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Wochenblatt für Zschopau und Umgegend : 06.05.1920
- Erscheinungsdatum
- 1920-05-06
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id512512809-192005060
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id512512809-19200506
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-512512809-19200506
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungWochenblatt für Zschopau und Umgegend
- Jahr1920
- Monat1920-05
- Tag1920-05-06
- Monat1920-05
- Jahr1920
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UMlMtt Wr ZschoM« K H mW UmgcgeuÄ Amtöblntt für die Amtshauptmannschaft Flöha, für das Amtsgericht ultd den Stadttat zu Zschopau. Erscheint Dienstag, Donnerstag und Eomiadend und wird am Abend vor her ausgegeben und versendet. Monatlicher Bezugspreis 2 Mark, ausschlirblich Boten- »Postgebühren Bestellungen werben in unserer Geschäftsstelle, von den Boten, sowie von allen Posp anstalten angenommen. Femsprech-Anschluß Nr. l2. Der Anzeig «opret» beträgt kr die sechs- gespalten» Petitzeil« oder deren Naum au Amtsgrnchtsbeztrk Zschopau 60 Pfa., außerhalb 7ö Pso. Im amtttchen Teu« di« L-gespoltenr Zeile 1^0 MKAlurigen werben bis späteftrns oorm. 10Uhr für di« abend» erscheinende Nummer erbeten. Reklamen, die S-gespalt. Zeile 1,80 Mb. Mr Nachweis und Offenen »Annahme SO Psg. Srtragebübr. P^tschrch» Konto L«chzia Nr 42884. Gemeinde-Giro Konto Zschopau Nr SOS. D-mrerStag, De« 6 Mai 1V2O 88. JUhrgiXD S3 Anmeldung zurKundenlistederFleischer Bekanntmachung über Entrichtung der Kapitalerttagssteuer __j. lag, Monat und Jahr Höhe des Schuld kapitals Nur sür Kunden, deren Anmeldung durch die vorgelegten Abschnitte nachgewiesen ist, erfolgt eine Fleischzuteilung an die Gläubiger (Name, Stand, Wohnort, Straße, Hausnummer). 1.9ö M. f. d. Pfund 2,00 - - » 2,05 - - - 2, SO - - - Mr den Zeitraum vom bis Dom 8. Mai 1920 ob gelten bi» auf weiteres die folgen den Kleinhandelshöchsipreise für Zucker: für gemahlenen Mehlis l, Kristallzucker und gemahlene Raffinade . . . » Puder-Raffinade, Lompenzucker und Brode » Würfelzucker . Kandis aller Art Kapitalertrags- i steuer (10 v. H. des Zinseäbetrags) Kleinverkauf ist der Verkauf unmittelbar an Verbraucher jn der in offenen Läden üblichen Art. Vorstehend« Preis« sind Höchstpreis« im Sinne des Gesetze«, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 und der da»u er gangenen Abiinderungsverordnungen. Sie treten au» 8. Ästai 192» an die Stelle der mit Verordnung vom 10 Fe bruar 1920 (Nr.84 der Sachs. StaatSieitung vom 11. Februar 1920) bekanntgegebenen Höchstpreis«. Dresden, dm SO. April 1920. Bö irischast» »ri»ist<«I«m, Landeslebensmittelamt. Betrag der Zinsfuß Zinszahlung s »s Neue Zuckerpreise. Da» Reichswirtschaftsministerium hat mit Verordnung vom S1. Mär, 1920 (RGBl. S. 891) die Preise sür Der- drouchstucker erhöh». Es macht sich deshalb eine Neufest setzung der Kleluhaudelshächstpretse für Zucker erforderlich. Gesamtbetrag der Steuer: (Nur für den Fall, datz mehrere Gläubiger in Frag« kommen ) Die Abführung der Steuer an die Bezirkssteuereinnahme erfolgt ' in bar durch Postanweisung durch Einzahlung aus das Postscheckkonto der Bezirkssteuereinnahme durch-Postschecküberweisung durch Urberweisung aus das Girokonto der Bezirkssteuereinnahme bei der wemeindegirokasse Flöha/Plau«. (Das Nichtzutreffende ist zu streichen.) Schuldner (Name, Stand, Wohnort, Stroh«, Hausnummer) Beiträge zur Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft. Die von dem Vorstande der Sächsischen landwirtschaftlichen Beru'egenossenschaft ausgestellte Heberolle über di« Beiträge, welche von dm zur Genossenschaft gehörigen Betriebsunter- nehmen im hiesigen Stadtbezirk