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Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-04-27
- Sprache
- German
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id1776437853-191904275
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id1776437853-19190427
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-1776437853-19190427
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungLichtenstein-Callnberger Tageblatt
- Jahr1919
- Monat1919-04
- Tag1919-04-27
- Monat1919-04
- Jahr1919
- Titel
- Lichtenstein-Callnberger Tageblatt : 27.04.1919
- Autor
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Früher Wochen- und Nachrichtsblatt I» IN Tageblatt fb «M MIL?msins. »nt LU LMU SKE " ^lki«i>MM«itmRtM(vitW^ MstiLMis, L3«E k WmMU AWmel «ü UUei» Amtsblatt für das Amtsgericht vnd den Stadtrat zu Lichtenstein MeD KMMK An UMwgerichtsbezkL - El». Jahrgang. - — —- Nr. 96. Sonnig, den 27. April 19!9. «i chtenftein Verkaufsstelle BUrgerfchule. Montag von 3—5 Uhr, Würze in Flaschen 2,5S Mark, 3,50 Mark, Kaffee-Ersatz in Päckchen. 1,15 Mark, Ei- tabletten, Stärke-Ersatz, Knochenbrühwürfelmasse V« Pfund 90 Pfg., Senf in Gläsern, Waschseife Stück 4,25 Mark, Waschpulver 1 Paket 60 Pfg., Spinat Psd.-Dose 85 Pfg., 1', Pfd.-Dose 2,40 Mark, Spinat-Ersatz 1 Dose 1,20 Mk., Junge Karotten 2 Pfd.-Dose 2 30 Mk., Weinessigextrakt 1 Flasche 2,50 Mark, Knochenbrühextrakt „Plantox" I Büchse 85 Pfg., Griebenbrotausstrich, 2 Psd.-Dose 4,95 Mark. Auslands-Marmelade: L. M. K. B, Abschnitt 28, /. Pfd. 1,15 Mk. ^Kartoffeloerkauf auf Wochenkarte, Abschnitt 26 und 27, 5 Psd. 75 Pfg. findet nur Montag von 9—12 Uhr in der üblichen Reihen- und Nummernfolge statt. Oeffentliche Sitzung 'der beiden städt. Körperschaften von Lichtenstein und Callnberg am Montag, den 28. April 1S1S abends 7 Uhr Zm Saale des „Gcldenen Helms". StSdtevereinigung bete. Lichtenstein und Callnberg den 26 April 1919. Der Stadtrat zu Lichtenstein. Der Stadtgemeinderat -ru Callnberg. Anmeldungen zum Mo0ergollesj)lcnN in der St. Laurentiuskirche in Lichtenstein. Am Sonntag, den 4 Mai be ginnt ein neues Kindergottesdienstjahr. Wir bitten, alle Kinder, die noch nicht regelmäßige Teilnehmer unseres Kindergottesdienstes sind, ihm von jetzt ab zuzuführen und sie der Ordnung halber vorher bei der Oberhelferin, Fräulein Maria Seidel, anzumelden. Dies kann geschehen Montag, Dienstag und Mittwoch der nächsten Woche, den 28., 29. und 30. April Nachmittag von 3 bis 6 Uhr in der Kirchnerei. Ausgenommen werden alle Kinder vom vollendeten 5. bis zum vollendeten 13. Lebensjahr. Zur Auf nahme ist durch die Eltern entweder persönlich oder schriftlich die Erklärung abzugeben, daß sie den regelmäßigen Besuch des Kindergottesdienstes durch Ihr Kind wünschen. Wir erwarten vom christlichen Sinn der Eltern in unsrer Stadt, daß sie im Hinblick auf den Ernst der Zeit ihre Kinder ohne Ausnahme unserm Kindergottesdienst zuführen werden. Wir hoffen, es werde sie nicht gereuen. Lichtenstein, Ostern 1919. Der Kirchenvorftand. Hanbelsiamle Lichtenstein. Die Aufnahmeprüfung der angemeldeten Schüler und Schülerinnen ist am Montag, den 28. April nachmittags 1 Uhr. Mitzubringen sind Schreibgeräte, Entlassungszeugnis, Zensurbuch. Die Leitung der Handelsschule. z - - Weiß. , Gewerbeschule Lichtenstein. Die Aufnahme der neuen Schüler findet Montag, den 28. April H Uhr im Fachschulgebäude Zimmer Nr. 33 statt. Außer Schreibheft und Federhalter find mttzubringen: Das Schul- «utlafsungszeugnis, die Eiufchreibegebühr von 2,-- Mark sowie das Schulgeld auf einen Monat. (Das Schulgeld beträgt für Schüler, die in Lichtenstein wohnen oder lernen, monatlich 2,— Mark, für Lie übrigen 3,—Mark-Schüler, deren Väter oder Meister Mitglieder des Sewerbeoereins sind, haben keine Einschreibegebühr zu entrichten.) Für die verbliebenen Schüler wird der Unterricht wie folgt fest- Mfefst: Abt. Hl, Metallgew. 2. Iahrg: Dienstag» Borm. 7 Uhr . * . 3. „ Mittwochs „ 7 . , VI, Bäcker 2. und 3. „ „ Nachm. 2 „ . vli, Baugew. 2. und 3, „ DonnerstagsVorm. 7 „ Vlii Maler u.Buchdr. S.u. 3.Iahrg. „ Nachm. 