp Friedrich von Rieger rc. rc. Jhin zum Ehrendenkmal geweyht von sämmtlichcr Herzoglich- Wirtembergischen Generalität. Stuttgard, gedruckt
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