sür das Jahr 1919 zu ent richten sind, ist hier «ingegongen und liegt zwei Wochen lang, und »war vom 6. bis mit 20. Mai d. I. in der Stadtsteurr- «innahme Zimmer 8 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Binnen weiteren zwei Wochen nach Ablauf der Frist kann der Unternehmer gegen die Beitragsrechnung bei dem Ge- noffmschaftsvorstande Widerspruch erheben. Er bletbt «der zur vorläusige« Zahlung verpflichtet. Die Veranlagung und die Abschätzung können nicht angefochten werden, wenn sie bereits auf Grund von 8 12 Abs. 8 und 4 oder 8 18 Abs. 1 und 2 des Landesgesehes angefochten wurden oder an gefochten werden konnten. Die Beiträge werdm in dm nächsten Tagen eina,hoben werdrn. Wir machen darauf auf merksam, dah der Unternehmer trotz Erhebung eines Wider spruches beim Genoffenschaftsvorstand« zur vorläufigen Zah- lungoerpsiichtet ist und im Rückstände verbleibende Beträge im Wege des Zwangsverfahrens eingebracht werdm müssen. Zschop««, am k. Mai 1920. Hinsichtlich der Zuweisung der öffentlichen Anstalten in Frankenberg an bmimmte Fleischer verbleibt es vorläufig bei der bisherigen Regelung. Fwh«, den 4. Mai 1990. Der Barflvevde Paa Do»»»«»«i»«rbm»b—. In der Woche vom 8. bis 9. Mai werdm für Personen über 6 Jahre 100 Gramm Frischfleisch brzw. -Wurst und SO Gramm Eorned beef sichergestellt. Kinder unter 6 Jahren erhalten die Hälfte dieser Mengen. Mit Rücksicht auf das außerordentlich starke Fallen der Häutepreise macht sich ein« Erhöhung der Preis« für Frischfleisch und-Wurst erforderlich. Es wird deshalb der Preis für ein Pfund Rindfleisch, Kalb fleisch und Wurst aus 8.— Mk. festgesetzt. Der Preis für «in Pfund Eorned beef beträgt 11,80 Mk. Die Preise sind Höchst preise im Sinne des Höchstpreisgesehes. »Wh«, dm 4. Mai 1920. Dor Vorsitzende de» Komm»»«lv»rb«»be». Das am 81. März 1920 in Krast getretene Kapitaleetragssteuergrsetz vom 29. März 1920 (Reichsgesetzblatt S.-845) verpflichtet bei allen steuerbaren Kapitalerträgen (mit alleiniger Ausnahme der in AL Abs, 1 Rr. 1,7 und Nr. 11 des Gesetzes ausgrführien) die Schuldner, die Steuer für Rechnung der Gläubiger (Steuerträger) in der Weise zu entrichten, daß sie 10 vom Hundert des Kapitalertrags rinbehalten und dlnnen «ine» Mon«1 »rach Fälligkeit de» Ertr«g» absührm. Der Steuerbetrag ist, soweit das Reich selbst oder die Länder Schuldner der Kapitalerträge sind, an di» Reichs- kauptkasse, im übrigen an da» für den Schuldner zuständige Finanzamt (Bezirk»str«»reinu«h«e) abzuführen. An di« unterzeichnete Bezirkssteuereinnahme kann der Betrag in bar, durch Postanweisung, durch Einzahlung aus das Postscheckkonto Leipzig Nr. L888, durch Postschecküberweisung oder durch Ueberweisung aus das Girokonto der Bezirkssteuereinnahm« Flöha bet der Gemeindegirokasse Flöha Nr. 1ö Plaue Nr. 110 adgesührt werden In jedem Falle Hal der Schuldner der Bezirkrsteueretnnahme Namen, Stand, Wohnort und Wohnung seines Gläubigers, Kapitalschuld, Zinsfuh, Zinsbetrag und die Zeit, für die der Zins gezahlt wird, anzuzeigen und seinen eigenen Ramen, Stand, Wohnort und Wohnung genau anzugeben. Zu diesem Zwecke stellt er «inen Lieferschein nach dem in der Anlage abgedruckten Muster aus, den er an die Bezirkssteuereinnahme abaibt oder einsendet. Kommt nur «i» Gläubiger in Frage, so genügt es bei Einzahlung aus Postanweisung oder auf Postscheckkonto oder bei konten mäßiger Ueberweisung, dah der Schuldner die erforderlichen Angaben über den Gläubiger, das Schuldkapital, denZins- fuß, den Betrag der Zinsen und die Zeit, sür die der Zins ««zahlt wird, aus den sür Mitteilungen ovrgesehrnm Abschnitt ... der Zahl- oder der Urberweisungskarte schreibt. Macht sich, weil mehrer« Gläubiger in Frag« kommen, die Ausstellung