2 „ Der Zeichen unterricht beginnt für alle Abteilungen am Sonntag, Ke» 4. Mai und zwar für Abt. Hl Vormittags '/»IO Uhr, für die übrigen Abteilungen Vormittags 7 Uhr. , ! " Die SewerbeschnLeitnng. Dir. Dittmann. l ' Web- uud Wirrschule Ltchtenftein-C. Die Anmeldung und Aufnahme der neueintretenden Schüler findet Sonntag, den 27. April vorm- 11 Uhr 1» Zimmer 27 des Fachschulgebäudes statt. Mttzubringen ist das Schütentlaffungszeugnis. .,, „ " " Web- und Wirbfchulverein. ' Lpuis Baunacks ' Guntrum,. Borfitzender. - - Schulleiter. Eierverkanf Montag, den 28. Bpril. 1 Stück für 55 Pfg. gegen Eierkarte. Nr. 1701—2100 nachm. 2—3 Uhr, Nr. 2101—2600 nachm. 3—4 Uhr, Nr. 2601—Schluß nachm. 4—5 Uhr u. Nr. 1401—1700 soweit sie beim letzten Verkauf nicht beliefert worden sind. Der Ortsernöhrungsausschutz für Callnberg. Bekanntmachung. Wir beabsichtigen, den Verkauf rationierter Lebensmittel den hie sigen Händlern, sowie dem Konsumverein Lichtenstein zu übertragen. Zu diesem Zwecke geben wir an jede Familie, sowie jede Einzelperson mit eige nem Haushalt eine Familienbezugskarte aus. Diese ist dem Händler» von dem der Inhaber seine Lebensmittel beziehen will, zur Eintragung in dessen Kundenliste bis spätestens M i t t w o ch, den 30. April vorzulegen. Bei allen Veränderungen in der Kopfzahl der betreffenden Familie (Zugang und Abgang) ist die Familienbezugskarte im Meldeamte zwecks Abänderung vorzulegen. Eigenmächtige Abänderungen der Karte sind verboten und werden bestraft. Die Ausgabe der Karten findet statt: Montag, den 28. April für die Brotkarten-Nr.: 1—100 vorm. 8—9 Uhr, Nr. 101—200 vorm, 9—10 Uhr, Nr. 201—300 vorm. 10—11 Uhr, Nr. 301—400 vorm. 11 — 12 Uhr, Nr. 401-500 nachm. 2-3 Uhr, Nr- 501—600 nachm. 3 bis 4 Uhr. Dienstag, den 29. April für die Brotkarten-Nr.: 601—700 vorm. 8—9 Uhr, Nr. 701—800 vorm. 9—10 Uhr, Nr, 801—Schluß vorm 10-11 Uhr. Die Abholungszelten sind genau einzuhalten und die Brot karte mitzubringen! Callnberg, den 26. April 1919. Der Stadtgemeinderat. Bezirksverband. K.-L. Nr: 236 Ko. Hausbrandkoble. Mit Ende des Monats verfallen die roten Kohlengrundkarten und die grünen Kohlenzusatzkarten, sowie sämtliche vor dem I5./4. 1919 zum Bezug vom Händler ausgestellten Kohlenbezugscheine. II. Vom 1. Mai 1919 ab darf Hausbrandkohle an Verbraucher nur gegen Bezugsscheine, die ab Mitte April ausgestellt sind, und gegen die neuen in diesen Tagen durch die Ortsbehörden zur Ausgabe gelangenden Kohlenkarten abgegeben werden, und zwar nur auf diejenigen Abschnitte, die jeweils durch Bekanntmachung des Bezirksverbandes zur Belieferung freigegeben werden. Im Mai dürfen nur die Abschnitte 1—4 der blauen Kohlengruud- karte mit je 1 Zentner Steinkohle und der Mai-Abschnitt der gelben Kohlen- zufatzkarte mit Vs der auf dieser festgesetzten Gesamtmenge Steinkohle be liefert werden. Für den Brennstoffbezug gilt wie bisher das Umrechnungsverhältnis 7 1 Zentner Steinkohle ----- 1,4 Zentner Braunkohle (Briketts). III. Jeder Haushalt erhält eine Kohlengrundkarte, jeder landwirtschaftliche Betrieb und jede Gastwirtschaft eine Kohlenzusatzkarte über eine vom Be zirksverband festgesetzte Kohlenmenge. Die übrigen Kleingewerbebetriebe erhalten statt der Zusatzkarte vom Bezirksverband monatlich Bezugsscheine auf Grund eines von jihnen beim Gemeindevorstand mündlich gestellten und von diesem weitergereichten Antrages. Gegen Abgabe von Kohlenmarken können den Verbrauchern in be schränktem Maße Bezugsscheine zur Landabfuhr vom Schachte ausgestellt werden. IV. Bergarbeiter oder -Angestellte, die Deputatkohle erhalten, bleiben für die Ausgabe von Kohlenkarten, wie überhaupt für die ganze Kohlen regelung, völlig außer Betracht. V. Für die Städte Glauchau, Meerane, Hohenstein-Ernstthal regeln die Stadträte den Kohlenbezug selbständig. Für die Städte Lichtenstein und Waldenburg, die Stadtgemeinde Lalln- berg und die Gemeinden Gersdorf, Hohndorf, Oberlungwitz können die Ge meindebehörden über die Form der Kohlenkarten und die jeweils zur Be lieferung freizugebenden Mengen besondere Bestimmungen erlassen. Die Ortskohlenstelle Mülsen St. Iacob regelt für die MUlsengrund« gemeinden den Kohlenbezug wie bisher. VI. Kohle im Sinne dieser Bekanntmachung ist Steinkohle, Anthrazit, Steinkohlenbriketts aller Art, Braunkohle, Preßsteine, Braunkohlenbriketts und Koks aller Art, einschließlich der geringwertigen Sorten, wie Schlemm- Kohle, Koksgas. Hausbrand ist — wie bisher — I ., Bedarf der Haushaltungen einschließlich Behörden und Anstalten^ 2 , Tedars der Landwirtschaft,
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