sind beizufügen, «ine» Lieferscheins rrsorderlich, so ist bei der angegebenen Zählweise aus dem Abschnitt zu vermerken: Kapitalertragssteuer Fleischern durch laut gleichzeitig abgesandten Lieserscheins. gehen. Das Finanzamt erteilt dem Schuldner eine Quittung. Hypotheken- und sonstige Darl«hnsschuldner sowie die jenigen Personen, die vererbliche Rentm auszuzahlen haben, sind verpflichtet, diese Quittung ihrem Gläubiger zu über senden. Flöha, am 3. Mai 1920. Ftua«»amt tBe,trk»steuerelu»«h«e). P»l« s «. Liaserschein über ««pitalertragsfteuer. Die Gemeindebehörden des Kommunaloerband es wollen die bei ihnen Angegangenen, auf die Zett vom 10. Mai bis 4. Juli 1920 gültigen Reichsfleischkarten alsbald verteilen. Nach Empfang der Reichsfleischkarten, und spätestens bis G»a»«b»»b, de» 8. dfs. Mi»., haben sich die Verbraucher erneut zur Kundenliste eines Fleischers aiqumelden. Diejenigen Personen, die ihr« Mahl zeiten regelmäßig in Gastwirtschaften einnehmen (ständige Mittagstischgäste) haben die Fleifchkarten an die betreffenden Gastwirte abzugeben, die die Anmeldung dieser Gäste bei «inem beliebigen Fleischer zu bewirken haben. Die Fleischer haben die angemeldeten Personen sofort in neu anzulegend« Kundenlisten einzutragen und die Reicks- sl«ischkarten sowie die am Fuß derselben befindlichen „Abschnitte zur Sicherstellung von Frischfleisch" dem Vordrucke entsprechend auszufüllen und zu ergänzen. Die Abschnitte haben die Fleischer von den Reichsfleisch karten abzutrennen und den Nummern der Kundenliste nach geordnet, spästetens bi» zum 18. bs». Mt». an die Zentral stelle für Fleischversorgung in Flöha einzureichen. Die Urschrift der neu ausgestellten Kundenliste und eine Abschrift davon Vordrucke zur Kundenliste werdm dm die Zentralstelle für Fleischversorgung zu- Futtermittel. Die Gemeindm Wstmiche» b. Gr» und W«lbbirche» find hinsichtlich der r«ti»»sert«» Futtermittel au» dem Verteilungsbezirk« der Firma E. A. Herm. Schmidt in Zschopau ausgeschieden und dem F»ttervrit1elh8ndler Otto Fischer . i« Bornicher» bei Gr. zugewiesm worden. Fwh«, dm 3. Mai 1920 Der Kommunalverbemb der Amtshauptmanuschast Fwh«. Wählerlisten für die Reichstagswahl. ! Die für die Stadt Zschopau zu der bevorstehenden Reichs tagswahl ausgestellten Wählerlisten liegen vom 8. Mai bi» 1«. Mai 1SL» im Rathause, Zimmer 3, und zwar Wochentags roährmd der üblichen Geschäftszeit und Sonntags von 10—12 Uhr Vor mittags zu jedermanns Einsicht aus. Einsprüche gegen die Wählerlisten sind bis zum Ablauf der Auslegungsfrist, d. i. bis zum 16. Mai 1920, bei dem unterzeichneten Stadtrate schriftlich oder zu Protokoll anzubringm und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Wähle» »an« nur, wer am Wahltage Deutscher und 20 Jahre alt ist, sowie in der Wählerliste eingetr«ge« steht. S» ist daher »«bedingte Pflicht jede» Wähler», die Wählerliste ei»»«sehe«. Zschopau, am 5. Moi 1920. Der Stadtrat. Bekanntmachung. Nachdem der Gemeinde Wtzschdorf durch minsiterieUe Verfügung vom 10. April 1920 die Befugnisse au» ß 5 und 6 der Mitterschutzbekanntmachung vom 23. Srptember 1918 . 22 Juni 1919" 88 2-b der Bekanntmachung über Maßnahmen gegen Wohnungsmangel zugesprochen worden ist, werden gemäß amtShauptmannschastuchcr Bei fügung vom 22. April 1920 und Gemrinderatöbe- schluß vom 3. März 1920 folgende Anordnungen getroffen: 1.) Jede Anzeige, die über den Abschluß eines Miet vertrages hinsichtlich der Wohnräume, Läden und Werk, stätien der Gemeindebehörden vom Vermieter binnen einer Woche nach Abschluß des Mietverträge» zu machen sind, muß folgende Angaben enthalten: », genauen und vollständigen Namen de» Mieter» d) dessen bisherige Wohnung,
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